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Die vorgeschriebene '''Leichenbestattung im Judentum''' ist die <bdi>קְבוּרָה</bdi> ''Kevura'' – Beerdigung. Die Ruhefrist auf dem jüdischen Friedhof gilt als zeitlich unbegrenzt, da Gräber nach der Halacha niemals eingeebnet oder neu belegt werden dürfen. Durch den Gedanken der Auferstehung sind das Grab und der jüdische Friedhof heilig. | = Jüdische Bestattung = | ||
Die vorgeschriebene '''Leichenbestattung im Judentum''' ist die <bdi>קְבוּרָה</bdi> ''Kevura'' – Beerdigung. Die Ruhefrist auf dem jüdischen Friedhof gilt als zeitlich unbegrenzt, da Gräber nach der Halacha (rechtlicher Teil der Überlieferung des Judentums. Quelle:Wikipedia: halacha) niemals eingeebnet oder neu belegt werden dürfen. Durch den Gedanken der Auferstehung sind das Grab und der jüdische Friedhof heilig. Deshalb wurde die Grabstätte des Verstorbenen gekauft oder bis zur Auferstehung gepachtet. Grundstücks-Kauf oder Pachtung werden im Grundbuch eingetragen. Im Dritten Reich wurden teilweise jüdische Friedhöfe aufgehoben. Ob die Grundbuch-Eintragungen auch gelöscht wurden, ist nicht bekannt..[1] Quelle:Wikipedia/Jüdische Bestattung.https://de.wikipedia.org/wiki/jüdische_Bestattung. | |||
Ein besonders gut erhaltener jüdischer Friedhof ist der Cimetière Juif in 80 Rue de l'Ecole, 68220 Hagenthal-Le-Haut nahe Basel. | |||
Ein besonders gut erhaltener jüdischer Friedhof ist der Cimetière Juif in 80 Rue de l'Ecole, 68220 Hagenthal-Le-Haut nahe Basel. |
Aktuelle Version vom 19. Juni 2024, 21:35 Uhr
Jüdische Bestattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die vorgeschriebene Leichenbestattung im Judentum ist die קְבוּרָה Kevura – Beerdigung. Die Ruhefrist auf dem jüdischen Friedhof gilt als zeitlich unbegrenzt, da Gräber nach der Halacha (rechtlicher Teil der Überlieferung des Judentums. Quelle:Wikipedia: halacha) niemals eingeebnet oder neu belegt werden dürfen. Durch den Gedanken der Auferstehung sind das Grab und der jüdische Friedhof heilig. Deshalb wurde die Grabstätte des Verstorbenen gekauft oder bis zur Auferstehung gepachtet. Grundstücks-Kauf oder Pachtung werden im Grundbuch eingetragen. Im Dritten Reich wurden teilweise jüdische Friedhöfe aufgehoben. Ob die Grundbuch-Eintragungen auch gelöscht wurden, ist nicht bekannt..[1] Quelle:Wikipedia/Jüdische Bestattung.https://de.wikipedia.org/wiki/jüdische_Bestattung.
Ein besonders gut erhaltener jüdischer Friedhof ist der Cimetière Juif in 80 Rue de l'Ecole, 68220 Hagenthal-Le-Haut nahe Basel.