Graf Dietrich von Honstein: Unterschied zwischen den Versionen

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== Literatur ==
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* ''[[Nordhäuser Persönlichkeiten aus elf Jahrhunderten]]''. Horb am Neckar: Geiger, 2009. ISBN 978-3-86595-336-9
* [[Stadtarchiv Nordhausen]] (Hrsg.): ''[[Nordhäuser Persönlichkeiten aus elf Jahrhunderten]]''. Horb am Neckar: Geiger, 2009. ISBN 978-3-86595-336-9


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[[Kategorie:Gestorben 1250]]
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2024, 14:24 Uhr

Dietrich von Honstein
[[Bild:|220px|Graf Dietrich von Honstein]]
'
geb. um 1180
gest. 13. August 1250 in Nordhausen
Propst
Bilder und Medien bei Commons

Graf Dietrich von Honstein (* um 1180; † 13. August 1250 wahrscheinlich in Nordhausen) war Propst zum Heiligen Kreuz in Nordhausen.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stiftsbau am Nordrand des Domes von Nordhausen

Dietrich war Sohn des Grafen Friedrich von Honstein († 1201) und Bruder des Grafen Heinrich I., des Stammvaters der Grafen von Stolberg. Er trat in den geistlichen Stand ein und ist seit 1208 als Propst des Frauenstifts zum Heiligen Kreuz in Nordhausen am Harz belegt. In dieser Funktion war er der Äbtissin nachgeordnet. Aus diesem Grunde betrieb er mit Unterstützung des Erzbischofs Albrecht II. von Magdeburg, ein Gönner Dietrichs, beim König und Papst die Umwandlung des Stiftes in ein reichsunmittelbares Domherrenstift. König Friedrich II. entsprach am 1. April 1219 diesem Ansinnen und am 27. Juli 1229 wurde das Damenstift aufgehoben bzw. das Domherrenstift gegründet. Die bisher im Stiftsbesitz befindliche Stadt Nordhausen wurde herausgelöst und erhielt den Status einer Freien Reichsstadt. Friedrich II. ernannte zudem Dietrich von Honstein zum ersten Propst des Domherrenstifts. Bei den Hoftagen des Königs Heinrich (VII.) in Nordhausen war er in dieser Stellung zugegen. Als Propst ist er urkundlich bis 1237 nachweisbar. Ein Nachfolger taucht in den Urkunden im Jahr 1251 auf, weshalb er wohl um 1250 verstorben ist. Im Nekrologium des Stifts ist als Todestag der 13. August, allerdings ohne Jahresangabe, genannt. Die Stadt Nordhausen verdankt ihm durch sein Ersuchen die Reichsunmittelbarkeit.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]