Bearbeiten von „Nordhausens innere und äußere Politik im 15. Jahrhundert“
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lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung, | lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung, | ||
Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit, | Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit, | ||
d. h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in | d.h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in | ||
Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde | Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde | ||
andere sach. “ | andere sach. “ | ||
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war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen | war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen | ||
Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim, | Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim, | ||
Göttingen u. a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30 | Göttingen u.a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30 | ||
Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung, | Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung, | ||
die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen. | die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen. | ||
Zeile 462: | Zeile 462: | ||
Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War | Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War | ||
ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem, | ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem, | ||
von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d. h. man machte ihn | von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d.h. man machte ihn | ||
aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners | aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners | ||
bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten | bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten | ||
Zeile 1.482: | Zeile 1.482: | ||
war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei | war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei | ||
an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte | an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte | ||
des Schultheißenamtes, d. h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern | des Schultheißenamtes, d.h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern | ||
zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch | zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch | ||
die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen | die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen |