Bearbeiten von „Nordhausens innere und äußere Politik im 15. Jahrhundert

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lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung,
lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung,
Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit,
Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit,
d. h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in
d.h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in
Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde
Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde
andere sach. “
andere sach. “
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war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen
war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen
Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim,
Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim,
Göttingen u. a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30
Göttingen u.a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30
Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung,
Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung,
die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen.
die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen.
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Bindungen mußten hinzutreten, sollte die Stellung der Stadt ungefährdet, sollte
Bindungen mußten hinzutreten, sollte die Stellung der Stadt ungefährdet, sollte
ihr der Friede gewährleistet sein. Dabei muß man nun zwischen Dienstverträgen,
ihr der Friede gewährleistet sein. Dabei muß man nun zwischen Dienstverträgen,
Bündnissen und eigentlichen Schutzverträgen unterscheiden. Dienstverträge z. B.
Bündnissen und eigentlichen Schutzverträgen unterscheiden. Dienstverträge z.B.
gingen gern und häufig kleine Adlige oder Grafen mit der Stadt Nordhausen ein,
gingen gern und häufig kleine Adlige oder Grafen mit der Stadt Nordhausen ein,
meist nach Fehden. Bei solchen Dienstverträgen sagten die Adligen, welche die
meist nach Fehden. Bei solchen Dienstverträgen sagten die Adligen, welche die
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Abhängigkeitsverhältnis des Adligen von der Stadt sprechen kann, so war die
Abhängigkeitsverhältnis des Adligen von der Stadt sprechen kann, so war die
Stadt bei dergleichen Übereinkünften doch dem anderen Kontrahenten mindesten
Stadt bei dergleichen Übereinkünften doch dem anderen Kontrahenten mindesten
gleichberechtigt. So übernahm z. B. 1405 Schwarzburg-Sondershausen 3 Jahre
gleichberechtigt. So übernahm z.B. 1405 Schwarzburg-Sondershausen 3 Jahre
den Schutz Nordhausens, 1444 Schwarzburg und Honstein auf 4 Jahre für 200
den Schutz Nordhausens, 1444 Schwarzburg und Honstein auf 4 Jahre für 200
Gulden, 1458 die Herzöge Heinrich, Ernst und Albrecht von Braunschweig auf
Gulden, 1458 die Herzöge Heinrich, Ernst und Albrecht von Braunschweig auf
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Vertragschließenden auf völlig gleicher Grundlage einging. Alle Städtebündnisse
Vertragschließenden auf völlig gleicher Grundlage einging. Alle Städtebündnisse
sind derartige Bündnisse; aber auch mit Fürsten schloß die Stadt, wenigstens im
sind derartige Bündnisse; aber auch mit Fürsten schloß die Stadt, wenigstens im
14. Jahrhundert, noch solche Verträge. So beruhte z. B. der am Martinitage 1351
14. Jahrhundert, noch solche Verträge. So beruhte z.B. der am Martinitage 1351
zwischen Nordhausen und dem Landgrafen Friedrich dem Strengen eingegangene
zwischen Nordhausen und dem Landgrafen Friedrich dem Strengen eingegangene
Vertrag durchaus auf Gegenseitigkeit. Beide Kontrahenten standen auf gleicher
Vertrag durchaus auf Gegenseitigkeit. Beide Kontrahenten standen auf gleicher
Zeile 418: Zeile 418:
Stadt zuweilen sehr gegen ihren Wunsch in Ungelegenheiten. Als Anführer ihrer
Stadt zuweilen sehr gegen ihren Wunsch in Ungelegenheiten. Als Anführer ihrer
Söldner nahm ja schon im 14. Jahrhundert die Stadt kleine Adlige in Dienst. Auf
Söldner nahm ja schon im 14. Jahrhundert die Stadt kleine Adlige in Dienst. Auf
diese Weise dienten der Stadt im 15. Jahrhundert, um 1430 z. B. Balthasar von
diese Weise dienten der Stadt im 15. Jahrhundert, um 1430 z.B. Balthasar von
Harras, dann Wedekind von Uslar, um 1440 der Herr von Westerhagen, später
Harras, dann Wedekind von Uslar, um 1440 der Herr von Westerhagen, später
Hans von Buhla, Hans von Sundhausen und andere. In den sechziger Jahren
Hans von Buhla, Hans von Sundhausen und andere. In den sechziger Jahren
Zeile 427: Zeile 427:
niemand an Belästigung gedacht hatte; oder offen daliegende Besitztümer reizten
niemand an Belästigung gedacht hatte; oder offen daliegende Besitztümer reizten
zu einem kleinen Raubzuge auf eigene Faust, wodurch dann der Brotgeber in
zu einem kleinen Raubzuge auf eigene Faust, wodurch dann der Brotgeber in
nicht geringe Verlegenheit kam. So scheint z. B. Balthasar von Harras im Jahre
nicht geringe Verlegenheit kam. So scheint z.B. Balthasar von Harras im Jahre
1429 großen Gefallen an Duderstädter Pferden gefunden zu haben, führte sie weg
1429 großen Gefallen an Duderstädter Pferden gefunden zu haben, führte sie weg
und freute sich des Fanges. Doch Nordhausen mußte nach kurzer Fehde für den Übergriff 240 Gulden zu Elende, wo die uralte Richtstätte der Grafschaft lag,
und freute sich des Fanges. Doch Nordhausen mußte nach kurzer Fehde für den Übergriff 240 Gulden zu Elende, wo die uralte Richtstätte der Grafschaft lag,
Zeile 437: Zeile 437:
Verbannungen ganzer Geschlechter oder gar ganzer Korporationen wie im 14.
Verbannungen ganzer Geschlechter oder gar ganzer Korporationen wie im 14.
Jahrhundert nicht vor. Deshalb waren es, abgesehen von dem unten zu behandelnden
Jahrhundert nicht vor. Deshalb waren es, abgesehen von dem unten zu behandelnden
Berchtenkriege, immer nur unbedeutende Zwischenspiele. So hatte z. B.
Berchtenkriege, immer nur unbedeutende Zwischenspiele. So hatte z.B.
die Stadt 1427 eine Fehde mit Hans Böttcher aus Sachsa, weil die Nordhäuser
die Stadt 1427 eine Fehde mit Hans Böttcher aus Sachsa, weil die Nordhäuser
seinen Bruder gehangen hatten; doch war der Strauß von keiner Bedeutung und
seinen Bruder gehangen hatten; doch war der Strauß von keiner Bedeutung und
Zeile 462: Zeile 462:
Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War
Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War
ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem,
ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem,
von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d. h. man machte ihn
von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d.h. man machte ihn
aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners
aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners
bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten
bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten
Zeile 475: Zeile 475:
mehr Erfolg als eine angekündigte, da der Angegriffene sich keines Überfalls
mehr Erfolg als eine angekündigte, da der Angegriffene sich keines Überfalls
versah und völlig überrascht war. Ja, es gelang dann wohl selbst inmitten der
versah und völlig überrascht war. Ja, es gelang dann wohl selbst inmitten der
wohlverwahrten Stadt ein guter Fang, wie z. B. am 30. Juni 1458 Kersten von
wohlverwahrten Stadt ein guter Fang, wie z.B. am 30. Juni 1458 Kersten von
Berga in der Hundgasse Dietrich von Nantzesdorf gefangen nahm und als gute
Berga in der Hundgasse Dietrich von Nantzesdorf gefangen nahm und als gute
Beute nach Bennungen fortführte, da er den Stadtwächtem aufbinden konnte, er
Beute nach Bennungen fortführte, da er den Stadtwächtem aufbinden konnte, er
Zeile 496: Zeile 496:
wegen Überfälle, die unter dem Vorgeben geschahen, der Angreifer könne sonst
wegen Überfälle, die unter dem Vorgeben geschahen, der Angreifer könne sonst
nicht zu seinem Gelde kommen, das ihm Nordhäuser Bürger schuldeten. Aus
nicht zu seinem Gelde kommen, das ihm Nordhäuser Bürger schuldeten. Aus
diesem Grunde wurden z. B. am 10. März 1442 dem Nordhäuser Claus Wolf 4
diesem Grunde wurden z.B. am 10. März 1442 dem Nordhäuser Claus Wolf 4
Pferde am Kohnstein weggenommen.
Pferde am Kohnstein weggenommen.


Zeile 1.138: Zeile 1.138:
die nur ihren Fuß aus den Mauern der Stadt in die Flur zu setzen brauchten, um
die nur ihren Fuß aus den Mauern der Stadt in die Flur zu setzen brauchten, um
vor Verfolgung sicher zu sein; denn sie befanden sich nun ja im Gerichtsprengel
vor Verfolgung sicher zu sein; denn sie befanden sich nun ja im Gerichtsprengel
der Grafen. Das geschah z. B. im November 1436, als der Jude Abraham flüchtig
der Grafen. Das geschah z.B. im November 1436, als der Jude Abraham flüchtig
wurde und sich in stolbergschen Schutz begab.
wurde und sich in stolbergschen Schutz begab.


Zeile 1.332: Zeile 1.332:
Liegenschaften mit den Honsteinem der Linie Honstein-Klettenberg aus. Zeitweise
Liegenschaften mit den Honsteinem der Linie Honstein-Klettenberg aus. Zeitweise
gelang es den Nordhäusern, ihre beiden Gegner auseinanderzuhalten,
gelang es den Nordhäusern, ihre beiden Gegner auseinanderzuhalten,
zeitweise, so z. B. in den sechziger Jahren, verbanden sich aber die Honsteiner
zeitweise, so z.B. in den sechziger Jahren, verbanden sich aber die Honsteiner
mit den Stolbergern, und dann war die Bedrängnis der Stadt besonders groß.
mit den Stolbergern, und dann war die Bedrängnis der Stadt besonders groß.
Da die Honsteiner die Vogtei über Nordhausen innehatten, berühren sich die
Da die Honsteiner die Vogtei über Nordhausen innehatten, berühren sich die
Zeile 1.427: Zeile 1.427:


Die Hauptrichtstätte lag vor dem Siechentore auf dem Sande, eine andere war
Die Hauptrichtstätte lag vor dem Siechentore auf dem Sande, eine andere war
vor dem Töpfertore; doch heißt es z. B. zum Jahre 1464, daß zuweilen auch an
vor dem Töpfertore; doch heißt es z.B. zum Jahre 1464, daß zuweilen auch an
anderen Stätten „nach des Rats Willen zu Nordhausen gerichtet werde“. Im 18.
anderen Stätten „nach des Rats Willen zu Nordhausen gerichtet werde“. Im 18.
Jahrhundert stand der Galgen vor dem Bielen-Tore. Um 1640, während des
Jahrhundert stand der Galgen vor dem Bielen-Tore. Um 1640, während des
Zeile 1.473: Zeile 1.473:
Besitze, doch nicht, daraus Kapital zu schlagen. Sogleich gingen sie daran, die
Besitze, doch nicht, daraus Kapital zu schlagen. Sogleich gingen sie daran, die
Gerechtsame des Schulzen durch die Vogteigerechtsame zu schmälern. So
Gerechtsame des Schulzen durch die Vogteigerechtsame zu schmälern. So
gehörte z. B. zu den alten Rechten des Vogtes die Oberaufsicht über alle
gehörte z.B. zu den alten Rechten des Vogtes die Oberaufsicht über alle
Liegenschaften des Reiches in und um Nordhausen; der Schulze, der in Marktangelegenheiten überhaupt selbständig war, hatte nur die Zinseinnahmen daraus.
Liegenschaften des Reiches in und um Nordhausen; der Schulze, der in Marktangelegenheiten überhaupt selbständig war, hatte nur die Zinseinnahmen daraus.


Zeile 1.482: Zeile 1.482:
war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei
war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei
an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte
an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte
des Schultheißenamtes, d. h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern
des Schultheißenamtes, d.h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern
zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch
zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch
die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen
die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen
Zeile 1.528: Zeile 1.528:
außen erweiterten und im Inneren ausbauten. Zudem mußte gerade eine Stadt
außen erweiterten und im Inneren ausbauten. Zudem mußte gerade eine Stadt
wie Nordhausen, die der Mittelpunkt für den gesamten Handel und Verkehr der
wie Nordhausen, die der Mittelpunkt für den gesamten Handel und Verkehr der
z. T. in sächsischem Besitz oder unter sächsischer Schutzherrschaft befindlichen
z.T. in sächsischem Besitz oder unter sächsischer Schutzherrschaft befindlichen
Goldenen Aue war, diesen mächtigen und ehrgeizigen Nachbarn zum Zugriff
Goldenen Aue war, diesen mächtigen und ehrgeizigen Nachbarn zum Zugriff
reizen. Sachsen knüpfte deshalb sogleich, nachdem Nordhausen die Vogtei erworben hatte, mit den Grafen von Honstein Verhandlungen an und bot einen
reizen. Sachsen knüpfte deshalb sogleich, nachdem Nordhausen die Vogtei erworben hatte, mit den Grafen von Honstein Verhandlungen an und bot einen
Zeile 1.566: Zeile 1.566:
getroffen worden zu sein, daß Sachsen ein Anrecht oder mindestens das Vorkaufsrecht
getroffen worden zu sein, daß Sachsen ein Anrecht oder mindestens das Vorkaufsrecht
besitzen sollte. Daraus werden spätere Einmischungen Sachsens
besitzen sollte. Daraus werden spätere Einmischungen Sachsens
erklärlich, wie denn Sachsen auch immer, z. B. 1523 Herzog Georg, betonte, daß
erklärlich, wie denn Sachsen auch immer, z.B. 1523 Herzog Georg, betonte, daß
die Honsteiner die Vogtei von Sachsen zu Lehen trügen.
die Honsteiner die Vogtei von Sachsen zu Lehen trügen.


Zeile 1.835: Zeile 1.835:
haben. Gerade unter seinem Regiment begannen neue Angriffe der Bürger gegen
haben. Gerade unter seinem Regiment begannen neue Angriffe der Bürger gegen
das Amt einzusetzen. Man warf ihm vor, er habe Zoll erhoben, ehe die Ware in
das Amt einzusetzen. Man warf ihm vor, er habe Zoll erhoben, ehe die Ware in
der Stadt abgesetzt gewesen sei, er habe auch zuviel Zoll verlangt, z. B. für einen
der Stadt abgesetzt gewesen sei, er habe auch zuviel Zoll verlangt, z.B. für einen
Marktscheffel (12 Scheffel) Hafer 2 Pfennige, während diese Summe erst für eine
Marktscheffel (12 Scheffel) Hafer 2 Pfennige, während diese Summe erst für eine
Fuhre zu entrichten sei. Ebenso habe er den Kleinverkauf z. B. mit Käsen und
Fuhre zu entrichten sei. Ebenso habe er den Kleinverkauf z.B. mit Käsen und
Nüssen zu hoch besteuert, ein Vorwurf, der sich ganz persönlich gegen den
Nüssen zu hoch besteuert, ein Vorwurf, der sich ganz persönlich gegen den
Schultheißen richtete, da er den Zoll für diese Waren für sich vereinnahmte; auch
Schultheißen richtete, da er den Zoll für diese Waren für sich vereinnahmte; auch
Zeile 1.926: Zeile 1.926:
Schulzen, die Abgaben der Zünfte und ähnliches waren, und ziemlich lückenlose Beaufsichtigung des Handels durch die Erhebung des Zolls und die Aufsicht über
Schulzen, die Abgaben der Zünfte und ähnliches waren, und ziemlich lückenlose Beaufsichtigung des Handels durch die Erhebung des Zolls und die Aufsicht über
die Münze mußte sich Nordhausen gefallen lassen auf Grund des neuen Schulzenbuches,
die Münze mußte sich Nordhausen gefallen lassen auf Grund des neuen Schulzenbuches,
welches alte, z. T. in Vergessenheit geratene Rechte wieder zu Leben
welches alte, z.T. in Vergessenheit geratene Rechte wieder zu Leben
erweckt hatte. Was zwei Jahrhunderte ertrotzt und errungen hatten, war mehr
erweckt hatte. Was zwei Jahrhunderte ertrotzt und errungen hatten, war mehr
oder weniger dahin. Unter dem Einfluß der neuen Zeit erhob sich die Macht der
oder weniger dahin. Unter dem Einfluß der neuen Zeit erhob sich die Macht der
Zeile 1.961: Zeile 1.961:
die alten Beziehungen durch die neue Verbundenheit mit dem Norden. Hatte die
die alten Beziehungen durch die neue Verbundenheit mit dem Norden. Hatte die
Stadt schon immer gewisse Beziehungen auch zu Goslar und Braunschweig
Stadt schon immer gewisse Beziehungen auch zu Goslar und Braunschweig
gehabt, so wurden diese jetzt enger und herzlicher, und neue Beziehungen, z. B.
gehabt, so wurden diese jetzt enger und herzlicher, und neue Beziehungen, z.B.
zu Lüneburg, traten hinzu. Nur die Tatsache, daß das Land ihres Schutzherrn, des Herzogs von Sachsen, dem obersächsischen Kreise angehörte, verband die Stadt
zu Lüneburg, traten hinzu. Nur die Tatsache, daß das Land ihres Schutzherrn, des Herzogs von Sachsen, dem obersächsischen Kreise angehörte, verband die Stadt
auch noch mit dem Süden. Doch anstelle des langsam erlahmenden Erfurt trat
auch noch mit dem Süden. Doch anstelle des langsam erlahmenden Erfurt trat
Zeile 2.006: Zeile 2.006:
Peinliche Gerichtsordnung, die allenthalben in Deutschland Anerkennung
Peinliche Gerichtsordnung, die allenthalben in Deutschland Anerkennung
fand und auch für Nordhausen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts als
fand und auch für Nordhausen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts als
Strafgesetzbuch in Geltung war. Andere Ordnungen, z. B. die Reichshandwerksordnung,
Strafgesetzbuch in Geltung war. Andere Ordnungen, z.B. die Reichshandwerksordnung,
trugen weiterhin dazu bei, ein wenn auch noch so loses Band um die
trugen weiterhin dazu bei, ein wenn auch noch so loses Band um die
deutschen Länder zu schlingen.
deutschen Länder zu schlingen.
Zeile 2.025: Zeile 2.025:
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[[Kategorie:Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen|3-06]]
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