Bearbeiten von „Nordhausens innere und äußere Politik im 15. Jahrhundert“
Aus NordhausenWiki
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{SEITENTITEL:''Nordhausens innere und äußere Politik im 15. Jahrhundert''}} | {{SEITENTITEL:''Nordhausens innere und äußere Politik im 15. Jahrhundert.''}} | ||
{{Textdaten | {{Textdaten | ||
|VORIGER=Der Kampf der Zünfte gegen die Geschlechter | |VORIGER=Der Kampf der Zünfte gegen die Geschlechter | ||
Zeile 35: | Zeile 35: | ||
{{LineCenterSize|100|40|'''Kapitel 6.'''}} | {{LineCenterSize|100|40|'''Kapitel 6.'''}} | ||
{{LineCenterSize|140|20| | {{LineCenterSize|140|20|Nordhausens innere und äußere Politik<br>im 15. Jahrhundert.'''}} | ||
Die große Revolution vom Jahre 1375 ist immer im Gedächtnis der Nordhäuser | |||
Bürgerschaft lebendig geblieben. Noch 1775, als schon die letzten Strahlen der | Bürgerschaft lebendig geblieben. Noch 1775, als schon die letzten Strahlen der | ||
reichsfreiheitlichen Sonne am Abendhimmel verklangen, begingen die Innungen | reichsfreiheitlichen Sonne am Abendhimmel verklangen, begingen die Innungen | ||
Zeile 217: | Zeile 217: | ||
lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung, | lehren die Urkunden: Befriedung der Straßen, Unterstützung gegen Vergewaltigung, | ||
Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit, | Widerstand gegen Eingriffe auswärtiger Gerichte in die eigene Gerichtsbarkeit, | ||
d. h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in | d.h. Einschränkung der Macht der heimlichen Feme. 1426 kamen sie in | ||
Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde | Braunschweig zusammen, „ umme schel und not als umb daz heimlige ding unde | ||
andere sach. “ | andere sach. “ | ||
Zeile 260: | Zeile 260: | ||
war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen | war mit seiner Summe überhaupt die am höchsten besteuerte Stadt des sächsischen | ||
Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim, | Viertels; Magdeburg, Braunschweig und Halle hatten 200, Hildesheim, | ||
Göttingen u. a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30 | Göttingen u.a. 70, Goslar, Halberstadt, Hannover 50, Osterode und Helmstedt 30 | ||
Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung, | Gulden zu bezahlen, Summen, die deshalb interessant sind, weil sie die Einschätzung, | ||
die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen. | die Wohlhabenheit und Größe der Städte in damaliger Zeit erkennen lassen. | ||
Zeile 290: | Zeile 290: | ||
Bindungen mußten hinzutreten, sollte die Stellung der Stadt ungefährdet, sollte | Bindungen mußten hinzutreten, sollte die Stellung der Stadt ungefährdet, sollte | ||
ihr der Friede gewährleistet sein. Dabei muß man nun zwischen Dienstverträgen, | ihr der Friede gewährleistet sein. Dabei muß man nun zwischen Dienstverträgen, | ||
Bündnissen und eigentlichen Schutzverträgen unterscheiden. Dienstverträge z. B. | Bündnissen und eigentlichen Schutzverträgen unterscheiden. Dienstverträge z.B. | ||
gingen gern und häufig kleine Adlige oder Grafen mit der Stadt Nordhausen ein, | gingen gern und häufig kleine Adlige oder Grafen mit der Stadt Nordhausen ein, | ||
meist nach Fehden. Bei solchen Dienstverträgen sagten die Adligen, welche die | meist nach Fehden. Bei solchen Dienstverträgen sagten die Adligen, welche die | ||
Zeile 299: | Zeile 299: | ||
Abhängigkeitsverhältnis des Adligen von der Stadt sprechen kann, so war die | Abhängigkeitsverhältnis des Adligen von der Stadt sprechen kann, so war die | ||
Stadt bei dergleichen Übereinkünften doch dem anderen Kontrahenten mindesten | Stadt bei dergleichen Übereinkünften doch dem anderen Kontrahenten mindesten | ||
gleichberechtigt. So übernahm z. B. 1405 Schwarzburg-Sondershausen 3 Jahre | gleichberechtigt. So übernahm z.B. 1405 Schwarzburg-Sondershausen 3 Jahre | ||
den Schutz Nordhausens, 1444 Schwarzburg und Honstein auf 4 Jahre für 200 | den Schutz Nordhausens, 1444 Schwarzburg und Honstein auf 4 Jahre für 200 | ||
Gulden, 1458 die Herzöge Heinrich, Ernst und Albrecht von Braunschweig auf | Gulden, 1458 die Herzöge Heinrich, Ernst und Albrecht von Braunschweig auf | ||
Zeile 311: | Zeile 311: | ||
Vertragschließenden auf völlig gleicher Grundlage einging. Alle Städtebündnisse | Vertragschließenden auf völlig gleicher Grundlage einging. Alle Städtebündnisse | ||
sind derartige Bündnisse; aber auch mit Fürsten schloß die Stadt, wenigstens im | sind derartige Bündnisse; aber auch mit Fürsten schloß die Stadt, wenigstens im | ||
14. Jahrhundert, noch solche Verträge. So beruhte z. B. der am Martinitage 1351 | 14. Jahrhundert, noch solche Verträge. So beruhte z.B. der am Martinitage 1351 | ||
zwischen Nordhausen und dem Landgrafen Friedrich dem Strengen eingegangene | zwischen Nordhausen und dem Landgrafen Friedrich dem Strengen eingegangene | ||
Vertrag durchaus auf Gegenseitigkeit. Beide Kontrahenten standen auf gleicher | Vertrag durchaus auf Gegenseitigkeit. Beide Kontrahenten standen auf gleicher | ||
Zeile 418: | Zeile 418: | ||
Stadt zuweilen sehr gegen ihren Wunsch in Ungelegenheiten. Als Anführer ihrer | Stadt zuweilen sehr gegen ihren Wunsch in Ungelegenheiten. Als Anführer ihrer | ||
Söldner nahm ja schon im 14. Jahrhundert die Stadt kleine Adlige in Dienst. Auf | Söldner nahm ja schon im 14. Jahrhundert die Stadt kleine Adlige in Dienst. Auf | ||
diese Weise dienten der Stadt im 15. Jahrhundert, um 1430 z. B. Balthasar von | diese Weise dienten der Stadt im 15. Jahrhundert, um 1430 z.B. Balthasar von | ||
Harras, dann Wedekind von Uslar, um 1440 der Herr von Westerhagen, später | Harras, dann Wedekind von Uslar, um 1440 der Herr von Westerhagen, später | ||
Hans von Buhla, Hans von Sundhausen und andere. In den sechziger Jahren | Hans von Buhla, Hans von Sundhausen und andere. In den sechziger Jahren | ||
Zeile 427: | Zeile 427: | ||
niemand an Belästigung gedacht hatte; oder offen daliegende Besitztümer reizten | niemand an Belästigung gedacht hatte; oder offen daliegende Besitztümer reizten | ||
zu einem kleinen Raubzuge auf eigene Faust, wodurch dann der Brotgeber in | zu einem kleinen Raubzuge auf eigene Faust, wodurch dann der Brotgeber in | ||
nicht geringe Verlegenheit kam. So scheint z. B. Balthasar von Harras im Jahre | nicht geringe Verlegenheit kam. So scheint z.B. Balthasar von Harras im Jahre | ||
1429 großen Gefallen an Duderstädter Pferden gefunden zu haben, führte sie weg | 1429 großen Gefallen an Duderstädter Pferden gefunden zu haben, führte sie weg | ||
und freute sich des Fanges. Doch Nordhausen mußte nach kurzer Fehde für den Übergriff 240 Gulden zu Elende, wo die uralte Richtstätte der Grafschaft lag, | und freute sich des Fanges. Doch Nordhausen mußte nach kurzer Fehde für den Übergriff 240 Gulden zu Elende, wo die uralte Richtstätte der Grafschaft lag, | ||
Zeile 437: | Zeile 437: | ||
Verbannungen ganzer Geschlechter oder gar ganzer Korporationen wie im 14. | Verbannungen ganzer Geschlechter oder gar ganzer Korporationen wie im 14. | ||
Jahrhundert nicht vor. Deshalb waren es, abgesehen von dem unten zu behandelnden | Jahrhundert nicht vor. Deshalb waren es, abgesehen von dem unten zu behandelnden | ||
Berchtenkriege, immer nur unbedeutende Zwischenspiele. So hatte z. B. | Berchtenkriege, immer nur unbedeutende Zwischenspiele. So hatte z.B. | ||
die Stadt 1427 eine Fehde mit Hans Böttcher aus Sachsa, weil die Nordhäuser | die Stadt 1427 eine Fehde mit Hans Böttcher aus Sachsa, weil die Nordhäuser | ||
seinen Bruder gehangen hatten; doch war der Strauß von keiner Bedeutung und | seinen Bruder gehangen hatten; doch war der Strauß von keiner Bedeutung und | ||
Zeile 462: | Zeile 462: | ||
Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War | Natürlicheres gäbe, als sein Recht mit dem Schwert in der Faust zu suchen. War | ||
ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem, | ein Streitfall vorgekommen, so wurde die Fehde angesagt. Man schickte dem, | ||
von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d. h. man machte ihn | von dem man sich verletzt fühlte, eine „Bewahrung“, d.h. man machte ihn | ||
aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners | aufmerksam, daß er sich nunmehr vorsehen müsse; der Lehnsherr des Gegners | ||
bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten | bekam eine „Oberbewahrung“. Ohne solche Ankündigung der Fehde, „unverwahrten | ||
Zeile 475: | Zeile 475: | ||
mehr Erfolg als eine angekündigte, da der Angegriffene sich keines Überfalls | mehr Erfolg als eine angekündigte, da der Angegriffene sich keines Überfalls | ||
versah und völlig überrascht war. Ja, es gelang dann wohl selbst inmitten der | versah und völlig überrascht war. Ja, es gelang dann wohl selbst inmitten der | ||
wohlverwahrten Stadt ein guter Fang, wie z. B. am 30. Juni 1458 Kersten von | wohlverwahrten Stadt ein guter Fang, wie z.B. am 30. Juni 1458 Kersten von | ||
Berga in der Hundgasse Dietrich von Nantzesdorf gefangen nahm und als gute | Berga in der Hundgasse Dietrich von Nantzesdorf gefangen nahm und als gute | ||
Beute nach Bennungen fortführte, da er den Stadtwächtem aufbinden konnte, er | Beute nach Bennungen fortführte, da er den Stadtwächtem aufbinden konnte, er | ||
Zeile 496: | Zeile 496: | ||
wegen Überfälle, die unter dem Vorgeben geschahen, der Angreifer könne sonst | wegen Überfälle, die unter dem Vorgeben geschahen, der Angreifer könne sonst | ||
nicht zu seinem Gelde kommen, das ihm Nordhäuser Bürger schuldeten. Aus | nicht zu seinem Gelde kommen, das ihm Nordhäuser Bürger schuldeten. Aus | ||
diesem Grunde wurden z. B. am 10. März 1442 dem Nordhäuser Claus Wolf 4 | diesem Grunde wurden z.B. am 10. März 1442 dem Nordhäuser Claus Wolf 4 | ||
Pferde am Kohnstein weggenommen. | Pferde am Kohnstein weggenommen. | ||
Zeile 1.138: | Zeile 1.138: | ||
die nur ihren Fuß aus den Mauern der Stadt in die Flur zu setzen brauchten, um | die nur ihren Fuß aus den Mauern der Stadt in die Flur zu setzen brauchten, um | ||
vor Verfolgung sicher zu sein; denn sie befanden sich nun ja im Gerichtsprengel | vor Verfolgung sicher zu sein; denn sie befanden sich nun ja im Gerichtsprengel | ||
der Grafen. Das geschah z. B. im November 1436, als der Jude Abraham flüchtig | der Grafen. Das geschah z.B. im November 1436, als der Jude Abraham flüchtig | ||
wurde und sich in stolbergschen Schutz begab. | wurde und sich in stolbergschen Schutz begab. | ||
Zeile 1.332: | Zeile 1.332: | ||
Liegenschaften mit den Honsteinem der Linie Honstein-Klettenberg aus. Zeitweise | Liegenschaften mit den Honsteinem der Linie Honstein-Klettenberg aus. Zeitweise | ||
gelang es den Nordhäusern, ihre beiden Gegner auseinanderzuhalten, | gelang es den Nordhäusern, ihre beiden Gegner auseinanderzuhalten, | ||
zeitweise, so z. B. in den sechziger Jahren, verbanden sich aber die Honsteiner | zeitweise, so z.B. in den sechziger Jahren, verbanden sich aber die Honsteiner | ||
mit den Stolbergern, und dann war die Bedrängnis der Stadt besonders groß. | mit den Stolbergern, und dann war die Bedrängnis der Stadt besonders groß. | ||
Da die Honsteiner die Vogtei über Nordhausen innehatten, berühren sich die | Da die Honsteiner die Vogtei über Nordhausen innehatten, berühren sich die | ||
Zeile 1.427: | Zeile 1.427: | ||
Die Hauptrichtstätte lag vor dem Siechentore auf dem Sande, eine andere war | Die Hauptrichtstätte lag vor dem Siechentore auf dem Sande, eine andere war | ||
vor dem Töpfertore; doch heißt es z. B. zum Jahre 1464, daß zuweilen auch an | vor dem Töpfertore; doch heißt es z.B. zum Jahre 1464, daß zuweilen auch an | ||
anderen Stätten „nach des Rats Willen zu Nordhausen gerichtet werde“. Im 18. | anderen Stätten „nach des Rats Willen zu Nordhausen gerichtet werde“. Im 18. | ||
Jahrhundert stand der Galgen vor dem Bielen-Tore. Um 1640, während des | Jahrhundert stand der Galgen vor dem Bielen-Tore. Um 1640, während des | ||
Zeile 1.465: | Zeile 1.465: | ||
Noch einmal kam es zu einem Vergleich; als sich aber 1464 derselbe Vorgang | Noch einmal kam es zu einem Vergleich; als sich aber 1464 derselbe Vorgang | ||
wiederholte, mußten die Nordhäuser wohl oder übel auf das Angebot der | wiederholte, mußten die Nordhäuser wohl oder übel auf das Angebot der | ||
damaligen Honsteiner Grafen, der Grafen | damaligen Honsteiner Grafen, der Grafen Emst und Hans, eingehen und die | ||
Vogtei in Pfand nehmen. Sie besaßen sie, wie schon erwähnt, von 1464 bis 1505. | Vogtei in Pfand nehmen. Sie besaßen sie, wie schon erwähnt, von 1464 bis 1505. | ||
Nun war also die Vogtei in den Händen Nordhausens, das andere Reichsamt, | Nun war also die Vogtei in den Händen Nordhausens, das andere Reichsamt, | ||
Zeile 1.473: | Zeile 1.473: | ||
Besitze, doch nicht, daraus Kapital zu schlagen. Sogleich gingen sie daran, die | Besitze, doch nicht, daraus Kapital zu schlagen. Sogleich gingen sie daran, die | ||
Gerechtsame des Schulzen durch die Vogteigerechtsame zu schmälern. So | Gerechtsame des Schulzen durch die Vogteigerechtsame zu schmälern. So | ||
gehörte z. B. zu den alten Rechten des Vogtes die Oberaufsicht über alle | gehörte z.B. zu den alten Rechten des Vogtes die Oberaufsicht über alle | ||
Liegenschaften des Reiches in und um Nordhausen; der Schulze, der in Marktangelegenheiten überhaupt selbständig war, hatte nur die Zinseinnahmen daraus. | Liegenschaften des Reiches in und um Nordhausen; der Schulze, der in Marktangelegenheiten überhaupt selbständig war, hatte nur die Zinseinnahmen daraus. | ||
Zeile 1.482: | Zeile 1.482: | ||
war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei | war noch nicht aus dem Rechtsbewußtsein geschwunden, und als nun die Vogtei | ||
an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte | an die Stadt gelangte, benutzte diese sogleich ihre neue Zuständigkeit, die Rechte | ||
des Schultheißenamtes, d. h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern | des Schultheißenamtes, d.h. Sachsens, damit zu schmälern. Hatte man bisher gern | ||
zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch | zugegeben, wenn der Schultheiß, der als Inhaber der Zivilgerichtsbarkeit durch | ||
die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen | die von der Stadt abhängigen Schöffen doch vielfach städtischen Eingriffen | ||
Zeile 1.503: | Zeile 1.503: | ||
Donnerstag nach Catharina im Jahre 1505 verkauften deshalb die vier Brüder, | Donnerstag nach Catharina im Jahre 1505 verkauften deshalb die vier Brüder, | ||
Wilhelm, Dommeister zu Mainz, Heinrich, | Wilhelm, Dommeister zu Mainz, Heinrich, Emst und Hans von Honstein ihr | ||
Halsgericht, das sie „binnen und bussen der Stadt Nordhausen vom Heiligen | Halsgericht, das sie „binnen und bussen der Stadt Nordhausen vom Heiligen | ||
Reiche zu Lehen hatten“, redlich und erblich mit allen „Würden, Nutzungen, | Reiche zu Lehen hatten“, redlich und erblich mit allen „Würden, Nutzungen, | ||
Zeile 1.528: | Zeile 1.528: | ||
außen erweiterten und im Inneren ausbauten. Zudem mußte gerade eine Stadt | außen erweiterten und im Inneren ausbauten. Zudem mußte gerade eine Stadt | ||
wie Nordhausen, die der Mittelpunkt für den gesamten Handel und Verkehr der | wie Nordhausen, die der Mittelpunkt für den gesamten Handel und Verkehr der | ||
z. T. in sächsischem Besitz oder unter sächsischer Schutzherrschaft befindlichen | z.T. in sächsischem Besitz oder unter sächsischer Schutzherrschaft befindlichen | ||
Goldenen Aue war, diesen mächtigen und ehrgeizigen Nachbarn zum Zugriff | Goldenen Aue war, diesen mächtigen und ehrgeizigen Nachbarn zum Zugriff | ||
reizen. Sachsen knüpfte deshalb sogleich, nachdem Nordhausen die Vogtei erworben hatte, mit den Grafen von Honstein Verhandlungen an und bot einen | reizen. Sachsen knüpfte deshalb sogleich, nachdem Nordhausen die Vogtei erworben hatte, mit den Grafen von Honstein Verhandlungen an und bot einen | ||
Zeile 1.566: | Zeile 1.566: | ||
getroffen worden zu sein, daß Sachsen ein Anrecht oder mindestens das Vorkaufsrecht | getroffen worden zu sein, daß Sachsen ein Anrecht oder mindestens das Vorkaufsrecht | ||
besitzen sollte. Daraus werden spätere Einmischungen Sachsens | besitzen sollte. Daraus werden spätere Einmischungen Sachsens | ||
erklärlich, wie denn Sachsen auch immer, z. B. 1523 Herzog Georg, betonte, daß | erklärlich, wie denn Sachsen auch immer, z.B. 1523 Herzog Georg, betonte, daß | ||
die Honsteiner die Vogtei von Sachsen zu Lehen trügen. | die Honsteiner die Vogtei von Sachsen zu Lehen trügen. | ||
Zeile 1.835: | Zeile 1.835: | ||
haben. Gerade unter seinem Regiment begannen neue Angriffe der Bürger gegen | haben. Gerade unter seinem Regiment begannen neue Angriffe der Bürger gegen | ||
das Amt einzusetzen. Man warf ihm vor, er habe Zoll erhoben, ehe die Ware in | das Amt einzusetzen. Man warf ihm vor, er habe Zoll erhoben, ehe die Ware in | ||
der Stadt abgesetzt gewesen sei, er habe auch zuviel Zoll verlangt, z. B. für einen | der Stadt abgesetzt gewesen sei, er habe auch zuviel Zoll verlangt, z.B. für einen | ||
Marktscheffel (12 Scheffel) Hafer 2 Pfennige, während diese Summe erst für eine | Marktscheffel (12 Scheffel) Hafer 2 Pfennige, während diese Summe erst für eine | ||
Fuhre zu entrichten sei. Ebenso habe er den Kleinverkauf z. B. mit Käsen und | Fuhre zu entrichten sei. Ebenso habe er den Kleinverkauf z.B. mit Käsen und | ||
Nüssen zu hoch besteuert, ein Vorwurf, der sich ganz persönlich gegen den | Nüssen zu hoch besteuert, ein Vorwurf, der sich ganz persönlich gegen den | ||
Schultheißen richtete, da er den Zoll für diese Waren für sich vereinnahmte; auch | Schultheißen richtete, da er den Zoll für diese Waren für sich vereinnahmte; auch | ||
Zeile 1.926: | Zeile 1.926: | ||
Schulzen, die Abgaben der Zünfte und ähnliches waren, und ziemlich lückenlose Beaufsichtigung des Handels durch die Erhebung des Zolls und die Aufsicht über | Schulzen, die Abgaben der Zünfte und ähnliches waren, und ziemlich lückenlose Beaufsichtigung des Handels durch die Erhebung des Zolls und die Aufsicht über | ||
die Münze mußte sich Nordhausen gefallen lassen auf Grund des neuen Schulzenbuches, | die Münze mußte sich Nordhausen gefallen lassen auf Grund des neuen Schulzenbuches, | ||
welches alte, z. T. in Vergessenheit geratene Rechte wieder zu Leben | welches alte, z.T. in Vergessenheit geratene Rechte wieder zu Leben | ||
erweckt hatte. Was zwei Jahrhunderte ertrotzt und errungen hatten, war mehr | erweckt hatte. Was zwei Jahrhunderte ertrotzt und errungen hatten, war mehr | ||
oder weniger dahin. Unter dem Einfluß der neuen Zeit erhob sich die Macht der | oder weniger dahin. Unter dem Einfluß der neuen Zeit erhob sich die Macht der | ||
Zeile 1.961: | Zeile 1.961: | ||
die alten Beziehungen durch die neue Verbundenheit mit dem Norden. Hatte die | die alten Beziehungen durch die neue Verbundenheit mit dem Norden. Hatte die | ||
Stadt schon immer gewisse Beziehungen auch zu Goslar und Braunschweig | Stadt schon immer gewisse Beziehungen auch zu Goslar und Braunschweig | ||
gehabt, so wurden diese jetzt enger und herzlicher, und neue Beziehungen, z. B. | gehabt, so wurden diese jetzt enger und herzlicher, und neue Beziehungen, z.B. | ||
zu Lüneburg, traten hinzu. Nur die Tatsache, daß das Land ihres Schutzherrn, des Herzogs von Sachsen, dem obersächsischen Kreise angehörte, verband die Stadt | zu Lüneburg, traten hinzu. Nur die Tatsache, daß das Land ihres Schutzherrn, des Herzogs von Sachsen, dem obersächsischen Kreise angehörte, verband die Stadt | ||
auch noch mit dem Süden. Doch anstelle des langsam erlahmenden Erfurt trat | auch noch mit dem Süden. Doch anstelle des langsam erlahmenden Erfurt trat | ||
Zeile 2.006: | Zeile 2.006: | ||
Peinliche Gerichtsordnung, die allenthalben in Deutschland Anerkennung | Peinliche Gerichtsordnung, die allenthalben in Deutschland Anerkennung | ||
fand und auch für Nordhausen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts als | fand und auch für Nordhausen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts als | ||
Strafgesetzbuch in Geltung war. Andere Ordnungen, z. B. die Reichshandwerksordnung, | Strafgesetzbuch in Geltung war. Andere Ordnungen, z.B. die Reichshandwerksordnung, | ||
trugen weiterhin dazu bei, ein wenn auch noch so loses Band um die | trugen weiterhin dazu bei, ein wenn auch noch so loses Band um die | ||
deutschen Länder zu schlingen. | deutschen Länder zu schlingen. | ||
Zeile 2.025: | Zeile 2.025: | ||
<references/> | <references/> | ||
{{BlockSatzEnd}} | {{BlockSatzEnd}} | ||
[[Kategorie:Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen| | [[Kategorie:Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen|6]] |