Bearbeiten von „Eduard Mohring

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Mohring wurde als Sohn des Advokaten Johann Carl Günther Mohring (1771–1856) und seiner Frau Henriette Adolphine Maria, geb. Riem, (1782–1809) geboren.<ref>[http://www.geschichtsportal-nordhausen.de/fileadmin/Geschichte/Stammtafeln/PDF/Lesser-Johannes-001.pdf Stammtafeln], geschichtsportal-nordhausen.de, abgerufen am 21. Februar 2022.</ref> Seine Großmutter Juliane Henriette Lesser (1741–1819) war die Nichte von [[Friedrich Christian Lesser]].
Mohring wurde als Sohn des Advokaten Johann Carl Günther Mohring (1771–1856) und seiner Frau Henriette Adolphine Maria, geb. Riem, (1782–1809) geboren.<ref>[http://www.geschichtsportal-nordhausen.de/fileadmin/Geschichte/Stammtafeln/PDF/Lesser-Johannes-001.pdf Stammtafeln], geschichtsportal-nordhausen.de, abgerufen am 21. Februar 2022.</ref> Seine Großmutter Juliane Henriette Lesser (1741–1819) war die Nichte von [[Friedrich Christian Lesser]].
   
   
Eduard Mohring war Gutsbesitzer in [[Mauderode]] und Amtmann. Als Nachfolger von Ramsthal wurde er 1850 zum unbesoldeten Magistrats-Mitglied bzw. Stadtrat von Nordhausen ernannt.<ref>[https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10694774/bsb:4107088?page=134 '' Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Erfurt (1850 )''], bsb-muenchen.de, abgerufen am 21. Februar 2022.]</ref>
Eduard Mohring war Gutsbesitzer in [[Mauderode]] und Amtmann. Als Nachfolger von Ramsthal wurde er 1850 zum unbesoldeten Magistrats-Mitglied bzw. Stadtrat von Nordhausen ernannt.<ref>[https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10694774/bsb:4107088?page=134 '' Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Erfurt (1850 )''], bsb-muenchen.de, abgerufen a, 21. Februar 2022.]</ref>


Am 12. Oktober 1854 wurde der Stadt durch allerhöchste Verordnung das Recht verliehen, einen Vertreter in das Preußische Herrenhaus zu entsenden. Ihr erster Vertreter in der Ersten Kammer war bis zum Jahre 1863 Eduard Mohring. Er nahm am 18. Oktober 1861 an der Krönung von König Wilhelm I. in Königsberg teil.  
Am 12. Oktober 1854 wurde der Stadt durch allerhöchste Verordnung das Recht verliehen, einen Vertreter in das Preußische Herrenhaus zu entsenden. Ihr erster Vertreter in der Ersten Kammer war bis zum Jahre 1863 Eduard Mohring. Er nahm am 18. Oktober 1861 an der Krönung von König Wilhelm I. in Königsberg teil.  
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