Bearbeiten von „Denkschrift zur Feier des 2. August 1852 in Nordhausen

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{{idt2|25}}Seltener erscheinen nun die deutschen Könige persönlich in Nordhausen; doch noch Adol 1295. Durch abzulösende Verpfandung verhängten mehrere, namentlich Ludwig der Baier und Karl IV., Drangsale über die Stadt. — Benachbarte Fürsten und Grafen, zumal die Anhaltiner, die Braunschweiger, mit mehr Erfolg die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meissen, die Grafen von Honstein und Schwarzburg, erstreckten, als zeitweilige Schutzherren oder mit dem Reichsschultheissen- und dem Reichsvogteiamte in Nordhausen von dem Kaiser belieben, ihre Gewalt über unsre Stadl, und die häufigen Versuche dieser Herren, solche Gewalt zu erweitern und nutzbarer, vielleicht erblich zu machen, übte die Bürger und ihren Rath Jahrhunderte hindurch in ernstem Widerstreite. Als eine hervorragende Gestalt eines solchen Fürsten erscheint Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meissen, welcher (1263) ein glänzendes und vielbesungenes Turnier hier auf dem Mägdeplatze veranstaltete, wo den Siegern silberne und goidue Blätter eines kunstreich angeferligten Baumes verliehen wurden. — Während des Interregnums halten die Bürger von Nordhausen die königliche Burg, damit dieselbe nicht eine Zwingburg für sie werde, eigenmächtig gebrochen; deshalb ächtete sie Kaiser Rudolf I., doch bald (1290) hob er diese Acht auf und begnadigte die Stadt mit vielen wichtigen Rechten und Freiheiten, so wie schon König Wilhelm (1253) ihre Privilegien bestätigt halte. Eine lange Reihe von Gnadenbriefen aller deutschen Könige und römischen Kaiser vom dreizehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert sind noch vorhanden; besonders haben Karl IV. und Karl V. deren viele erlassen.  
{{idt2|25}}Seltener erscheinen nun die deutschen Könige persönlich in Nordhausen; doch noch Adol 1295. Durch abzulösende Verpfandung verhängten mehrere, namentlich Ludwig der Baier und Karl IV., Drangsale über die Stadt. — Benachbarte Fürsten und Grafen, zumal die Anhaltiner, die Braunschweiger, mit mehr Erfolg die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meissen, die Grafen von Honstein und Schwarzburg, erstreckten, als zeitweilige Schutzherren oder mit dem Reichsschultheissen- und dem Reichsvogteiamte in Nordhausen von dem Kaiser belieben, ihre Gewalt über unsre Stadl, und die häufigen Versuche dieser Herren, solche Gewalt zu erweitern und nutzbarer, vielleicht erblich zu machen, übte die Bürger und ihren Rath Jahrhunderte hindurch in ernstem Widerstreite. Als eine hervorragende Gestalt eines solchen Fürsten erscheint Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meissen, welcher (1263) ein glänzendes und vielbesungenes Turnier hier auf dem Mägdeplatze veranstaltete, wo den Siegern silberne und goidue Blätter eines kunstreich angeferligten Baumes verliehen wurden. — Während des Interregnums halten die Bürger von Nordhausen die königliche Burg, damit dieselbe nicht eine Zwingburg für sie werde, eigenmächtig gebrochen; deshalb ächtete sie Kaiser Rudolf I., doch bald (1290) hob er diese Acht auf und begnadigte die Stadt mit vielen wichtigen Rechten und Freiheiten, so wie schon König Wilhelm (1253) ihre Privilegien bestätigt halte. Eine lange Reihe von Gnadenbriefen aller deutschen Könige und römischen Kaiser vom dreizehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert sind noch vorhanden; besonders haben Karl IV. und Karl V. deren viele erlassen.  


{{idt2|25}}Mehr als die unmittelbare Einwirkung des Reichsoberhauptes treten vom dreizehnten Jahrhundert an die Gährungen in der Stadt selbst hervor: die Bildung und Umbildung des Gemeinwesens veranlasste schwere Kämpfe. Es waren zunächst die „Geschlechte“ — der Stadtadel, die Patricier, hier ohne Zweifel die Nachkommen derjenigen grössern freien Grundbesitzer, welche König Heinrich L in die Stadt gerufen hatte, und welche fortwährend mit den auf dem Lande zurückgebliebenen amiliengliedern, aus denen bei grösserem Grundbesitz ein bevorrechteter Landadel wurde, in Verbindung standen, die von Werlher, von Tettenborn, von Salza, von Harzungen, von Urbach, von Wechsungen, von Bila (Byla, Bielen), von Bula (Bulair, von Hagen, die Rolappe, Junge, Segcmund, Swellingrebil und viele Andre, — es waren diese „Geschlechte“, welche einen „gefreundeten Rath“ bildeten, und schon früh in drei Abtheilungen „Räthe“) getheilt, jeder Rath abwechselnd ein Jahr, unter den aus ihrer Mitte gewählten Ralhsmeistern die gewöhnlichen Stadtgeschäfte leiteten. Von diesem Stad tadel g aubten die „gemeinen Bürger“ sich zurückgesetzt und unterdrückt, und diese Meinung trieb sie bei dem Gefühle ihrer Stärke zur Gegenwehr, als auch sie unter selbstgewählten Obern enge und gegliederte Verbindungen geschlossen hatten, die Gemeinden der Stadtviertel, besonders aber die Gilden und Zünfte, die „Handwerke“. Blutig waren die Bürgerkämpfe vorzüglich dann, wenn äussere Feinde der Stadt, oder Herren, welche die Gelegenheit benutzten, sich in Nordhausen festzusetzen, mit einer der streitenden Parteien sich verbanden, oder wenn, wie im Jahre 1324 iyid in den zunächst olgenden Jahren, ein harter Streit mit der hohen (mainzischen) Geistlichkeit dazukam. Doch wir schweigen von den vielen und mannichfalligen Kämpfen und Fehden der Nordhäuser im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, worunter die Streitigkeiten mit den Landgrafen von Thüringen und den Grafen von Honstein grosse Gefahr brachten, und wozu Nordhausen häufig durch Bündnisse mit Erfurt, Mühlhausen und andern Städten, aber auch mit benachbarten Fürsten, Grafen und Herren sich stärkte: nur des Jahrhunderte hindurch auch kirchlich gefeierten
{{idt2|25}}Mehr als die unmittelbare Einwirkung des Reichsoberhauptes treten vom dreizehnten Jahrhundert an die Gährungen in der Stadt selbst hervor: die Bildung und Umbildung des Gemeinwesens veranlasste schwere Kämpfe. Es waren zunächst die „Geschlechte” — der Stadtadel, die Patricier, hier ohne Zweifel die Nachkommen derjenigen grössern freien Grundbesitzer, welche König Heinrich L in die Stadt gerufen hatte, und welche fortwährend mit den auf dem Lande zurückgebliebenen amiliengliedern, aus denen bei grösserem Grundbesitz ein bevorrechteter Landadel wurde, in Verbindung standen, die von Werlher, von Tettenborn, von Salza, von Harzungen, von Urbach, von Wechsungen, von Bila (Byla, Bielen), von Bula (Bulair, von Hagen, die Rolappe, Junge, Segcmund, Swellingrebil und viele Andre, — es waren diese „Geschlechte”, welche einen „gefreundeten Rath” bildeten, und schon früh in drei Abtheilungen „Räthe”) getheilt, jeder Rath abwechselnd ein Jahr, unter den aus ihrer Mitte gewählten Ralhsmeistern die gewöhnlichen Stadtgeschäfte leiteten. Von diesem Stad tadel g aubten die „gemeinen Bürger” sich zurückgesetzt und unterdrückt, und diese Meinung trieb sie bei dem Gefühle ihrer Stärke zur Gegenwehr, als auch sie unter selbstgewählten Obern enge und gegliederte Verbindungen geschlossen hatten, die Gemeinden der Stadtviertel, besonders aber die Gilden und Zünfte, die „Handwerke”. Blutig waren die Bürgerkämpfe vorzüglich dann, wenn äussere Feinde der Stadt, oder Herren, welche die Gelegenheit benutzten, sich in Nordhausen festzusetzen, mit einer der streitenden Parteien sich verbanden, oder wenn, wie im Jahre 1324 iyid in den zunächst olgenden Jahren, ein harter Streit mit der hohen (mainzischen) Geistlichkeit dazukam. Doch wir schweigen von den vielen und mannichfalligen Kämpfen und Fehden der Nordhäuser im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, worunter die Streitigkeiten mit den Landgrafen von Thüringen und den Grafen von Honstein grosse Gefahr brachten, und wozu Nordhausen häufig durch Bündnisse mit Erfurt, Mühlhausen und andern Städten, aber auch mit benachbarten Fürsten, Grafen und Herren sich stärkte: nur des Jahrhunderte hindurch auch kirchlich gefeierten
Ereignisses vom 14. April 1329 gedenken wir. Als in dieser Nacht die Feinde, etwa sechzig verbannte Bürger, mit starker ülfe des Grafen von Honstein zu Sondershausen, des (Grafen von Stolberg und der Grafen von Beichlingen, ein Thor erbrochen hatten und schon in das I nnere der Stadt gedrungen waren, trieben die Mitkämpfer des tapfern Rathsmeisters, auch nachdem dieser im Kampfe gefallen war. dieselben zurück und fingen vierzehn der Verbannten, welche darauf gerädert wurden. — So wurde damals die Stadt von der darin herrschenden Partei behauptet, aber am 14. Februar 1375 erlagen die übermütigen „Geschlechte“ den erbitterten „Gemeinen“. Die Letztern versammelten sich vor dem Rathhause (am Kornmarkte) und belagerten die „gefreundeten“ Bürger in dem Hause zum Riesen (der Wohnung des von Tettenborn), nahmen dieselben gefangen und verbannten einundvierzig namentlich Bezeichnete mit Weib und Kind aus der Stadt.
Ereignisses vom 14. April 1329 gedenken wir. Als in dieser Nacht die Feinde, etwa sechzig verbannte Bürger, mit starker ülfe des Grafen von Honstein zu Sondershausen, des (Grafen von Stolberg und der Grafen von Beichlingen, ein Thor erbrochen hatten und schon in das I nnere der Stadt gedrungen waren, trieben die Mitkämpfer des tapfern Rathsmeisters, auch nachdem dieser im Kampfe gefallen war. dieselben zurück und fingen vierzehn der Verbannten, welche darauf gerädert wurden. — So wurde damals die Stadt von der darin herrschenden Partei behauptet, aber am 14. Februar 1375 erlagen die übermütigen „Geschlechte” den erbitterten „Gemeinen”. Die Letztern versammelten sich vor dem Rathhause (am Kornmarkte) und belagerten die „gefreundeten” Bürger in dem Hause zum Riesen (der Wohnung des von Tettenborn), nahmen dieselben gefangen und verbannten einundvierzig namentlich Bezeichnete mit Weib und Kind aus der Stadt.


{{idt2|25}}Von nun an wurde durch ein neues Wahlgesetz und Vertheilung der Aernter der athe geltend, ja anfangs überwiegend: wie das nicht ausbleibt, durch
{{idt2|25}}Von nun an wurde durch ein neues Wahlgesetz und Vertheilung der Aernter der athe geltend, ja anfangs überwiegend: wie das nicht ausbleibt, durch
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