Bearbeiten von „Das Nordhäuser Innungswesen

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Boden, in dem alten fränkischen Reichshofe am Frauenberge. Ein Kapitulare
Boden, in dem alten fränkischen Reichshofe am Frauenberge. Ein Kapitulare
Karls des Großen verfügte, daß jeder Reichshof mit Schmieden, Schustern,
Karls des Großen verfügte, daß jeder Reichshof mit Schmieden, Schustern,
Bäckern, Zimmerleuten u. a. besetzt werden sollte. Handwerker übten auch auf
Bäckern, Zimmerleuten u.a. besetzt werden sollte. Handwerker übten auch auf
der sächsischen curtis dominicalis, auf dem Wirtschaftshofe, ihre Tätigkeit aus.
der sächsischen curtis dominicalis, auf dem Wirtschaftshofe, ihre Tätigkeit aus.
Hier muß es auch in der langen Zeit von 900-1200 schon zu Zusammenschlüssen
Hier muß es auch in der langen Zeit von 900-1200 schon zu Zusammenschlüssen
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Schillinge statt 3 1/2. Auch für die Buden auf den Märkten zahlten die Handwerker
Schillinge statt 3 1/2. Auch für die Buden auf den Märkten zahlten die Handwerker
den Schultheißen ein kleines Standgeld, und nach den beiden Jahrmärkten
den Schultheißen ein kleines Standgeld, und nach den beiden Jahrmärkten
hatten ihm einzelne Zünfte pflichtgemäß Geschenke darzubringen, z. B. die
hatten ihm einzelne Zünfte pflichtgemäß Geschenke darzubringen, z.B. die
Bäcker Semmeln.
Bäcker Semmeln.


Doch in der Zeit, wo mit der auf steigenden Geldwirtschaft das Bürgertum
Doch in der Zeit, wo mit der auf steigenden Geldwirtschaft das Bürgertum
seine Einrichtungen, d. h. also hier die Organisation der Gewerbe, ausbildete,
seine Einrichtungen, d.h. also hier die Organisation der Gewerbe, ausbildete,
waren die Befugnisse des Schulzen schon fast sämtlich an den Rat übergegangen.
waren die Befugnisse des Schulzen schon fast sämtlich an den Rat übergegangen.
Seit 1290, also seit dem Aufkommen der Zünfte in Nordhausen überhaupt, war
Seit 1290, also seit dem Aufkommen der Zünfte in Nordhausen überhaupt, war
deshalb der Rat ihre eigentliche Aufsichtsbehörde. Und das mit Recht; denn der
deshalb der Rat ihre eigentliche Aufsichtsbehörde. Und das mit Recht; denn der
Rat hatte sie ja erst mit derartigen Eigenschaften ausgestattet, daß sie zu
Rat hatte sie ja erst mit derartigen Eigenschaften ausgestattet, daß sie zu
wirklichen Zünften, d. h. zu Vereinen mit amtlichen Befugnissen geworden waren.
wirklichen Zünften, d.h. zu Vereinen mit amtlichen Befugnissen geworden waren.
Wenn nun aber auch aus geselligen Vereinen erst in dem Augenblicke Zünfte
Wenn nun aber auch aus geselligen Vereinen erst in dem Augenblicke Zünfte
entstanden waren, wo diese Organisationen öffentlich rechtliche Aufgaben zuerteilt
entstanden waren, wo diese Organisationen öffentlich rechtliche Aufgaben zuerteilt
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wenn die Gutachten nicht über offen ausliegende Waren abzugeben waren,
wenn die Gutachten nicht über offen ausliegende Waren abzugeben waren,
delegierte der Rat auch eines oder mehrere seiner Mitglieder, die zusammen mit
delegierte der Rat auch eines oder mehrere seiner Mitglieder, die zusammen mit
den Handwerkern die Überprüfung vorzunehmen hatten. So mußten z. B. die
den Handwerkern die Überprüfung vorzunehmen hatten. So mußten z.B. die
Böttcher in Anwesenheit von zwei Ratmännem vierteljährlich die Fässer in den
Böttcher in Anwesenheit von zwei Ratmännem vierteljährlich die Fässer in den
Brauhäusern „besichtigen und rechtfertigen“.
Brauhäusern „besichtigen und rechtfertigen“.
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Handel ganz bestimmte Waren festsetzte. Oder weiter: wenn eine Innung ihre
Handel ganz bestimmte Waren festsetzte. Oder weiter: wenn eine Innung ihre
Statuten abänderte, so erhielten die neuen Artikel erst nach Bestätigung des Rates
Statuten abänderte, so erhielten die neuen Artikel erst nach Bestätigung des Rates
ihre Geltung, wie z. B. 1584 der Rat den Knochenhauern zwei Nachträge zu ihren
ihre Geltung, wie z.B. 1584 der Rat den Knochenhauern zwei Nachträge zu ihren
Gesetzen genehmigte. Auf diese Weise konnte sich auch das internste Leben der
Gesetzen genehmigte. Auf diese Weise konnte sich auch das internste Leben der
Innungen den Eingriffen des Rates nicht entziehen. Das ging so weit, daß der Rat
Innungen den Eingriffen des Rates nicht entziehen. Das ging so weit, daß der Rat
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Krämergasse verkauft werden. Lange Zeit stützte der Rat auch dieses Recht der
Krämergasse verkauft werden. Lange Zeit stützte der Rat auch dieses Recht der
Krämer, das sie 1325 bekommen hatten. Doch die Stadt hatte sich vergrößert; in
Krämer, das sie 1325 bekommen hatten. Doch die Stadt hatte sich vergrößert; in
den Vorstädten, im Grimmel, im Altendorf, auf dem Sande, in der Neustadt, am
den Vorstädten, im Grimmei, im Altendorf, auf dem Sande, in der Neustadt, am
Frauenberge wohnten fast mehr Einwohner als in der Altstadt. Und alle mußten
Frauenberge wohnten fast mehr Einwohner als in der Altstadt. Und alle mußten
wegen einer Stange Süßholz in die Krämergasse laufen. Besonders fühlbar
wegen einer Stange Süßholz in die Krämergasse laufen. Besonders fühlbar
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Aufsichtsrecht über die Innungen zu keiner Zeit nehmen. Das geht besonders
Aufsichtsrecht über die Innungen zu keiner Zeit nehmen. Das geht besonders
aus gewissen Anerkennungsgebühren hervor, welche die meisten Innungen
aus gewissen Anerkennungsgebühren hervor, welche die meisten Innungen
dem Rate zu entrichten hatten. So kam z. B. von den Lohgerbern dem Rate die
dem Rate zu entrichten hatten. So kam z.B. von den Lohgerbern dem Rate die
Hälfte des Lehrjungengeldes zu und ebenso das von den Gesellen angefertigte
Hälfte des Lehrjungengeldes zu und ebenso das von den Gesellen angefertigte
Meisterstück. Es bestand in einem Feuereimer, den der Rat dann auf der Diele
Meisterstück. Es bestand in einem Feuereimer, den der Rat dann auf der Diele
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Innung allein die Strafe ein. So geschah es wegen regelwidrigen Benehmens auf
Innung allein die Strafe ein. So geschah es wegen regelwidrigen Benehmens auf
Kneipabenden, bei Besprechungen oder Festen, wegen Ungehorsams gegen die Gebote der Innungsmeister oder wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen aller
Kneipabenden, bei Besprechungen oder Festen, wegen Ungehorsams gegen die Gebote der Innungsmeister oder wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen aller
Art, wie sie z. B. die jüngsten Handwerksmeister bei Zusammenkünften oder
Art, wie sie z.B. die jüngsten Handwerksmeister bei Zusammenkünften oder
Begräbnissen zu erfüllen hatten. Häufig bestanden dann die Strafen nicht in Geld,
Begräbnissen zu erfüllen hatten. Häufig bestanden dann die Strafen nicht in Geld,
sondern in Wachs für Kerzen oder in Bier für die gemeinsamen Umtrünke. War
sondern in Wachs für Kerzen oder in Bier für die gemeinsamen Umtrünke. War
Zeile 661: Zeile 661:
mußte. Waren schließlich sowohl Innung wie Publikum durch das Verhalten
mußte. Waren schließlich sowohl Innung wie Publikum durch das Verhalten
eines Handwerkers geschädigt, so teilten sich Rat und Innung in die Strafgebühren.
eines Handwerkers geschädigt, so teilten sich Rat und Innung in die Strafgebühren.
Wer z. B. von den Bäckern durch Zugaben die Kundschaft anzulocken suchte
Wer z.B. von den Bäckern durch Zugaben die Kundschaft anzulocken suchte
oder besseres Roggenbrot als festgesetzt buk, fiel in die hohe Strafe von 8 M.
oder besseres Roggenbrot als festgesetzt buk, fiel in die hohe Strafe von 8 M.
Hiervon erhielt der Rat 4 M und die Zunft 4 M. Denn durch ein derartig
Hiervon erhielt der Rat 4 M und die Zunft 4 M. Denn durch ein derartig
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Zwirn, Seidentuch. Die Überwachung auch dieses wilden Handels stand den
Zwirn, Seidentuch. Die Überwachung auch dieses wilden Handels stand den
Krämerzunftmeistem zu; doch wenn sie einschreiten wollten, mußten sie sich an
Krämerzunftmeistem zu; doch wenn sie einschreiten wollten, mußten sie sich an
den Rat wenden. So geschah es z. B. 1684. Die Juden wurden überhaupt von
den Rat wenden. So geschah es z.B. 1684. Die Juden wurden überhaupt von
Handwerkern und Kaufleuten recht unfreundlich bedacht. So hatten die Knochenhauer
Handwerkern und Kaufleuten recht unfreundlich bedacht. So hatten die Knochenhauer
in ihren Statuten einen Artikel, der verbot, den Juden Fleisch zu verkaufen
in ihren Statuten einen Artikel, der verbot, den Juden Fleisch zu verkaufen
Zeile 820: Zeile 820:
nimmt ein dreieckiger, quergeteilter Schild ein, welcher oben einen Adler, unten
nimmt ein dreieckiger, quergeteilter Schild ein, welcher oben einen Adler, unten
nebeneinander zwei Handwerkszeuge, Schabeisen und Schneidemesser, zeigt.
nebeneinander zwei Handwerkszeuge, Schabeisen und Schneidemesser, zeigt.
Andere Zünfte, z. B. die Krämerzunft, hatten in der Mitte des Siegels ihren
Andere Zünfte, z.B. die Krämerzunft, hatten in der Mitte des Siegels ihren
Schutzheiligen, bei den Krämern war es der heilige Laurentius. Um das Bild
Schutzheiligen, bei den Krämern war es der heilige Laurentius. Um das Bild
herum stand dann die Aufschrift; etwa: „Der Kramer Insiegel zu Nordhausen.“
herum stand dann die Aufschrift; etwa: „Der Kramer Insiegel zu Nordhausen.“
Zeile 833: Zeile 833:
abhielten. Die vornehmste Innung, die der Gewandschnitter, hatte das Rathaus
abhielten. Die vornehmste Innung, die der Gewandschnitter, hatte das Rathaus
als Innungsgebäude. Im 14. Jahrhundert, als noch die alten Geschlechter und vornehmen Kaufleute allein die Stadt regierten, waren Rathaus und Kaufhaus der
als Innungsgebäude. Im 14. Jahrhundert, als noch die alten Geschlechter und vornehmen Kaufleute allein die Stadt regierten, waren Rathaus und Kaufhaus der
Gewandschnitter noch dasselbe; bald hieß diese Stätte rathus, z. B. 1300 und
Gewandschnitter noch dasselbe; bald hieß diese Stätte rathus, z.B. 1300 und
1308, bald pretorium oder mercatorium, z. B. 1300, 1310, 1321. Hier hielten sie
1308, bald pretorium oder mercatorium, z.B. 1300, 1310, 1321. Hier hielten sie
ihre Besprechungen und Feiern ab. Hier auf dem Rathaus fand also auch die
ihre Besprechungen und Feiern ab. Hier auf dem Rathaus fand also auch die
Jahreshauptversammlung der Gewandschnitter, die erste überhaupt nachweisbare
Jahreshauptversammlung der Gewandschnitter, die erste überhaupt nachweisbare
Zeile 912: Zeile 912:
Doch verallgemeinert Heineck zu stark, wenn er schreibt: „Die sämtlichen Zünfte
Doch verallgemeinert Heineck zu stark, wenn er schreibt: „Die sämtlichen Zünfte
in Nordhausen waren ungeschlossen, niemals auf eine bestimmte Anzahl Mitglieder
in Nordhausen waren ungeschlossen, niemals auf eine bestimmte Anzahl Mitglieder
beschränkt.“<ref>Heineck, Aus dem Innungsleben Nordhausens im 17. und 18. Jahrh., 2.</ref> Tatsächlich müssen mehrere Innungen doch als geschlossen
beschränkt.“<ref>Heineck, Aus dem Innungsleben ... Nordhausens im 17. und 18. Jahrh., 2.</ref> Tatsächlich müssen mehrere Innungen doch als geschlossen
angesehen werden. So hatten zwar die Krämer keine festgesetzte Anzahl
angesehen werden. So hatten zwar die Krämer keine festgesetzte Anzahl
Mitglieder; da aber nur 12 Häuser in der Krämerstraße zur Verfügung standen,
Mitglieder; da aber nur 12 Häuser in der Krämerstraße zur Verfügung standen,
Zeile 1.033: Zeile 1.033:
Das waren die Innungen ihrer Standesehre, wie sie sie verstanden, schuldig. Doch
Das waren die Innungen ihrer Standesehre, wie sie sie verstanden, schuldig. Doch
auch die Heiraten mit Angehörigen unehrlicher Gewerbe waren verboten. Als
auch die Heiraten mit Angehörigen unehrlicher Gewerbe waren verboten. Als
z. B. 1618 Jakob Malitsch, der Ratsherr aus der Schmiedegilde war, die Tochter
z.B. 1618 Jakob Malitsch, der Ratsherr aus der Schmiedegilde war, die Tochter
eines Herreder Bauern heiratete, wurde er seines Ehrenamtes entsetzt. Man hatte
eines Herreder Bauern heiratete, wurde er seines Ehrenamtes entsetzt. Man hatte
nämlich erfahren, daß der Vater des Mädchens, ehe er Bauer wurde, ein Schäfer
nämlich erfahren, daß der Vater des Mädchens, ehe er Bauer wurde, ein Schäfer
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Im allgemeinen war es Brauch, den neuen Lehrling erst einige Wochen zu
Im allgemeinen war es Brauch, den neuen Lehrling erst einige Wochen zu
„versuchen“; d. h. ein Meister nahm ihn in die Lehre und beobachtete ihn zunächst
„versuchen“; d.h. ein Meister nahm ihn in die Lehre und beobachtete ihn zunächst
eine Zeit lang auf seine Tauglichkeit. Damit der Meister diesen Brauch nicht
eine Zeit lang auf seine Tauglichkeit. Damit der Meister diesen Brauch nicht
ausnutzte, mußte er nach einer bestimmten Zeit - zwischen 2 und 10 Wochen
ausnutzte, mußte er nach einer bestimmten Zeit - zwischen 2 und 10 Wochen
Zeile 1.119: Zeile 1.119:
beschlossen sogar die Schneider, die ihrer Lehrlinge nicht so recht Herr werden
beschlossen sogar die Schneider, die ihrer Lehrlinge nicht so recht Herr werden
zu können schienen, daß ein Lehrjunge als „Pritschenmeister“ ausgewählt werden
zu können schienen, daß ein Lehrjunge als „Pritschenmeister“ ausgewählt werden
sollte, der widerspenstigen Knaben die „Pritsche“, d. h. eine Tracht Prügel
sollte, der widerspenstigen Knaben die „Pritsche“, d.h. eine Tracht Prügel
verabreichen mußte: „Demnach auch biß anhero ungezogene Jungen sich befunden,
verabreichen mußte: „Demnach auch biß anhero ungezogene Jungen sich befunden,
welche sich an keine Geldstrafe kehren wollen undt dennoch sich nicht wenig
welche sich an keine Geldstrafe kehren wollen undt dennoch sich nicht wenig
ungebürlich erzeiget, als ist denselben halsstarrigen Jungen eine Pritsche zur
ungebürlich erzeiget, als ist denselben halsstarrigen Jungen eine Pritsche zur
Straffe verordnet, zue welchem Ende denn ein Pritschmeister unter ihnen erwehlet
Straffe verordnet, zue welchem Ende denn ein Pritschmeister unter ihnen erwehlet
werden soll. Wer sich dessen weigert, gibt Straffe ein Wochenlohn.
werden soll. Wer sich dessen weigert, gibt Straffe ein Wochenlohn."


Die Dauer der Lehrzeit war bei den einzelnen Handwerkern ganz verschieden.
Die Dauer der Lehrzeit war bei den einzelnen Handwerkern ganz verschieden.
Zeile 1.139: Zeile 1.139:
in das Gewerbe und die spätere Konkurrenz. Deshalb war es üblich,
in das Gewerbe und die spätere Konkurrenz. Deshalb war es üblich,
nur einen Lehrjungen für jeden Meister zuzulassen; doch wurde diese Bestimmung
nur einen Lehrjungen für jeden Meister zuzulassen; doch wurde diese Bestimmung
zuweilen, z. B. bei den Krämern, dadurch gedehnt, daß eigene Kinder, die
zuweilen, z.B. bei den Krämern, dadurch gedehnt, daß eigene Kinder, die
in der Werkstatt oder im Laden tätig waren, nicht mitzählten. Häufig treffen wir
in der Werkstatt oder im Laden tätig waren, nicht mitzählten. Häufig treffen wir
auch auf die Anordnung, daß ein Meister, der einen Knaben fertig ausgebildet
auch auf die Anordnung, daß ein Meister, der einen Knaben fertig ausgebildet
Zeile 1.156: Zeile 1.156:
entrichten, etwa 1 Taler, und ihnen eine Kollation an Bier darreichen. Oft wurde
entrichten, etwa 1 Taler, und ihnen eine Kollation an Bier darreichen. Oft wurde
auch die Stiftung eines silbernen Schildes, eines zinnernen Tellers, einer Kanne
auch die Stiftung eines silbernen Schildes, eines zinnernen Tellers, einer Kanne
oder eines Trinkhumpens gefordert. Die Böttcher z. B. verlangten von einem
oder eines Trinkhumpens gefordert. Die Böttcher z.B. verlangten von einem
neuen Gesellen 2 Taler oder ein Essen; war einer schon Geselle und kam nur,
neuen Gesellen 2 Taler oder ein Essen; war einer schon Geselle und kam nur,
von auswärts zuwandemd, nach Nordhausen in Arbeit, so zahlte er einen Taler.
von auswärts zuwandemd, nach Nordhausen in Arbeit, so zahlte er einen Taler.
Der neue Bursche mußte mit zwei auf die Gesellenlade gelegten Fingern geloben,
Der neue Bursche mußte mit zwei auf die Gesellenlade gelegten Fingern geloben,
den Gesetzen der Burschenschaft nachzuleben und ein wackerer Geselle zu sein,
den Gesetzen der Burschenschaft nachzuleben und ein wackerer Geselle zu sein,
wie es z. B. bei den Bäckern heißt: „Daß er will über die Artikel halten und als
wie es z.B. bei den Bäckern heißt: „Daß er will über die Artikel halten und als
ein Mitbruder will helfen legen, zechen, zahlen und tun, was andere fromme
ein Mitbruder will helfen legen, zechen, zahlen und tun, was andere fromme
Bäcker tun und getan haben, es sei gleich hier oder anderswo.“
Bäcker tun und getan haben, es sei gleich hier oder anderswo.“
Zeile 1.190: Zeile 1.190:
Handwerksmeister erscheinen und sich anmelden mußte, sonst mußte er noch ein
Handwerksmeister erscheinen und sich anmelden mußte, sonst mußte er noch ein
Jahr warten. Hie und da konnte das Mutjahr abgekauft werden, aber für außerordentlich
Jahr warten. Hie und da konnte das Mutjahr abgekauft werden, aber für außerordentlich
hohe Summen. Die Schuster verlangten z. B. 40 Taler.
hohe Summen. Die Schuster verlangten z.B. 40 Taler.


Wenn nun der wandernde Gesell zur Arbeit in einer Werkstätte antreten wollte,
Wenn nun der wandernde Gesell zur Arbeit in einer Werkstätte antreten wollte,
so durfte er sich nicht etwa einen ihm genehmen Meister auswählen, sondern
so durfte er sich nicht etwa einen ihm genehmen Meister auswählen, sondern
mußte dort eintreten, wo gerade eine Stelle frei war. Auch war den Meistem eine
mußte dort eintreten, wo gerade eine Stelle frei war. Auch war den Meistem eine
bestimmte Zahl von Gesellen vorgeschrieben. So durften z. B. die Schuhmacher
bestimmte Zahl von Gesellen vorgeschrieben. So durften z.B. die Schuhmacher
nur 2 Schemel besetzen, d. h. nur einen Gesellen und einen Lehrling oder zwei
nur 2 Schemel besetzen, d.h. nur einen Gesellen und einen Lehrling oder zwei
Gesellen haben. Wohnten in einem Hause zwei Schuhmachermeister, so durften
Gesellen haben. Wohnten in einem Hause zwei Schuhmachermeister, so durften
sie zusammen nicht mehr annehmen. Traf es sich aber, daß ein Geselle um Arbeit
sie zusammen nicht mehr annehmen. Traf es sich aber, daß ein Geselle um Arbeit
Zeile 1.237: Zeile 1.237:
dar. Bei den Schmiedegesellen heißt es darüber 1654:
dar. Bei den Schmiedegesellen heißt es darüber 1654:


Ist auch den Gesellen vergönnt, einen „Willkommen“ zu haben. Welcher
... Ist auch den Gesellen vergönnt, einen „Willkommen“ zu haben. Welcher
Gesell zuvor nicht allhier gearbeitet hat und zum ersten Male aufleget, dem soll
Gesell zuvor nicht allhier gearbeitet hat und zum ersten Male aufleget, dem soll
derselbe voll Bier eingeschenkt und demselben verehret werden dergestalt, daß
derselbe voll Bier eingeschenkt und demselben verehret werden dergestalt, daß
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ganz ordentlich zu. Da kam es dann wohl zum Völltrinken, zu Zank oder gar zu
ganz ordentlich zu. Da kam es dann wohl zum Völltrinken, zu Zank oder gar zu
Prügeleien. Hielten sich die Ausschweifungen in solchen Grenzen, daß die
Prügeleien. Hielten sich die Ausschweifungen in solchen Grenzen, daß die
Öffentlichkeit keinen Anstoß daran nahm, so war es der Gesellschaft verstattet, die Unruhestifter selbst zu bestrafen. Wegen des Volltrinkens verfügte z. B. ein
Öffentlichkeit keinen Anstoß daran nahm, so war es der Gesellschaft verstattet, die Unruhestifter selbst zu bestrafen. Wegen des Volltrinkens verfügte z.B. ein
Artikel der Schlosser: „Es soll auch keiner mehr Bier oder Wein zu sich nehmen,
Artikel der Schlosser: „Es soll auch keiner mehr Bier oder Wein zu sich nehmen,
als er beherbergen kann. Würde es aber einer überflüssig zu sich nehmen, mehr
als er beherbergen kann. Würde es aber einer überflüssig zu sich nehmen, mehr
Zeile 1.259: Zeile 1.259:
Im übrigen unterlagen aber auch die Gesellen nicht nur der Beaufsichtigung
Im übrigen unterlagen aber auch die Gesellen nicht nur der Beaufsichtigung
durch die gesamte Innung, sondern auch der einzelne Geselle der seines Meisters.
durch die gesamte Innung, sondern auch der einzelne Geselle der seines Meisters.
Hierüber bestimmten z. B. die Knochenhauer schon sehr früh: Welcher knecht,
Hierüber bestimmten z.B. die Knochenhauer schon sehr früh: Welcher knecht,
der allhier zu Northausen diennen will, der sol alsbalt sein briefffur ein erbar
der allhier zu Northausen diennen will, der sol alsbalt sein briefffur ein erbar
handwerck bringen, das ehr gelesen wird, wo ehr gelernt hat und ob er dem
handwerck bringen, das ehr gelesen wird, wo ehr gelernt hat und ob er dem
Zeile 1.379: Zeile 1.379:
bei den Bäckern 1 Taler 9 Groschen, in die Zunftlade zu bezahlen. Damit war
bei den Bäckern 1 Taler 9 Groschen, in die Zunftlade zu bezahlen. Damit war
sie anerkannte Meistersfrau und genoß dieselben Rechte wie die männlichen
sie anerkannte Meistersfrau und genoß dieselben Rechte wie die männlichen
Innungsmitglieder. Ihr kamen z. B. bei gewissen Anlässen, bei Familienfesten,
Innungsmitglieder. Ihr kamen z.B. bei gewissen Anlässen, bei Familienfesten,
bei Begräbnissen dieselben Ehrungen zu wie dem Gemahl. Starb der Mann, so
bei Begräbnissen dieselben Ehrungen zu wie dem Gemahl. Starb der Mann, so
blieb bei den meisten Innungen seine Witwe vollberechtigtes Mitglied, bei
blieb bei den meisten Innungen seine Witwe vollberechtigtes Mitglied, bei
Zeile 1.416: Zeile 1.416:
Die Beratungen waren geheim, Schweigepflicht war jedem auferlegt. Auch
Die Beratungen waren geheim, Schweigepflicht war jedem auferlegt. Auch
den innungsberechtigten Frauen gegenüber durfte nichts ausgeplaudert werden.
den innungsberechtigten Frauen gegenüber durfte nichts ausgeplaudert werden.
Die Seifensieder z. B. bestimmten darüber: „Es soll auch kein Meister seinem
Die Seifensieder z.B. bestimmten darüber: „Es soll auch kein Meister seinem
Weibe, wenn die Zusammenkunft gehalten, sagen oder offenbaren, bei einem
Weibe, wenn die Zusammenkunft gehalten, sagen oder offenbaren, bei einem
Taler Strafe.“ Wir mutmaßen, daß die Seifensieder schlimme Erfahrungen
Taler Strafe.“ Wir mutmaßen, daß die Seifensieder schlimme Erfahrungen
Zeile 1.467: Zeile 1.467:
Anspruch nehmen. Auch den Besuch fremder Märkte regelten sie und schrieben
Anspruch nehmen. Auch den Besuch fremder Märkte regelten sie und schrieben
eine bestimmte Menge Ware vor, die mitgenommen werden durfte. Nur ein paar
eine bestimmte Menge Ware vor, die mitgenommen werden durfte. Nur ein paar
Jahrmärkte, z. B. der in Querfurt, waren völlig freigegeben.
Jahrmärkte, z.B. der in Querfurt, waren völlig freigegeben.


Doch die Innungsmitglieder fühlten sich nicht nur als wirtschaftlicher Interessenverband,
Doch die Innungsmitglieder fühlten sich nicht nur als wirtschaftlicher Interessenverband,
Zeile 1.637: Zeile 1.637:
Heineck, Innungsgewohnheiten der Böttcher, in: Der Böttchermeister, 1924 Nr. 28, 29.
Heineck, Innungsgewohnheiten der Böttcher, in: Der Böttchermeister, 1924 Nr. 28, 29.
Heineck, Zur Geschichte des Schneiderhandwerkes, in: Europäische Modenzeitung.
Heineck, Zur Geschichte des Schneiderhandwerkes, in: Europäische Modenzeitung.
Heineck, Die Statuten der Seifensieder- und Lichtzieher-Innung, in: Seifensiederzeitung, Verlag Chem.
Heineck, Die Statuten der Seifensieder- und Lichtzieher-Innung, in: Seifensiederzeitung, Verl. Chem.
Industrie, Ziolkowsky, 1897.
Industrie, Ziolkowsky, 1897.
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