Bearbeiten von „7. Mai“
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Der Magistrat fordert alle Einwohner, welche Nachtigallen halten, dazu auf, auch die gesetzliche Steuer für das laufende Jahr nicht zu vergessen. Diese beträgt pro Nachtigall und Jahr 5 Taler.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref> | Der Magistrat fordert alle Einwohner, welche Nachtigallen halten, dazu auf, auch die gesetzliche Steuer für das laufende Jahr nicht zu vergessen. Diese beträgt pro Nachtigall und Jahr 5 Taler.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref> | ||