Bearbeiten von „24. März

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"Am 24. März brachte der Syndicus von Zeitz den Befehl an den Major von Selchow, sofort die Stadt zu räumen und das Geld und sonst Genommene zurückzugeben; dieser sendete aber seinen Bruder ab, um einen Gegenbefehl zu erlangen. Nachdem der Major am 24., [[26. März#1761|26.]] und [[27. März#1761|27. März]] noch Naturalrationen erpreßt hatte, zog er am [[27. März#1761|27. März]] ab nach Frankenhausen, indem er alles Erpreßte mit fort nahm.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 366</ref>  
"Am 24. März brachte der Syndicus von Zeitz den Befehl an den Major von Selchow, sofort die Stadt zu räumen und das Geld und sonst Genommene zurückzugeben; dieser sendete aber seinen Bruder ab, um einen Gegenbefehl zu erlangen. Nachdem der Major am 24., [[26. März#1761|26.]] und [[27. März#1761|27. März]] noch Naturalrationen erpreßt hatte, zog er am [[27. März#1761|27. März]] ab nach Frankenhausen, indem er alles Erpreßte mit fort nahm.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 366</ref>  


==== [[1803]] ====
==== 1803 ====
Mit dem IV. Patent vom 24. März 1803 wird das „Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ in dem Erbfürstenthum Eichsfeld sowie den Städten Mühlhausen, Nordhausen und dem Erfurter Gebiet offiziell eingeführt.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref>
Mit dem IV. Patent vom 24. März 1803 wird das „Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ in dem Erbfürstenthum Eichsfeld sowie den Städten Mühlhausen, Nordhausen und dem Erfurter Gebiet offiziell eingeführt.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref>


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