Bearbeiten von „16. November“
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„Ein Königliches Dekret vom 16. November 1810, das Budjet der Stadt Nordhausen betreffend, ermächtigte aber die Gemeinde Nordhausen, von allen in die Stadt gebracht werdenden Früchten und Körnern eine Abgabe nach einem bestimmten Tarif zu erheben. Die Erhebung hat auch nach der 1814 erfolgten Wiedervereinigung der Stadt mit Preußen fortgedauert, und erst vermöge des Gesetzes vom 26. Mai 1818, über das Zollwesen, aufgehört.“<ref>''Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals.'' Seite 392 f.</ref> | „Ein Königliches Dekret vom 16. November 1810, das Budjet der Stadt Nordhausen betreffend, ermächtigte aber die Gemeinde Nordhausen, von allen in die Stadt gebracht werdenden Früchten und Körnern eine Abgabe nach einem bestimmten Tarif zu erheben. Die Erhebung hat auch nach der 1814 erfolgten Wiedervereinigung der Stadt mit Preußen fortgedauert, und erst vermöge des Gesetzes vom 26. Mai 1818, über das Zollwesen, aufgehört.“<ref>''Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals.'' Seite 392 f.</ref> | ||
==== | ==== 1825 ==== | ||
Am 16. November wiederholt der Magistrat das Verbot des Tabakrauchens auf den Straßen der Stadt, in den Ställen und an sonstigen feuergefährlichen Orten.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref> | Am 16. November wiederholt der Magistrat das Verbot des Tabakrauchens auf den Straßen der Stadt, in den Ställen und an sonstigen feuergefährlichen Orten.<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref> | ||