Bearbeiten von „15. Dezember“
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Am 15. Dezember wird [[Curt Baller]] als Nachfolger zum Oberbürgermeister gewählt. Für ihn stimmen die Abgeordneten der DDP (9) und der SPD (8). Die Abgeordneten der KPD (4) enthalten sich der Stimme. Die Abgeordneten des Ordnungsblocks (DNVP, DVP, Wirtschaftspartei, Zentrum, Nationalsoziale Partei) haben sich vor der Abstimmung aus dem Saal entfernt. Die Fraktion des „Ordnungsblocks“ fordert beim preußischen Innenminister, die Bestätigung der Wahl zu versagen und die Sache zur erneuten Beschlussfassung an die Stadtverordneten-Versammlung zurückzuverweisen. Angeblich wären bei der Wahl die Bestimmungen der Geschäftsordnung verletzt worden.<ref name="Archiv"/> | Am 15. Dezember wird [[Curt Baller]] als Nachfolger zum Oberbürgermeister gewählt. Für ihn stimmen die Abgeordneten der DDP (9) und der SPD (8). Die Abgeordneten der KPD (4) enthalten sich der Stimme. Die Abgeordneten des Ordnungsblocks (DNVP, DVP, Wirtschaftspartei, Zentrum, Nationalsoziale Partei) haben sich vor der Abstimmung aus dem Saal entfernt. Die Fraktion des „Ordnungsblocks“ fordert beim preußischen Innenminister, die Bestätigung der Wahl zu versagen und die Sache zur erneuten Beschlussfassung an die Stadtverordneten-Versammlung zurückzuverweisen. Angeblich wären bei der Wahl die Bestimmungen der Geschäftsordnung verletzt worden.<ref name="Archiv"/> | ||
==== | ==== 1934 ==== | ||
Nach dem neuen Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933, das am 1. Januar 1934 in Kraft tritt, wird auch in der Stadtverwaltung das sog. Führerprinzip wirksam, d. h. die Entscheidungen des Oberbürgermeisters sind allein bestimmend, und die Sitzungen im Magistratskollegium haben nur noch beratenden Charakter. Das Gesetz bedeutet auch das Ende der Stadtverordneten-Versammlung. Der neue Gemeinderat wird nicht demokratisch gewählt, seine Mitglieder, die jetzt Ratsherren heißen - für Nordhausen ist die Zahl von 18 Ratsherren festgesetzt worden - werden von der Gauleitung berufen. Eine Beschlussfassung und Abstimmung gibt es nicht, der Gemeinderat hat nur eine beratende Rolle zu spielen.<ref name="Archiv"/> | Nach dem neuen Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933, das am 1. Januar 1934 in Kraft tritt, wird auch in der Stadtverwaltung das sog. Führerprinzip wirksam, d. h. die Entscheidungen des Oberbürgermeisters sind allein bestimmend, und die Sitzungen im Magistratskollegium haben nur noch beratenden Charakter. Das Gesetz bedeutet auch das Ende der Stadtverordneten-Versammlung. Der neue Gemeinderat wird nicht demokratisch gewählt, seine Mitglieder, die jetzt Ratsherren heißen - für Nordhausen ist die Zahl von 18 Ratsherren festgesetzt worden - werden von der Gauleitung berufen. Eine Beschlussfassung und Abstimmung gibt es nicht, der Gemeinderat hat nur eine beratende Rolle zu spielen.<ref name="Archiv"/> | ||