Mordfall Ackermann Mund: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Mordfall Ackermann Mund''' ist ein unbeklärter Kriminalfall.  
Der '''Mordfall Ackermann Mund''' ist ein ungeklärter Kriminalfall.  


Der Bauer bzw. Ackermann Mund aus Mackenrode erhielt am 17. November 1830 vom Stadt- und Landgericht 217 Taler. Am Nachmittag verließ er den Gasthof „Zur Weintraube“, um sich auf den Heimweg zu begeben. Am anderen Morgen fand man seinen Leichnam, in einzelne Stücke zerschnitten, im [[Pferdeteich]] zwischen [[Sundhäusertor|Sundhäuser-]] und [[Siechentor]]. Der Mörder konnte nicht ermittelt werden, doch soll sich dieser im Oktober 1851 auf dem Sterbebett freiwillig zu dieser Tat bekannt haben. Nach der ''Nordhäuser Zeitun'' vom 19. November 1890 soll ein Gerichtsaktuar (Gerichtsschreiber) den Mord begangen haben.
Der Bauer bzw. Ackermann Mund aus Mackenrode erhielt am 17. November 1830 vom Stadt- und Landgericht 217 Taler. Am Nachmittag verließ er den Gasthof „Zur Weintraube“, um sich auf den Heimweg zu begeben. Am anderen Morgen fand man seinen Leichnam, in einzelne Stücke zerschnitten, im [[Pferdeteich]] zwischen [[Sundhäusertor|Sundhäuser-]] und [[Siechentor]]. Der Mörder konnte nicht ermittelt werden, doch soll sich dieser im Oktober 1851 auf dem Sterbebett freiwillig zu dieser Tat bekannt haben. Nach der ''Nordhäuser Zeitun'' vom 19. November 1890 soll ein Gerichtsaktuar (Gerichtsschreiber) den Mord begangen haben.


[[Kategorie:Ereignis]]
[[Kategorie:Ereignis]]

Version vom 17. November 2021, 21:28 Uhr

Der Mordfall Ackermann Mund ist ein ungeklärter Kriminalfall.

Der Bauer bzw. Ackermann Mund aus Mackenrode erhielt am 17. November 1830 vom Stadt- und Landgericht 217 Taler. Am Nachmittag verließ er den Gasthof „Zur Weintraube“, um sich auf den Heimweg zu begeben. Am anderen Morgen fand man seinen Leichnam, in einzelne Stücke zerschnitten, im Pferdeteich zwischen Sundhäuser- und Siechentor. Der Mörder konnte nicht ermittelt werden, doch soll sich dieser im Oktober 1851 auf dem Sterbebett freiwillig zu dieser Tat bekannt haben. Nach der Nordhäuser Zeitun vom 19. November 1890 soll ein Gerichtsaktuar (Gerichtsschreiber) den Mord begangen haben.