Hurenhaus (Nordhausen): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Peter Kuhlbrodt]]: ''[[Nordhausen – eine Reichsstadt im Jahrhundert der Reformation]]''. Nordhausen: Atelier Veit, 2015. S. 195-198.
* [[Peter Kuhlbrodt]]: ''[[Nordhausen – eine Reichsstadt im Jahrhundert der Reformation]]''. Nordhausen: Atelier Veit, 2015. S. 195-198.
* Peter Kuhlbrodt: ''Das alte Nordhäuser Hurenhaus''. In: ''[[Nordhäuser Nachrichten. Südharzer Heimatblätter (3/2000)]]''.
* Peter Kulhbrodt: ''Frauenhaus, Badstuben und sonstige "Hurenwirtschaft"''. In: ''[[Beiträge zur Heimatkunde aus Stadt und Kreis Nordhausen (Heft 18/1993)]]''.


[[Kategorie:Bauwerk]]
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2024, 15:19 Uhr

Das Huren- oder Frauenhaus (auch Haus der gemeinen Frauen genannt) war ein städtisches Bordell, das sich in der spätmittelalterlichen Stadt Nordhausen in der Gasse Unter den Weiden befand. Wie in den meisten Städten dieser Zeit lag es in einer Vorstadt, entfernt von Kirchen, Klöstern und Friedhöfen. In unmittelbarer Nachbarschaft gab es dort eine Badestube.

Geschichte

Die genauen Ursprünge des Nordhäuser Frauenhauses sind unklar. Viele Bordellhäuser wurden in Deutschland um 1400 etabliert. In der näheren Umgebung von Nordhausen entstanden die meisten Einrichtungen dieser Art jedoch erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, so etwa in Quedlinburg (1460), Eschwege, Magdeburg (beide 1466), Wernigerode, Aschersleben (1494), Göttingen (1499) und Halle (1504).

Die erste urkundliche Erwähnung des Nordhäuser Bordells stammt aus dem Jahr 1498. Damals verhörten die Kriegsmeister den Scharfrichter Meister Nickel, der eine Frau aus dem „Gemeinen Haus“ mit einer Keule geworfen und geschlagen haben soll, als er herumgegangen sei, „die Sünde zu tilgen.“ Solche Übergriffe von moralisch motivierten Einzelpersonen auf Frauenhäuser kamen in jener Zeit öfter vor und spiegelten die weit verbreiteten negativen Ansichten gegenüber Bordellen und Prostitution wider.

Über die genauen Eigentums- und Verwaltungsverhältnisse des Nordhäuser Frauenhauses ist nichts Sicheres überliefert. Andernorts waren solche Einrichtungen oftmals im Besitz der Stadt oder gehörten Privatpersonen, wurden jedoch durch den Stadtrat kontrolliert und verpachtet. Die Überwachung der Dirnen oblag häufig Scharfrichtern oder Ratsknechten. Ob dies auch in Nordhausen so gehandhabt wurde, geht aus den Quellen nicht hervor.

Eine weitere Erwähnung des Bordells findet sich im Erbbuch von 1559, wo ein Haus Unter den Weiden als das ehemalige „Hurenhaus“ bezeichnet wird. Zu jener Zeit gehörte es einem Bürger namens Hans Georg und war offensichtlich zuvor eine größere Anlage.

Das endgültige Schicksal des Nordhäuser Frauenhauses bleibt im Dunkeln. Die letzte Quelle, die es erwähnt, stammt aus dem Jahr 1523, als dort ein Mann erschlagen wurde. Wie in vielen anderen Städten fiel das Bordell aber aller Wahrscheinlichkeit nach einer Schließungswelle zum Opfer, die in den 1520er und 1530er Jahren im Zuge der Reformation über zahlreiche Frauenhäuser hinwegfegte. Die protestantischen Predigerübten erheblichen moralischen Druck auf die Stadträte aus, diese als unsittlich angesehenen Einrichtungen zu beseitigen. So wurde etwa das Frauenhaus der Nachbarstadt Mühlhausen 1525 vorübergehend und 1542 mit der Einführung der Reformation endgültig geschlossen. Für Nordhausen selbst ist zwar kein genaues Datum überliefert, angenommen wird aber, dass die Schließung aus protestantisch-sittlichen Beweggründen Anfang der 1530er Jahre erfolgte.

Literatur