Franz Meyer
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Franz Meyer (geb. 23. Januar 1884[1][2]; gest. nach 1947) war Tabakarbeiter, Gewerkschafter und Stadtverordneter (SPD).
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 1. Oktober 1903 trat er in den Deutschen Tabakarbeiter-Verband ein.[2]
Ab 1907 war Meyer SPD-Mitglied und wurde 1926 auf der Generalversammlung des Ortsvereins zum 1. Vorsitzenden gewählt. Am 22. Januar 1929 wurde er zum 2. Vorsitzenden der SPD-Ortsgruppe bestimmt.
Ab 1922 wirkte er als Gewerkschaftssekretär. Den Ortsausschuss des ADGB (Gewerkschaftskartell) leitete er seit dem 19. März 1929 als 1. Vorsitzender. In den 1920er Jahren stand Meyer kurze Zeit mit an der Spitze des Sozialen Baubetriebs.
1930 war er unbesoldeter Stadtrat, Gewerkschaftssekretär, Dezernent der Feuerwehr[3], gehörte der Obstverpachtungs-Deputation an, war Mitglied der Wohlfahrts-Deputation als Armenbezirksvorsteher[4] und Vorsitzender der Feuerlösch-Deputation.[5]
Eine Versammlung des Deutschen Tabakarbeiterverbandes am 2. September 1932 beschloss die fristlose Entlassung und den Ausschluss[2] Meyers, dem man größere Unterschlagungen anlastete. Sein „unredliches Handeln“ veranlasste die KPD-Ortsgruppe, eine Extraausgabe des Nordhäuser Echos herauszugeben, mit welcher Feindschaft gegen die Sozialdemokratie und insbesondere ihre Führer erzeugt werden sollte. Der Magistrat teilte mit, dass Franz Meyer am 3. September 1932 seine Ämter als Stadtrat und Armenvorsteher niedergelegt hatte. Zudem lief ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn. Da im Falle Meyer öffentliche Anschuldigungen auch gegen Otto Flagmeyer erhoben wurden, wurde dieser auf seine Bitte von seinem Amt als Stadtrat bis zur Klärung des Sachverhalts beurlaubt. Flagmeyer stellte Strafantrag gegen das Nordhäuser Echo wegen verleumderischer Beleidigung und übler Nachrede.[6]
Im Einwohnerbuch 1937 von Nordhausen ist er in der Altendorfer Kirchgasse 4 verzeichnet.[7]
Vor dem Landgericht Erfurt im Landgerichtsgebäude Nordhausen wurden am 25. September 1943 Franz Meyer, der Tabakspinner Otto Billhardt und Fritz Wilke wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz angeklagt. In der Anklageschrift hieß es:
- „Wilke, Meyer und Billhardt haben in den Jahren 1942 und 1943 in Nordhausen gehässige und böswillige und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über die deutsche Kriegsführung, die Presse und Propaganda, das HJ-Abzeichen und die Hitler-Jugend gemacht. Die Äußerungen sind geeignet, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben. Die Angeschuldigten mussten damit rechnen, dass ihre Äußerungen in die Öffentlichkeit dringen würden.“[8]
1944 war er im KZ Buchenwald inhaftiert. Ab 1946 Mitglied der SED, war Meyer 1947 paritätischer Kreisvorsitzender.[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Franz Walter, Tobias Dürr, Klaus Schmidtke: Die SPD in Sachsen und Thüringen zwischen Hochburg und Diaspora : Untersuchungen auf lokaler Ebene vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. Bonn, 1993. S. 201.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 http://library.fes.de/gewerkzs/tabakarbeiter/1932/pdf/1932-037.pdf, abgerufen am 8. März 2022.
- ↑ Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. mit den Kreisen Grafschaft Hohenstein und Ilfeld. Nordhausen: Theodor Müller, 1930. S. 459. (Digitalisat)
- ↑ Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. mit den Kreisen Grafschaft Hohenstein und Ilfeld. Nordhausen: Theodor Müller, 1930. S. 462. (Digitalisat)
- ↑ Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. mit den Kreisen Grafschaft Hohenstein und Ilfeld. Nordhausen: Theodor Müller, 1930. S. 463. (Digitalisat)
- ↑ Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen. 1802 bis 1989. Horb am Neckar, 2003. S. 328.
- ↑ Einwohnerbuch 1937 von Nordhausen. Nordhausen: Theodor Müller, 1937. S. 147. (Digitalisat)
- ↑ Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen. 1802 bis 1989. Horb am Neckar, 2003. S. 396 f.