Doppelmord von Nordhausen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Doppelmord von Nordhausen''' (auch '''Mordfall El Gendi''') ereignete sich am 24. Dezember 2018. Das Ehepaar El Gendi wurde auf ihrem Grundstück an der [[Freiherr-vom-Stein-Straße]] von dem damals 57jährigen Uwe W., einem Mitarbeiter der Familie, ermordet.
Der '''Doppelmord von Nordhausen''' (auch '''Mordfall El Gendi''') ereignete sich am 24. Dezember 2018. Das Ehepaar El Gendi (82 und 81 Jahre) wurde auf dem eigenen Grundstück an der [[Freiherr-vom-Stein-Straße]] von dem damals 56-jährigen Uwe W., einem Mitarbeiter der Familie, ermordet.


== Tat ==
== Tat ==
Am Heiligen Abend 2018 wurden die Leichen des Ehepaars El Gendi auf ihrem Grundstück gefunden. Fahmy El Gendi (82) und seine Frau Margot (81) waren ersten Ermittlungen zufolge erstochen worden. Zehn Tage nach der Tat wurde Uwe W., ein Mitarbeiter des aus Ägypten stammenden Unternehmers und Antiquitätenhändlers Fahmy El Gendi, anhand von Überwachungsaufnahme und DNA-Spuren als mutmaßlicher Täter verhaftet. Als Motiv wurden Geldstreitigkeiten angegeben.
Am Heiligen Abend 2018 wurden die Leichen des Ehepaars El Gendi auf ihrem Grundstück gefunden. Fahmy El Gendi (geb. 16. Januar 1936) und seine Frau Margot (geb. 20. September 1938; geborene Köhler) waren ersten Ermittlungen zufolge erstochen worden. Zehn Tage nach der Tat wurde der arbeitslose Uwe W., ein „Handlanger“ des aus Ägypten stammenden Unternehmers und Antiquitätenhändlers Fahmy El Gendi, anhand von Überwachungsaufnahme und DNA-Spuren als mutmaßlicher Täter verhaftet. Als Motiv wurden Geldstreitigkeiten angegeben. Uwe W. gestand noch im Dezember 2018 die Tat.


== Prozess ==
== Prozess ==
Der Prozessauftakt am 2. September 2019 verspätete sich, da der Angeklagte eine Panikattacke erlitten hatte und ein Notarzt zum Einsatz kam.<ref>https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=261157</ref> Am 24. Januar 2020 wurde Uwe W. zu lebenslanger Haft verurteilt.<ref>https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=269161</ref> Die Strafkammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, sodass W. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat. Beide Opfer habe er getötet, weil er wegen einer Schubserei strafrechtliche Konsequenzen gefürchtet hatte.
Der Prozessauftakt am 2. September 2019 verspätete sich, da der Angeklagte eine Panikattacke erlitten hatte und ein Notarzt zum Einsatz kam.<ref>https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=261157</ref> Am 24. Januar 2020 wurde Uwe W. zu lebenslanger Haft verurteilt.<ref>https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=269161</ref> Die Strafkammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, sodass W. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat. Beide Opfer habe er getötet, weil er wegen einer Schubserei strafrechtliche Konsequenzen gefürchtet hatte.


[[Kategorie:Ereignis]]
== Einzelnachweise ==
<references/>
 
[[Kategorie:Kriminalfall]]

Aktuelle Version vom 29. November 2023, 16:06 Uhr

Der Doppelmord von Nordhausen (auch Mordfall El Gendi) ereignete sich am 24. Dezember 2018. Das Ehepaar El Gendi (82 und 81 Jahre) wurde auf dem eigenen Grundstück an der Freiherr-vom-Stein-Straße von dem damals 56-jährigen Uwe W., einem Mitarbeiter der Familie, ermordet.

Tat

Am Heiligen Abend 2018 wurden die Leichen des Ehepaars El Gendi auf ihrem Grundstück gefunden. Fahmy El Gendi (geb. 16. Januar 1936) und seine Frau Margot (geb. 20. September 1938; geborene Köhler) waren ersten Ermittlungen zufolge erstochen worden. Zehn Tage nach der Tat wurde der arbeitslose Uwe W., ein „Handlanger“ des aus Ägypten stammenden Unternehmers und Antiquitätenhändlers Fahmy El Gendi, anhand von Überwachungsaufnahme und DNA-Spuren als mutmaßlicher Täter verhaftet. Als Motiv wurden Geldstreitigkeiten angegeben. Uwe W. gestand noch im Dezember 2018 die Tat.

Prozess

Der Prozessauftakt am 2. September 2019 verspätete sich, da der Angeklagte eine Panikattacke erlitten hatte und ein Notarzt zum Einsatz kam.[1] Am 24. Januar 2020 wurde Uwe W. zu lebenslanger Haft verurteilt.[2] Die Strafkammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, sodass W. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat. Beide Opfer habe er getötet, weil er wegen einer Schubserei strafrechtliche Konsequenzen gefürchtet hatte.

Einzelnachweise