Andreas Ludwig Christoph Kettembeil
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Andreas Ludwig Christoph Kettembeil (geb. 5. September 1768 in Heringen; gest. 16. Februar 1840 in Nordhausen) war Jurist und Herausgeber.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Andreas Ludwig Christoph Kettembeil wurde als Sohn des Heinrich Gotthard August (1735–1796), dem damaligen Advokaten und Bürgermeister von Heringen, geboren. Sein Bruder war Christian Gotthard Kettembeil, der als Kaufmann und königlicher Spezial-Stempelsteuer-Rendant tätig war und später in Nordhausen ein Theater mit Gasthaus betrieb.[1]
Andreas Ludwig Christoph Kettembeil kam 1780 mit 12 Jahren auf das Gymnasium in Nordhausen und beendete dieses 1787. Anschließend besuchte er die Friedrich-Schiller-Universität Jena, um dort Rechtswissenschaften zu studieren. 1789 setzte er sein Studium bis 1790 an der Universität Leipzig fort.
1790 wurde er als sächsischer Advokat examiniert und ging, nach bestandener Prüfung nach Nordhausen zurück, um sich als Rechtsanwalt nieder zu lassen. Nach einigen Jahren in dieser Tätigkeit wurde er in Nordhausen als Konsistorialsekretär angestellt. 1802 wurde Nordhausen in das Königreich Preußen eingegliedert, dies führte dazu, das Andreas Ludwig Christoph Kettembeil eine Anstellung als zweiter Stadtrichter erhielt. 1807 kam Nordhausen zum Königreich Westphalen und diese erneute Staatsveränderung führte dazu, das er als zweiter westphälischer Tribunalrichter tätig war. 1815 gehörte Nordhausen erneut zu Preußen und er wurde dritter Assessor des dortigen Gerichts, bat allerdings im gleichen Jahr aus gesundheitlichen Gründen um seine Entlassung.
Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Andreas Ludwig Christoph Kettembeil gab die einzige Zeitung der Stadt und des Kreises, das "Nordhäusische Wöchentliche Nachrichtenblatt" heraus, die Bekanntmachungen, Verkaufs-Anzeigen, öffentliche Vorladungen, Sterbefälle, Warn-Hinweise und Artikel zu Einbruch und Diebstahl veröffentlichte.