Theodor Fröhling

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Theodor Fröhling
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geb. 6. Oktober 1854 in Sevinghausen
gest. 4. Januar 1934 in Bochum
Pfarrer, Dechant, Propst, Militärseelsorger
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Theodor Fröhling (geb. 6. Oktober 1854 in Sevinghausen; gest. 4. Januar 1934 in Bochum) war katholischer Pfarrer, Dechant, Propst und Militärseelsorger. Von 1896 bis 1906 amtierte er als Pfarrer der Nordhäuser Domgemeinde.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fröhling wurde als Sohn einer Landwirtsfamilie geboren. Er besuchte zunächst die Volks- und Rektoratsschule in Sevinghausen, wechselte 1869 auf das Progymnasium in Attendorn und 1873 auf das Königliche Gymnasium in Münster. 1875 begann Fröhling ein Studium der Philosophie und der katholischen Theologie an der Universität Würzburg. Aufgrund des Kulturkampfes zwischen Staat und katholischer Kirche musste er im Herbst 1876 seine Studien am Päpstlichen Kolleg Gregoriana in Rom fortsetzen, wo er 1878 in Philosophie und 1882 in Theologie promovierte. Am 30. Oktober 1881 empfing er in Rom die Priesterweihe.

Zunächst im Bistum Paderborn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Rom vertiefte er seine Studien in Moraltheologie und Bibelexegese. 1883, mit der Deeskalation des Konflikts, konnte er in die Heimat ins Erzbistum Paderborn zurückkehren. Dort wirkte er zunächst als Kooperator (Hilfspriester) in Niedermarsberg, anschließend als Rektor und Religionslehrer bei den Schwestern der Kongregation de Notre-Dame aus Paderborn in Neutville in Belgien (1884/85). Von 1885 bis 1887 hatte er eine Anstellung als Kooperator in Dortmund-Kurl inne.

Thüringen und Nordhausen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im April 1887 begann Fröhlings Tätigkeit im ehemals zum Bistum Paderborn gehörenden, thüringischen Teil der Diözese, zunächst in Sömmerda im Geistlichen Gericht Erfurt. Nach Ablegung des Pfarrexamens ernannte ihn der Paderborner Bischof Franz Kaspar Drobe am 17. September 1888 zum Pfarrer der 1855 errichteten dortigen Missionspfarrei.

Acht Jahre später, am 20. März 1896, berief Bischof Hubertus Soerius Fröhling als Pfarrer nach Nordhausen. Dies geschah in Abstimmung mit dem Oberpräsidenten der Provinz Sachsen in Magdeburg, da die staatliche Seite weiterhin Einfluss auf Pfarrbesetzungen in den ehemals zum Königreich Preußen gehörenden Gebieten hatte. Die Behörden erwarteten von Fröhling die Loyalität gegenüber dem preußischen König als Landesherrn und versprachen ihm im Gegenzug den staatlichen Schutz sowie die mit der Pfarrei verbundenen Einkünfte und Vorrechte.

Am 6. April 1900 ernannte Bischof Wilhelm Schneider Fröhling, der seit 1898 als Definitor dem bischöflichen Beraterkollegium angehörte, zusätzlich zum Dechanten des Landdekanats Nordhausen. Als solcher war er für die Aufsicht über die Pfarrgemeinden des Dekanats zuständig. Während Krankheits- und Kurzeiten organisierte Fröhling Geistliche aus dem Eichsfeld wie Kaplan Adolf Sander aus Bernterode, Gymnasialoberlehrer Florentin Müller aus Heiligenstadt oder Rektor Heinrich Breitenstein aus Dingelstädt als Vertretung. Dabei beantragte er gegebenenfalls beim Geistlichen Kommissariat in Heiligenstadt die Erlaubnis, an einem Tag zwei Messen feiern zu dürfen (facultas binandi).

Propst und Militärseelsorger in Bochum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 9. Juni 1906 ernannte der Paderborner Bischof Hubertus Soerius den Dr. theol. und Dr. phil. Theodor Fröhling zum Propst der Propsteigemeinde und zugleich zum Militärseelsorger der westfälischen Großstadt Bochum. Als Propst stand er einer größeren Gemeinschaft von Weltpriestern vor.

1923 wurde Fröhling, der auch Träger des Roten Adlerordens und des Eisernen Kreuzes am weiß-schwarzen Bande war, zum Ehrendomherrn des Paderborner Domkapitels ernannt.

Fröhling starb im Alter von 79 Jahren in Bochum nach 53 Jahren priesterlichen Wirkens.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Arno Wand: Geistliche des thüringischen Eichsfeldes und der Städte Mühlhausen und Nordhausen (1815-1990). Heiligenstadt: Verlag F. W. Cordier, 2023. ISBN 978-3-939848-91-2