Kindstötung in Krimderode
Bei einer Kindstötung in Krimderode erschoss eine Mutter ihre beiden Söhne. 1938 fand in Nordhausen ein Gerichtsverfahren gegen die 29-jährige Frau statt. Sie stand unter Anklage, ihre beiden Söhne, Walter und Willi, getötet zu haben.
Tat und Verurteilung
Die Frau hatte sich einige Jahre zuvor entgegen dem Willen ihrer Eltern verlobt. Ihr Partner verstarb jedoch 1933 durch Selbstvergiftung. Aus dieser Beziehung stammte ihr erster Sohn Walter. Zwei Jahre später lernte sie ihren späteren Ehemann kennen, mit dem sie ihren zweiten Sohn Willi hatte. Die Familie lebte in wirtschaftlich prekären Verhältnissen und hatte zudem mit finanziellen Unregelmäßigkeiten zu kämpfen. In einem Fall fälschte die Angeklagte eine Quittung, was ihr Mann entdeckte und mit einer Anzeige drohte.
Nachdem der Ehemann die Angeklagte verlassen hatte, entschloss sie sich, gemeinsam mit ihren Kindern aus dem Leben zu scheiden. Sie erschoss ihre beiden Söhne im Schlaf und schrieb anschließend einen Abschiedsbrief an ihren Mann, der jedoch in diesem Augenblick zurückkehrte. Nach einem kurzen Wortwechsel verließ sie die Küche und schloß sich in ihrer Kammer ein, hatte in der Aufregung jedoch vergessen, die Munition mitzunehmen. Der Mann gelangte in ihre Kammer und entdeckte, was geschehen war.
Bei der Gerichtsverhandlung in Nordhausen wurde die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die mildere Urteilsfindung könnte auf die Gesamtsituation und die persönlichen Umstände der Angeklagten zurückgeführt werden.
Externe Verweise
- Tragödie einer Mutter. In: Mittelrheinische Landes-Zeitung, 20. Februar 1939.