Beilmörder von Nordhausen

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Der „Beilmörder von Nordhausen“ (auch „Axtmörder von Nordhausen“) überfiel und verletzte zwischen Mai 1992 und März 1993 im Stadtgebiet mindestens 13 Männer. Ein Opfer erlag den schweren Hieb- und Stichverletzungen durch ein Handbeil. Ein weiterer Mord an einem Rentner konnte dem Täter nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Die Überfallserie sorgte bundesweit für Aufsehen, vor allem aufgrund der berechnenden Kaltblütigkeit des Einzeltäters; die Opfer standen in keiner Beziehung zu ihm. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte den 32-jährigen Klaus-Dieter J. im April 1994 zu dreimal lebenslänglich plus 84 Jahre und sechs Monate. Die Motive des Serientäters sollen finanzieller und – nach dessen Darstellung – auch sexueller Art gewesen sein.

Vorgehensweise und Motiv[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Handbeil

Klaus-Dieter J. näherte sich seinen Opfern – zumeist angetrunkene Gasthausbesucher – und erkundigte sich bei ihnen nach der Uhrzeit. Sobald diese auf die Uhr schauten, holte er mit dem Handbeil aus und verpaßte ihnen einen kräftigen Hieb. Danach entwendete er die Geldbörsen und ließ die Überfallenen schwer verletzt am Tatort zurück.

Im Sommer 1991 geriet Klaus-Dieter J. in Geldnot. Durch die prekäre finanzielle Lage beschloß er im Frühjahr 1992, sich das Geld durch Raubüberfälle zu beschaffen. Dazu besorgte er sich im Mai 1992 in einem Nordhäuser Baumarkt ein Handbeil mit 40 Zentimeter Stiellänge. Im Gerichtsprozeß gab er an, die Männer zudem aus sexueller Lust heraus überfallen zu haben; einen Mann habe er auch zum Oralverkehr gezwungen. Diese Variante konnte ihm das Gericht jedoch widerlegen, und auch die Opfer widersprachen energisch dieser Darstellung.

Täter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der arbeitslose Klaus-Dieter J. lebte zur Tatzeit bei seiner Schwester in Nordhausen. Im Sommer 1981 wurde er wegen versuchten Mordes mit einer Axt, wegen versuchten Raubes und mehrerer Diebstähle vom Erfurter Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im Herbst 1989 wurde die Reststrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Überfallserie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 23. Mai 1992 näherte sich J. im Gehege einem geistig behinderten Spaziergänger und küßte ihn auf die Wange. Dieser stieß ihn darauf empört zurück und J. ließ von ihm ab. Am nächsten Tag lauerte er dem Opfer erneut im Gehege auf und erkundigt sich nach der Uhrzeit, um ihm im nächsten Moment mit einem Handbeil Hiebe auf den Hinterkopf und in den Nacken zu versetzen. Als der schwer verletzte Spaziergänger darauf zu schreien begann, floh J. ohne jede Beute.

Anfang Juni 1992 verfolgte er einen aus der Gaststätte „Anker“ in der Altstadt kommenden Rentner bis in den Hausflur zu dessen Wohnung und schlug ihn dort mit dem Beil nieder. Da die Geldbörse leer war, entwendete er den Schlüssel und überfiel das Opfer wenige Tage darauf erneut nachts in der Wohnung. Gezeichnet von Hieb- und Stichverletzungen verstarb der Rentner drei Tage später. Das Landgericht Mühlhausen konnte J. die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen.

Am 31. August 1992 schlug Klaus-Dieter J. einen angetrunkenen Arbeiter ebenfalls in dessen Hausflur nieder und erbeutete eine beachtliche Menge Bargeld. Wenige Tage später beobachtete er den Überfallenen erneut bei einem Kneipengang im „Goldenen Hahn“ und schlug ihn in dessen Wohnung zusammen. Geld konnte er diesmal jedoch nicht erbeuten.

Zwei Wochen darauf prügelte J. in einem Wirtshaus in der Altstadt einen Gast auf der Toilette bewußtlos und erbeutete rund 500 Mark sowie diverse Papiere.

Am 1. November 1992 überfiel der Täter einen angetrunkenen Gaststättenbesucher und raubte ihm eine größere Geldsumme. Drei Wochen später lauerte er dem Opfer vor derselben Gaststätte erneut auf. Bei diesem Überfall fiel die Beute gering aus.

Bis Anfang Januar 1992 folgten vier weitere Raubüberfälle.

Im Januar/Februar 1992 saß Klaus-Dieter J. in der JVA Weimar eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er eine verhängte Geldstrafe wegen Zigarettendiebstahls nicht zahlte.

Am Abend des 9. März 1993 überfiel J. den 50-jährigen Rolf K., der sich nach einem Gaststättenbesuch in der Altstadt auf dem Nachhauseweg befand. Nach der Frage nach der Uhrzeit schlug J. mir der scharfen Beilseite auf den Nacken des Opfers. Mit einem zweiten Hieb gegen die rechte Schläfe spaltet er den Schädel auf eine Länge von neun Zentimetern. Das Opfer verstarb am Tatort. J. erbeutete bei dem Überfall drei Mark.

Festnahme und Verurteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Woche nach dem Überfall vom 9. März 1993 wurde Klaus-Dieter J. von der Polizei festgenommen. Der Hinweis kam vom Schwager des Täters. Ihm wurden Mord in einem Fall und versuchter Mord in drei Fällen zur Last gelegt.

Der „Beilmörder von Nordhausen“ wurde Ende April 1994 vor dem Schwurgericht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Mühlhausen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ein Gutachter nannte J. einen Psychopathen ohne Krankheitswert, und das Gericht bescheinigte ihm Schläue und die Fähigkeit zu taktischen Überlegungen. Weiterhin sprach der Richter von einer außergewöhnlich schweren Schuld, die sich von „normalen“ Tötungsverbrechen abhebe. Klaus-Dieter J. zeigte keine Reue, verhöhnte während des Prozesses die Opfer und wurde schließlich zu dreimal lebenslänglich plus 84 Jahre und sechs Monate verurteilt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bernd Hilde (Hrsg.): Beilmörder, Satanskult und ein falscher Prinz (Thüringen-Bibliothek ; Bd. 27). Essen: Klartext, 2015. ISBN 978-3-8375-1531-2