Goldene Aue
Die Goldene Aue (auch Güldene Aue) ist eine Landschaft zwischen Nordhausen und Sangerhausen. Sie erstreckt sich zwischen dem Südrand des Harzes im Norden und der Windleite und dem Kyffhäuser im Süden und wird von der Helme durchflossen.
Die Goldene Aue entstand als Kulturlandschaft durch die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa veranlasste Entwässerung und Urbarmachung der Helmeniederung durch Zisterziensermönche aus dem Kloster Walkenried. Der größte Teil der Auenlandschaft wurde durch flämische Siedler fruchtbar gemacht.
Name[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Hauptort der oberen flämischen Kolonie, Langenrieth, trug bereits 1148 den Beinamen „Oh“ (Aue), welche sodann in „Güldenau“ erweitert wurde – entweder von den Flämingern oder von den Nachbarn in Anerkennung, daß die Fläminger das Sumpfriet in fruchtbaren Acker und Wiesen verwandelt hatten.
1130 ist der Name „güldene Aue“ Bezeichnung für die obere flämische Kolonie im Amt Heringen. Der Begriff wird 1144 in einer Urkunde des Klosters Walkenried genannt. „Goldene Aue“ wurde Anfang des 16. Jahrhunderts auf die beiden Ämter Heringen und Kelbra ausgedehnt. Seit Ende des 17. Jahrhunderts rechnet man zur goldenen Aue das ganze Helmetal von Nordhausen abwärts bis Sangerhausen und Allstedt und das Stück des Unstruttals von Sachsenburg bis Memleben.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das mittlere und untere Helmetal und Unstruttal zwischen Sachsenburg und Wendelstein war ein großer Landsee, der wahrscheinlich durch das Rohnetal nach dem jetzt abgelassenen salzigen See und durch die Salzke einen Abfluss nach der Saale gehabt haben soll. Die Gewässer dieses Landsees sollen sich dann verlaufen haben, als die Unstrut sich zwischen Wendelstein, Nebra und Vitzenburg nach Durchbruch des Gebirges einen neuen und tieferen Abfluss geschaffen hatte. Aber noch lange blieben die Täler der Unstrut und der Helme sumpfig.
Im Helmetal befanden sich zwischen Heringen und Kelbra und zwischen Wallhausen, Artern und Allstedt noch zwei große Sümpfe oder Riete, welche mit Weiden, Espen und Pappeln, Rohr und Schilf bewachsen und von Reihern, Kranichen, Wildenten und Wildgänsen bewohnt waren, sonst aber keinen Nutzen abwarfen. Diese unwirtlichen Sümpfe gehörten als herrenlose Striche dem deutschen Kaiser. Teile des oberen Sumpfrietes bei Heringen und Kelbra hatte ein deutscher Kaiser dem Erzbischof von Mainz und dem Abte von Fulda geschenkt, und diese hatten sie wieder an mehrere Grafen und Ritter als Lehen gegeben.
Nachdem das Kloster Walkenried Sumpfriet bei Görsbach und Heringen erworben hatte, zog es aus der holländischen Provinz Flamland kurz vor dem Jahre 1144 über 100 Kolonistenfamilien in die Gegend. Diese erhielten vom deutschen Kaiser Konrad III. das Königsriet zur Urbarmachung. Sie legten zu beiden Seiten der Helme Dämme an, um das Austreten der Helme bei Hochwasser zu verhüten. Sodann schütteten sie mächtige Dämme mit Rinnen auf, in welch letztere sie die zur Helme fließenden Bäche leiteten. Schließlich legten sie im Sumpfe nach der Helme führende Abzugsgräben an, durch welche das Sumpfwasser abgeleitet wurde. Auf diesem so gewonnenen Neulande erbauten die Fläminger im Königsriete die Dörfer Langenrieth (bei Aumühle), Vorrieth (zwischen Görsbach und Berga), Horne (bei Hamma), Eller (zwischen Heringen und Windehausen), das Unterdorf Görsbach und Lappe (zwischen Görsbach und Heringen) und besetzten die bereits bestehenden, aber wahrscheinlich von ihren früheren Bewohnern verlassenen Dörfer Berrungen und Crimderode (zwischen Görsbach und Urbach), sowie einen Teil des Dorfes Rosperwenda. Als Kaiser Konrad III. im October 1144 von Nordhausen nach Merseburg reiste, konnte er die durch den rastlosen Fleiss der Fremdlinge gewonnenen und geschaffenen Felder in. Augenschein nehmen.
Der Hauptort dieser flämischen Kolonie bei Heringen war das Dorf Langenrieth, welches die dem St. Stephanus geweihte flämische Pfarrkirche besaß; neben dem Dorfe wurde ein mit einem Graben umgebener Hügel („das Wahl“) auf geschüttet, auf welchem die Schulzen der flämischen Dörfer „das flämische Gericht“ abhielten und auf diesem Streitigkeiten nach „flämischem Rechte“ entschieden. Das flämische Recht bestand ans 7 Rechtssprüchen, welche die Besitz- und Erbverhältnisse regelten und festsetzten, dass jeder Fläminger mit seiner Frau hei gesunden Tagen in schwarzer Kleidung und in Mänteln an einem Wochentage einen öffentlichen Kirchgang in Gegenwart des flämischen Schulzen und seiner Schöppen halten und diesen und dem Ortsgeistlichen danach ein Festmahl veranstalten musste. Wurde von einem Fläminger der Kirchgang nicht ausgerichtet, so fiel nach dem Tode eines der flämischen Ehegatten der dritte Teil („die dritte Furche“) ihrer flämischen Länderei an die Landesherrschaft.
Das Kloster Walkenried hat bald die Dörfer Berrungen und Lappe erworben und ihre Einwohner zur Auswanderung gezwungen (sie zogen ins landgräfliche Riet bei Weissensee, wo sie die Dörfer Riethgen und Scherndorf erbauten und bewohnten). Die flämischen Dörfer sind um das Jahr 1400 eingegangen. Die Einwohner von Langenrieth und Vorrieth sind nach Berga und Görsbach und die von Horne und Eller nach Heringen gezogen. Aber das flämische Gericht haben sie noch bis zur Aufhebung desselben im Jahre 1850 auf dem Kirchhofe des flämischen Hauptortes Langenrieth bei der Aumühle abgehalten.
Das untere Helmeriet zwischen Wallhausen, Allstedt und Artern, welches sich zwischen der großen und kleinen Helme in einer Breite von 1 Stunde und einer Länge von 4 Stunden ausbreitete, hat Kaiser Friedrich I. Barbarossa 40 Jahre später unter Leitung des Walkenrieder Mönchs Jordan durch Fläminger aus der oberen flämischen Kolonie bei Heringen entwässern und in fruchtbare Felder und Wiesen verwandeln lassen. In diesem unteren Helmeriete gründeten die Fläminger die flämischen Dörfer Weidenhorst (bei Wallhausen), Martinsrieth, Lorenzrieth (zwischen Oberröblingen und Edersleben), Katharinenrieth und Nicolausrieth.
Als Kaiser Friedrich Barbarossa Ende August 1188 von Nordhausen nach Allstedt zog, sah er, dass der untere Helmesumpf in fruchtbare Gefilde verwandelt waren. Nachdem der Kaiser die Entwässerungsanlagen und Schutzdammbauten in Augenschein genommen hatte, stellte er auf seiner Pfalz Allstedt dem Kloster Walkenried eine Urkunde aus, in welcher der große Kaiser rühmend erzählt: „Besorgt für des Reiches Beste habe er das untere Riet durch den Walkenrieder Klosterbruder Jordan der häufigen und starken Überschwemmung entziehen und zur Wohnung der Menschen und zum Ackerbau tauglich machen lassen. Zum Danke für die darauf verwendete Mühe schenke er dem Kloster Walkenried aus kaiserlicher Freigebigkeit den Hof Kaldenhausen (jetzt wüst bei Mönchpfüffel), den Mühlenhof Kurtsgehofen und 7 Hufen Ackerland.“
Auch in der unteren flämischen Kolonie lebten die Fläminger nach ihrem Rechte und traten zu Gericht in Weidenhorst, Martinsrieth und Lorenzrieth zusammen, hielten auch den flämischen Kirchgang, dessen Nichthaltung mit dem Verluste der Hälfte des flämischen Gutes bestraft wurde.