Nordhäuser Polizeistrafen im 18. Jahrhundert
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Schon während der letzten Jahrhunderte des Mittelalters war es dem Rate der Freien Reichsstadt Nordhausen gelungen, sowohl wesentliche Teile der hohen Strafgerichtsbarkeit als auch so gut wie die gesamte niedere und Zivil-Gerichtsbarkeit in seine Hand zu bekommen, obgleich ein Reichsvogteiamt und ein Reichsschultheißenamt bis ins 18. Jahrhundert hinein bestanden hat. Waren nun schon auf diesen Gebieten der Gerichtsbarkeit den Kompetenzen des Rates weite Grenzen gezogen, so war er hinsichtlich der Polizeigewalt seit Ausgang des 13. Jahrhunderts so gut wie unabhängig. Schon im Mittelalter erließ er deshalb eine Unmenge von Verordnungen, d