Johannes Titius
Johannes Titius (geb. 21. März 1615 in Quedlinburg; gest. 3. November 1678 in Nordhausen) war Jurist und Syndikus der Stadt Nordhausen.
Leben
Sein Vater, Martin Titius, war Pastor in Quedlinburg und sorgte für eine gründliche Ausbildung seines Sohnes. 1633 begann Johannes Titius sein Studium an der Universität Jena. Anschließend arbeitete er als Erzieher der Söhne des Grafen von Asseburg.
Im Jahr 1642 wechselte Titius an die Universität Wittenberg, wo er den akademischen Grad eines Lizentiaten erlangte. 1644 wurde er gräflicher Hofrat in Stolberg. Am 12. Juli 1647 trat er seine Stelle als Syndikus der Stadt Nordhausen an und wurde 1650 zusätzlich Syndikus der Landschaft Hohnstein. 1653 erwarb Titius in Wittenberg den juristischen Doktorgrad und wurde im gleichen Jahr auch Rat der verwitweten Gräfin Clara von Schwarzburg in Heringen sowie 1662 Kanzler in Stolberg.
Als Syndikus von Nordhausen zeichnete sich Titius durch seine herausragenden juristischen Fähigkeiten aus und beeinflusste die Politik des städtischen Rates nach seinen Vorstellungen. Er vertrat die Stadt nach außen und ordnete die Verhältnisse im Inneren. Titius konnte die herrschende Vetternwirtschaft im reichsstädtischen Rat zurückdrängen, scheiterte jedoch mit einer Revision der Statuten der Stadt aufgrund von Widerstand des Rates.
Um die Lücke zwischen den mittelalterlichen Stadtgesetzen und den neuen Gegebenheiten zu schließen, veröffentlichte Titius 1659 die „Erörterte Succession und Erbfälle“. Obwohl der reichsstädtische Rat dieser Publikation erst 1733 Gesetzeskraft verlieh, wirkte sie weit über Nordhausen hinaus und wurde bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts mehrfach nachgedruckt.
Titius war ein äußerst gebildeter und belesener Mann, wie seine Schulreden am Schuljahresbeginn bezeugen. Er war verheiratet mit der Tochter des Bürgermeisters Johannes Wilde und hatte mehrere Kinder. Drei seiner Söhne schlugen ebenfalls eine akademische Laufbahn ein.