Siebengemeindewald

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Waldhaus

Der Siebengemeindewald im Südharz ist ein Waldgebiet, das sich über eine Fläche von etwa 1000 Hektar erstreckt und seit über 700 Jahren als Genossenschaft existiert. Sieben Gemeinden grenzen an den Wald: Görsbach in Thüringen und Berga, Bösenrode, Uftrungen, Thürungen, Rosperwenda und Schwenda in Sachsen-Anhalt.

Geschichte

Gedenkstätte für Berthold Maus, der am 18. November 1888 von Wilderern ermordet wurde

Der Wald gehört zu einer Waldgenossenschaft, die auf mittelalterlichem Recht basiert und deren Mitglieder exklusiven Zugang zum Gebiet haben. Dies wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1341 festgehalten, die besagte, dass Bewohner der genannten Orte den Wald nutzen dürfen. Seitdem hat sich das Recht zur Nutzung des Forstes über die Jahrhunderte hinweg weiterentwickelt und ist in einer Liste aus dem Jahr 1868 endgültig festgelegt worden. Die Liste definiert, wer Waldgenosse ist und legt die Anzahl der ideellen Waldanteile fest, die auf die Mitglieder verteilt wurden. Es gibt insgesamt 951 Anteile.

Obwohl der Siebengemeindewald seit mindestens 700 Jahren existiert, ist er noch immer ein lebendiges Relikt aus der Vergangenheit und wird von der Genossenschaft aktiv genutzt und gepflegt. Die Gemeinschaft setzt sich aus den Bewohnern der sieben Gemeinden zusammen und trägt dazu bei, den Wald zu erhalten und zu schützen. Sie ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich. Der Siebengemeindewald ist somit nicht nur ein wichtiger Teil der Geschichte und Kultur des Südharz, sondern auch ein lebendiger und aktiver Wald, der von der Mitgliedern gepflegt wird.

Die Waldgenossen dürfen ihre ihre Anteile nicht verkaufen, da sie auf ewig an den Boden gebunden sind; sie werden vererbt oder übertragen, wenn ein Grundstück verkauft wird. Dies bedeutet, dass man bei Grundstückskauf automatisch Waldgenosse wird und das Recht zur Nutzung des Forstes erhält. Wer jedoch das Grundstück verkauft, verliert auch den Zugang. Dieses Recht, das auf uralten Prinzipien beruht, diente ursprünglich dazu, den Zugang zu Holz, einem wichtigen Rohstoff in der mittelalterlichen Gesellschaft, zu regeln.

Die Waldgenossenschaft des Siebengemeindewalds wurde von den Grafen von Honstein und später von Stollberg ins Leben gerufen, die ihren Untertanen die private Nutzung des Holzes gestatteten. Heute müssen die Bewohner der sieben Gemeinden jedoch eine geringe Gebühr für die Nutzung des Waldes bezahlen. Die Waldgenossenschaft ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich und trägt somit zur Pflege und Erhaltung des Siebengemeindewalds bei.

Rund zehn Prozent der Grundstücksbesitzer nutzen den Wald.

Externe Verweise