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Meyer wurde 1926 auf der Generalversammlung des Sozialdemokratischen Ortsvereins zum 1. Vorsitzenden gewählt. Am 22. Januar 1929 wurde er zum 2. Vorsitzenden der SPD-Ortsgruppe bestimmt. Dem Ortsausschuss des ADGB (Gewerkschaftskartell) leitete er seit dem 19. März 1929 als 1. Vorsitzender. | Am 1. Oktober 1903 trat er in den Deutschen Tabakarbeiter-Verband ein.<ref name="library.fes.de" /> Meyer wurde 1926 auf der Generalversammlung des Sozialdemokratischen Ortsvereins zum 1. Vorsitzenden gewählt. Am 22. Januar 1929 wurde er zum 2. Vorsitzenden der SPD-Ortsgruppe bestimmt. Dem Ortsausschuss des ADGB (Gewerkschaftskartell) leitete er seit dem 19. März 1929 als 1. Vorsitzender. | ||
In den 1920er Jahren stand Meyer kurze Zeit mit an der Spitze des [[Sozialer Baubetrieb|Sozialen Baubetriebs]]. | In den 1920er Jahren stand Meyer kurze Zeit mit an der Spitze des [[Sozialer Baubetrieb|Sozialen Baubetriebs]]. |
Version vom 27. September 2022, 07:48 Uhr
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Franz Meyer (geb. 23. Januar 1884[1][2]; gest. nach 1947) war Gewerkschafter und Stadtverordneter (SPD).
Leben
Am 1. Oktober 1903 trat er in den Deutschen Tabakarbeiter-Verband ein.[2] Meyer wurde 1926 auf der Generalversammlung des Sozialdemokratischen Ortsvereins zum 1. Vorsitzenden gewählt. Am 22. Januar 1929 wurde er zum 2. Vorsitzenden der SPD-Ortsgruppe bestimmt. Dem Ortsausschuss des ADGB (Gewerkschaftskartell) leitete er seit dem 19. März 1929 als 1. Vorsitzender.
In den 1920er Jahren stand Meyer kurze Zeit mit an der Spitze des Sozialen Baubetriebs.
Eine Versammlung des Deutschen Tabakarbeiterverbandes am 2. September 1932 beschloss die fristlose Entlassung des Gewerkschaftssekretärs Franz Meyer, der sich größere Unterschlagungen zuschulden kommen ließ. Meyers „unredliches Handeln“ veranlasste die KPD-Ortsgruppe, eine Extraausgabe des Nordhäuser Echos herauszugeben, mit welcher Feindschaft gegen die Sozialdemokratie und insbesondere ihre Führer erzeugt werden sollte. Der Magistrat teilte mit, dass Franz Meyer am 3. September 1932 seine Ämter als Stadtrat und Armenvorsteher niedergelegt hatte. Zudem lief ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn. Da im Falle Meyer öffentliche Anschuldigungen auch gegen Otto Flagmeyer erhoben wurden, wird dieser auf seine Bitte von seinem Amt als Stadtrat bis zur Klärung des Sachverhalts beurlaubt. Flagmeyer stellt Strafantrag gegen das Nordhäuser Echo wegen verleumderischer Beleidigung und übler Nachrede.[3]
Vor dem Landgericht Erfurt im Landgerichtsgebäude Nordhausen wurden am 25. September 1943 Franz Meyer, der Tabakspinner Otto Billhardt und Fritz Wilke wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz angeklagt. In der Anklageschrift hieß es:
- „Wilke, Meyer und Billhardt haben in den Jahren 1942 und 1943 in Nordhausen gehässige und böswillige und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über die deutsche Kriegsführung, die Presse und Propaganda, das HJ-Abzeichen und die Hitler-Jugend gemacht. Die Äußerungen sind geeignet, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben. Die Angeschuldigten mussten damit rechnen, dass ihre Äußerungen in die Öffentlichkeit dringen würden.“[4]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Franz Walter, Tobias Dürr, Klaus Schmidtke: Die SPD in Sachsen und Thüringen zwischen Hochburg und Diaspora : Untersuchungen auf lokaler Ebene vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. Bonn, 1993. S. 201.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 http://library.fes.de/gewerkzs/tabakarbeiter/1932/pdf/1932-037.pdf, abgerufen am 8. März 2022.
- ↑ Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen. 1802 bis 1989. Horb am Neckar, 2003. S. 328.
- ↑ Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen. 1802 bis 1989. Horb am Neckar, 2003. S. 396 f.