Papiermühle: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kaufbrief 22. Dezember 1581 ==
== Kaufbrief 22. Dezember 1581 ==
''Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen<br>
''Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen<br>
''Hiermit und in Kraft dieses Briefes tun Kund und bekennen, dass den mit vorgehabtem zeitigem Rat und Verwilligung der Herrn Ältesten und um gemeiner Stadt Nutz und bestes Willen, den ehrsamen unsern Bürger und Papiermacher Martin Schaffhirt, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen erblich und eigentümlich beliehen haben und in Kraft dieses Briefes verleihen und übergeben die alte wüste Stätte vorm Bielentor gelegen die Mistingsmohle (Messingmühle) genannt samt der Fischerei im Graben soweit ihm dieselbe versteinet (mit Grenzsteinen versehen) worden auch den Weiden so darauf stehen also und dergestalt, dass er, seine Erben und Nachkommen  solche Stätte hinfürdter (fortan) erblich und eigentümlich einnehmen, bewohnen und besitzen sollen eine Papiermühle, des Orts / auf Maße ihm die Höhe dazu abgewogen, und in dem Fachbaum bezeichnet / zu erbauen und zu halten die Weiden auf dem Graben auch die Fischerei darin soweit ihm das allenthalben, mit dem Mahlsteinen bezeichnet, nach seinem Besten zu gebrauchen, dagegen soll und will gedachter Schaffhirte, seine Erben und Nachkommen schuldig sein uns und unseren Nachkommen am Rate, in allen Wegen untertänig zu sein, alle bürgerliche Pflichten und Gehorsam zu leisten, die Mühle in keine andere Gestalt zu verändern, sonderlich aber keine Mahlmühle daraus zu machen, und uns jährlich und Jahrs besonders auf den Tag Martini Episcopi  Zehn Gulden zu Zinse davon zu bezahlen auch jedes Jahr über Sechs Stübchen Fische, so gut er dieselben des Ortes fangen und bekommen wird, auf die Zeit und Tage, wenn wir dieselbe nach unser Gelegenheit, von ihm fordern werden, zu reichen und zu geben, da auch mehr berührter Schaffhirte, seine Erben, Erbnehmen oder zu jeder Zeit Inhaber solcher Papiermühle dieselbe nicht behalten, sonder verlassen und verkaufen wollen, sollen und wollen sie schuldig sein uns dem Rat dieselbe anzubieten und vor allen Anderen in billigem Werte zu überlassen oder, da wir dieselbe auf geschehener Anbietung an uns nicht kaufen wollten, dieselbe solchen Leuten zu verkaufen, die uns und gemeiner Stadt leidlich und nicht zuwider sein werden, würde sichs auch zutragen, dass wir gedachten Schaffhirte und seine Mitbenannten mit Reichung des Zinses säumig befänden oder sich in diesen Punkten gegen uns der Gebühr nicht erzeigen und verhalten würden, so behalten wir uns vor, uns an der Mühle, die dann in alle Wege dafür stehen und haften soll, alles unsers Interesse und uns Standes daran vor allen anderen zu erholen hierentgegen wollen wir auch ihnen, und alle seine mit beschriebenen,  dieser Mühlen halber, wie wir ihm dieselbe verliehen dem Recht gewähren, und ihnen dabei schützen und handhaben, Alles treulich und sonder gefährde, zu Urkunde haben wir unserer Stadt Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen, Geschehen Freitags nach Thoma Apostoli im Jahr nach Christi Geburt fünf zehn hundert ein und achtzigsten Jahre.''<ref>Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 3 Schaffhirtsche Papiermühle, fol. 1</ref>
''Hiermit und in Kraft dieses Briefes tun Kund und bekennen, dass den mit vorgehabtem zeitigem Rat und Verwilligung der Herrn Ältesten und um gemeiner Stadt Nutz und bestes Willen, den ehrsamen unsern Bürger und Papiermacher Martin Schaffhirt, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen erblich und eigentümlich beliehen haben und in Kraft dieses Briefes verleihen und übergeben die alte wüste Stätte vorm Bielentor gelegen die Mistingsmohle (Messingmühle) genannt samt der Fischerei im Graben soweit ihm dieselbe versteinet (mit Grenzsteinen versehen) worden auch den Weiden so darauf stehen also und dergestalt, dass er, seine Erben und Nachkommen  solche Stätte hinfürdter (fortan) erblich und eigentümlich einnehmen, bewohnen und besitzen sollen eine Papiermühle, des Orts / auf Maße ihm die Höhe dazu abgewogen, und in dem Fachbaum bezeichnet / zu erbauen und zu halten die Weiden auf dem Graben auch die Fischerei darin soweit ihm das allenthalben, mit dem Mahlsteinen bezeichnet, nach seinem Besten zu gebrauchen, dagegen soll und will gedachter Schaffhirte, seine Erben und Nachkommen schuldig sein uns und unseren Nachkommen am Rate, in allen Wegen untertänig zu sein, alle bürgerliche Pflichten und Gehorsam zu leisten, die Mühle in keine andere Gestalt zu verändern, sonderlich aber keine Mahlmühle daraus zu machen, und uns jährlich und Jahrs besonders auf den Tag Martini Episcopi  Zehn Gulden zu Zinse davon zu bezahlen auch jedes Jahr über Sechs Stübchen Fische, so gut er dieselben des Ortes fangen und bekommen wird, auf die Zeit und Tage, wenn wir dieselbe nach unser Gelegenheit, von ihm fordern werden, zu reichen und zu geben, da auch mehr berührter Schaffhirte, seine Erben, Erbnehmen oder zu jeder Zeit Inhaber solcher Papiermühle dieselbe nicht behalten, sonder verlassen und verkaufen wollen, sollen und wollen sie schuldig sein uns dem Rat dieselbe anzubieten und vor allen Anderen in billigem Werte zu überlassen oder, da wir dieselbe auf geschehener Anbietung an uns nicht kaufen wollten, dieselbe solchen Leuten zu verkaufen, die uns und gemeiner Stadt leidlich und nicht zuwider sein werden, würde sichs auch zutragen, dass wir gedachten Schaffhirte und seine Mitbenannten mit Reichung des Zinses säumig befänden oder sich in diesen Punkten gegen uns der Gebühr nicht erzeigen und verhalten würden, so behalten wir uns vor, uns an der Mühle, die dann in alle Wege dafür stehen und haften soll, alles unsers Interesse und uns Standes daran vor allen anderen zu erholen hierentgegen wollen wir auch ihnen, und alle seine mit beschriebenen,  dieser Mühlen halber, wie wir ihm dieselbe verliehen dem Recht gewähren, und ihnen dabei schützen und handhaben, Alles treulich und sonder gefährde, zu Urkunde haben wir unserer Stadt Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen, <br>Geschehen Freitags nach Thoma Apostoli im Jahr nach Christi Geburt fünf zehn hundert ein und achtzigsten Jahre.''<ref>Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 3 Schaffhirtsche Papiermühle, fol. 1</ref>
 
== Pachtbrief 22. Dezember 1686 ==
''Pachtbrief über die Papiermühle den 22 Xbris Ao 1686<br>
''Zu wissen sei hiermit, dass heute Acto E. E. und hochweise Rat des sitzenden Regiments mit Approbation der Herren Ältesten dem Ehrbaren und wohlgeachten Mstr. Georg Christoph Ehrenforten Bürger und Papiermacher allhier dero an der Salza in hiesiger Flur gelegene und vormals von Michel Gregern erkaufte frei und unbeschwerte Papier- und Ölmühle mit allen darinnen befindlichen Mühlgeschirr und anderen Ad Pertinentien wie selbe in dem allbereit übergebenen Inventario Specificat a dato auf Drei Jahr bis Weihnachten 1689 folgender Gestalt verpachtet, und eingeräumt, Nämlich es soll und will Abpachter (Pächter) Ehrenfort die benannte Papier- und Ölmühle und das dabei überantwortete Geschirr, in dem Stande, wie er es Inhalts Inventarij bekommen, in währender Pachtzeit auf seine Kosten |: Indoch außer dem Hauptgebäude, Hauptgeschirr und Grundfest, die E. E. Rat stehet :| allein zu erhalten, und nach gnädigsten Pachtjahren also unversehrt, wieder abzutreten schuldig sein, so soll er auch 2. dahin alle Wege trachten, dass unstrafbar sauber Papier in der Form, wie hergebracht, verfertigt, und die heutige damit verwehret werden, 3. Die Wassergraben jährlich beim Abschlage durch die Bürgerrecht gereinigt, gesäubert und dem Hauptgebäude dadurch kein Schaden zugefügt werde, auch 4. Den Garten gegen Einnehmung der Früchte in guter Besserung erhalten, mit einem tüchtigen Zaune verwahren, wilde Bäume setzen und Poten, Ingleichen keine nutzbare Weiden abbauen und verbrennen, es sei denn, dass er zum Zaun oder zum Stämmen setzen was bedürftig, soll ohm mit Vorbewusst der Bauherren, was dazu nötig, gefolgt werden, vor solche Nutzung bemelter Papier- und Ölmühle hat er versprochen und zugesagt jährlich zwei und achtzig gute Gülden jeden Gülden zu 21gl gerechnet, auf gewisser zwei Ziele als 41 f. Term, Johannis Baptista  und 41 f. Termino Weihnachten richtig an guter gangbarer Münze in E. E. Ratskämmerei zu liefern, oder hat im Fall versführenden Baumfall und Verwüstung der Mühle jedes Mal der Entsetzung zu gewerten, da auch E. E. oder Müller diesen Kontrakt nicht ferner belieben möchte soll die Loskündigung der Pachtzeiten ein halbes Jahr vor Endigung derselben geschehen, Insonderheit soll Conductor (Mieter) auf das Feuer und Licht genau Achtung geben, und dadurch seine oder der Seinigen Verwahrlosung |: so soll in Gnaden vergüten wolle :| Feuerschaden entstehen sollte, er dafür stehen und haften, zu dessen Versicherung er mit Consens dessen Eheweibes und dero dahunc (noch) Actum bestätigten kriegischen Vormund dero allhier in der Vorstadt am Neuen Wege neben der köhlerischen Relicten gelegenes Haus und sein Vermögen, so er anizo hat und noch künftig durch Gottes Segen erlangen möchte zur ausdrücklichen Hypothek verschrieben, dann zu mehrer Versicherung durch seinen Bruder Herrn Johann Christoph Ehrenforten Pastor in Herrmannsacker  zum Fidejussor (Bürge) judici, aliter (anders) vorgestellt welcher renuciato Beneficio Excussionis (Bürgschaft) et quibuscung alijs Jurium Indultis im Fall verführender deterioration (Wertminderung) und Nichthaltung stipulata Manu (Handschlag) Anlobung getan, dafür zu stehen und Mann zu sein, treulich sonder arge List und Gefährde. Urkundlich ist dieser Pacht Rezess (Vertrag) mit dem Stadt Secret bekräftigt, <br>so geschehen Nordhausen den 22. Decembris Ao. 1686<br>
''Der Rat zu Nordhausen''
<ref>Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 14 Papiermühle an der Salza, 1683-1688</ref>
 


== Externe Verweise ==
== Externe Verweise ==

Version vom 29. Juni 2020, 20:23 Uhr

In Nordhausen gab es zwei Papiermühlen.

Papiermühle an der Salza

Am 10. November 1566 kauft der Papiermacher Andreas Mentzel die Papiermühle an der Salza, die vom Schultheiß auf 600 Gulden geschätzt wurde. Die Papiermühle stand zwischen der Walkmühle und der Mahl- und Ölmühle des Hospitals St.Martini (Martinermühle)[1]. Am 10. Oktober 1567 kaufte Martin Schaffhirt die Papiermühle für 650 Gulden. Dieser Martin war Sohn des Papiermachers Martin (I) Schaffhirt zu Wittenberg und Enkel des Michael (I) Schaffhirt zu Dresden. 1566 bis 1567 führte er kurze Zeit die Papiermühle in Freiberg. Mit den benachbarten Müllern hatte er einen Streit, da er „sein voll Wasser nicht haben kann“. So erwirbt er am 22. Dezember 1581 das Grundstück vor dem Bielentor zum Bau der Neuen Mühle. Den Grund und Boden der Papiermühle an der Salza kaufte am 19. Februar 1582 für 200 fl. der Jurist Dr. Nicolaus Luder, Sohn des Bürgermeisters Johannes Luder. Am 09. Dezember 1585 erwarb der Bürgermeister Heinrich Braun die Mühle für 250 Gulden.

Im Jahre 1610 wird Hans Rosenberg als Papiermacher genannt, später dann Hans Greger. Am 22. Dezember 1665 verkaufen dessen Erben die Papiermühle für 1.700 Gulden an den Rat der Stadt.

Die Pächter waren ab 22. April 1660, für drei Jahre samt Fischrecht für 82 Gulden jährlich, Andreas Ehrenfort († 1667), Sohn des Erfurter Papiermachers Asmus Ehrenfort, 1667 Sohn Ludwig Bartholomäus Ehrenfort (* 1641 † 1678), 1678 Bruder Georg Christoph Ehrenfort (* 1648 † 1694).

Am 18. November 1679 heiratet der Papiermacher Samuel Keller die Witwe Anna Christine Ehrenfort geb. Lüdecke. Er selbst stirbt um 1682. Ein Pachtbrief vom 22. Dezember 1686 für Georg Christoph Ehrenfort ist übermittelt. Ehrenforts Witwe aus zweiter Ehe, Anna Katharina geb. Kramer, heiratet um 1695 Hans Georg Schrimpf, der dann bis 1701 die Papiermühle führte.

1701 bis 1736 ist Johann Andreas Walther als Pächter erwähnt. Am 24. November 1736 trägt sich der Papiermacher Johann Heinrich Ehrenfort (* 1689 †1752), Sohn des Georg Christoph, in die Bürgerrolle ein. Er führt die Mühle bis zu seinem Tode. 1760 liegt die Papiermühle brach und wird 1776 in eine Mahl- und Schneidemühle umgewandelt. Auf demselben Standort (An der Salza 8) stand ab 1835 die Kaffeerösterei "Drei Streif".

Papiermühle vor dem Bielentor (Neue Mühle, an der Zorge)

Vor dem Bielentor stand früher einmal eine Messingmühle. Am 22. Dezember 1581 kaufte Martin (II) Schaffhirt diese „alte wüste Stätte“ und setzt „aus rauer Wurtzel“ eine neue Papiermühle dorthin. Sie stand auf dem heutigen Grundstück Hallesche Straße 16, nördlich des Flusses Zorge. Auf Bitten des Martin Schaffhirt entscheidet der Rat der Stadt am 27.07.1584 eine Brücke über den „Papiergraben“ zu errichten. 1

1614 übernimmt der Sohn Heinrich (I) Schaffhirt die Mühle. Heinrich erwähnt in einem Brief, dass er die Mühle erblich für 2.400 Gulden erkauft hat. Am 19. November 1622 soll der Rat durch ein anderes Privileg ihm „das Wasser abgenommen“ haben. Der damalige Leipziger Bürgermeister Theodor Möstel (*1564 †1626) und der sächsische Oberleutnant Christian Schaffhirt erscheinen daraufhin zum Begutachten der Schäden. „Anno 1640 14.Decembris suppliciret Henrich Schaffhirte, weil er sehr großen Schaden von dem Obristen Späher, desgleichen bey dem Kaiserl. Götzischen Marsch, u. hernach von des Ob. Pfuels Völkern erlitten, dass ihm die Contribution möchte erlassen werden, weil er des Rats Schutz nicht genießen könne“. Gemeint sind hier die Truppen des schwedischen Generalmajors Adam von Pfuel (* 1604 † 1656) und die des Johann Graf von Götzen (* 1599 † 1645).

Heinrich (I) Schaffhirt stirbt am 24. Mai 1650. Dann führte dessen Witwe Elisabeth Schaffhirt geb. Wolfram (* 1588 † 1654) die Geschäfte weiter und im Jahre 1652 übernimmt der Sohn (Hans) Heinrich (II) Schaffhirt (* 1625 † 1691) die Papiermühle am Bielentor. Am 11. November 1652 bekam Heinrich (II) einen neuen Erbzinsvertrag. Heinrich (II) starb 1691. Die Bestattung fand am 29. Juli statt.

Sein Sohn August Heinrich (I) Schaffhirt (* 1671 † 1730) übernimmt fortan die Geschäfte. Dieser heiratet am 2. Februar 1701 Anna Margarethe, die Tochter des Johann Greger, ab 1686 Besitzer der Papiermühle Roßlau (1681-1686 der Roten Mühle in Prühlitz bei Wittenberg). Nachdem diese am 23.07.1707 gestorben war, heiratet August um 1708 in zweiter Ehe Rebecca Engel Elisabeth Spiess, die Tochter eines Papiermachers aus Relliehausen (Dassel). August stirbt am 07.04.1730. Seine Wasserzeichen findet man unter anderem in Werken des Komponisten Carl Heinrich Graun.

Die Witwe heiratet am 13. Februar 1732 den Papiermacher Georg Christian Freudemann, der fortan die Papiermühle führte. Die Söhne August Heinrich II Schaffhirt (* 1726 † 1802), Conrad Friedrich (* 1710 † 1760) und Georg Heinrich (* 1714 † 1779) werden ebenfalls noch als Papiermacher genannt. 1740 - Bei der Neuen Mühle „wurde der Damm des Mühlgrabens zerrissen und die Mühlen am Bielenrasen unter Wasser gesetzt“. Am 28. Dezember 1750 wurde die Papiermühle samt Inventar dem Papiermacher Jacob Wilhelm Reuber (Rauber) übergeben. Dieser stirbt 79jährig am 20. März 1796. Bereits im Dezember 1764 wurde die Neue Mühle in eine Mahl- und Sägemühle umgewandelt. Die Konkurrenz war mittlerweile zu stark geworden.

Kaufbrief 22. Dezember 1581

Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen
Hiermit und in Kraft dieses Briefes tun Kund und bekennen, dass den mit vorgehabtem zeitigem Rat und Verwilligung der Herrn Ältesten und um gemeiner Stadt Nutz und bestes Willen, den ehrsamen unsern Bürger und Papiermacher Martin Schaffhirt, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen erblich und eigentümlich beliehen haben und in Kraft dieses Briefes verleihen und übergeben die alte wüste Stätte vorm Bielentor gelegen die Mistingsmohle (Messingmühle) genannt samt der Fischerei im Graben soweit ihm dieselbe versteinet (mit Grenzsteinen versehen) worden auch den Weiden so darauf stehen also und dergestalt, dass er, seine Erben und Nachkommen solche Stätte hinfürdter (fortan) erblich und eigentümlich einnehmen, bewohnen und besitzen sollen eine Papiermühle, des Orts / auf Maße ihm die Höhe dazu abgewogen, und in dem Fachbaum bezeichnet / zu erbauen und zu halten die Weiden auf dem Graben auch die Fischerei darin soweit ihm das allenthalben, mit dem Mahlsteinen bezeichnet, nach seinem Besten zu gebrauchen, dagegen soll und will gedachter Schaffhirte, seine Erben und Nachkommen schuldig sein uns und unseren Nachkommen am Rate, in allen Wegen untertänig zu sein, alle bürgerliche Pflichten und Gehorsam zu leisten, die Mühle in keine andere Gestalt zu verändern, sonderlich aber keine Mahlmühle daraus zu machen, und uns jährlich und Jahrs besonders auf den Tag Martini Episcopi Zehn Gulden zu Zinse davon zu bezahlen auch jedes Jahr über Sechs Stübchen Fische, so gut er dieselben des Ortes fangen und bekommen wird, auf die Zeit und Tage, wenn wir dieselbe nach unser Gelegenheit, von ihm fordern werden, zu reichen und zu geben, da auch mehr berührter Schaffhirte, seine Erben, Erbnehmen oder zu jeder Zeit Inhaber solcher Papiermühle dieselbe nicht behalten, sonder verlassen und verkaufen wollen, sollen und wollen sie schuldig sein uns dem Rat dieselbe anzubieten und vor allen Anderen in billigem Werte zu überlassen oder, da wir dieselbe auf geschehener Anbietung an uns nicht kaufen wollten, dieselbe solchen Leuten zu verkaufen, die uns und gemeiner Stadt leidlich und nicht zuwider sein werden, würde sichs auch zutragen, dass wir gedachten Schaffhirte und seine Mitbenannten mit Reichung des Zinses säumig befänden oder sich in diesen Punkten gegen uns der Gebühr nicht erzeigen und verhalten würden, so behalten wir uns vor, uns an der Mühle, die dann in alle Wege dafür stehen und haften soll, alles unsers Interesse und uns Standes daran vor allen anderen zu erholen hierentgegen wollen wir auch ihnen, und alle seine mit beschriebenen, dieser Mühlen halber, wie wir ihm dieselbe verliehen dem Recht gewähren, und ihnen dabei schützen und handhaben, Alles treulich und sonder gefährde, zu Urkunde haben wir unserer Stadt Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen,
Geschehen Freitags nach Thoma Apostoli im Jahr nach Christi Geburt fünf zehn hundert ein und achtzigsten Jahre.
[2]

Pachtbrief 22. Dezember 1686

Pachtbrief über die Papiermühle den 22 Xbris Ao 1686
Zu wissen sei hiermit, dass heute Acto E. E. und hochweise Rat des sitzenden Regiments mit Approbation der Herren Ältesten dem Ehrbaren und wohlgeachten Mstr. Georg Christoph Ehrenforten Bürger und Papiermacher allhier dero an der Salza in hiesiger Flur gelegene und vormals von Michel Gregern erkaufte frei und unbeschwerte Papier- und Ölmühle mit allen darinnen befindlichen Mühlgeschirr und anderen Ad Pertinentien wie selbe in dem allbereit übergebenen Inventario Specificat a dato auf Drei Jahr bis Weihnachten 1689 folgender Gestalt verpachtet, und eingeräumt, Nämlich es soll und will Abpachter (Pächter) Ehrenfort die benannte Papier- und Ölmühle und das dabei überantwortete Geschirr, in dem Stande, wie er es Inhalts Inventarij bekommen, in währender Pachtzeit auf seine Kosten |: Indoch außer dem Hauptgebäude, Hauptgeschirr und Grundfest, die E. E. Rat stehet :| allein zu erhalten, und nach gnädigsten Pachtjahren also unversehrt, wieder abzutreten schuldig sein, so soll er auch 2. dahin alle Wege trachten, dass unstrafbar sauber Papier in der Form, wie hergebracht, verfertigt, und die heutige damit verwehret werden, 3. Die Wassergraben jährlich beim Abschlage durch die Bürgerrecht gereinigt, gesäubert und dem Hauptgebäude dadurch kein Schaden zugefügt werde, auch 4. Den Garten gegen Einnehmung der Früchte in guter Besserung erhalten, mit einem tüchtigen Zaune verwahren, wilde Bäume setzen und Poten, Ingleichen keine nutzbare Weiden abbauen und verbrennen, es sei denn, dass er zum Zaun oder zum Stämmen setzen was bedürftig, soll ohm mit Vorbewusst der Bauherren, was dazu nötig, gefolgt werden, vor solche Nutzung bemelter Papier- und Ölmühle hat er versprochen und zugesagt jährlich zwei und achtzig gute Gülden jeden Gülden zu 21gl gerechnet, auf gewisser zwei Ziele als 41 f. Term, Johannis Baptista und 41 f. Termino Weihnachten richtig an guter gangbarer Münze in E. E. Ratskämmerei zu liefern, oder hat im Fall versführenden Baumfall und Verwüstung der Mühle jedes Mal der Entsetzung zu gewerten, da auch E. E. oder Müller diesen Kontrakt nicht ferner belieben möchte soll die Loskündigung der Pachtzeiten ein halbes Jahr vor Endigung derselben geschehen, Insonderheit soll Conductor (Mieter) auf das Feuer und Licht genau Achtung geben, und dadurch seine oder der Seinigen Verwahrlosung |: so soll in Gnaden vergüten wolle :| Feuerschaden entstehen sollte, er dafür stehen und haften, zu dessen Versicherung er mit Consens dessen Eheweibes und dero dahunc (noch) Actum bestätigten kriegischen Vormund dero allhier in der Vorstadt am Neuen Wege neben der köhlerischen Relicten gelegenes Haus und sein Vermögen, so er anizo hat und noch künftig durch Gottes Segen erlangen möchte zur ausdrücklichen Hypothek verschrieben, dann zu mehrer Versicherung durch seinen Bruder Herrn Johann Christoph Ehrenforten Pastor in Herrmannsacker zum Fidejussor (Bürge) judici, aliter (anders) vorgestellt welcher renuciato Beneficio Excussionis (Bürgschaft) et quibuscung alijs Jurium Indultis im Fall verführender deterioration (Wertminderung) und Nichthaltung stipulata Manu (Handschlag) Anlobung getan, dafür zu stehen und Mann zu sein, treulich sonder arge List und Gefährde. Urkundlich ist dieser Pacht Rezess (Vertrag) mit dem Stadt Secret bekräftigt,
so geschehen Nordhausen den 22. Decembris Ao. 1686
Der Rat zu Nordhausen [3]


Externe Verweise

Einzelnachweise

  1. http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70402263
  2. Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 3 Schaffhirtsche Papiermühle, fol. 1
  3. Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 14 Papiermühle an der Salza, 1683-1688