Diskussion:Matthias Jendricke: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen. "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--[[Benutzer:Chronist|Chronist]] ([[Benutzer Diskussion:Chronist|Diskussion]]) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET) | ''30. Januar 2001.'' – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen. "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--[[Benutzer:Chronist|Chronist]] ([[Benutzer Diskussion:Chronist|Diskussion]]) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET) |
Version vom 1. März 2020, 18:28 Uhr
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Beanstandung Eignung
30. Januar 2001. – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen. "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--Chronist (Diskussion) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET)