Sozialer Baubetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Soziale Baubetrieb''' existierte von 1922 bis 1932 und errichtete zahlreiche Bauwerke. == Geschichte == Die Gründung erfolgte auf Beschluss des Nordhäuser Gewerkschaftskartells am 10. Juni 1922. Diese war Reaktion auf einen Streik des Baugewerbes Anfang 1922. Ehrenamtlicher Geschäftsführer war zunächst Otto Flagmeyer, der von Franz Meyer und Paul Wiegand unterstützt wurde. Zwei Jahre später war Flagmeyer alleiniger Geschäftsfü…“ |
K Friedrich Werner verschob die Seite Soziale Baubetrieb nach Sozialer Baubetrieb |
||
(kein Unterschied)
|
Version vom 21. Januar 2022, 13:41 Uhr
Der Soziale Baubetrieb existierte von 1922 bis 1932 und errichtete zahlreiche Bauwerke.
Geschichte
Die Gründung erfolgte auf Beschluss des Nordhäuser Gewerkschaftskartells am 10. Juni 1922. Diese war Reaktion auf einen Streik des Baugewerbes Anfang 1922. Ehrenamtlicher Geschäftsführer war zunächst Otto Flagmeyer, der von Franz Meyer und Paul Wiegand unterstützt wurde. Zwei Jahre später war Flagmeyer alleiniger Geschäftsführer.
Der Soziale Baubetrieb war nicht auf die Stadt Nordhausen begrenzt, sondern war auch in der Umgebung tätig. So entstanden Filialen in Frankenhausen, Salza (für Kreis Grafschaft Hohenstein) und Neustadt (Kreis Ilfeld).
Im Juli 1927 waren 355 Personen in Nordhausen und 46 in Bad Frankenhausen beschäftigt. Der Soziale Baubetrieb errichtete am Darrweg die Reichsbundkriegersiedlung für die Opfer des Krieges, die Siedlung am Sachsenhof und der Leimbacher Straße („Heimat“, Bau- und Siedlungs-A.G.) oder an der Karolingerstraße (Siedlungs- und Baugenossenschaft für Nordhausen und Nachbargebiete), im Bereich Jahnstraße-Hohekreuz- straße (Beamten-Wohnungsverein), zwischen Bleiche, Scharnhorst- und Fichtestraße (Nordhäuser Spar- und Bauverein, Siedlungs- und Baugenossenschaft etc.) und der Bingerhof (Spar- und Bauverein).
Literatur
- Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989. Horb am Neckar: Geiger, 2003. S. 259.