Denkmalbeirat (Nordhausen): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. November 2020, 19:01 Uhr
Der Denkmalbeirat von Nordhausen ist ein sachverständiger, weisungsunabhängiger Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.
Grundlage und Aufgabe
Grundlage bildet § 22 (3) Thüringer Denkmalschutzgesetz. Der Beirat wird durch den Stadtrat bestimmt.
Das Gremium soll zu wichtigen Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden gehört werden, insbesondere vor Baumaßnahmen, die
- den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals,
- starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder
- wesentliche Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals darstellen.
Der Denkmalbeirat soll auch beraten zu Satzungen und Bauleitplanungen, die schützenswerte historische Ortslagen betreffen.
Mitglieder
Die Denkmalfachbehörde wird bei der Besetzung angehört und muss dieser zustimmen. Die Mitglieder sollen dabei über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Bestimmt am 3. November 2020 durch den Stadtrat:
- Hans-Jürgen Grönke, ehem. Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Stadt Nordhausen, Mitglied des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde
- Pia Wienrich, Dipl. Ing. (FH), Architektin, Geschäftsführerin der arko bauplanung GmbH in Nordhausen
- Hans-Jürgen Gerboth, Dipl.-Ing: (FH), Architekt und Innenarchitekt, selbständig
- Suzy Hesse, Dipl.-Restauratorin (FH), selbständig
- Heidelore Kneffel, Lehramt für Deutsch und Geschichte, interessierte Bürgerin für Historik, Kunst und Kultur
- Steffen Iffland, ehrenamtlicher Mitarbeiter im Auftrage des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie auf dem Gebiet der archäologischen Denkmalpflege
- Michael Garke, Fotograf, interessierter Bürger für Nordhäuser Geschichte
- Ronald Brachmann, Zimmerermeister, selbständig
- Jan Fehling, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, selbständig und Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes