Diskussion:Matthias Jendricke: Unterschied zwischen den Versionen

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Letzter Kommentar: 27. November 2020 von Marcel Kraushaar
Friedrich Werner (Diskussion | Beiträge)
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=== Beanstandung Eignung ===
=== Beanstandung Eignung ===
''30. Januar 2001.'' – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen.  "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht.  Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--[[Benutzer:Chronist|Chronist]] ([[Benutzer Diskussion:Chronist|Diskussion]]) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET)
''30. Januar 2001.'' – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen.  "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht.  Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--[[Benutzer:Chronist|Chronist]] ([[Benutzer Diskussion:Chronist|Diskussion]]) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET)
''24. Februar 2001''. – Nun ist es offiziell. Das Landesverwaltungsamt in Weimar teilte der Nordhäuser Kreisverwaltung am Donnerstag mit, dass per so genannter „Ersatzvornahme" die Beigeordnetenwahl im Kreistag annulliert wird. Landrat Joachim Claus (CDU) informierte sofort alle Fraktionen des Parlamentes. Diese haben nun vier Wochen lang die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. --[[Benutzer:Chronist|Chronist]] ([[Benutzer Diskussion:Chronist|Diskussion]]) 18:32, 1. Mär. 2020 (MET)
=== Beurlaubung ===
Die mehrmonatige Beurlaubung sollte m. M. nicht einfach gestrichen werden, sonst muss man sich dem Vorwurf des biographischen Weißwaschens gefallen lassen. Jendricke wurde im Laufe des Verfahrens rehabilitiert und der Vorfall tat auch seiner Wahl zum Landrat keinen Abbruch. Zudem wurde Jendrickes Aufgabenfeld nach seiner Rückkehr in das Rathaus überarbeitet. Eurer --[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 08:54, 27. Nov. 2020 (CET)

Aktuelle Version vom 27. November 2020, 08:54 Uhr

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Beanstandung Eignung[Quelltext bearbeiten]

30. Januar 2001. – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hat den Eilantrag des Landkreises Nordhausen gegen die Beanstandung der Wahl des ersten Beigeordneten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt abgelehnt. Mit ihrem Beschluss stellten die Richter fest, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde auch die Wahl des ersten Beigeordneten durch den Kreistag beanstanden dürfe. Die Frage der Eignung der gewählten Person müsse unter Berücksichtigung der vom Landkreis selbst vorgegebenen Stellenbeschreibung beurteilt werden. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Leitungsfunktionen und Kenntnissen in der Kommunalverwaltung genüge der gewählte Matthias Jendricke (SPD) den Anforderungen nicht. Die Tätigkeit im Stadtrat bzw. als Kreistagsmitglied sei hierfür nicht ausreichend, so die Begründung des Beschlusses, denn sie gewähre keine Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennen zu lernen. "Ich bin enttäuscht", reagierte die SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dagmar Becker auf TA-Nachfrage. "Der Ausgang war mir eigentlich klar, doch die Zuarbeit von Landrat Claus hat nicht ausgereicht", kritisierte sie. Deshalb sei sie vom Urteil auch nicht überrascht. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann der Landkreis Beschwerde einlegen. Hierüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht zu befinden.--Chronist (Diskussion) 18:27, 1. Mär. 2020 (MET)

24. Februar 2001. – Nun ist es offiziell. Das Landesverwaltungsamt in Weimar teilte der Nordhäuser Kreisverwaltung am Donnerstag mit, dass per so genannter „Ersatzvornahme" die Beigeordnetenwahl im Kreistag annulliert wird. Landrat Joachim Claus (CDU) informierte sofort alle Fraktionen des Parlamentes. Diese haben nun vier Wochen lang die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. --Chronist (Diskussion) 18:32, 1. Mär. 2020 (MET)

Beurlaubung[Quelltext bearbeiten]

Die mehrmonatige Beurlaubung sollte m. M. nicht einfach gestrichen werden, sonst muss man sich dem Vorwurf des biographischen Weißwaschens gefallen lassen. Jendricke wurde im Laufe des Verfahrens rehabilitiert und der Vorfall tat auch seiner Wahl zum Landrat keinen Abbruch. Zudem wurde Jendrickes Aufgabenfeld nach seiner Rückkehr in das Rathaus überarbeitet. Eurer --Marcel Kraushaar (Diskussion) 08:54, 27. Nov. 2020 (CET)Beantworten