Bearbeiten von „Zur Geschichte der Bleicheröder Gesundheitspflege

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{{idt2|25}}Den Hauptverdienst dieser Marktschreier á la Doktor Eisenbarth uns ihrer weniger prunkenden Kollegen, der Balsamträger, brachte der Verkauf der Heilmittel. Sie machten also in erster Linie den Apothekern Konkurrenz, deswegen waren es auch hauptsächlich die Apotheker, die ihnen auf das Handwerk paßten. So führte 1763 der Apotheker Rüdiger aus Bleicherode beim Landphysikus Schröter zu Sachsa Beschwerde über den Medicamentenhandel eines sog. Colporteurs oder Balsamträgers zu Großberndten, die jener an die Halberstädter Kriegs- und Domänen-Kammer weitergab. Der Erfolg der Beschwerde war, daß dem Balsamträger der Verkauf seiner Heilmittel untersagt wurde. Aus dieser Beschwerde geht hervor, daß Bleicherode 1763 eine Apotheke hatte. Ursprünglich waren zwei Apotheken in unserer Stadt. Seit 1731 hat die Stadt nur eine Apotheke, als städtisches Eigentum. Auf Antrag erteilte Friedrich Wilhelm I. Bleicherode ein Apotekerprivilegium, das ich im folgenden wörtlich mitteile:
{{idt2|25}}Den Hauptverdienst dieser Marktschreier á la Doktor Eisenbarth uns ihrer weniger prunkenden Kollegen, der Balsamträger, brachte der Verkauf der Heilmittel. Sie machten also in erster Linie den Apothekern Konkurrenz, deswegen waren es auch hauptsächlich die Apotheker, die ihnen auf das Handwerk paßten. So führte 1763 der Apotheker Rüdiger aus Bleicherode beim Landphysikus Schröter zu Sachsa Beschwerde über den Medicamentenhandel eines sog. Colporteurs oder Balsamträgers zu Großberndten, die jener an die Halberstädter Kriegs- und Domänen-Kammer weitergab. Der Erfolg der Beschwerde war, daß dem Balsamträger der Verkauf seiner Heilmittel untersagt wurde. Aus dieser Beschwerde geht hervor, daß Bleicherode 1763 eine Apotheke hatte. Ursprünglich waren zwei Apotheken in unserer Stadt. Seit 1731 hat die Stadt nur eine Apotheke, als städtisches Eigentum. Auf Antrag erteilte Friedrich Wilhelm I. Bleicherode ein Apotekerprivilegium, das ich im folgenden wörtlich mitteile:


{{idt2|25}}„Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König in Preußen etc. Thun Kund und bekennen hiermit für Uns, unsere Erben und Nachkommen auch sonst Jedermänniglich: Demnach der Magistrat zu Bleickerode allerunterthänigst gebeten, daß weil die Besitzer der beiden eingangenen Apotheken ohnlängst verstorbenen, Wir allergnädigst geruhen möchten, ihm dem Magistrat eine Concession zu ertheilen, aldort nur eine Apothecke zu etabliren, auch derselben den Gewürtz- und Materialien-Handel beizulegen, indem ohne dergleichen Beihilfe und Neben Handelt ein Apothecker nicht subsistiren könnte und dann Unsere Halberstädtsche Krieges- und Domainen-Cammer solches dem Publica vorträglich und nützlich hält; als haben wir sothanen Euch in Gnaden deferiert und stat gegeben. Thun auch solches hiermit und Krafft dieses, dergestalt und also, daß mehrerwehntem Magistrat zu Bleicherode freystehen solle, nur eine Apothecke alda anzulegen und dabey den Gewürtz- und Materialienhandel betreibenzu laßen. Es muß aber der Magistrat dahin sehen, daß die Apothecke jedesmahl in gutem Stände erhalten mit einem geschickten und gemäs dem Medicinal-Edict approbirten auch vereydeten Provisore versehen und die Waaren nach dem publicierten Dispensatorio verkaufet auch zur Recognition an das Ambt Lohra jährlich auf Martini und zwar in diesem Jahre zum erstenmahl Zwei Thlr. entrichtet werden. Wir befehlen auch Unserer Halberstätischen Regierung, ingleichen Unserer Kriegs- und Domainen-Kammer hiermit in Gnaden, mehrbemeldten Magistrat zu Bleicherode bey dieser ihm ertheilten Concession zu schützen und zu mainteniren urkundlich etc. geschehen und gegeben zu Berlin den 6. Martii 1713.
{{idt2|25}}„Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König in Preußen etc. Thun Kund und bekennen hiermit für Uns, unsere Erben und Nachkommen auch sonst Jedermänniglich: Demnach der Magistrat zu Bleickerode allerunterthänigst gebeten, daß weil die Besitzer der beiden eingangenen Apotheken ohnlängst verstorbenen, Wir allergnädigst geruhen möchten, ihm dem Magistrat eine Concession zu ertheilen, aldort nur eine Apothecke zu etabliren, auch derselben den Gewürtz- und Materialien-Handel beizulegen, indem ohne dergleichen Beihilfe und Neben Handelt ein Apothecker nicht subsistiren könnte und dann Unsere Halberstädtsche Krieges- und Domainen-Cammer solches dem Publica vorträglich und nützlich hält; als haben wir sothanen Euch in Gnaden deferiert und stat gegeben. Thun auch solches hiermit und Krafft dieses, dergestalt und also, daß mehrerwehntem Magistrat zu Bleicherode freystehen solle, nur eine Apothecke alda anzulegen und dabey den Gewürtz- und Materialienhandel betreibenzu laßen. Es muß aber der Magistrat dahin sehen, daß die Apothecke jedesmahl in gutem Stände erhalten mit einem geschickten und gemäs dem Medicinal-Edict approbirten auch vereydeten Provisore versehen und die Waaren nach dem publicierten Dispensatorio verkaufet auch zur Recognition an das Ambt Lohra jährlich auf Martini und zwar in diesem Jahre zum erstenmahl Zwei Thlr. entrichtet werden. Wir befehlen auch Unserer Halberstätischen Regierung, ingleichen Unserer Kriegs- und Domainen-Kammer hiermit in Gnaden, mehrbemeldten Magistrat zu Bleicherode bey dieser ihm ertheilten Concession zu schützen und zu mainteniren urkundlich etc. geschehen und gegeben zu Berlin den 6. Martii 1713."
   
   
{{idt2|25}}Scheinbar hat die Stadt ihr Privileg nicht gehörig ausgenutzt; denn es brachte ihr jährlich nur 3 Thlr. ein, welche seit 1732 von dem Apotheker Rüdiger, in dessen Familie die Apotheke bis 1819 blieb, an die Kämmereikasse bezahlt wurde. Dieser Betrag ist äußerst mäßig, wenn man bedenkt, daß das Privilegium nicht nur für Bleicherode, sondern auch für die umliegenden Orte — wie aus der Beschwerde von 1763 hervorgeht — Geltung hatte. Dieser Zahlung wurde aber durch das Westfälische Dekret vom 5. August 1808 und das Königliche Edikt vom 28. Oktober 1810 über die Einführung der allgemeinen Gewerbesteuer ein Ende gemacht, durch diese Verordnungen wurden auch alle Privilegien aufgehoben, sodaß also der Natmann Bernhard Rüdiger der letzte „prweligierte" Apotheker der Stadt Bleicherode war. Er verkaufte 1819 die Apotheke für 8400 Thlr. an August Kerst, der sie seinem Sohn Hermann Kerst vererbte, von dem sie 1868 in Besitz der Familie Draesel gelangte, die sie an R. Schilbach veräußerte, von dem sie 1907 der jetzige Inhaber Hüne für 300000 Mk. kaufte.
{{idt2|25}}Scheinbar hat die Stadt ihr Privileg nicht gehörig ausgenutzt; denn es brachte ihr jährlich nur 3 Thlr. ein, welche seit 1732 von dem Apotheker Rüdiger, in dessen Familie die Apotheke bis 1819 blieb, an die Kämmereikasse bezahlt wurde. Dieser Betrag ist äußerst mäßig, wenn man bedenkt, daß das Privilegium nicht nur für Bleicherode, sondern auch für die umliegenden Orte — wie aus der Beschwerde von 1763 hervorgeht — Geltung hatte. Dieser Zahlung wurde aber durch das Westfälische Dekret vom 5. August 1808 und das Königliche Edikt vom 28. Oktober 1810 über die Einführung der allgemeinen Gewerbesteuer ein Ende gemacht, durch diese Verordnungen wurden auch alle Privilegien aufgehoben, sodaß also der Natmann Bernhard Rüdiger der letzte „prweligierte" Apotheker der Stadt Bleicherode war. Er verkaufte 1819 die Apotheke für 8400 Thlr. an August Kerst, der sie seinem Sohn Hermann Kerst vererbte, von dem sie 1868 in Besitz der Familie Draesel gelangte, die sie an R. Schilbach veräußerte, von dem sie 1907 der jetzige Inhaber Hüne für 300000 Mk. kaufte.
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