Bearbeiten von „Suspendierung von Oberbürgermeister Kai Buchmann

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Abschließend betonte das Verwaltungsgericht, dass das Verhalten von Buchmann gegenüber der Bürgermeisterin zwar inakzeptabel, aufgrund der Gesamtschau aber nicht so schwerwiegend sei, dass die vorläufige Dienstenthebung gerechtfertigt wäre. Es hob jedoch hervor, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail von fehlender Kollegialität, mangelndem Respekt und einem mangelnden Führungsstil zeuge. Unter Würdigung aller Umstände überwögen aber die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dienstenthebung, so dass diese vorläufig auszusetzen sei.
Abschließend betonte das Verwaltungsgericht, dass das Verhalten von Buchmann gegenüber der Bürgermeisterin zwar inakzeptabel, aufgrund der Gesamtschau aber nicht so schwerwiegend sei, dass die vorläufige Dienstenthebung gerechtfertigt wäre. Es hob jedoch hervor, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail von fehlender Kollegialität, mangelndem Respekt und einem mangelnden Führungsstil zeuge. Unter Würdigung aller Umstände überwögen aber die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dienstenthebung, so dass diese vorläufig auszusetzen sei.


Am 22. August 2023 wurde bekannt, dass auch der Einspruch des Landratsamtes gegen die gerichtliche Entscheidung zur Aussetzung der Suspendierung abgewiesen wurde. Damit errang Buchmann einen weiteren juristischen Erfolg gegen seine Suspendierung, auch wenn das eigentliche Disziplinarverfahren noch läuft.<ref>[https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=332208 ''Beschwerde abgewiesen''], nnz-online, 22. August 2023.</ref> Am 7. Mai 2024 gab Kai Buchmann in seinen Social-Media-Auftritten bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar die Entscheidung bestätigt hat.<ref>{{Internetquelle | autor = | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346323 | titel =Neues von der Buchmann-Suspendierung | werk =nnz-online | hrsg = | datum =8. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die gerichtliche Entscheidung bezog sich ausschließlich auf die Angemessenheit der Suspendierung und hat keine Auswirkungen auf die laufende Untersuchung der gegen Buchmann erhobenen Vorwürfe von Dienstvergehen.
Am 22. August 2023 wurde bekannt, dass auch der Einspruch des Landratsamtes gegen die gerichtliche Entscheidung zur Aussetzung der Suspendierung abgewiesen wurde. Damit errang Buchmann einen weiteren juristischen Erfolg gegen seine Suspendierung, auch wenn das eigentliche Disziplinarverfahren noch läuft.<ref>[https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=332208 ''Beschwerde abgewiesen''], nnz-online, 22. August 2023.</ref> Am 7. Mai 2024 gab Kai Buchmann in seinen Social-Media-Auftritt bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar die Entscheidung bestätigt hat.<ref>{{Internetquelle | autor = | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346323 | titel =Neues von der Buchmann-Suspendierung | werk =nnz-online | hrsg = | datum =8. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die gerichtliche Entscheidung bezog sich ausschließlich auf die Angemessenheit der Suspendierung und hat keine Auswirkungen auf die laufende Untersuchung der gegen Buchmann erhobenen Vorwürfe von Dienstvergehen.


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