Bearbeiten von „Suspendierung von Oberbürgermeister Kai Buchmann“
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Am 31. März 2023 wurde Oberbürgermeister [[Kai Buchmann]] vorläufig durch das [[Landratsamt]] suspendiert. Das Disziplinarverfahren läuft seit Frühjahr 2022, wobei verschiedene Sachverhalte geprüft werden. Die Amtsgeschäfte übernahm in dieser Zeit die Erste Beigeordnete, Bürgermeisterin [[Alexandra Rieger]].<ref>[https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/nordhausen/nordhausen-ob-kai-buchmann-suspendiert-vorlaeufig-amtes-enthoben-id238038795.html ''Nordhäuser OB seines Amtes vorläufig enthoben: Kai Buchmann werden 14 Pflichtverletzungen vorgeworfen''], Thüringer Allgemeine, 31. März 2023.</ref> Buchmann legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Meiningen ein. Das Gericht setzte mit Beschluss vom 26. Juli 2023 die vorläufige Dienstenthebung | Am 31. März 2023 wurde Oberbürgermeister [[Kai Buchmann]] vorläufig durch das [[Landratsamt]] suspendiert. Das Disziplinarverfahren läuft seit Frühjahr 2022, wobei verschiedene Sachverhalte geprüft werden. Die Amtsgeschäfte übernahm in dieser Zeit die Erste Beigeordnete, Bürgermeisterin [[Alexandra Rieger]].<ref>[https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/nordhausen/nordhausen-ob-kai-buchmann-suspendiert-vorlaeufig-amtes-enthoben-id238038795.html ''Nordhäuser OB seines Amtes vorläufig enthoben: Kai Buchmann werden 14 Pflichtverletzungen vorgeworfen''], Thüringer Allgemeine, 31. März 2023.</ref> Buchmann legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Meiningen ein. Das Gericht setzte mit Beschluss vom 26. Juli 2023 die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen aus. | ||
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Abschließend betonte das Verwaltungsgericht, dass das Verhalten von Buchmann gegenüber der Bürgermeisterin zwar inakzeptabel, aufgrund der Gesamtschau aber nicht so schwerwiegend sei, dass die vorläufige Dienstenthebung gerechtfertigt wäre. Es hob jedoch hervor, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail von fehlender Kollegialität, mangelndem Respekt und einem mangelnden Führungsstil zeuge. Unter Würdigung aller Umstände überwögen aber die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dienstenthebung, so dass diese vorläufig auszusetzen sei. | Abschließend betonte das Verwaltungsgericht, dass das Verhalten von Buchmann gegenüber der Bürgermeisterin zwar inakzeptabel, aufgrund der Gesamtschau aber nicht so schwerwiegend sei, dass die vorläufige Dienstenthebung gerechtfertigt wäre. Es hob jedoch hervor, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail von fehlender Kollegialität, mangelndem Respekt und einem mangelnden Führungsstil zeuge. Unter Würdigung aller Umstände überwögen aber die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dienstenthebung, so dass diese vorläufig auszusetzen sei. | ||
== Externe Verweise == | == Externe Verweise == | ||
* ''[https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=331653 „Wir haben keine Zeit für Zeitverschwendung“]'', nnz-online, 8. August 2023. | * ''[https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=331653 „Wir haben keine Zeit für Zeitverschwendung“]'', nnz-online, 8. August 2023. | ||