Bearbeiten von „Siechenhof“
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Nachdem es im November 1945 einigen Gefangenen gelungen war aus dem Gefängnis zu fliehen, wurde wahrscheinlich kurzzeitig das Lagergefängnis des ehemaligen KZ Dora von der Stadtverwaltung zur Inhaftierung von NS-Belasteten aus dem Siechenhof genutzt. | Nachdem es im November 1945 einigen Gefangenen gelungen war aus dem Gefängnis zu fliehen, wurde wahrscheinlich kurzzeitig das Lagergefängnis des ehemaligen KZ Dora von der Stadtverwaltung zur Inhaftierung von NS-Belasteten aus dem Siechenhof genutzt. | ||
Im Westflügel des Siechenhofes befand sich noch bis zum Jahr 1952 ein Untersuchungsgefängnis. Im Rahmen des im August 1947 erlassenen SMAD-Befehls Nr. 201 zur Entnazifizierung in der SBZ waren auch NS-Belastete hier inhaftiert. Andere Gefangene waren Grenzgänger, Urkundenfälscher, Sabotage-Verdächige und Bauern mit Ablieferungsschwierigkeiten. Die Insassen waren beiderlei Geschlechts und von unterschiedlichen Alter. Wie auch in anderen Polizeigefängnissen in der SBZ waren die Verhältnisse katastrophal. Das Gefängnis war völlig verwanzt. Zwei Gefangene mussten sich oft ein Bett teilen. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Barth wies das Thüringer Justizministerium 1948 wiederholt darauf hin, dass die Zustände im Siechenhof nicht länger geduldet werden dürfen. „Einen Beamten der Nazizeit, der politische Häftlinge oder auch kriminelle Verbrecher so eingesperrt hätte, würden wir heute wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit einsperren. | Im Westflügel des Siechenhofes befand sich noch bis zum Jahr 1952 ein Untersuchungsgefängnis. Im Rahmen des im August 1947 erlassenen SMAD-Befehls Nr. 201 zur Entnazifizierung in der SBZ waren auch NS-Belastete hier inhaftiert. Andere Gefangene waren Grenzgänger, Urkundenfälscher, Sabotage-Verdächige und Bauern mit Ablieferungsschwierigkeiten. Die Insassen waren beiderlei Geschlechts und von unterschiedlichen Alter. Wie auch in anderen Polizeigefängnissen in der SBZ waren die Verhältnisse katastrophal. Das Gefängnis war völlig verwanzt. Zwei Gefangene mussten sich oft ein Bett teilen. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Barth wies das Thüringer Justizministerium 1948 wiederholt darauf hin, dass die Zustände im Siechenhof nicht länger geduldet werden dürfen. „Einen Beamten der Nazizeit, der politische Häftlinge oder auch kriminelle Verbrecher so eingesperrt hätte, würden wir heute wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit einsperren." | ||
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