Bearbeiten von „Papiermühle“
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In | In Nordhausen gab es zwei '''Papiermühlen'''. | ||
== Papiermühle an der Salza == | == Papiermühle an der Salza == | ||
Am 10. November 1566 kauft der Papiermacher Andreas Mentzel die Papiermühle an der Salza, die vom Schultheiß auf 600 Gulden geschätzt wurde. Die Papiermühle stand zwischen der Walkmühle und der Mahl- und Ölmühle des Hospitals St.Martini (Martinermühle)<ref>http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70402263</ref>. Am 10. Oktober 1567 kaufte Martin Schaffhirt die Papiermühle für 650 Gulden. Dieser Martin war Sohn des Papiermachers Martin (I) Schaffhirt zu Wittenberg und Enkel des Michael (I) Schaffhirt zu Dresden. 1566 bis 1567 führte er kurze Zeit die Papiermühle in Freiberg. Mit den benachbarten Müllern hatte er einen Streit, da er „sein voll Wasser nicht haben kann“. So erwirbt er am 22. | Am 10. November 1566 kauft der Papiermacher Andreas Mentzel die bereits existierende Papiermühle an der Salza, die vom Schultheiß auf 600 Gulden geschätzt wurde. Die Papiermühle stand zwischen der Walkmühle und der Mahl- und Ölmühle des Hospitals St.Martini (Martinermühle)<ref>http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70402263</ref>. Am 10. Oktober 1567 kaufte Martin Schaffhirt die Papiermühle für 650 Gulden. Dieser Martin war Sohn des Papiermachers Martin (I) Schaffhirt zu Wittenberg und Enkel des Michael (I) Schaffhirt zu Dresden. 1566 bis 1567 führte er kurze Zeit die Papiermühle in Freiberg. Mit den benachbarten Müllern hatte er einen Streit, da er „sein voll Wasser nicht haben kann“. So erwirbt er am 22. Dezemebr 1581 das Grundstück vor dem Bielentor zum Bau der Neuen Mühle. Den Grund und Boden der Papiermühle an der Salza kaufte am 19. Februar 1582 für 200 fl. der Jurist Dr. Nicolaus Luder, Sohn des Bürgermeisters Johannes Luder. Am 09. Dezember 1585 erwarb der Bürgermeister Heinrich Braun die Mühle für 250 Gulden. | ||
Im Jahre 1610 wird Hans Rosenberg als Papiermacher genannt, später dann Hans Greger. Am 22. Dezember 1665 verkaufen | Im Jahre 1610 wird Hans Rosenberg als Papiermacher genannt, später dann Hans Greger. Am 22. Dezember 1665 verkaufen dessen Erben die Papiermühle für 1.700 Gulden an den Rat der Stadt. | ||
Die Pächter waren ab 22. April 1660, für drei Jahre samt Fischrecht für 82 Gulden jährlich, Andreas Ehrenfort († 1667), Sohn des Erfurter Papiermachers Asmus Ehrenfort, 1667 Sohn Ludwig Bartholomäus Ehrenfort (* 1641 † 1678), 1678 Bruder Georg Christoph Ehrenfort (* 1648 † 1694). | Die Pächter waren ab 22. April 1660, für drei Jahre samt Fischrecht für 82 Gulden jährlich, Andreas Ehrenfort († 1667), Sohn des Erfurter Papiermachers Asmus Ehrenfort, 1667 Sohn Ludwig Bartholomäus Ehrenfort (* 1641 † 1678), 1678 Bruder Georg Christoph Ehrenfort (* 1648 † 1694). | ||
Am 18. November 1679 heiratet der Papiermacher Samuel Keller die Witwe Anna Christine Ehrenfort geb. Lüdecke. Er selbst stirbt um 1682. Ein Pachtbrief vom 22. Dezember 1686 für Georg Christoph Ehrenfort ist übermittelt. Ehrenforts Witwe aus zweiter Ehe, Anna Katharina geb. Kramer, heiratet um 1695 Hans Georg Schrimpf, der dann bis 1701 die Papiermühle führte. | Am 18. November 1679 heiratet der Papiermacher Samuel Keller die Witwe Anna Christine Ehrenfort geb. Lüdecke. Er selbst stirbt aber bereits um 1682. Ein Pachtbrief vom 22. Dezember 1686 für Georg Christoph Ehrenfort ist übermittelt. Ehrenforts Witwe aus zweiter Ehe, Anna Katharina geb. Kramer, heiratet um 1695 Hans Georg Schrimpf, der dann bis 1701 die Papiermühle führte. | ||
1701 bis 1736 ist Johann Andreas Walther als Pächter erwähnt. Am 24. November 1736 trägt sich der Papiermacher Johann Heinrich Ehrenfort (* 1689 †1752), Sohn des Georg Christoph, in die Bürgerrolle ein. Er führt die Mühle bis zu seinem Tode. 1760 liegt die Papiermühle brach und wird 1776 in eine Mahl- und Schneidemühle umgewandelt. Auf | 1701 bis 1736 ist Johann Andreas Walther als Pächter erwähnt. Am 24. November 1736 trägt sich der Papiermacher Johann Heinrich Ehrenfort (* 1689 †1752), Sohn des Georg Christoph, in die Bürgerrolle ein. Er führt die Mühle bis zu seinem Tode weiter. 1760 liegt die Papiermühle brach und wird 1776 in eine Mahl- und Schneidemühle umgewandelt. Auf dem gleichen Standort (An der Salza 8) stand ab 1835 die Kaffeerösterei Drei Streif. | ||
== Papiermühle vor dem Bielentor (Neue Mühle, an der Zorge) == | == Papiermühle vor dem Bielentor (Neue Mühle, an der Zorge) == | ||
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Die Witwe heiratet am 13. Februar 1732 den Papiermacher Georg Christian Freudemann, der fortan die Papiermühle führte. Die Söhne August Heinrich II Schaffhirt (* 1726 † 1802), Conrad Friedrich (* 1710 † 1760) und Georg Heinrich (* 1714 † 1779) werden ebenfalls noch als Papiermacher genannt. 1740 - Bei der Neuen Mühle ''„wurde der Damm des Mühlgrabens zerrissen und die Mühlen am Bielenrasen unter Wasser gesetzt“''. Am 28. Dezember 1750 wurde die Papiermühle samt Inventar dem Papiermacher Jacob Wilhelm Reuber (Rauber) übergeben. Dieser stirbt 79jährig am 20. März 1796. Bereits im Dezember 1764 wurde die Neue Mühle in eine Mahl- und Sägemühle umgewandelt. Die Konkurrenz war mittlerweile zu stark geworden. | Die Witwe heiratet am 13. Februar 1732 den Papiermacher Georg Christian Freudemann, der fortan die Papiermühle führte. Die Söhne August Heinrich II Schaffhirt (* 1726 † 1802), Conrad Friedrich (* 1710 † 1760) und Georg Heinrich (* 1714 † 1779) werden ebenfalls noch als Papiermacher genannt. 1740 - Bei der Neuen Mühle ''„wurde der Damm des Mühlgrabens zerrissen und die Mühlen am Bielenrasen unter Wasser gesetzt“''. Am 28. Dezember 1750 wurde die Papiermühle samt Inventar dem Papiermacher Jacob Wilhelm Reuber (Rauber) übergeben. Dieser stirbt 79jährig am 20. März 1796. Bereits im Dezember 1764 wurde die Neue Mühle in eine Mahl- und Sägemühle umgewandelt. Die Konkurrenz war mittlerweile zu stark geworden. | ||
== Kaufbrief 22. Dezember 1581 == | == Kaufbrief 22. Dezember 1581 == | ||
''Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen<br> | ''Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen<br> | ||
''Hiermit und in Kraft dieses Briefes tun Kund und bekennen, dass den mit vorgehabtem zeitigem Rat und Verwilligung der Herrn Ältesten und um gemeiner Stadt Nutz und bestes Willen, den ehrsamen unsern Bürger und Papiermacher Martin Schaffhirt, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen erblich und eigentümlich beliehen haben und in Kraft dieses Briefes verleihen und übergeben die alte wüste Stätte vorm Bielentor gelegen die Mistingsmohle (Messingmühle) genannt samt der Fischerei im Graben soweit ihm dieselbe versteinet (mit Grenzsteinen versehen) worden auch den Weiden so darauf stehen also und dergestalt, dass er, seine Erben und Nachkommen solche Stätte hinfürdter (fortan) erblich und eigentümlich einnehmen, bewohnen und besitzen sollen eine Papiermühle, des Orts / auf Maße ihm die Höhe dazu abgewogen, und in dem Fachbaum bezeichnet / zu erbauen und zu halten die Weiden auf dem Graben auch die Fischerei darin soweit ihm das allenthalben, mit dem Mahlsteinen bezeichnet, nach seinem Besten zu gebrauchen, dagegen soll und will gedachter Schaffhirte, seine Erben und Nachkommen schuldig sein uns und unseren Nachkommen am Rate, in allen Wegen untertänig zu sein, alle bürgerliche Pflichten und Gehorsam zu leisten, die Mühle in keine andere Gestalt zu verändern, sonderlich aber keine Mahlmühle daraus zu machen, und uns jährlich und Jahrs besonders auf den Tag Martini Episcopi Zehn Gulden zu Zinse davon zu bezahlen auch jedes Jahr über Sechs Stübchen Fische, so gut er dieselben des Ortes fangen und bekommen wird, auf die Zeit und Tage, wenn wir dieselbe nach unser Gelegenheit, von ihm fordern werden, zu reichen und zu geben, da auch mehr berührter Schaffhirte, seine Erben, Erbnehmen oder zu jeder Zeit Inhaber solcher Papiermühle dieselbe nicht behalten, sonder verlassen und verkaufen wollen, sollen und wollen sie schuldig sein uns dem Rat dieselbe anzubieten und vor allen Anderen in billigem Werte zu überlassen oder, da wir dieselbe auf geschehener Anbietung an uns nicht kaufen wollten, dieselbe solchen Leuten zu verkaufen, die uns und gemeiner Stadt leidlich und nicht zuwider sein werden, würde sichs auch zutragen, dass wir gedachten Schaffhirte und seine Mitbenannten mit Reichung des Zinses säumig befänden oder sich in diesen Punkten gegen uns der Gebühr nicht erzeigen und verhalten würden, so behalten wir uns vor, uns an der Mühle, die dann in alle Wege dafür stehen und haften soll, alles unsers Interesse und uns Standes daran vor allen anderen zu erholen hierentgegen wollen wir auch ihnen, und alle seine mit beschriebenen, dieser Mühlen halber, wie wir ihm dieselbe verliehen dem Recht gewähren, und ihnen dabei schützen und handhaben, Alles treulich und sonder gefährde, zu Urkunde haben wir unserer Stadt Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen, | ''Hiermit und in Kraft dieses Briefes tun Kund und bekennen, dass den mit vorgehabtem zeitigem Rat und Verwilligung der Herrn Ältesten und um gemeiner Stadt Nutz und bestes Willen, den ehrsamen unsern Bürger und Papiermacher Martin Schaffhirt, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen erblich und eigentümlich beliehen haben und in Kraft dieses Briefes verleihen und übergeben die alte wüste Stätte vorm Bielentor gelegen die Mistingsmohle (Messingmühle) genannt samt der Fischerei im Graben soweit ihm dieselbe versteinet (mit Grenzsteinen versehen) worden auch den Weiden so darauf stehen also und dergestalt, dass er, seine Erben und Nachkommen solche Stätte hinfürdter (fortan) erblich und eigentümlich einnehmen, bewohnen und besitzen sollen eine Papiermühle, des Orts / auf Maße ihm die Höhe dazu abgewogen, und in dem Fachbaum bezeichnet / zu erbauen und zu halten die Weiden auf dem Graben auch die Fischerei darin soweit ihm das allenthalben, mit dem Mahlsteinen bezeichnet, nach seinem Besten zu gebrauchen, dagegen soll und will gedachter Schaffhirte, seine Erben und Nachkommen schuldig sein uns und unseren Nachkommen am Rate, in allen Wegen untertänig zu sein, alle bürgerliche Pflichten und Gehorsam zu leisten, die Mühle in keine andere Gestalt zu verändern, sonderlich aber keine Mahlmühle daraus zu machen, und uns jährlich und Jahrs besonders auf den Tag Martini Episcopi Zehn Gulden zu Zinse davon zu bezahlen auch jedes Jahr über Sechs Stübchen Fische, so gut er dieselben des Ortes fangen und bekommen wird, auf die Zeit und Tage, wenn wir dieselbe nach unser Gelegenheit, von ihm fordern werden, zu reichen und zu geben, da auch mehr berührter Schaffhirte, seine Erben, Erbnehmen oder zu jeder Zeit Inhaber solcher Papiermühle dieselbe nicht behalten, sonder verlassen und verkaufen wollen, sollen und wollen sie schuldig sein uns dem Rat dieselbe anzubieten und vor allen Anderen in billigem Werte zu überlassen oder, da wir dieselbe auf geschehener Anbietung an uns nicht kaufen wollten, dieselbe solchen Leuten zu verkaufen, die uns und gemeiner Stadt leidlich und nicht zuwider sein werden, würde sichs auch zutragen, dass wir gedachten Schaffhirte und seine Mitbenannten mit Reichung des Zinses säumig befänden oder sich in diesen Punkten gegen uns der Gebühr nicht erzeigen und verhalten würden, so behalten wir uns vor, uns an der Mühle, die dann in alle Wege dafür stehen und haften soll, alles unsers Interesse und uns Standes daran vor allen anderen zu erholen hierentgegen wollen wir auch ihnen, und alle seine mit beschriebenen, dieser Mühlen halber, wie wir ihm dieselbe verliehen dem Recht gewähren, und ihnen dabei schützen und handhaben, Alles treulich und sonder gefährde, zu Urkunde haben wir unserer Stadt Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen, Geschehen Freitags nach Thoma Apostoli im Jahr nach Christi Geburt fünf zehn hundert ein und achtzigsten Jahre.''<ref>Stadtarchiv Nordhausen, R Gd 3 Schaffhirtsche Papiermühle, fol. 1</ref> | ||
== Externe Verweise == | == Externe Verweise == | ||
* [https://www.epubli.de/shop/buch/Die-kunsterfahrenen-Papiermacher-Schaffhirt-Harald-Schaffhirt-Thomas-Schaffhirt-9783737563123/47472 Die kunsterfahrenen Papiermacher Schaffhirt, Epubli, 2015] | * [https://www.epubli.de/shop/buch/Die-kunsterfahrenen-Papiermacher-Schaffhirt-Harald-Schaffhirt-Thomas-Schaffhirt-9783737563123/47472 Die kunsterfahrenen Papiermacher Schaffhirt, Epubli, 2015] | ||