Bearbeiten von „Oberbürgermeisterwahl Nordhausen 2023

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Am 23. Oktober 2023 Oktober wurde bekannt, dass ein Nordhäuser Wahlberechtigter, der anonym bleiben wollte, eine Wahlanfechtung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde einlegte.<ref>{{Internetquelle | autor = Peter-Stefan Greiner | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=335200 | titel =Wahlanfechtung liegt vor | werk =nnz-online.de | hrsg = | datum =23. Oktober 2023| zugriff =11. November 2023 }}</ref> Er monierte formale Fehler beim Prozedere der Briefwahl, insbesondere sei die Frist zur Zustellung der Briefwahlunterlagen vor dem zweiten Wahlgang zu knapp bemessen gewesen. Zudem sah er mathematisch schwer erklärbare Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. Der Wahlanfechter ließ sich von einem Verwaltungsfachmann als juristischem Beistand unterstützen.
Am 23. Oktober 2023 Oktober wurde bekannt, dass ein Nordhäuser Wahlberechtigter, der anonym bleiben wollte, eine Wahlanfechtung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde einlegte.<ref>{{Internetquelle | autor = Peter-Stefan Greiner | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=335200 | titel =Wahlanfechtung liegt vor | werk =nnz-online.de | hrsg = | datum =23. Oktober 2023| zugriff =11. November 2023 }}</ref> Er monierte formale Fehler beim Prozedere der Briefwahl, insbesondere sei die Frist zur Zustellung der Briefwahlunterlagen vor dem zweiten Wahlgang zu knapp bemessen gewesen. Zudem sah er mathematisch schwer erklärbare Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. Der Wahlanfechter ließ sich von einem Verwaltungsfachmann als juristischem Beistand unterstützen.


Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen wies die Wahlanfechtung Ende November zurück. Die Begründungen des Wahlanfechters wurden als nicht ausreichend erachtet, um das Wahlergebnis signifikant zu beeinflussen oder einen kausalen Zusammenhang zwischen den angeführten Wahlfehlern und dem Wahlergebnis herzustellen.<ref>{{Internetquelle | autor =  | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=337031 | titel =Wahlanfechtung zur OB-Stichwahl zurückgewiesen | werk =nnz-online.de | hrsg = | datum =29. November 2023| zugriff =12. Dezember 2023 }}</ref>
Die Rechtsaufsichtsbehörde muss nun innerhalb von drei Monaten über die Anfechtung entscheiden. Sollte sie stattgegeben werden, wäre eine Wiederholung der kompletten Wahl möglich. Damit ist frühestens im Jahr 2024 zu rechnen.


== Einzelnachweise ==
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