Bearbeiten von „Nordhausen vor 200 Jahren. Ein ziemlich barockes Kapitel“
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sich diese zu bewahren, behauptete das Stift, - und nach der Urkunde von 1220 | sich diese zu bewahren, behauptete das Stift, - und nach der Urkunde von 1220 | ||
war es dazu berechtigt: annumeretur aliis praepositis imperii es sei ein Kaiserliches | war es dazu berechtigt: annumeretur aliis praepositis imperii es sei ein Kaiserliches | ||
Freies Reichsstift, d. h. ein unmittelbar unter dem Kaiser stehender Reichsstand | Freies Reichsstift, d.h. ein unmittelbar unter dem Kaiser stehender Reichsstand | ||
wie die Freie Reichsstadt Nordhausen selbst. Demgegenüber behauptete | wie die Freie Reichsstadt Nordhausen selbst. Demgegenüber behauptete | ||
Riemann, das Domstift sei nur ein Kaiserlich Freies Stift, aber kein Reichsstift. | Riemann, das Domstift sei nur ein Kaiserlich Freies Stift, aber kein Reichsstift. | ||
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daß den Primanern beim letzten Maienfest eingefallen, gar im Schurzfell zu | daß den Primanern beim letzten Maienfest eingefallen, gar im Schurzfell zu | ||
kneipen und, was noch schlimmer, daselbst nicht Nordhäuser, sondern Wofflebener, | kneipen und, was noch schlimmer, daselbst nicht Nordhäuser, sondern Wofflebener, | ||
d. h. verruchtes Preußenbier zu trinken. Das könne so nicht fortgehen; | d.h. verruchtes Preußenbier zu trinken. Das könne so nicht fortgehen; | ||
ebenso wenig wie die Zuchtlosigkeit der Schuhmachergilde beim Merwigslindenfest. | ebenso wenig wie die Zuchtlosigkeit der Schuhmachergilde beim Merwigslindenfest. | ||
Unter solchen Exzessen müsse das ganze Staatswesen leiden.<ref> Maienfest der Schüler und ebenso Merwigslindenfest der Schuhmacher 1736 verboten. Vergl. oben Seite | Unter solchen Exzessen müsse das ganze Staatswesen leiden.<ref> Maienfest der Schüler und ebenso Merwigslindenfest der Schuhmacher 1736 verboten. Vergl. oben Seite |