Bearbeiten von „Konrad Schmidt

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=== Prozess ===
=== Prozess ===
Schmidt wurde zwar nach der Verhaftung von Karlowitz weiterhin in Haft gehalten, genoss aber offenbar einen relativ großzügig gehandhabten Hausarrest. Laut Akten soll er sogar im Beisein des damaligen Nordhäuser Bürgermeisters Kilian Kreß mit dem untergetauchten Karlowitz gesprochen haben - etwas, das er wohl kaum gewagt hätte, "um Vermeidunge willen großer Ungnade und Verdachts bei dem Kurfürsten", wenn er nicht gewusst hätte, dass ihm dies ohne wirkliche Gefahr möglich sei. Der Nordhäuser Rat beklagte später bitterlich, dass Schmidt zwar gelobt habe, die angeordnete "Bestrickung", also den Hausarrest, einzuhalten, dann aber schon nach einigen Tagen ohne Erlaubnis "gereiset, geritten und gefahren" sei, "wann, wie oft und wohin ihm solches beliebt und gefallen".
Tatsächlich wollten Schmidt und sein Komplize Meyenburg bereits am 7. Januar 1568 in Delitzsch eintreffen, um dort mit dem kurfürstlichen Berater Barthel Lauterbach persönlich über ihre Entlohnung für den Verrat an Karlowitz zu verhandeln. Nur wenige Tage nach ihrer offiziellen Verhaftung Ende November 1567 hatte Schmidt den Juristen Meyenburg denn auch aufgefordert, sich der angeordneten "Bestrickung", also des Hausarrests, einfach zu entledigen und ihm versichert, für jeden dadurch entstehenden Schaden aufzukommen. Auf Anweisung des Kurfürsten hin erlaubte der Rat am 3. Dezember 1567 zudem die Freilassung von Schmidts drittem Komplizen Hans John, der als öffentlicher Wirt in der Bäckergasse von Karlowitz' Aktivitäten nichts gewusst habe und bei dem dieser auch nicht übernachtet sei.
In den folgenden Monaten versuchte Schmidt jedoch vergeblich, seinen dreisten Verrat an Karlowitz und die betrügerische Überführung des ehemaligen Vertrauensmannes zu vertuschen. Schon rund einen Monat nach der Festnahme des Geächteten musste der Ratsherr mit Schrecken feststellen, dass durch eine offenkundig undichte Stelle erste Informationen über seine heimlichen Machenschaften an die Öffentlichkeit gedrungen waren - ausgerechnet von einem Beamten des Kurfürsten selbst. Schmidt befürchtete nun seine endgültige Enttarnung als fürstlicher Doppelagent in den reichsstädtischen Ratskreisen und beim Nordhäuser Patriziat.
In klagenden Schreiben an Barthel Lauterbach in Dresden beschrieb der in die Enge getriebene Schmidt daher ausführlich die Taktik, mit der er in den nächsten Wochen seine Verteidigung anzugehen gedachte. So klagte er am 1. Dezember 1567, er sei durch die Gerüchte bei allen mansfeldischen Grafen in großen Verdacht geraten, wisse aber nicht, woher diese Indiskretionen rührten. Um nun wenigstens bei den einflussreichen Adelskreisen als unschuldig zu gelten, habe er an den gerade in Dresden weilenden Grafen Hans Georg von Mansfeld ein Schreiben gerichtet und diesen gebeten, für ihn beim "bewussten Mann", dem Kurfürsten August, ein gutes Wort einzulegen. Sollte Graf Mansfeld dies tun, so bat Schmidt den Berater Lauterbach, dem Kurfürsten mitzuteilen, dass er (Schmidt) in große Ungnade bei dem Grafen und anderen Adeligen gefallen sei, damit er bei diesen als unverdächtig gelten könne.
Die wichtigsten Anklagepunkte gegen Schmidt von kurfürstlicher Seite lauteten:
Ewald von Karlowitz habe länger als ein Jahr bei Schmidt aus- und eingeritten und bei ihm Unterschlupf, Hilfe und Vorschub gefunden.
Karlowitz habe mit Schmidts Wissen in Nordhausen zwei Büchsen mit speziellen Kugeln anfertigen lassen, die sich beim Schuss in sechs Stücke teilten.
Mit diesen Kugeln habe Karlowitz ein Attentat auf den Kurfürsten geplant.
Schmidt habe zu diesem Anschlag Rat und Anweisungen gegeben und den Büchsenmacher vermittelt.
Vor der Belagerung Gothas habe sich Schmidt bei den Geächteten Wilhelm von Grumbach, Ernst von Mandelsloh und deren Anhängern in Gotha aufgehalten.
Er habe mit diesen geheime Unterredungen geführt.
Karlowitz habe Schmidt seine von Herzog Johann Friedrich ausgestellte Bestallung zur Aufwiegelung von Truppen gegen Kaiser und Kurfürst in Verwahrung gegeben.
Schmidt habe ein unterschriebenes "Planket" des gefangenen Herzogs besessen, um damit dem Reich und Kurfürsten zu schaden.
Zusammengefasst lautete der Vorwurf, Schmidt habe grob gegen den Landfrieden und direkt gegen den Kurfürsten gehandelt und müsse wie die Ächterbande in Gotha bestraft werden.
In seiner Verteidigungsrede bestritt Schmidt alle Punkte: Die Anklageartikel seien ihm nicht rechtzeitig übermittelt worden, obwohl Leib, Ehre und Gut auf dem Spiel stünden. Er bestreite, dass Karlowitz häufig bei ihm ein- und ausgegangen sei oder dass er von dessen Ungnade beim Kurfürsten gewusst habe. Karlowitz habe ihn lediglich um juristische Hilfe für Schriften an braunschweigische Herzöge gebeten, wie viele andere Adlige auch. Über Karlowitz' Ächterstatus sei man in Nordhausen nicht informiert gewesen. Auch vom Kurfürsten sei der Rat diesbezüglich nicht gewarnt worden.
Schmidt wies die Vorwürfe zu den Büchsen, Kugeln und angeblichen Mordplänen entschieden zurück. Von versiegelten Briefen Karlowitz' an ihn wisse er nichts, einige habe er jedoch an den Rat weitergeleitet. Er habe nur zweimal, im Auftrag von Adligen, in Gotha verhandelt, aber nicht mit den Aufständischen konspiriert. Die sechswöchige Rechtfertigungsfrist wurde ihm gewährt.
Am 2. Februar 1568 meldete der kurfürstliche Amtsschösser Schütz die Vollstreckung und nannte die prominenten Personen, die Schmidt Beistand leisteten: Die Adligen Jobst und Erich von Hardenberg, Christoph von Heringen, Ernst Windolt sowie Doktor Franz Schüßler als Schmidts Advokat, Bürgermeister Asmus Schmidt, Schmidts Bruder Heinrich, die Schwäger Peter Engelbrecht und Liborius Schreiber sowie Heinrich Thomas.
Am 20. März übersandte Schütz Schmidts ausführliche Verteidigungsschrift. Darin erklärte der Angeklagte nochmals seine völlige Unschuld und schlug vor, den von ihm befürchteten Verdacht der Verräterei auf Meyenburg zu lenken. Dieser solle für ein Jahr auf einem kurfürstlichen Amt eingestellt werden, damit aller Verdacht von Schmidt genommen werde. Der Kurfürst ging darauf ein und berief Meyenburg nach Roßla.
Die Nichtwiederaufnahme Konrad Schmidts in den Nordhäuser Rat nach der Ratswahl am Dreikönigstag 1569 kam völlig unerwartet. An seiner Stelle war der Kaufmann Heinrich Braun neu in das Ratskollegium aufgenommen worden. Schmidt empfand dies als schwere Kränkung, zumal der Gastwirt Hans John, der ebenfalls in die Karlowitz-Affäre verwickelt gewesen war, seinen Sitz behalten hatte.
Am 7. Januar 1569 protestierte Schmidt persönlich vor dem versammelten Rat gegen die Aberkennung seines Ehrenamtes und seiner Ratsstube. In einer Streitschrift berief er sich auf die alte Praxis, nach der ein Ratsherr auf Lebenszeit gewählt wurde, selbst wenn er dienstunfähig werde. Sogar "vielberüchtigte" Personen wie der Ehebrecher Heinrich Thomas blieben im Amt. Schmidt betonte seine nachgewiesene Unschuld und den Wunsch des Kurfürsten, ihn wieder einzusetzen.
Der Rat jedoch verweigerte dies unter Berufung auf die Nordhäuser Statuten, die Straftätern und Unehrlichen die Ratsmitgliedschaft untersagten. Man begründete Schmidts Ausschluss zunächst mit seinem Verrat, indem er den Geächteten Karlowitz beherbergt habe, entgegen dem Bürgereid und Reichsabschieden. Dieses Argument war jedoch hinfällig, da Schmidt letztlich im Auftrag des Kurfürsten gehandelt hatte.
Die eigentliche, dem Kurfürsten jedoch vorenthaltene Begründung lautete, dass sich der Verdacht erhärtet habe, dass Schmidt nicht nur in Karlowitz' Verhaftung eingeweiht, sondern der eigentliche Drahtzieher gewesen sei und hohe Geldsummen als Verräterlohn erhalten habe. Der Rat führte dafür Zeugenaussagen von Schmidts Bediensteten an, darunter:
Schmidts Schreiber Johannes musste 130 Taler als Verrätergeld aus Leipzig holen und war Augenzeuge, wie Schmidt anderweitig viel Geld erhalten hatte.
Beim Abtransport Karlowitz' rief dieser Schmidts Diener Jürgen Suppe zu, diese Aktion sei nicht der Abrede gemäß gewesen.
Der kurfürstliche Oberhauptmann von Berlepsch bezeichnete Schmidt als "Verräter" und meinte, man sei schuldig, Landfriedensbrecher anzuzeigen - aber ohne Geld dafür zu nehmen.
Auch andere kurfürstliche Räte wie Schütz titulierten Schmidt als Verräter.
Durch solche offenkundigen Indizien war Schmidt bei Bürgern, Bauern und Adligen berüchtigt und als "unehrbar" verrufen. Einige Adlige warnten den Rat sogar, ihn wieder zu wählen, da man diesen sonst als Verräter bezeichnen würde. Letztlich gelangte der Rat zu der Erkenntnis, dass Karlowitz' Ergreifung ohne Schmidts Mitwissen nicht möglich gewesen wäre.


== Literatur ==
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