Bearbeiten von „Helmut Beyer“
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'''Helmut Beyer''' (geb. 2. September 1907 | '''Helmut Beyer''' (geb. 2. September 1907 Rehungen, Kreis Grafschaft Hohenstein; gest. 15. April 1998<ref>[https://www.richter-im-internet.de/ ''Richter-im-Internet.de – Personendaten sämtlicher Richter des deutschen Bundesgerichtshofs von 1950 bis Mitte 2000.''] In: ''richter-im-internet.de'', abgerufen am 28. Oktober 2020</ref>) war Jurist und Richter am Bundesgerichtshof (1953–1975). | ||
== Leben == | == Leben == | ||
Helmut Beyer besuchte das Gymnasium in | Helmut Beyer besuchte das Gymnasium in Nordhausen und legte hier das Abitur ab. Das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen und Halle wurde mit dem Dr. jur. abgeschlossen. Am Kammergericht in Berlin wurde er nach dem Assessor-Examen als Rechtsanwalt zugelassen. Hier vertrat er vor allem die Interessen von rassisch und politisch Verfolgten während der NS-Zeit. | ||
Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft trat Beyer 1945 in die neugebildete deutsche innere Verwaltung im damaligen Oberpräsidium Hannover ein. Von 1946 bis 1952 war er Leiter der Personalabteilung in der Niedersächsischen Staatskanzlei. Im Januar 1953 schied er aus eigenem Entschluß aus diesem Amt aus. In einem 15seitigen Brief hatte er sich von Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf verabschiedet und Duplikate an ca. 50 weitere Persönlichkeiten verschickt. Er beklagte die Vorherrschaft von Parteien, sodass nicht Leistung und Charakter des Beamten, sondern Beziehungen zu Parteien und persönliche Seilschaften ausschlaggebend bei Personalauswahl und Beförderungen wären. Der Vorfall wurde u. a. vom Magazin ''Der Spiegel'' aufgegriffen.<ref>''Beamten-Auswahl: Von einem Heinz Hoose''. In: ''Der Spiegel''. Nr. 28, 1953, S. 10 ([https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25656640.html online])</ref> | Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft trat Beyer 1945 in die neugebildete deutsche innere Verwaltung im damaligen Oberpräsidium Hannover ein. Von 1946 bis 1952 war er Leiter der Personalabteilung in der Niedersächsischen Staatskanzlei. Im Januar 1953 schied er aus eigenem Entschluß aus diesem Amt aus. In einem 15seitigen Brief hatte er sich von Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf verabschiedet und Duplikate an ca. 50 weitere Persönlichkeiten verschickt. Er beklagte die Vorherrschaft von Parteien, sodass nicht Leistung und Charakter des Beamten, sondern Beziehungen zu Parteien und persönliche Seilschaften ausschlaggebend bei Personalauswahl und Beförderungen wären. Der Vorfall wurde u. a. vom Magazin ''Der Spiegel'' aufgegriffen.<ref>''Beamten-Auswahl: Von einem Heinz Hoose''. In: ''Der Spiegel''. Nr. 28, 1953, S. 10 ([https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25656640.html online])</ref> |