Bearbeiten von „Geschichte des Nordhäuser Stadtarchivs

Aus NordhausenWiki
Sie sind nicht angemeldet. Ihre IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar.
Wenn Sie ein Konto erstellen oder sich anmelden, bleibt die IP-Adresse verborgen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 370: Zeile 370:
Zunächst wurden die ausgelagerten Archivalien aus der Stadt zusammengeholt und im Keller des Meyenburg-Museums gestapelt. Da die revolutionäre Erregung sich nicht nur gegen alle Reminiszenen des Nazismus, sondern allgemein gegen alle Dokumente „früherer Zelten“ wandte, bedurfte es besonderer Umsicht und Energie, um die Archivbestände vor dem Schicksal zu bewahren, das manchem kleinen Gemeinde- oder herrschaftlichen Gutsarchiv zuteil geworden ist. Zu eigener Sicherheit erwirkte der Archivar im Oktober 1945 einen Bescheid des Kreisschulamtes, daß selbstverständlich auch nazistisches Schriftgut zur Dokumentation der Ortsgeschichte im Stadtarchiv erhalten werden müsse. Im Juni 1946 war die Rückführung auch der Archivalien aus Werningerode beendet. In Ermangelung anderer Räumlichkeiten wurde das gesamte gerettete Archivgut in zwei Kammern im Dachgeschoß des Museums untergebracht, die inzwischen mit Regalen ausgestattet worden waren. Dieses provisorische Domizil war weder heizbar, noch als feuer- oder einbruchssicher anzusehen. Dennoch ist auch hier tüchtige Arbeit geleistet worden.
Zunächst wurden die ausgelagerten Archivalien aus der Stadt zusammengeholt und im Keller des Meyenburg-Museums gestapelt. Da die revolutionäre Erregung sich nicht nur gegen alle Reminiszenen des Nazismus, sondern allgemein gegen alle Dokumente „früherer Zelten“ wandte, bedurfte es besonderer Umsicht und Energie, um die Archivbestände vor dem Schicksal zu bewahren, das manchem kleinen Gemeinde- oder herrschaftlichen Gutsarchiv zuteil geworden ist. Zu eigener Sicherheit erwirkte der Archivar im Oktober 1945 einen Bescheid des Kreisschulamtes, daß selbstverständlich auch nazistisches Schriftgut zur Dokumentation der Ortsgeschichte im Stadtarchiv erhalten werden müsse. Im Juni 1946 war die Rückführung auch der Archivalien aus Werningerode beendet. In Ermangelung anderer Räumlichkeiten wurde das gesamte gerettete Archivgut in zwei Kammern im Dachgeschoß des Museums untergebracht, die inzwischen mit Regalen ausgestattet worden waren. Dieses provisorische Domizil war weder heizbar, noch als feuer- oder einbruchssicher anzusehen. Dennoch ist auch hier tüchtige Arbeit geleistet worden.


Mit der Sichtung und Neuordnung wurde der ehemalige Studienrat Dr. Hermann Engelhardt beauftragt, der sich dieser mühsamen Aufgabe »mit größter Gewissenhaftigkeit und bedeutendem Verständnis für archivalische Zwecke unterzog. Die Nachprüfung der Urkunden anhand der Heineckschen Regestenbände ergab nur einen minimalen Abgang (etwa 1 Dtzd.), dagegen stellten sich bei Vergleichung der Aktenbestände mit Heinecks Findbüchern (Prof. Oelmanns Repertorium war verbrannt) sehr erhebliche Verluste heraus. Ganz ungeheuerlich aber hatte die Kriegsfurie unter den Amtsbüchern und den sonstigen gebundenen Handschriften, Innungsakten und Chroniken gewütet. Von den rund 580 Nummern dieser Abteilung waren ganze 77 erhalten geblieben, darunter allerdings die ältesten Nordhäuser Statuten (1300—1470), das Mühlhäuser Rechtsbuch (13. Jahrh.), die beiden „libri privilegiorum“ samt den „albis civium“ von 1312, das „Rauhe Buch“ von 1352, der „liber feodalis et censuum perpetuorum ecclesie S. Crucis“ (1330), die 12 Bände Frommannscher „Collectanea“ und einiges andere mehr.
Mit der Sichtung und Neuordnung wurde der ehemalige Studienrat Dr. Hermann Engelhardt beauftragt, der sich dieser mühsamen Aufgabe »mit größter Gewissenhaftigkeit und bedeutendem Verständnis für archiva-lische Zwecke unterzog. Die Nachprüfung der Urkunden anhand der Hei-neckschen Regestenbände ergab nur einen minimalen Abgang (etwa 1 Dtzd.), dagegen stellten sich bei Vergleichung der Aktenbestände mit Heinecks Findbüchern (Prof. Oelmanns Repertorium war verbrannt) sehr erhebliche Verluste heraus. Ganz ungeheuerlich aber hatte die Kriegsfurie unter den Amtsbüchern und den sonstigen gebundenen Handschriften, Innungsakten und Chroniken gewütet. Von den rund 580 Nummern dieser Abteilung waren ganze 77 erhalten geblieben, darunter allerdings die ältesten Nordhäuser Statuten (1300—1470), das Mühlhäuser Rechtsbuch (13. Jahrh.), die beiden „libri privilegiorum“ samt den „albis civium“ von 1312, das „Rauhe Buch“ von 1352, der „liber feodalis et censuum perpetuorum ecclesie S. Crucis“ (1330), die 12 Bände Frommannscher „Collectanea“ und einiges andere mehr.


Auch den bescheidenen Resten der einst stattlichen Archivbücherei hat Dr. Engelhardt eine vorläufige Ordnung gegeben. Sein Hauptverdienst lag aber in der Anfertigung einer Kartei, die chronologisch das gesamte Material an Urkunden und Akten von 1158—1802 umfaßt und als hervorragendes Mittel zu Erhebungen und Forschungen über die reichsfreie Zeit angesehen werden muß. Mitte September 1947 gab Engelhardt seine Aushilfetätigkeit am Stadtarchiv auf, um eine Stelle als Studienrat in Württemberg zu übernehmen.
Auch den bescheidenen Resten der einst stattlichen Archivbücherei hat Dr. Engelhardt eine vorläufige Ordnung gegeben. Sein Hauptverdienst lag aber in der Anfertigung einer Kartei, die chronologisch das gesamte Material an Urkunden und Akten von 1158—1802 umfaßt und als hervorragendes Mittel zu Erhebungen und Forschungen über die reichsfreie Zeit angesehen werden muß. Mitte September 1947 gab Engelhardt seine Aushilfetätigkeit am Stadtarchiv auf, um eine Stelle als Studienrat in Württemberg zu übernehmen.


Inzwischen hatte sich Stadtrat Dr. Siberborth trotz anhaltender körperlicher Leiden neben seinen mannigfachen kommunalen Ämtern und Aufgaben vor allem dem Aufbau des Museums gewidmet. Für das Archiv wirkte er vornehmlich nach außen hin. Die politische Eingliederung Nordhausens in das Land Thüringen und damit die Frage des Überganges der Archivaufsicht von Magdeburg nach Weimar bereiteten ihm, dem geborenen Magdeburger, neben historisch-sachlichen Bedenken rein gefühlsmäßige Kümmernisse. Die von ihm angestrebte Klärung der Zustähdigkeitsverhältnisse hat er nicht mehr erlebt. Gleichwohl war er bis zu seinem Ende unablässig darauf bedacht, die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungen zur Stadtgeschichte zu publizieren. Hier handelte es sich zuletzt um eine Darstellung der Verschiebungen in der gesellschaftlichen Struktur der Nordhäuser Bevölkerung während, des Mittelalters, die unter dem Titel „Ministerialität und Bürgertum in der Reichsstadt Nordhausen“ in der Harzzeitschrift 1950 (zur Hälfte) erschienen ist. Eine Fortsetzung des Themas zu den beruflichen und, gesellschaftlichen Umschichtungen im 15. und 16. Jahrhundert, ja selbst des 17. und 18. Jahrhunderts, für die Ingenieur Paul Henze in Nordhausen in jahrelanger Arbeit die archivalischen Unterlagen zusammengetragen hatte, machte Silberborths Hinscheiden am 9. Oktober 1949 zunichte.
Inzwischen hatte sich Stadtrat Dr. Siberborth trotz anhaltender körperlicher Leiden neben seinen mannigfachen kommunalen Ämtern und Aufgaben vor allem dem Aufbau des Museums gewidmet. Für das Archiv wirkte er vornehmlich nach außen hin. Die politische Eingliederung Nordhausens in das Land Thüringen und damit die Frage des Überganges der Archivaufsicht von Magdeburg nach Weimar bereiteten ihm, dem geborenen Magdeburger, neben historisch-sachlichen Bedenken rein gefühlsmäßige Kümmernisse. Die von ihm angestrebte Klärung der Zustähdig-keitsverhältnisse hat er nicht mehr erlebt. Gleichwohl war er bis zu seinem Ende unablässig darauf bedacht, die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungen zur Stadtgeschichte zu publizieren. Hier handelte es sich zuletzt um eine Darstellung der Verschiebungen in der gesellschaftlichen Struktur der Nordhäuser Bevölkerung während, des Mittelalters, die unter dem Titel „Ministerialität und Bürgertum in der Reichsstadt Nordhausen“ in der Harzzeitschrift 1950 (zur Hälfte) erschienen ist. Eine Fortsetzung des Themas zu den beruflichen und, gesellschaftlichen Umschichtungen im 15. und 16. Jahrhundert, ja selbst des 17. und 18. Jahrhunderts, für die Ingenieur Paul Henze in Nordhausen in jahrelanger Arbeit die archivali-schen Unterlagen zusammengetragen hatte, machte Silberborths Hinscheiden am 9. Oktober 1949 zunichte.


Mit der Fortführung der seit Engelhardts Ausscheiden fast zum Stillstand gekommenen Archivarbeit wurde auf Vorschlag des Leiters der allgemeinen Abteilung (vordem Verwaltungsdirektor), Bruno Ernst, der Verfasser dieser Abhandlung betraut. Da die Neubesetzung des Archivs (15. November 1949) fast gleichzeitig mit der gesetzgeberischen Reorganisation des Archivwesens in der Deutschen Demokratischen Republik erfolgte, konnte weder für den neuen Archivar noch für die Stadtverwaltung ein Zweifel über die Bedeutung, die Zwecke und Methoden eines fortschrittlichen Stadtarchivs bestehen.
Mit der Fortführung der seit Engelhardts Ausscheiden fast zum Stillstand gekommenen Archivarbeit wurde auf Vorschlag des Leiters der allgemeinen Abteilung (vordem Verwaltungsdirektor), Bruno Ernst, der Verfasser dieser Abhandlung betraut. Da die Neubesetzung des Archivs (15. November 1949) fast gleichzeitig mit der gesetzgeberischen Reorganisation des Archivwesens in der Deutschen Demokratischen Republik erfolgte, konnte weder für den neuen Archivar noch für die Stadtverwaltung ein Zweifel über die Bedeutung, die Zwecke und Methoden eines fortschrittlichen Stadtarchivs bestehen.


Waren allerdings die Richtlinien in der „Anordnung über die Aufbewahrung im Geschäftsverkehr nicht mehr benötigter Schriftstücke und Akten“ vom 28. Dezember 1949, in der „Verordnung über das Archivwesen in der DDR“ vom 13. Juli 1950 und in den beiden Anordnungen vom 26. Februar 1951 „zur Errichtung von Verwaltungsarchiven“ und „zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ gegeben, so konnte ihre Verwirklichung erst in Angriff genommen werden, nachdem die Stelle des städtischen Archivars im Februar 1952 in eine hauptamtliche umgewandelt worden war.
Waren allerdings die Richtlinien in der „Anordnung über die Aufbewahrung im Geschäftsverkehr nicht mehr benötigter Schriftstücke und Akten“ vom 28. Dezember 1949, in der „Verordnung über das Archivwesen in der DDR“ vom 13. Juli 1950 und in den beiden Anordnungen vom 26. Februar 1951 „zur Errichtung von Verwaltungsarchiven“ und „zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ gegeben, so konnte ihre Verwirklichung erst in Angriff- genommen werden, nachdem die Stelle des städtischen Archivars im Februar 1952 in eine hauptamtliche umgewandelt worden war.


Ausschlaggebend war schließlich die Übersiedlung des Archivs aus den beiden Bodenkammern des Museums in zunächst drei Zimmer des aus Ruinen neu erstandenen Alten Rathauses am 15. September 1952. Hier, inmitten einer lebendigen Verwaltung, entwickelte das Archiv in verständnisvoller Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen seine eigene Aktivität.
Ausschlaggebend war schließlich die Übersiedlung des Archivs aus den beiden Bodenkammern des Museums in zunächst drei Zimmer des aus Ruinen neu erstandenen Alten Rathauses am 15. September 1952. Hier, inmitten einer lebendigen Verwaltung, entwickelte das Archiv in verständnisvoller Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen seine eigene Aktivität.


Es wäre verfehlt, im Rahmen dieser historischen Darstellung des Stadtarchivs etwa über seine gegenwärtigen Aufgaben und deren Bewältigung u berichten oder gar Pläne, Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft zu äußern. Einem zusammenfassenden Gedanken soll aber noch Raum gegeben werden, der auch den Zweck dieser Schrift bestimmte.
Es wäre verfehlt, im Rahmen dieser historischen Darstellung des Stadt-ar ivs etwa über seine gegenwärtigen Aufgaben und deren Bewältigung u berichten oder gar Pläne, Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft zu äußern. Einem zusammenfassenden Gedanken soll aber noch Raum gegeben werden, der auch den Zweck dieser Schrift bestimmte.


Auf dem ersten Kongreß der Archivare der DDR in Weimar (28. bis 30. Mai 1952) sagte der Leiter der Hauptabteilung Archivwesen im Ministerium des Innern der Regierung der DDR, Dr. Otto Korfes:
Auf dem ersten Kongreß der Archivare der DDR in Weimar (28. bis 30. Mai 1952) sagte der Leiter der Hauptabteilung Archivwesen im Ministerium des Innern der Regierung der DDR, Dr. Otto Korfes:


:„Die Archive üben nicht allein eine Funktion der Verwaltung aus, sie sind eine Unterstützung der Rechtsprechung und der Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten, sie üben auch nicht allein eine archivalisch-technische Tätigkeit aus, noch allein eine wissenschaftlich-forschende. Insgesamt aber macht es gerade ihre Eigenart aus, daß sie alle diese Funktionen zugleich erfüllen. Sie sind mit wissenschaftlichen Methoden arbeitende Verwaltungen und jenseits der Verwaltung unmittelbar der historischen Forschung dienende wissenschaftliche Institute. Nicht als wissenschaftliches Institut können sie die Vernichtung von Akten verhindern, sondern als Teil der Verwaltung. Nicht als Teil der Verwaltung können sie wissenschaftliche historische Forschungen anstellen und Quellen für die Wissenschaft erschließen, sondern nur als wissenschaftliche Institutionen4.
:„Die Archive üben nicht allein eine Funktion der Verwaltung aus, sie sind eine Unterstützung der Rechtsprechung und der Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten, sie üben auch nicht allein eine archivalisch-tech-nisehe Tätigkeit aus, noch allein eine wissenschaftlich-forschende. Insgesamt aber macht es gerade ihre Eigenart aus, daß sie alle diese Funktionen zugleich erfüllen. Sie sind mit wissenschaftlichen Methoden arbeitende Verwaltungen und jenseits der Verwaltung unmittelbar der historischen Forschung dienende wissenschaftliche Institute. Nicht als wissenschaftliches Institut können sie die Vernichtung von Akten verhindern, sondern als Teil der Verwaltung. Nicht als Teil der Verwaltung können sie wissenschaftliche historische Forschungen anstellen und Quellen für die Wissenschaft erschließen, sondern nur als wissenschaftliche Institutionen4.


Es bedarf keiner besonderen Betonung und geht zur Genüge aus dem Wortlaut der ergangenen Verordnungen und Anordnungen hervor, daß diese vielseitige Aufgabenstellung ein städtisches Archiv genau so verpflichtet wie ein staatliches. Es dürfte aber aus dem 2. Abschnitt dieser Abhandlung deutlich geworden sein, wie sehr in vergangener Zeit in unserem Archiv die wissenschaftliche Seite zum Nachteil der verwaltungsmäßigen Belange bevorzugt worden ist. Wenn also jetzt die Verwaltungsfunktion des Stadtarchivs heller beleuchtet wurde, so nicht nur um der Gerechtigkeit willen. Dadurch, daß das Stadtarchiv aus seiner Isolierung herausgenommen und als Dienststelle der inneren Verwaltung eingegliedert und dem Bürgermeister direkt unterstellt worden ist, hat es neue Bedeutung als Ordnungsfaktor gewonnen, neue Bedeutung als „Arsenal“ und als „Gedächtnis“ der Verwaltung, in dem Klugheit und Torheit, das Kommen und Gehen unserer Vorgänger und dereinst auch unsere eigenen Taten und. Unterlassungen sachlich nebeneinander zu finden sind.
Es bedarf keiner besonderen Betonung und geht zur Genüge aus dem Wortlaut der ergangenen Verordnungen und Anordnungen hervor, daß diese vielseitige Aufgabenstellung ein städtisches Archiv genau so verpflichtet wie ein staatliches. Es dürfte aber aus dem 2. Abschnitt dieser Abhandlung deutlich geworden sein, wie sehr in vergangener Zeit in unserem Archiv die wissenschaftliche Seite zum Nachteil der verwaltungsmäßigen Belange bevorzugt worden ist. Wenn also jetzt die Verwaltungsfunktion des Stadtarchivs heller beleuchtet wurde, so nicht nur um der Gerechtigkeit willen. Dadurch, daß das Stadtarchiv aus seiner Isolierung herausgenommen und als Dienststelle der inneren Verwaltung eingegliedert und dem Bürgermeister direkt unterstellt worden ist, hat es neue Bedeutung als Ordnungsfaktor gewonnen, neue Bedeutung als „Arsenal“ und als „Gedächtnis“ der Verwaltung, in dem Klugheit und Torheit, das Kommen und Gehen unserer Vorgänger und dereinst auch unsere eigenen Taten und. Unterlassungen sachlich nebeneinander zu finden sind.
Bitte kopiere keine Inhalte, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle NordhausenWiki-Beiträge automatisch unter der „a Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 License“ stehen (siehe NordhausenWiki:Urheberrechte für Einzelheiten).
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)