Bearbeiten von „Geschichte des Nordhäuser Stadtarchivs

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Die Anfänge des Nordhäuser Stadtarchivs liegen im Dunkel einer urkundenarmen Zeit und können nur an Hand allgemeiner historischer Erkenntnisse begriffen und gedeutet werden. Wenn unter einem Archiv die Stätte verstanden wird, in der zunächst die schriftlichen Beweismittel von Rechtsansprüchen, weiterhin der gesamte schriftliche Niederschlag der organisierten Verwaltung einer weltlichen oder geistlichen Herrschaft sicher verwahrt werden, um eben dieser Verwaltung die Unterlagen für eine kontinuierliche Geschäftsführung bereit zu halten, so können wir den Beginn unseres Stadtarchivs mit Sicherheit im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts annehmen. Während die Verwaltung des kleinen, sich an die Burg und den königlichen Wirtschaftshof anschließenden Ortes „Northusen“ bis 1158 in den Händen von „Ministerialen“, d. h. königlichen Beamten (Rittern), von da an bis 1220 in denen der Äbtissin des Nonnenstifts zum heiligen Kreuz gelegen hatte, ging sie nun an die „Universitas civitatis“, an die Eidgenossenschaft der Bürger über, die durch einen gewählten Rat repräsentiert wurde. Den ältesten Beweis dieser städtischen, autoritären Verwaltung haben wir in dem Nordhäuser Stadtsiegel an einer in Braunschweig aufbewahrten Urkunde von 1229.
Die Anfänge des Nordhäuser Stadtarchivs liegen im Dunkel einer urkundenarmen Zeit und können nur an Hand allgemeiner historischer Erkenntnisse begriffen und gedeutet werden. Wenn unter einem Archiv die Stätte verstanden wird, in der zunächst die schriftlichen Beweismittel von Rechtsansprüchen, weiterhin der gesamte schriftliche Niederschlag der organisierten Verwaltung einer weltlichen oder geistlichen Herrschaft sicher verwahrt werden, um eben dieser Verwaltung die Unterlagen für eine kontinuierliche Geschäftsführung bereit zu halten, so können wir den Beginn unseres Stadtarchivs mit Sicherheit im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts annehmen. Während die Verwaltung des kleinen, sich an die Burg und den königlichen Wirtschaftshof anschließenden Ortes „Northusen“ bis 1158 in den Händen von „Ministerialen“, d. h. königlichen Beamten (Rittern), von da an bis 1220 in denen der Äbtissin des Nonnenstifts zum heiligen Kreuz gelegen hatte, ging sie nun an die „Universitas civitatis“, an die Eidgenossenschaft der Bürger über, die durch einen gewählten Rat repräsentiert wurde. Den ältesten Beweis dieser städtischen, autoritären Verwaltung haben wir in dem Nordhäuser Stadtsiegel an einer in Braunschweig aufbewahrten Urkunde von 1229.


[[Datei:Ernst Günther Förstemann.jpg|thumb|Professor Dr. Ernst Günther Förstemann (1788–1859)]]
[[Datei:Ernst Günther Förstemann.jpg|thumb|Professor Dr. Ernst Günther Förstemann (1877–1859)]]


Um die Mitte des Jahrhunderts entstand die erste „Stadteinung“, das Grundrecht der bürgerlichen Selbstverfassung, aus dem Pflichten und Rechte des einzelnen, wie auch Funktionen der Verwaltung zu erkennen sind. Mit dem Anwachsen des Markt- und Wirtschaftslebens, durch Fehden und Freundschaftsverträge, durch die Differenzierung der Organisation des Gemeinwesens verstärkte sich die Notwendigkeit schriftlicher Aufzeichnungen und damit der Umfang des auf die Dauer aufzubewahrenden Schriftgutes. Es entstanden Kopialbücher für Verträge, Privilegien und abgesandte Briefe; Grundstücks- und Zinsregister wurden angelegt. Die Nordhäuser Bürgerregister und Privilegienbücher, die mit dem Jahre 1312 beginnen, sind die ältesten der ehemaligen Provinz Sachsen (vor Naumburg 1342 und Erfurt 13861). Sie alle wurden, wenn sie ausgedient hatten, dem Archiv einverleibt, gleichwie die einkommenden Briefe und Urkunden.
Um die Mitte des Jahrhunderts entstand die erste „Stadteinung“, das Grundrecht der bürgerlichen Selbstverfassung, aus dem Pflichten und Rechte des einzelnen, wie auch Funktionen der Verwaltung zu erkennen sind. Mit dem Anwachsen des Markt- und Wirtschaftslebens, durch Fehden und Freundschaftsverträge, durch die Differenzierung der Organisation des Gemeinwesens verstärkte sich die Notwendigkeit schriftlicher Aufzeichnungen und damit der Umfang des auf die Dauer aufzubewahrenden Schriftgutes. Es entstanden Kopialbücher für Verträge, Privilegien und abgesandte Briefe; Grundstücks- und Zinsregister wurden angelegt. Die Nordhäuser Bürgerregister und Privilegienbücher, die mit dem Jahre 1312 beginnen, sind die ältesten der ehemaligen Provinz Sachsen (vor Naumburg 1342 und Erfurt 13861). Sie alle wurden, wenn sie ausgedient hatten, dem Archiv einverleibt, gleichwie die einkommenden Briefe und Urkunden.
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