Bearbeiten von „Ehrenbuch der Gefallenen der Stadt Nordhausen 1939-1945

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
In seiner Antrittsrede am 9. Mai 1943 kündigte Oberbürgermeister [[Herbert Meyer]] ein Ehrenbuch für die Gefallenen der Stadt Nordhausen an, „das in gediegener Handwerksarbeit ausgeführt [] und im Rathaus an würdiger Stelle“ aufbewahrt werden sollte. Betroffene Haushalte erhielten darauf ein Schreiben mit einem Fragebogen. In einem Begleitschreiben äußerte sich Meyer näher zu seinem Vorhaben:
In seiner Antrittsrede am 9. Mai 1943 kündigte Oberbürgermeister [[Herbert Meyer]] ein Ehrenbuch für die Gefallenen der Stadt Nordhausen an, „das in gediegener Handwerksarbeit ausgeführt [...] und im Rathaus an würdiger Stelle“ aufbewahrt werden sollte. Betroffene Haushalte erhielten darauf ein Schreiben mit einem Fragebogen. In einem Begleitschreiben äußerte sich Meyer näher zu seinem Vorhaben:


:„Ich will in einem Ehrenbuch der Mit- und Nachwelt die Namen der Söhne unserer Stadt festhalten, die ihr Leben in diesem Kriege für uns geopfert haben. Als Anlage übersende ich einen Fragebogen mit der Bitte, diesen auszufüllen und an mich zurückzugeben. Im Lebenslauf bitte ich kurz die wichtigsten Punkte aus dem Leben des Gefallenen anzugeben, z. B. Schulbildung, Lehre, Beruf, besondere Verdienste, Mitgliedschaft in der Partei und den einzelnen Formationen usw. Ich würde mich freuen, wenn Sie die gestellten Fragen bald beantworten würden, damit auch Ihr Sohn/Ehemann in das Ehrenbuch aufgenommen werden kann.“
:„Ich will in einem Ehrenbuch der Mit- und Nachwelt die Namen der Söhne unserer Stadt festhalten, die ihr Leben in diesem Kriege für uns geopfert haben. Als Anlage übersende ich einen Fragebogen mit der Bitte, diesen auszufüllen und an mich zurückzugeben. Im Lebenslauf bitte ich kurz die wichtigsten Punkte aus dem Leben des Gefallenen anzugeben, z. B. Schulbildung, Lehre, Beruf, besondere Verdienste, Mitgliedschaft in der Partei und den einzelnen Formationen usw. Ich würde mich freuen, wenn Sie die gestellten Fragen bald beantworten würden, damit auch Ihr Sohn/Ehemann in das Ehrenbuch aufgenommen werden kann.“
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