Bearbeiten von „Die Merwigslindensage in Nordhausen

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[[Datei:Gesamtansicht der Stadt Nordhausen aus dem 17. Jahrhundert.jpg|center|300px|thumb|Gesamtansicht der Stadt Nordhausen aus dem 17. Jahrhundert<br>(Original im Meyenburg-Museum Nordhausen)<br>links der noch unbewaldete Geiersberg mit der Merwigslinde]]
[[Datei:Gesamtansicht der Stadt Nordhausen aus dem 17. Jahrhundert.jpg|center|200px|thumb|Gesamtansicht der Stadt Nordhausen aus dem 17. Jahrhundert<br>(Original im Meyenburg-Museum Nordhausen)<br>links der noch unbewaldete Geiersberg mit der Merwigslinde]]




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Der Ausdruck „villa“ bezeichnet von Anbeginn an eine Siedlung dörflichen Charakters, wenngleich er noch bis Mitte des 12 Jahrhunderts auch solchen Orten beigesetzt wird, die sich zu befestigten Städten entwickelt haben. Der Name „civitas“ hingegen kennzeichnet diejenige „villa“, der Markt- und Zoll-, gegebenenfalls auch das Münzrecht verliehen ist30), ganz gleich, ob der Platz noch feudales Lehn ist oder bereits städtische, bürgerliche Verfassung aufweist31).
Der Ausdruck „villa“ bezeichnet von Anbeginn an eine Siedlung dörflichen Charakters, wenngleich er noch bis Mitte des 12 Jahrhunderts auch solchen Orten beigesetzt wird, die sich zu befestigten Städten entwickelt haben. Der Name „civitas“ hingegen kennzeichnet diejenige „villa“, der Markt- und Zoll-, gegebenenfalls auch das Münzrecht verliehen ist30), ganz gleich, ob der Platz noch feudales Lehn ist oder bereits städtische, bürgerliche Verfassung aufweist31).


[[Datei:Merwigslindenfest der Schuhmacher Nordhausen.jpg|thumb|300px|center|Merwigslindeniest der Schuhmacher <small>nach einer farbigen Tuschzeichnung, Mitte des 18. Jahrhunderts, ehemals im Besitz des Meyenburg-Museums Nordhausen</small>]]
[[Datei:Merwigslindenfest der Schuhmacher Nordhausen.jpg|thumb|600px|center|Merwigslindeniest der Schuhmacher <small>nach einer farbigen Tuschzeichnung, Mitte des 18. Jahrhunderts, ehemals im Besitz des Meyenburg-Museums Nordhausen</small>]]


Beweist schon der Ausdruck von 1342 „civitas nove ville“, daß das Neue Dorf längst vor der de jure Eingemeindung in die Stadt Nordhausen de facto als ihrer städtischen Rechte teilhaftig angesehen wurde, so liefert der Vertrag über den Zusammenschluß des neuen Dorfes mit der Altstadt32) genügend Material, um den stadtähnlichen Charakter der „nova villa“ zu verdeutlichen. Es heißt da u. a. „daz nu nach numerme in der egenanten Nuwenstad vorcziten genant das nuwedorff nykein Rathus edir Retha sullin sin edir werden“ und daß künftig weder öffentliche Gebäude, wie Gefängnis, Waage, Kaufhaus, noch Märkte aller Art bestehen dürfen. Zumindest ein Teil dieser Einrichtungen hatte in dem Neuen Dorfe bestanden, nicht zuletzt befand sich daselbst neben der Kirche S. Jacobi die einzige bürgerliche Stadtschule, die der Rat der alten Stadt gegen die Monopolstellung der Domschule in heftigem Kulturkämpfe gegen den Mainzer Erzbischof durchgesetzt hatte32).
Beweist schon der Ausdruck von 1342 „civitas nove ville“, daß das Neue Dorf längst vor der de jure Eingemeindung in die Stadt Nordhausen de facto als ihrer städtischen Rechte teilhaftig angesehen wurde, so liefert der Vertrag über den Zusammenschluß des neuen Dorfes mit der Altstadt32) genügend Material, um den stadtähnlichen Charakter der „nova villa“ zu verdeutlichen. Es heißt da u. a. „daz nu nach numerme in der egenanten Nuwenstad vorcziten genant das nuwedorff nykein Rathus edir Retha sullin sin edir werden“ und daß künftig weder öffentliche Gebäude, wie Gefängnis, Waage, Kaufhaus, noch Märkte aller Art bestehen dürfen. Zumindest ein Teil dieser Einrichtungen hatte in dem Neuen Dorfe bestanden, nicht zuletzt befand sich daselbst neben der Kirche S. Jacobi die einzige bürgerliche Stadtschule, die der Rat der alten Stadt gegen die Monopolstellung der Domschule in heftigem Kulturkämpfe gegen den Mainzer Erzbischof durchgesetzt hatte32).
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