Bearbeiten von „Der große Brand in Ellrich 1627

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{{idt2|25}}Wie schwer die Bürger Ellrichs von dem furchtbaren Brandunglück betroffen wurden, geht aus der folgenden Eingabe hervor. Wenn schon der angesehenste Bürger der Stadt so erschöpft war, daß es ihm nicht möglich war, sein Haus aus eigenen Mittel aufzubauen, wie schwer muß es da erst der armen Bevölkerung geworden sein, ihre Brandstätten wieder zu bebauen, und wie viele müssen wüst liegen geblieben sein! Ich laste im folgenden die
{{idt2|25}}Wie schwer die Bürger Ellrichs von dem furchtbaren Brandunglück betroffen wurden, geht aus der folgenden Eingabe hervor. Wenn schon der angesehenste Bürger der Stadt so erschöpft war, daß es ihm nicht möglich war, sein Haus aus eigenen Mittel aufzubauen, wie schwer muß es da erst der armen Bevölkerung geworden sein, ihre Brandstätten wieder zu bebauen, und wie viele müssen wüst liegen geblieben sein! Ich laste im folgenden die
nicht nur wegen der Nachricht über den Brand interessante Eingabe des Ellricher Stadtschultheißen wörtlich folgen: E. F. G. ist sonder zweifel nit verborgen, es bezeugets auch leider der trawrige Augenschein mit Schmerzen, was maßen uuno 1627 E. F. G. angehörige Städlein Ellrich in dero Grafschaft Honstein gelegen bis auf wenige Hüttelein ganz erbärmlicher Weise in Brand geleget und zu Grunde gangen, wann den selbiges Unglück auch meine Behausung daselbsten benebens andere benachbarten mit eingeäschert und betroffen, also daß zugleich mein ganz Vermögen in dem leidigen Rauche dahingeflohen und ich dermaßen hierunter betrübet und in Armut gesetzet worden, daß mir bei diesem ohnedes hochbeschwerlichem continuirlichen Kriegsläuften notdürftige Wohnung hinwieder zu erbauen ganz unmüglichen gefallen und dann bei so gestaltem betrübtem Zustande und Elende mein endliches rakvAmin und Zuflucht zu E. F. G. angeborner fürstlichen Gnade und Milde allein zu nehmen ein festes Vertrawen gefastet, untertäniger Zuversicht, E. F. G., dero landesväterliche Güte und Gnade auch mir armen verbrannten Manne und gehorsamen Untertanen auf mein vorgehend untertäniges im- ploriren und anrufen gnädig widerfahren und zur hoch notwendigen Anbawung meiner abgebrannten Haus und Hofes mit etzlichen Stämmen Dannen-Bawholz anfahren werden in gnädiger Betrachtung, daß E. F. G. ich ohne ungebührlichen Ruhm zu melden über 6 ganzer Jahr für einen Fändrich bei E. F. G. Ausschuß, sowohl verschiedene Jahre für einen Wachtmeister uffen Hause Lohra in Untertänigkeit aufgewartet und bei allen gegebenen oeeusiouen in Zug und Wacht bei E. F. G. Diensten gehorsamst finden lasten und auch nunmehr in das siebenzehnte Jahr beim Rate zu Ellrich als meinem lieben Vaterlande die daselbst aufgetragene zwar geringfügige Aemter, Cämmerei und dabei insonderheit zu unterschiedlichen Malen das Bürgermeister- und dann itzo das Schulheißenamt untertänig verrichtet und nach Möglichkeit gehorsamst verwaltet, auch die wenige Zeit meines Lebens mit Gottes Hülfe in E. F. G. Diensten trew und gehorsamlich zu vollbringen und zu beschließen gänzlich entschlossen, so gelangt an E. F. G. mein untertäniges demütiges Bitten, E. F. G. gnädig geruhen, mein gnädiger Fürst
nicht nur wegen der Nachricht über den Brand interessante Eingabe des Ellricher Stadtschultheißen wörtlich folgen: E. F. G. ist sonder zweifel nit verborgen, es bezeugets auch leider der trawrige Augenschein mit Schmerzen, was maßen uuno 1627 E. F. G. angehörige Städlein Ellrich in dero Grafschaft Honstein gelegen bis auf wenige Hüttelein ganz erbärmlicher Weise in Brand geleget und zu Grunde gangen, wann den selbiges Unglück auch meine Behausung daselbsten benebens andere benachbarten mit eingeäschert und betroffen, also daß zugleich mein ganz Vermögen in dem leidigen Rauche dahingeflohen und ich dermaßen hierunter betrübet und in Armut gesetzet worden, daß mir bei diesem ohnedes hochbeschwerlichem continuirlichen Kriegsläuften notdürftige Wohnung hinwieder zu erbauen ganz unmüglichen gefallen und dann bei so gestaltem betrübtem Zustande und Elende mein endliches rakvAmin und Zuflucht zu E. F. G. angeborner fürstlichen Gnade und Milde allein zu nehmen ein festes Vertrawen gefastet, untertäniger Zuversicht, E. F. G., dero landesväterliche Güte und Gnade auch mir armen verbrannten Manne und gehorsamen Untertanen auf mein vorgehend untertäniges im- ploriren und anrufen gnädig widerfahren und zur hoch notwendigen Anbawung meiner abgebrannten Haus und Hofes mit etzlichen Stämmen Dannen-Bawholz anfahren werden in gnädiger Betrachtung, daß E. F. G. ich ohne ungebührlichen Ruhm zu melden über 6 ganzer Jahr für einen Fändrich bei E. F. G. Ausschuß, sowohl verschiedene Jahre für einen Wachtmeister uffen Hause Lohra in Untertänigkeit aufgewartet und bei allen gegebenen oeeusiouen in Zug und Wacht bei E. F. G. Diensten gehorsamst finden lasten und auch nunmehr in das siebenzehnte Jahr beim Rate zu Ellrich als meinem lieben Vaterlande die daselbst aufgetragene zwar geringfügige Aemter, Cämmerei und dabei insonderheit zu unterschiedlichen Malen das Bürgermeister- und dann itzo das Schulheißenamt untertänig verrichtet und nach Möglichkeit gehorsamst verwaltet, auch die wenige Zeit meines Lebens mit Gottes Hülfe in E. F. G. Diensten trew und gehorsamlich zu vollbringen und zu beschließen gänzlich entschlossen, so gelangt an E. F. G. mein untertäniges demütiges Bitten, E. F. G. gnädig geruhen, mein gnädiger Fürst
und Herr zu sein und zu verbleiben, mein obgedachtes Elende mit gnädigen Augen mitleidend anzusehen und aus landesfürstlicher Mildigkeit zu Wiedererbauung itzt berührten eingeäscherten Haus und Hofes mir ein 40 Stämme Dannenholzes zu begnadigen und dero verordneten Oberförsterei zu Walkenreden in Gnaden anzubefehlen, daß er entweder im Walkenredischen oder Benneckensteinischen Forste mir selbige anweisen und außfolgen lasten soll und müsse.
und Herr zu sein und zu verbleiben, mein obgedachtes Elende mit gnädigen Augen mitleidend anzusehen und aus landesfürstlicher Mildigkeit zu Wiedererbauung itzt berührten eingeäscherten Haus und Hofes mir ein 40 Stämme Dannenholzes zu begnadigen . . . und dero verordneten Oberförsterei zu Walkenreden in Gnaden anzubefehlen, daß er entweder im Walkenredischen oder Benneckensteinischen Forste mir selbige anweisen und außfolgen lasten soll und müsse.
::Ellrich, den 14. Oktober 1633.<br>Caspar Uhrleb.
::Ellrich, den 14. Oktober 1633.<br>Caspar Uhrleb.


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