Bearbeiten von „Der Nordhäuser Roland (3/1955)

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Der Wanderer, der das Waldgebiet des „Alten Stolberg“ durchstreift, wird des öfteren auf alte Grenzsteine stoßen, die die Jahreszahl 1735 und laufende Nummern tragen. Sie zeigen außerdem auf der einen Seite einen schreitenden Löwen und auf der Kehrseite ein springendes Pferd. Hierzu gehört z. B. auch der bekannte Stein Nr. 100. Mancher Heimatfreund wird sich über die Bedeutung dieser Grenzsteine Gedanken gemacht haben, ohne eine Erklärung dafür zu finden. Der Kenner der Heimatgeschichte weiß, daß es sich hier um die Grenzmarkierung zwischen den ehemaligen Kurfürstentümern Sachsen und Hannover handelt. Sie stellte ja noch bis vor wenigen Jahren die Grenze zwischen dem provinzialsächsischen Kreis Sangerhausen und dem thüringischen Kreis Nordhausen dar.
Der Wanderer, der das Waldgebiet des „Alten Stolberg“ durchstreift, wird des öfteren auf alte Grenzsteine stoßen, die die Jahreszahl 1735 und laufende Nummern tragen. Sie zeigen außerdem auf der einen Seite einen schreitenden Löwen und auf der Kehrseite ein springendes Pferd. Hierzu gehört z. B. auch der bekannte Stein Nr. 100. Mancher Heimatfreund wird sich über die Bedeutung dieser Grenzsteine Gedanken gemacht haben, ohne eine Erklärung dafür zu finden. Der Kenner der Heimatgeschichte weiß, daß es sich hier um die Grenzmarkierung zwischen den ehemaligen Kurfürstentümern Sachsen und Hannover handelt. Sie stellte ja noch bis vor wenigen Jahren die Grenze zwischen dem provinzialsächsischen Kreis Sangerhausen und dem thüringischen Kreis Nordhausen dar.


In einem Lehnsbrief des Herzogs von Braunschweig an die Grafen von Stolberg vom 6. Oktober 1590 wird diese Grenze beschrieben. Sie beginnt südlich der „Großen Harzhöhe“, dort, wo früher die Länder Braunschweig, Hannover und Sachsen zusammenstießen (Drei-Herren-Steine an der alten Heerstraße) und geht von dort mit dem damals als „Tyra“ bezeichneten Krebsbach durch die Nordhäuser Talsperre bis zum Austritt des Krebsbaches aus dem Südharz. Hier verläßt die Grenze den Flußlauf und geht weiter nach Süden „… bis auff die Straße, die gehet von der Neuenstad (Neustadt) nach Hermanns-Acker, von der Straß die Scheidung zwischen Hermans-Acker und Hertzfeld (Wüstung Harzfeld) uff der Fluhr-Marckt hin, bis an die Scheidung, da Hermans-Acker und das Buchholtz zu Hauffe gehen …“ Bei dem Dorf Buchholz schlägt die Grenzlinie nach Osten ein bis zur neuen Talsperre am Iberg, dann verläuft sie wieder in südlicher Richtung nach dem Stein Nr. 100 . . einen Weg uff, bis in den Weg, der
In einem Lehnsbrief des Herzogs von Braunschweig an die Grafen von Stolberg vom 6. Oktober 1590 wird diese Grenze beschrieben. Sie beginnt südlich der „Großen Harzhöhe“, dort, wo früher die Länder Braunschweig, Hannover und Sachsen zusammenstießen (Drei-Herren-Steine an der alten Heerstraße) und geht von dort mit dem damals als „Tyra“ bezeichneten Krebsbach durch die Nordhäuser Talsperre bis zum Austritt des Krebsbaches aus dem Südharz. Hier verläßt die Grenze den Flußlauf und geht weiter nach Süden „. . . bis auff die Straße, die gehet von der Neuenstad (Neustadt) nach Hermanns-Acker, von der Straß die Scheidung zwischen Hermans-Acker und Hertzfeld (Wüstung Harzfeld) uff der Fluhr-Marckt hin, bis an die Scheidung, da Hermans-Acker und das Buchholtz zu Hauffe gehen . . .“ Bei dem Dorf Buchholz schlägt die Grenzlinie nach Osten ein bis zur neuen Talsperre am Iberg, dann verläuft sie wieder in südlicher Richtung nach dem Stein Nr. 100 . . einen Weg uff, bis in den Weg, der


da scheidet der Herren Holtz (Forst Alter Stolberg) und gemein Holtz …“ (sogen. Windehäuser Holz). An der Kalkhütte vorüber geht nun die Grenze . . den Weg hin bis an das MünniChholtz vom Rode (Rodeberg), von dem Felde Ammeisehe den Richtweg nieder bis an die Heinckele (Heimkehle), von der Gruben die Heinckele bis in die Tyra nieder bis unter Besenroda (Bösenrode), da das Kelbrisch Gericht, und denn alsofort biß uff die Straße zwischen Berga und Gerspich (Görsbach), und die Strasse alle uff, biß wieder da die Haibach (Roßmannsbak) beneden (bei) Northaußen, in die Strasse fället“. Noch heute kann man die Grenzlinie an Hand der im Jahre 1735 gesetzten Wappensteine, von denen noch über 200 Stück vorhanden sind, verfolgen.
da scheidet der Herren Holtz (Forst Alter Stolberg) und gemein Holtz . . .“ (sogen. Windehäuser Holz). An der Kalkhütte vorüber geht nun die Grenze . . den Weg hin bis an das MünniChholtz vom Rode (Rodeberg), von dem Felde Ammeisehe . . . den Richtweg nieder bis an die Heinckele (Heimkehle), von der Gruben die Heinckele bis in die Tyra nieder bis unter Besenroda (Bösenrode), da das Kelbrisch Gericht, und denn alsofort biß uff die Straße zwischen Berga und Gerspich (Görsbach), und die Strasse alle uff, biß wieder da die Haibach (Roßmannsbak) beneden (bei) Northaußen, in die Strasse fället“. Noch heute kann man die Grenzlinie an Hand der im Jahre 1735 gesetzten Wappensteine, von denen noch über 200 Stück vorhanden sind, verfolgen.


Der unmittelbare Anlaß zur Versteinung der an sich viel älteren Grenze war folgender: Hannover, als jüngere Linie aus dem Stammhause Braunschweig hervorgegangen, erwarb von Kursachsen bei einer Grenzregulierung im Jahre 1702 das vorher zum Amt Ebersburg gehörige Dorf Buchholz. Etwa zwei Jahrzehnte später entstand um die Steuerpflicht der Wüstungen Crimrode und Timrode — Dörfer bei Urbach und Bösenrode, die im hohnsteinschen Fleglerkriege 1412 zerstört wurden — ein mehrjähriger Streit zwischen Kursachsen und Hannover, der durch einen am 30. August 1735 zu Nordhausen abgeschlossenen Rezeß der beiden Parteien beendet wurde. Dieser Vertrag regelte alle noch schwebenden Grenz- und Hoheitsdifferenzen wegen des hannoverschen Teiles der Grafschaft Hohnstein (Amt Neustadt) und bestimmte, daß anstelle der bisher eingerammten Grenzpfähle 252 Grenzsteine gesetzt werden sollten, die auf hannoverscher Seite das Roß, auf sächsischer Seite das Löwenwappen tragen sollten. Man mag sich wundem, daß für Kursachsen nicht das sächsische Rautenwappen gewählt wurde, zweifellos handelt es sich aber bei dem schreitenden Löwen um das Wappen der Grafschaft Schwarzburg, die, unter kursächsischer Hoheit stehend, mit ihren Ämtern Heringen und Kelbra an den hannoverschen Teil der Grafschaft Hohnstein grenzte. Unsere Grenzsteine sind also Zeugen von der Beendigung mehrjähriger Differenzen zwischen den Kurfürstentümern Sachsen und Hannover und Überbleibsel aus der Zeit des fürstlichen Absolutismus und der deutschen Kleinstaaterei.
Der unmittelbare Anlaß zur Versteinung der an sich viel älteren Grenze war folgender: Hannover, als jüngere Linie aus dem Stammhause Braunschweig hervorgegangen, erwarb von Kursachsen bei einer Grenzregulierung im Jahre 1702 das vorher zum Amt Ebersburg gehörige Dorf Buchholz. Etwa zwei Jahrzehnte später entstand um die Steuerpflicht der Wüstungen Crimrode und Timrode — Dörfer bei Urbach und Bösenrode, die im hohnsteinschen Fleglerkriege 1412 zerstört wurden — ein mehrjähriger Streit zwischen Kursachsen und Hannover, der durch einen am 30. August 1735 zu Nordhausen abgeschlossenen Rezeß der beiden Parteien beendet wurde. Dieser Vertrag regelte alle noch schwebenden Grenz- und Hoheitsdifferenzen wegen des hannoverschen Teiles der Grafschaft Hohnstein (Amt Neustadt) und bestimmte, daß anstelle der bisher eingerammten Grenzpfähle 252 Grenzsteine gesetzt werden sollten, die auf hannoverscher Seite das Roß, auf sächsischer Seite das Löwenwappen tragen sollten. Man mag sich wundem, daß für Kursachsen nicht das sächsische Rautenwappen gewählt wurde, zweifellos handelt es sich aber bei dem schreitenden Löwen um das Wappen der Grafschaft Schwarzburg, die, unter kursächsischer Hoheit stehend, mit ihren Ämtern Heringen und Kelbra an den hannoverschen Teil der Grafschaft Hohnstein grenzte. Unsere Grenzsteine sind also Zeugen von der Beendigung mehrjähriger Differenzen zwischen den Kurfürstentümern Sachsen und Hannover und Überbleibsel aus der Zeit des fürstlichen Absolutismus und der deutschen Kleinstaaterei.
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