Bearbeiten von „Der Kampf der Zünfte gegen die Geschlechter

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Die Bedeutung der Grafschaft für Nordhausen ist ja immer wieder hervorgetreten. Ihr Gebiet umspülte Nordhausen, ihre Herren waren Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit in der Stadt, sie besaßen das Schutzrecht über das Altendorfer und Frauenberger Kloster. Dann waren sie auch jahrzehntelang vom Könige zu Wahrem des Landfriedens bestellt gewesen, sprachen als solche Recht und riefen den Heerbann gegen die Übertreter des Friedens auf. Daß sie andererseits aber auch abhängig von den Patriziern Nordhausens waren, daß sie in ihrer Geldverlegenheit wichtige Ortschaften an eine Reihe Nordhäuser Bürger versetzt hatten, ist oben gezeigt worden. Kurz, aus dieser gegenseitigen Abhängigkeit erwuchsen bald Freundschaften, bald Feindschaften. Während um 1350 herum leidliche Verhältnisse bestanden, kam es am Ausgang der fünfziger Jahre zu Reibereien. Die Grafen ließen nämlich in den Dörfern ihrer Herrschaft selbst Bier herstellen und verboten den Bauern den Bierkauf bei den Bürgern. Überhaupt sahen sie ganz begreiflich nicht gern, wenn ihre Untertanen das Geld in die Stadt trugen; einst hatten sie sich ja deshalb in Heringen eine eigene Stadt schaffen wollen. Wegen dieser Haltung hatten sich auch die Bürger zu ihrem Schaden an die Beichlinger Grafen angeschlossen und mußten dann nach der Kindelbrücker Affäre im Jahre 1359 den Honsteinem gegenüber einlenken. Diese gestatteten ihnen die Bierausfuhr wieder, Nordhausen zahlte dafür aber den Grafen 10 Jahre lang jährlich 50 M Silber. Um diese Zahlungen der Stadt zu erleichtern, hieß es in dem Vertrage verschämt, die Grafen nähmen die Stadt auf 10 Jahre in ihren Schutz. So schien alles wieder ausgeglichen, doch so recht traute man beiderseits dem Frieden nicht. Deshalb vereinigte sich auch im Jahre 1365 die Neustadt mit der Oberstadt mit der besonderen Verpflichtung der Oberstadt, für den Schutz der Unterstadt zu sorgen. Dieser Machtzuwachs Nordhausens erregte nun aber wieder die Besorgnis der gräflichen Herren und führte schließlich zu offenem Kriege.
Die Bedeutung der Grafschaft für Nordhausen ist ja immer wieder hervorgetreten. Ihr Gebiet umspülte Nordhausen, ihre Herren waren Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit in der Stadt, sie besaßen das Schutzrecht über das Altendorfer und Frauenberger Kloster. Dann waren sie auch jahrzehntelang vom Könige zu Wahrem des Landfriedens bestellt gewesen, sprachen als solche Recht und riefen den Heerbann gegen die Übertreter des Friedens auf. Daß sie andererseits aber auch abhängig von den Patriziern Nordhausens waren, daß sie in ihrer Geldverlegenheit wichtige Ortschaften an eine Reihe Nordhäuser Bürger versetzt hatten, ist oben gezeigt worden. Kurz, aus dieser gegenseitigen Abhängigkeit erwuchsen bald Freundschaften, bald Feindschaften. Während um 1350 herum leidliche Verhältnisse bestanden, kam es am Ausgang der fünfziger Jahre zu Reibereien. Die Grafen ließen nämlich in den Dörfern ihrer Herrschaft selbst Bier herstellen und verboten den Bauern den Bierkauf bei den Bürgern. Überhaupt sahen sie ganz begreiflich nicht gern, wenn ihre Untertanen das Geld in die Stadt trugen; einst hatten sie sich ja deshalb in Heringen eine eigene Stadt schaffen wollen. Wegen dieser Haltung hatten sich auch die Bürger zu ihrem Schaden an die Beichlinger Grafen angeschlossen und mußten dann nach der Kindelbrücker Affäre im Jahre 1359 den Honsteinem gegenüber einlenken. Diese gestatteten ihnen die Bierausfuhr wieder, Nordhausen zahlte dafür aber den Grafen 10 Jahre lang jährlich 50 M Silber. Um diese Zahlungen der Stadt zu erleichtern, hieß es in dem Vertrage verschämt, die Grafen nähmen die Stadt auf 10 Jahre in ihren Schutz. So schien alles wieder ausgeglichen, doch so recht traute man beiderseits dem Frieden nicht. Deshalb vereinigte sich auch im Jahre 1365 die Neustadt mit der Oberstadt mit der besonderen Verpflichtung der Oberstadt, für den Schutz der Unterstadt zu sorgen. Dieser Machtzuwachs Nordhausens erregte nun aber wieder die Besorgnis der gräflichen Herren und führte schließlich zu offenem Kriege.


Seit alters herrscht in der zeitlichen Festlegung dieser großen Fehde der Grafen von Honstein mit der Stadt Nordhausen eine rechte Verwirrung, die auch Karl Meyer nicht behoben hat.<ref>Meyer, Festschrift 1903, 27 ff. - Meyer, Die Burg Hohnstein, 29 steht allerdings eindeutig: „im Jahre 1368 entstand eine erbitterte Fehde“.</ref> Während nämlich Förstemann seiner Art gemäß nur registriert, geht Meyer durchaus richtig auf die tieferen Gründe zu den Auseinandersetzungen ein, nimmt aber als äußeren Anlaß zum Kampfe, einem Hinweise Förstemanns folgend, nur die Erweiterung der Nordhäuser Stadtflur im Februar 1368 an. Nun wurde aber im August 1368 die Fehde schon beigelegt. Da können also die Errichtung der Schnabelsburg, die Werbung von Truppen durch Nordhausen, die verschiedenen Streifzüge, die Versuche zum Ausgleich nicht sämtlich in der kurzen Spanne Zeit vom Februar bis August 1368 geschehen sein. Meyer faßt auch das offenbar, wenigstens in seiner Schrift vom Jahre 1903, selbst nicht so auf, obwohl er alle Ereignisse erst nach dem Kaufe der Nordhäuser vom 11. Februar 1368 erzählt; er versucht aber niemals eine Datierung des Baues der Schnabelsburg, der Truppenwerbung durch die Nordhäuser oder des Gefechtes bei Heringen.
Seit alters herrscht in der zeitlichen Festlegung dieser großen Fehde der Grafen von Honstein mit der Stadt Nordhausen eine rechte Verwirrung, die auch Karl Meyer nicht behoben hat.<ref>Meyer, Festschrift 1903, 27 ff. - Meyer, Die Burg Hohnstein, 29 steht allerdings eindeutig: „im Jahre 1368 entstand ... eine erbitterte Fehde“.</ref> Während nämlich Förstemann seiner Art gemäß nur registriert, geht Meyer durchaus richtig auf die tieferen Gründe zu den Auseinandersetzungen ein, nimmt aber als äußeren Anlaß zum Kampfe, einem Hinweise Förstemanns folgend, nur die Erweiterung der Nordhäuser Stadtflur im Februar 1368 an. Nun wurde aber im August 1368 die Fehde schon beigelegt. Da können also die Errichtung der Schnabelsburg, die Werbung von Truppen durch Nordhausen, die verschiedenen Streifzüge, die Versuche zum Ausgleich nicht sämtlich in der kurzen Spanne Zeit vom Februar bis August 1368 geschehen sein. Meyer faßt auch das offenbar, wenigstens in seiner Schrift vom Jahre 1903, selbst nicht so auf, obwohl er alle Ereignisse erst nach dem Kaufe der Nordhäuser vom 11. Februar 1368 erzählt; er versucht aber niemals eine Datierung des Baues der Schnabelsburg, der Truppenwerbung durch die Nordhäuser oder des Gefechtes bei Heringen.


Fest steht, daß im September 1367 die Fehde im vollen Gange war; die Truppenwerbung durch Nordhausen müssen also spätestens im Frühjahr dieses Jahres vor sich gegangen, der Anlaß aber zu den Werbungen, der Bau der Schnabelsburg, muß noch früher, etwa im Jahre 1366 gegeben gewesen sein. Etwas Bestimmtes läßt sich nicht ausmachen, aber auf das Jahr 1366 wird man für den Anfang der Fehde zurückgreifen müssen. Wenn dem aber so ist, so liegt die Vermutung nahe, daß nicht die honsteinschen Schulden an Nordhausen und noch weniger der Erwerb der Salzaer Flur, so sehr sie zum Groll der Grafen beigetragen hat, der äußere Anlaß für den Kampf gewesen sind, sondern die Vereinigung der Neustadt mit der Altstadt im Jahre 1365.
Fest steht, daß im September 1367 die Fehde im vollen Gange war; die Truppenwerbung durch Nordhausen müssen also spätestens im Frühjahr dieses Jahres vor sich gegangen, der Anlaß aber zu den Werbungen, der Bau der Schnabelsburg, muß noch früher, etwa im Jahre 1366 gegeben gewesen sein. Etwas Bestimmtes läßt sich nicht ausmachen, aber auf das Jahr 1366 wird man für den Anfang der Fehde zurückgreifen müssen. Wenn dem aber so ist, so liegt die Vermutung nahe, daß nicht die honsteinschen Schulden an Nordhausen und noch weniger der Erwerb der Salzaer Flur, so sehr sie zum Groll der Grafen beigetragen hat, der äußere Anlaß für den Kampf gewesen sind, sondern die Vereinigung der Neustadt mit der Altstadt im Jahre 1365.
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„Als es nun die Gemeinde und die Zünfte bedünkte, sie darauf acht hatten und meinten, daß die Gefreundten bei der Verwaltung der Stadt ungleich und unredlich umgingen, und als nun Gemeinde und Handwerke darüber verhandeln und die Gefreundten bitten wollten, daß sie auf ihre Ehre und ihren Eid Bedacht nehmen, arme Leute in der Stadt nicht also ins Verderben jagen und jeden Mann zu Geschoß und Geld nach seinem Vermögen heranziehen sollten, da kamen die Gefreundten zusammen mit ihren Freunden und Helfershelfern, ließen die Stadt schließen und wollten den gemeinen Bürgern und Handwerkern an Leib und Leben; denn etliche Gefreundte rannten auf die Straße und ließen sich vernehmen, sie wollten der gemeinen Bürger also viel auf Räder setzen, daß alle Räder in der Stadt nicht hinreichen sollten. Als nun Gemeinde und Handwerker dies vernommen, kamen sie zusammen vor dem Rathause, nahmen Gott zu Tröste und zu Hülfe, bedrängten die Gefreundten und belagerten sie im Hause zum Riesen auf dem Holzmarkte. Da trösteten der allmächtige Gott und die hochgelobte Jungfrau Maria und der Heilige Herr St. Valentin die Gemeinde und gaben ihr Stärke und Kraft. Und sie fingen die Gefreundten ohne Gegenwehr und steuerten auf diese Weise ihres Unfuges, Frevels und Mordes, den die Gefreundten an der Gemeinde und den Handwerkern hatten begehen wollen.
„Als es nun die Gemeinde und die Zünfte bedünkte, sie darauf acht hatten und meinten, daß die Gefreundten bei der Verwaltung der Stadt ungleich und unredlich umgingen, und als nun Gemeinde und Handwerke darüber verhandeln und die Gefreundten bitten wollten, daß sie auf ihre Ehre und ihren Eid Bedacht nehmen, arme Leute in der Stadt nicht also ins Verderben jagen und jeden Mann zu Geschoß und Geld nach seinem Vermögen heranziehen sollten, da kamen die Gefreundten zusammen mit ihren Freunden und Helfershelfern, ließen die Stadt schließen und wollten den gemeinen Bürgern und Handwerkern an Leib und Leben; denn etliche Gefreundte rannten auf die Straße und ließen sich vernehmen, sie wollten der gemeinen Bürger also viel auf Räder setzen, daß alle Räder in der Stadt nicht hinreichen sollten. Als nun Gemeinde und Handwerker dies vernommen, kamen sie zusammen vor dem Rathause, nahmen Gott zu Tröste und zu Hülfe, bedrängten die Gefreundten und belagerten sie im Hause zum Riesen auf dem Holzmarkte. Da trösteten der allmächtige Gott und die hochgelobte Jungfrau Maria und der Heilige Herr St. Valentin die Gemeinde und gaben ihr Stärke und Kraft. Und sie fingen die Gefreundten ohne Gegenwehr und steuerten auf diese Weise ihres Unfuges, Frevels und Mordes, den die Gefreundten an der Gemeinde und den Handwerkern hatten begehen wollen.


Dann wählten die Bürger aus der Gemeinde und aus den Handwerkern andere Ratsleute, die nun die Geschäfte der Stadt übernahmen,so daß ein jeder Bürger und arme Mann bleiben konnte bei Einigkeit und Recht und Freiheit.<ref>Vergl. Meyer, Die große Revolution am 13. Februar 1375; in Festschrift des Harzvereins 1903, 34 ff.</ref>  
Dann wählten die Bürger aus der Gemeinde und aus den Handwerkern andere Ratsleute, die nun die Geschäfte der Stadt übernahmen,... so daß ein jeder Bürger und arme Mann bleiben konnte bei Einigkeit und Recht und Freiheit.<ref>Vergl. Meyer, Die große Revolution am 13. Februar 1375; in Festschrift des Harzvereins 1903, 34 ff.</ref>  


Die erste Aufgabe der neu gewählten Bürger war es nun, über die gefangengenommenen Gefreundten zu Gericht zu sitzen. Sie wurden der Stadt verwiesen und mußten Urfehde schwören. Das taten sie alle, und 41 Patrizier mußten ins Elend wandern. Einer von ihnen, Henze von Urbach, brach seinen Eid und fügte der Stadt, ohne ihr Fehde angesagt zu haben, durch Brand und Raub viel Schaden zu. Daß aber auch noch andere Familien, insbesondere die Familie Junge, sich nicht ohne weiteres in ihr Schicksal fügten, werden wir noch fernerhin sehen.
Die erste Aufgabe der neu gewählten Bürger war es nun, über die gefangengenommenen Gefreundten zu Gericht zu sitzen. Sie wurden der Stadt verwiesen und mußten Urfehde schwören. Das taten sie alle, und 41 Patrizier mußten ins Elend wandern. Einer von ihnen, Henze von Urbach, brach seinen Eid und fügte der Stadt, ohne ihr Fehde angesagt zu haben, durch Brand und Raub viel Schaden zu. Daß aber auch noch andere Familien, insbesondere die Familie Junge, sich nicht ohne weiteres in ihr Schicksal fügten, werden wir noch fernerhin sehen.
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Daß nur zwei Brüder oder nur Vater und Sohn im Rate sitzen konnten, aber nicht mehr Verwandte zu gleicher Zeit, daß unehrliche oder unehrlich gewesene Männer von der Ratswahl ausgeschlossen waren, daß niemand die am Tage der Heiligen Drei Könige vorgenommene Wahl „schelten“ durfte, - diese Bestimmungen finden sich auch schon vor 1375, sind also kein neues Element, und, fügen wir gleich hinzu, oft genug ist gerade gegen sie gesündigt worden. Ferner wurde das Bestehen der drei Räte als Vollversammlung durchaus beibehalten, jetzt also mit 81 Mann. Endlich bestand auch weiterhin bei den schon oben angeführten 5 Punkten die Einrichtung, daß ein Bürgerausschuß zu den Beratungen der drei Räte hinzugezogen wurde. Die diesem Bürgerausschuß angehörigen Männer, die Ratsgefreundten, wurden auch im Stadtregister namentlich aufgeführt. - Wir sehen, in nuce ist unsere heutige Stadtverfassung schon getreulich vorgebildet: Die 81 Ratsmitglieder bildeten zur Vorbereitung der Sitzungen Kommissionen, bei besonders wichtigen, vielleicht auch nur durch Fachleute zu lösenden Fragen waren noch außenstehende Bürger zu Deputationen herangezogen. Völlig unverständlich ist es uns allerdings heute geworden, daß auch nach 1375 nicht etwa die Urwähler, sondern der Rat selbst den neuen Rat wählte. Von einem Mitbestimmungsrecht des Volkes konnte direkt also nicht die Rede sein, sondern nur indirekt insofern, als die aus den Zünften hervorgegangenen Ratsherren die Stimmungen und Ansichten ihrer Zunftgenossen kannten und deren Wünschen Geltung zu verschaffen versuchen mußten.
Daß nur zwei Brüder oder nur Vater und Sohn im Rate sitzen konnten, aber nicht mehr Verwandte zu gleicher Zeit, daß unehrliche oder unehrlich gewesene Männer von der Ratswahl ausgeschlossen waren, daß niemand die am Tage der Heiligen Drei Könige vorgenommene Wahl „schelten“ durfte, - diese Bestimmungen finden sich auch schon vor 1375, sind also kein neues Element, und, fügen wir gleich hinzu, oft genug ist gerade gegen sie gesündigt worden. Ferner wurde das Bestehen der drei Räte als Vollversammlung durchaus beibehalten, jetzt also mit 81 Mann. Endlich bestand auch weiterhin bei den schon oben angeführten 5 Punkten die Einrichtung, daß ein Bürgerausschuß zu den Beratungen der drei Räte hinzugezogen wurde. Die diesem Bürgerausschuß angehörigen Männer, die Ratsgefreundten, wurden auch im Stadtregister namentlich aufgeführt. - Wir sehen, in nuce ist unsere heutige Stadtverfassung schon getreulich vorgebildet: Die 81 Ratsmitglieder bildeten zur Vorbereitung der Sitzungen Kommissionen, bei besonders wichtigen, vielleicht auch nur durch Fachleute zu lösenden Fragen waren noch außenstehende Bürger zu Deputationen herangezogen. Völlig unverständlich ist es uns allerdings heute geworden, daß auch nach 1375 nicht etwa die Urwähler, sondern der Rat selbst den neuen Rat wählte. Von einem Mitbestimmungsrecht des Volkes konnte direkt also nicht die Rede sein, sondern nur indirekt insofern, als die aus den Zünften hervorgegangenen Ratsherren die Stimmungen und Ansichten ihrer Zunftgenossen kannten und deren Wünschen Geltung zu verschaffen versuchen mußten.


Der Rat schwur der Stadt folgenden Eid: Wir schwören, „''daz wir deme riche, der stat Northusen unde den bürgern darinne, rieh unde arm, rathen unde orteilen daz allerbeste, daz wir können, unde der stat eynunge, die beschreben ist<ref>Statt „unde der stat eynunge, die beschreben ist“ trat im 18. Jahrhundert ein: „und wider der Stadt Einung in den Punkten, welche durch einen beständigen Gebrauch (Förstemann „Gegengebrauch“) nicht aufgehoben oder geändert sind, wissentlich und fürsetzlich nicht handeln, sondern dieselben halten "</ref>,halden unde fordern wollen dem riehen also dem armen, unde helen, daz wir zcu rechte helen sollen unde melden, daz wir zcu rechte melden sollen unde daz nicht laszen dorch lieb noch dorch leyt, unde der stat nicht verliehen wollen, esz enwere dann, daz die andern rethe mit uns eyns worden unde willeten unde ouch mit irkenten, daz der stat davon merclich nutz unde frome körnen unde enstehin mochte: daz swern wir so uns got helffe unde die heiligen.''“
Der Rat schwur der Stadt folgenden Eid: Wir schwören, „''daz wir deme riche, der stat Northusen unde den bürgern darinne, rieh unde arm, rathen unde orteilen daz allerbeste, daz wir können, unde der stat eynunge, die beschreben ist<ref>Statt „unde der stat eynunge, die beschreben ist“ trat im 18. Jahrhundert ein: „und wider der Stadt Einung in den Punkten, welche durch einen beständigen Gebrauch (Förstemann „Gegengebrauch“) nicht aufgehoben oder geändert sind, wissentlich und fürsetzlich nicht handeln, sondern dieselben halten ..."</ref>,halden unde fordern wollen dem riehen also dem armen, unde helen, daz wir zcu rechte helen sollen unde melden, daz wir zcu rechte melden sollen unde daz nicht laszen dorch lieb noch dorch leyt, unde der stat nicht verliehen wollen, esz enwere dann, daz die andern rethe mit uns eyns worden unde willeten unde ouch mit irkenten, daz der stat davon merclich nutz unde frome körnen unde enstehin mochte: daz swern wir so uns got helffe unde die heiligen.''“


An die Stelle der Heiligen trat nach der Reformationszeit die Formel: ''so uns got helfe und sein heiliges Evangelium.'' -
An die Stelle der Heiligen trat nach der Reformationszeit die Formel: ''so uns got helfe und sein heiliges Evangelium.'' -
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