Bearbeiten von „Das Homagium der Freien Reichsstadt Nordhausen

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{{idt2|25}}Um den Trost für das gesamte Kaiserl. Haus bei jetziger hohen Trauer, um dessen lang beständige, kräftige Bewahrung für dergleichen Fällen, wie auch für dessen stets blühendes höchstes Wohlergehen wird nicht unterlassen, unausgesetzt zu Gott zu seufzen
{{idt2|25}}Um den Trost für das gesamte Kaiserl. Haus bei jetziger hohen Trauer, um dessen lang beständige, kräftige Bewahrung für dergleichen Fällen, wie auch für dessen stets blühendes höchstes Wohlergehen wird nicht unterlassen, unausgesetzt zu Gott zu seufzen
(Dat. 15. Juni 1705.)
(Dat. 15. Juni 1705.)
<center>das Gott und dem Kaiser getreue Nordhausen.</center>
<center>das Gott und dem Kaiser getreue Nordhausen."</center>


== Die Kaiserwahl wird gefeiert ==
== Die Kaiserwahl wird gefeiert ==
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{{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt.
{{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt.


{{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages beschlossen“.
{{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages beschlossen".


{{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden.
{{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden.
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{{idt2|25}}Je gefährlicher aber die Zeiten bei denen dermalen vorhandenen, höchstbedenklichen Conjuncturen sich ereignen, je nötiger ist es, daß ein gutes Vernehmen, und der innerliche Friede und Ruhestand förderlichst wiederhergestellt, erhalten und befestiget, folglich auch allerhand Unruhe und Empörungen verhütet, und selbigen, so viel möglich, gesteuert werde. Dannen- hero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren, Unserthalben aber Unser freundliches Ersuchen, günstiges und gnädiges Gesinnen, Euere Majestäten, Euere Liebden, und Ihr wollet bei Ihrer und Euerer Geistlichkeit verfügen, auch vor Sie und Euch selbst Gott den Allmächtigen andächtiglich anrufen, das Heilige Römische Reich gnädiglich mit einem Haupte, Ihm gefällig und Uns allen tröstlich,, förderlichst zu versehen. Sie und Ihr wollet auch, dem Heiligen Römischen Reiche und Teutscher Nation zu Ehren und Wohlfahrt, Ihnen und Euch selbst zu gute, und Uns zu Gefallen, in Zeit solcher Unserer Reichs-Verwesung, Ihrer und Eurer jeder gegen den anderen sich friedlich halten, und in guter nachbarlicher Einigkeit bleiben, zu Gezänke und Gewalttaten sich nicht bewegen, sondern, ob jemand irrige Sachen und Gebrechen gegen den andern hätte, oder gewänne, dadurch Aufruhr und Weiterung entstehen möchte, solche einstellen, oder, wo der Verzug beschwerlich, die an Uns gelangen, und zu Verhör und Handlung kommen lassen, darauf Wir freundliches und gnädiges Einsehen tun wollen, daß solche Irrungen mit Gottes Hülfe entweder mit Güte beigelegt, oder notdürftig mit .Eurer Majestäten, Euerer Liebden, Eurer und anderer des Heiligen Reichs Stände Rat und Hülfe alle Tätlichkeiten möglichsten Fleißes abgewendet werden möchten.
{{idt2|25}}Je gefährlicher aber die Zeiten bei denen dermalen vorhandenen, höchstbedenklichen Conjuncturen sich ereignen, je nötiger ist es, daß ein gutes Vernehmen, und der innerliche Friede und Ruhestand förderlichst wiederhergestellt, erhalten und befestiget, folglich auch allerhand Unruhe und Empörungen verhütet, und selbigen, so viel möglich, gesteuert werde. Dannen- hero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren, Unserthalben aber Unser freundliches Ersuchen, günstiges und gnädiges Gesinnen, Euere Majestäten, Euere Liebden, und Ihr wollet bei Ihrer und Euerer Geistlichkeit verfügen, auch vor Sie und Euch selbst Gott den Allmächtigen andächtiglich anrufen, das Heilige Römische Reich gnädiglich mit einem Haupte, Ihm gefällig und Uns allen tröstlich,, förderlichst zu versehen. Sie und Ihr wollet auch, dem Heiligen Römischen Reiche und Teutscher Nation zu Ehren und Wohlfahrt, Ihnen und Euch selbst zu gute, und Uns zu Gefallen, in Zeit solcher Unserer Reichs-Verwesung, Ihrer und Eurer jeder gegen den anderen sich friedlich halten, und in guter nachbarlicher Einigkeit bleiben, zu Gezänke und Gewalttaten sich nicht bewegen, sondern, ob jemand irrige Sachen und Gebrechen gegen den andern hätte, oder gewänne, dadurch Aufruhr und Weiterung entstehen möchte, solche einstellen, oder, wo der Verzug beschwerlich, die an Uns gelangen, und zu Verhör und Handlung kommen lassen, darauf Wir freundliches und gnädiges Einsehen tun wollen, daß solche Irrungen mit Gottes Hülfe entweder mit Güte beigelegt, oder notdürftig mit .Eurer Majestäten, Euerer Liebden, Eurer und anderer des Heiligen Reichs Stände Rat und Hülfe alle Tätlichkeiten möglichsten Fleißes abgewendet werden möchten.


{{idt2|25}}Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr wollen sich auch, dem Heiligen Reich zum besten, einheimisch und in guter Verfassung dermaßen hatten, wo im Reiche sich Sachen begäben, daß ein Stand den andern gewalttätiger Weise belästigen und bei Billigkeit nicht bleiben lassen wollte, oder, wo sich jemand unterstehen würde, in ordentlicher Wahl eines Römischen Königs was Widerwärtiges einzuführen, oder Verhinderung zu tun, da Gott vor sei! daß Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr sodann, neben anderen Mit-Ständen des Reichs, Friede und Recht zu erhalten, und Uns alle vor Gewalt und Beschwerung zu schützen, auch Hülfe und Beistand, nach jedes seiner Lande und Oerter Vermögen bedürfenden Falls zu tun sich angelegen sein lassen, bis durch Verleihung Gottes, des Allmächtigen und obersten Regierers, das Reich wieder mit einem Haupte versehen werde. In dem allen wollten Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr Euch freundlich nud gutwillig halten, weil der ganzen Christenheit und sonderlich dem Heiligen Reiche und ganzen Europäischen gemeiner Wohlfahrt, auch Uns allen höchlichst daran gelegen. Darum auch Unseres besonderes Vertrauen darinne stehet. Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr werden von sich selbst, ohne einig Unser Erinnern, dazu geneigt und willig sein. Das wollen Wir um Euere Majestäten, Euere Liebden und Euch, samt und sonders freundlich erwidern, günstig verschulden und gnädiglich erkennen. — Geben zu Dreßden, unter Unserm Königlichen und Chur-Seeret, den 26. Januarii, Anno Christi 1745.
{{idt2|25}}Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr wollen sich auch, dem Heiligen Reich zum besten, einheimisch und in guter Verfassung dermaßen hatten, wo im Reiche sich Sachen begäben, daß ein Stand den andern gewalttätiger Weise belästigen und bei Billigkeit nicht bleiben lassen wollte, oder, wo sich jemand unterstehen würde, in ordentlicher Wahl eines Römischen Königs was Widerwärtiges einzuführen, oder Verhinderung zu tun, da Gott vor sei! daß Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr sodann, neben anderen Mit-Ständen des Reichs, Friede und Recht zu erhalten, und Uns alle vor Gewalt und Beschwerung zu schützen, auch Hülfe und Beistand, nach jedes seiner Lande und Oerter Vermögen bedürfenden Falls zu tun sich angelegen sein lassen, bis durch Verleihung Gottes, des Allmächtigen und obersten Regierers, das Reich wieder mit einem Haupte versehen werde. In dem allen wollten Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr Euch freundlich nud gutwillig halten, weil der ganzen Christenheit und sonderlich dem Heiligen Reiche und ganzen Europäischen gemeiner Wohlfahrt, auch Uns allen höchlichst daran gelegen. Darum auch Unseres besonderes Vertrauen darinne stehet. Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr werden von sich selbst, ohne einig Unser Erinnern, dazu geneigt und willig sein. Das wollen Wir um Euere Majestäten, Euere Liebden und Euch, samt und sonders freundlich erwidern, günstig verschulden und gnädiglich erkennen. — Geben zu Dreßden, unter Unserm Königlichen und Chur-Seeret, den 26. Januarii, Anno Christi 1745."


=== Der Rat beglückwünscht den Reichsvikar ===
=== Der Rat beglückwünscht den Reichsvikar ===
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{{idt2|25}}Wenige Tage darauf sandte der hiesige Rat dem Reichs-Vicar folgendes Glückwunschschreiben:
{{idt2|25}}Wenige Tage darauf sandte der hiesige Rat dem Reichs-Vicar folgendes Glückwunschschreiben:


{{idt2|25}}„Ew. Königl. Majestät an uns erlassenes gnädigstes Schreiben und hochgefügtes Mandat hat uns das zu vernehmen gegeben, welcher Gestalt durch des Allerhöchsten Heilige Vorsehung der weiland Allerdurchlauchtigste Fürst und Herr Carl der Siebende, erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, unser allergnädigster Kaiser und Herr, aus diesem zeitlichen Leben in die Ewigkeit abgerufen worden. Wie nun aber durch solchen Todesfall das Heilige Römische Reichs-Vicariat, vermöge der güldenen Bulle an Ew. Königl. Majestät gediehen! So ermangeln wir nicht sowohl zu diesem angetretenen hohen Vicariat unsere untertänigste Gratulation zu erstatten, als auch den Höchsten anzuflehen, daß er Ew. Königl. Majestät sothaner übernommenen allerhöchten Würde und Regierung im Röm. Reiche von oben Herab kräftigst lassen gesegnet sein, damit sowohl allerhöchst Dero gesamtes Königl. und Churfürstl. Haus mit aller selbst desiderirten Glückseligkeit bekrönt, als auch Ruh, Frieden und Sicherheit in ganz Europa durch Ew. Königl. Majestät Mitwirkung und manutenenz auf das erste wieder hergestellet werden möge.
{{idt2|25}}„Ew. Königl. Majestät an uns erlassenes gnädigstes Schreiben und hochgefügtes Mandat hat uns das zu vernehmen gegeben, welcher Gestalt durch des Allerhöchsten Heilige Vorsehung der weiland Allerdurchlauchtigste Fürst und Herr Carl der Siebende, erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, unser allergnädigster Kaiser und Herr, aus diesem zeitlichen Leben in die Ewigkeit abgerufen worden. Wie nun aber durch solchen Todesfall das Heilige Römische Reichs-Vicariat, vermöge der güldenen Bulle an Ew. Königl. Majestät gediehen! So ermangeln wir nicht sowohl zu diesem angetretenen hohen Vicariat unsere untertänigste Gratulation zu erstatten, als auch den Höchsten anzuflehen, daß er Ew. Königl. Majestät sothaner übernommenen allerhöchten Würde und Regierung im Röm. Reiche von oben Herab kräftigst lassen gesegnet sein, damit sowohl allerhöchst Dero gesamtes Königl. und Chursürstl. Haus mit aller selbst desiderirten Glückseligkeit bekrönt, als auch Ruh, Frieden und Sicherheit in ganz Europa durch Ew. Königl. Majestät Mitwirkung und manutenenz auf das erste wieder hergestellet werden möge.


{{idt2|25}}Wir werden indessen nicht unterlassen, nach unser aNeruuterthänigsten Obliegenheit, sowohl das jetzo in- sinuirte Mandat behörig asfigiren zu lassen, als auch alle mögliche Sorge zu tragen, damit solchen Inhalts gemäß aller gehorsamst muß nachgelebt werden.
{{idt2|25}}Wir werden indessen nicht unterlassen, nach unser aNeruuterthänigsten Obliegenheit, sowohl das jetzo in- sinuirte Mandat behörig asfigiren zu lassen, als auch alle mögliche Sorge zu tragen, damit solchen Inhalts gemäß aller gehorsamst muß nachgelebt werden.
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{{idt2|25}}Ew. Majestät allerhöchste Huld und Gnade bitten wir uns hierbei allersubmissest aus und beharren dafür in allem tiefsten Respect Ew. Königlich. Majestät
{{idt2|25}}Ew. Majestät allerhöchste Huld und Gnade bitten wir uns hierbei allersubmissest aus und beharren dafür in allem tiefsten Respect Ew. Königlich. Majestät


<center>Bürgermeister und Rat der Freien Reichsstadt Nordhausen.</center>
<center>Bürgermeister und Rat der Freien Reichsstadt Nordhausen."</center>


=== Eine Freudenpredigt im Druck ===
=== Eine Freudenpredigt im Druck ===
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{{idt2|25}}Manchmal wurde auch nach erfolgter Krönung des neuen Kaisers ein Dank- und Freudenfest begangen. Vom Jahre 1742 liegt vor:
{{idt2|25}}Manchmal wurde auch nach erfolgter Krönung des neuen Kaisers ein Dank- und Freudenfest begangen. Vom Jahre 1742 liegt vor:


{{idt2|25}}„Dank- und Freuden-Predigt wegen glücklich ausgefallener Wahl und Krönung des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Caroli Alberti, Erwählten Röm. Kaisers, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, auch Königs von Böhmen und Chur-Fürsten zu Bayern, unsers allergnädigsten Kaisers und Herrn, wie solche auf Verordnung Eines Hoch Edlen und Hochweisen Raths der Kaiserl. Röm. Reichs-Stadt Nordhausen Dominica Oculi in der Hauptkirche zu Nicolai bei volksreicher Versammlung öffentlich gehalten, und auf obrigkeitlichen Befehl zum Druck Libergeben worden von Henrich Volckmar Stangen, Pastore Primär., Consistorii Assessor, der Schulen Inspectore und des Weisenhauses Administratore; gedruckt bei Joh. Aug. Cöler.
{{idt2|25}}„Dank- und Freuden-Predigt wegen glücklich ausgefallener Wahl und Krönung des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Caroli Alberti, Erwählten Röm. Kaisers, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, auch Königs von Böhmen und Chur-Fürsten zu Bayern, unsers allergnädigsten Kaisers und Herrn, wie solche auf Verordnung Eines Hoch Edlen und Hochweisen Raths der Kaiserl. Röm. Reichs-Stadt Nordhausen Dominica Oculi in der Hauptkirche zu Nicolai bei volksreicher Versammlung öffentlich gehalten, und auf obrigkeitlichen Befehl zum Druck Libergeben worden von Henrich Volckmar Stangen, Pastore Primär., Consistorii Assessor, der Schulen Inspectore und des Weisenhauses Administratore; gedruckt bei Joh. Aug. Cöler."


=== Cantaten zum Fest ===
=== Cantaten zum Fest ===
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{{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten:
{{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten:


{{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige Evangelium“.
{{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige Evangelium".


{{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim Kaiserl. Hofrat das Homagium abgelegt und die gebührliche Pflicht geleistet habe, eine Bescheinigung darüber bisher nicht bekommen, diese soll erst >u Linz ausgefertigt werden.
{{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim Kaiserl. Hofrat das Homagium abgelegt und die gebührliche Pflicht geleistet habe, eine Bescheinigung darüber bisher nicht bekommen, diese soll erst >u Linz ausgefertigt werden.
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Er schließt mit Segenswünschen und unterzeichnet „dienstwilliger
Er schließt mit Segenswünschen und unterzeichnet „dienstwilliger


:::Joh. Lew,<br>Rats-Agent am Kaiserlichen Hofe.
:::Joh. Lew,<br>Rats-Agent am Kaiserlichen Hofe."


{{idt2|25}}Dem Kaiser Matthias folgte schon 1619 der strenge Katholik Ferdinand II., der lieber über eine Wüste als über ein Land voll Ketzer herrschen wollte. Im folgenden Jahre legte ihm Dr. Salomon Gutwasser für die Stadt Nordhausen den Huldigungseid ab.
{{idt2|25}}Dem Kaiser Matthias folgte schon 1619 der strenge Katholik Ferdinand II., der lieber über eine Wüste als über ein Land voll Ketzer herrschen wollte. Im folgenden Jahre legte ihm Dr. Salomon Gutwasser für die Stadt Nordhausen den Huldigungseid ab.
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{{idt2|25}}Nach dem Tode Ferdinands II. ging 1637 die Kaiserkrone an seinen Sohn Ferdinand III. über. — Im August 1638 beauftragten die freien Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen die Herren Jobst von Dranßfeld und Gottfried Plattner, für sie das Homagium zu leisten. Ihre Eidesformel ist etwas länger als die des Herrn Lew. Es heißt hier noch am Schluß:
{{idt2|25}}Nach dem Tode Ferdinands II. ging 1637 die Kaiserkrone an seinen Sohn Ferdinand III. über. — Im August 1638 beauftragten die freien Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen die Herren Jobst von Dranßfeld und Gottfried Plattner, für sie das Homagium zu leisten. Ihre Eidesformel ist etwas länger als die des Herrn Lew. Es heißt hier noch am Schluß:


{{idt2|25}}„… auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was sie alle, und ein jeder insonderheit Ihrer Kaiserl. Majestät als gehorsame Unterthanen ihren natürlichen Herren zu tun schuldig sein; aller getreulich und ohne Gefährde, als obgedachten Bürgermeistern und Rathmannen, auch ganzer Gemeine Gott helfe und das Heilige Evangelium.
{{idt2|25}}„… auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was sie alle, und ein jeder insonderheit Ihrer Kaiserl. Majestät als gehorsame Unterthanen ihren natürlichen Herren zu tun schuldig sein; aller getreulich und ohne Gefährde, als obgedachten Bürgermeistern und Rathmannen, auch ganzer Gemeine Gott helfe und das Heilige Evangelium."


=== Eine Lokal-Huldigung kostet viel Geld ===
=== Eine Lokal-Huldigung kostet viel Geld ===
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{{idt2|25}}„Daß gleichwie die Einnehmung der gleichen Huldigung Per Commissarios in loco ein großes und besonderes Vorrecht Ihro Kaiserl. Majestät wäre, auch einen guten Grund darinnen hätte, weilen die persönliche Abschwörung des Homagial-Eides in denen Gemütern derer so thane Pflicht Selbstleistende Magistratspersonen und Bürgern einen ganz anderen Eindruck würket, als wann solches in der Form Per mandatarium geschehe; weniger nicht dieses eine Gelegenheit wäre, wodurch Ihro Kaiserl. Majestät Wohl meritierten Ministris und Standespersonen eine Gnade und Vergeltung angedeihen lassen könnte, also ließe sich hiervon so leicht nicht abgehen, noch die gebetene Dispensation Verwilligen. Nachdem aber auch ein altes Herkommen, daß die Löbl. Reichsstädte dem zeitlichen Röm. Kaiser bei Antritt Dero Kaiserl. Regierung, mit einem „donatio" entgegengegangen wie solches sowohl in alten Zeiten als noch letzthin temporibus Augustissimorum Enroli VI. et. VII. ebenfalls testantibus actis und Reichskundiqermaßen geschehen, solchem nach Ihro Kaiserl. Majestät verhof- fen, es würden die Löbl. Reichsstädte solcher observanz gemäß, auch Allerhöchst Deroselben dieses Werktätige Merkmal der unterthänigsten Devotion zu bezeugen um so mehr willig und bereit sein, als offen- künig. was dieses Erzhaus zu Behauptung der Freiheit des Reichs und dessen Liberirung von dem Bedruck fremder Völker, für große Kosten angewendet, und noch ferner anzuwenden bereit lei. ingleichen wie Ihro Kaiserl. Majestät Dero allerhöchsten Person dabei zu exponiren keinen Anstand genommen hätte.
{{idt2|25}}„Daß gleichwie die Einnehmung der gleichen Huldigung Per Commissarios in loco ein großes und besonderes Vorrecht Ihro Kaiserl. Majestät wäre, auch einen guten Grund darinnen hätte, weilen die persönliche Abschwörung des Homagial-Eides in denen Gemütern derer so thane Pflicht Selbstleistende Magistratspersonen und Bürgern einen ganz anderen Eindruck würket, als wann solches in der Form Per mandatarium geschehe; weniger nicht dieses eine Gelegenheit wäre, wodurch Ihro Kaiserl. Majestät Wohl meritierten Ministris und Standespersonen eine Gnade und Vergeltung angedeihen lassen könnte, also ließe sich hiervon so leicht nicht abgehen, noch die gebetene Dispensation Verwilligen. Nachdem aber auch ein altes Herkommen, daß die Löbl. Reichsstädte dem zeitlichen Röm. Kaiser bei Antritt Dero Kaiserl. Regierung, mit einem „donatio" entgegengegangen wie solches sowohl in alten Zeiten als noch letzthin temporibus Augustissimorum Enroli VI. et. VII. ebenfalls testantibus actis und Reichskundiqermaßen geschehen, solchem nach Ihro Kaiserl. Majestät verhof- fen, es würden die Löbl. Reichsstädte solcher observanz gemäß, auch Allerhöchst Deroselben dieses Werktätige Merkmal der unterthänigsten Devotion zu bezeugen um so mehr willig und bereit sein, als offen- künig. was dieses Erzhaus zu Behauptung der Freiheit des Reichs und dessen Liberirung von dem Bedruck fremder Völker, für große Kosten angewendet, und noch ferner anzuwenden bereit lei. ingleichen wie Ihro Kaiserl. Majestät Dero allerhöchsten Person dabei zu exponiren keinen Anstand genommen hätte.


{{idt2|25}}So sollte ich deshalb bei Ew. Hochedelgeborene pp. eine Erinnerung tun und anbei nicht Verhalten, daß die Bezeugung der devotion in diesem Stücke das adaequateste Mittel sein dürfte, unter einstens auch die Dispensation von der Lokal-Huldigung zu bewürken.— Dann bittet er um Antwort, wie hoch sie „ratione quanti" etwa heraus zu lassen gedenken. Man hat ihm „die Listen und acta über die Geschenke bei Kaiser Carl VII. vorgewiesen.
{{idt2|25}}So sollte ich deshalb bei Ew. Hochedelgeborene pp. eine Erinnerung tun und anbei nicht Verhalten, daß die Bezeugung der devotion in diesem Stücke das adaequateste Mittel sein dürfte, unter einstens auch die Dispensation von der Lokal-Huldigung zu bewürken." — Dann bittet er um Antwort, wie hoch sie „ratione quanti" etwa heraus zu lassen gedenken. Man hat ihm „die Listen und acta über die Geschenke bei Kaiser Carl VII. vorgewiesen."


=== 7000 Taler als Huldigungsgeschenk ===
=== 7000 Taler als Huldigungsgeschenk ===
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{{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg:
{{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg:


{{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen könne“.
{{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen könne".


{{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat:
{{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat:
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{{idt2|25}}„Den Vorschlag, welchen Ew. Wohlgeboren zu thun beliebte, daß nämlich die 7000 Tlr. für Jhro Kaiserl. Majestät von uns in Leipzig an dasige Kaufleute, die Herren Christian Friedrich Curtius, Clodius und Hönig gegen Quittung per conto Herren Hoppe und Aichler in Wien an gewichtige Dukaten a 2 Tlr. 18 Gr. nebst ⅓ pro cento Provision sollen erlegt und sodann gegen producirung des Empfangsscheines sofort an Ew. Wohlgeboren zu Wien wieder bezahlt werden, lassen wir uns sehr wohl gefallen und haben dahero mit der heurigen ersten Post diesfalls nicht nur unsere Einwilligung bekannt machen, sondern auch gewiß versichern wollen, daß wir gedachte Gelder ohnfehlbar in der Zahlwoche der bevorstehenden Leipziger Messe an obbenannte Kaufleute werden auszahlen lassen. Ew. Wohlgeboren belieben demnach ohnschwer ferner die Gütigkeit zu haben, und dieserhalben dortigen Orts alles nötige weiter zu besorgen, wormit wir unter empfehlung in den beständigen Gnadenschutz Gottes stets verharren Ew. Wohlgeboren dienstergebene
{{idt2|25}}„Den Vorschlag, welchen Ew. Wohlgeboren zu thun beliebte, daß nämlich die 7000 Tlr. für Jhro Kaiserl. Majestät von uns in Leipzig an dasige Kaufleute, die Herren Christian Friedrich Curtius, Clodius und Hönig gegen Quittung per conto Herren Hoppe und Aichler in Wien an gewichtige Dukaten a 2 Tlr. 18 Gr. nebst ⅓ pro cento Provision sollen erlegt und sodann gegen producirung des Empfangsscheines sofort an Ew. Wohlgeboren zu Wien wieder bezahlt werden, lassen wir uns sehr wohl gefallen und haben dahero mit der heurigen ersten Post diesfalls nicht nur unsere Einwilligung bekannt machen, sondern auch gewiß versichern wollen, daß wir gedachte Gelder ohnfehlbar in der Zahlwoche der bevorstehenden Leipziger Messe an obbenannte Kaufleute werden auszahlen lassen. Ew. Wohlgeboren belieben demnach ohnschwer ferner die Gütigkeit zu haben, und dieserhalben dortigen Orts alles nötige weiter zu besorgen, wormit wir unter empfehlung in den beständigen Gnadenschutz Gottes stets verharren Ew. Wohlgeboren dienstergebene


<center>Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen.</center>
<center>Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen."</center>


=== In Dukaten oder Pistolen? ===
=== In Dukaten oder Pistolen? ===
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{{idt2|25}}Veneris, 19. Augusti 1746.
{{idt2|25}}Veneris, 19. Augusti 1746.
Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter gibt allerunterthänigst Anzeige erhaltener allergnädigster dispensation von der Lokal-Huldigung, et in Sa- tisfactionem, Rescripti de dato 9. Marth anni curr. Produc. Mandatum speziale mit Bitte, pro cl. admittendo ad juramentum homagii.
Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter gibt allerunterthänigst Anzeige erhaltener allergnädigster dispensation von der Lokal-Huldigung, et in Sa- tisfactionem, Rescripti de dato 9. Marth anni curr. Produc. Mandatum speziale mit Bitte, pro cl. admittendo ad juramentum homagii.
<center>Admittatus Supplicans ad praestandum homagium.<br>Bernhard Heinrich von Glandorff.</center>
<center>Admittatus Supplicans ad praestandum homagium.<br>Bernhard Heinrich von Glandorff."</center>


=== Herr v. Middelburg leistet den Eid ===
=== Herr v. Middelburg leistet den Eid ===
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{{idt2|25}}Nach diesen vielen Vorgängen konnte endlich am 1. September 1746 das Homagium der Stadt durch den Bevollmächtigten von Middelburg geleistet werden. Der Huldigungseid hatte diesmal nachstehenden Wortlaut:
{{idt2|25}}Nach diesen vielen Vorgängen konnte endlich am 1. September 1746 das Homagium der Stadt durch den Bevollmächtigten von Middelburg geleistet werden. Der Huldigungseid hatte diesmal nachstehenden Wortlaut:


{{idt2|25}}„Ich Johann Heinr. von Middelburg hulde, gelobe und schwöre anstatt und in die Seelen, Bürgermeister und Raths, auch der ganzen Bürgerschaft, der Kaiserl. und des heil. Reichs Stadt Nordhausen, in Kraft des zum Kaiserl. Reichs-Hofrat übergebenen schriftlichen gewalts, daß der Römischen Kaiserlichen Majestät Herrn Francisco, unserm allergnädigsten Herrn und höchster ordentlicher Obrigkeit, Sie allezeit getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, Ihrer Majestät Frommen werben und Schaden warnen, auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was Ihrer Kaiserl. Majestät, ihre, natürlichen rechten Herrn, Sie als getreue, gehorsame Unterthanen, zu tun schuldig sind, alles getreulich und ohne Gefährde, als wahr ihnen Bürgermeister und Rat, auch ganzer Bürgerschaft Gott helfe und das heilige Evangelium.<br>
{{idt2|25}}„Ich Johann Heinr. von Middelburg hulde, gelobe und schwöre anstatt und in die Seelen, Bürgermeister und Raths, auch der ganzen Bürgerschaft, der Kaiserl. und des heil. Reichs Stadt Nordhausen, in Kraft des zum Kaiserl. Reichs-Hofrat übergebenen schriftlichen gewalts, daß der Römischen Kaiserlichen Majestät Herrn Francisco, unserm allergnädigsten Herrn und höchster ordentlicher Obrigkeit, Sie allezeit getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, Ihrer Majestät Frommen werben und Schaden warnen, auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was Ihrer Kaiserl. Majestät, ihre, natürlichen rechten Herrn, Sie als getreue, gehorsame Unterthanen, zu tun schuldig sind, alles getreulich und ohne Gefährde, als wahr ihnen Bürgermeister und Rat, auch ganzer Bürgerschaft Gott helfe und das heilige Evangelium."<br>
(Abschrift, beglaubigt Wien, 23. September 1746. Alpmannshoven, Kaiserl. Reichs-Registrator.)
(Abschrift, beglaubigt Wien, 23. September 1746. Alpmannshoven, Kaiserl. Reichs-Registrator.)


{{idt2|25}}Der Hofrat von Glandorff bescheinigt: „Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter Stadt Bevollmächtigter Anwaldt Joh. Heinr. von Middelburg praestitirt juramentum homagii. anstatt Bürgermeister und Raths, auch der gantzen Bürgerschaft der Kaiserl. und des Heil. Reichs Stadt Nordhausen.
{{idt2|25}}Der Hofrat von Glandorff bescheinigt: „Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter Stadt Bevollmächtigter Anwaldt Joh. Heinr. von Middelburg praestitirt juramentum homagii. anstatt Bürgermeister und Raths, auch der gantzen Bürgerschaft der Kaiserl. und des Heil. Reichs Stadt Nordhausen."


{{idt2|25}}Hocherfreut meldet am 3. September der Agent an unseren Rat:
{{idt2|25}}Hocherfreut meldet am 3. September der Agent an unseren Rat:
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{{idt2|25}}Nachdem ich nunmehro in Puncto homagii das Ju- ramentum abgeleget, ist anliegender Extractus Proto- colli darüber herausgekommen, welchen hiermit einzusenden ohnermangeln sollen. Die Formula Juramenti aber wird demnächst Nachfolgen.
{{idt2|25}}Nachdem ich nunmehro in Puncto homagii das Ju- ramentum abgeleget, ist anliegender Extractus Proto- colli darüber herausgekommen, welchen hiermit einzusenden ohnermangeln sollen. Die Formula Juramenti aber wird demnächst Nachfolgen.


{{idt2|25}}Ich empfehle Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrten Herren dem Schutze des allwaltenden Gottes und beharre stets Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrte Herren gehorsamst — ergebenst deren Joh. von Middelburg.
{{idt2|25}}Ich empfehle Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrten Herren dem Schutze des allwaltenden Gottes und beharre stets Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrte Herren gehorsamst — ergebenst deren Joh. von Middelburg."


{{idt2|25}}Kostspielig, aber auch recht amüsant für die Bürger war eine Lokal-Huldigung, bei der eine vornehme Persönlichkeit an Stelle des Kaisers das Homagium entgegennahm. Ueber solche Lokal-Huldigungen besitzen wir im Stadtarchiv einige ausführliche Berichte, so aus den Jahren 1661, 1717 und 1742.
{{idt2|25}}Kostspielig, aber auch recht amüsant für die Bürger war eine Lokal-Huldigung, bei der eine vornehme Persönlichkeit an Stelle des Kaisers das Homagium entgegennahm. Ueber solche Lokal-Huldigungen besitzen wir im Stadtarchiv einige ausführliche Berichte, so aus den Jahren 1661, 1717 und 1742.
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{{idt2|25}}Ihro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden aber darauf auf dem Rathhause zwei Tage gastiret: mit Musiguen, allerhand Tractamenten und guten Confect erlustiget. Beh den Gesundheit-Trincken wurden die Heerpaucken geschlagen, die Trompeten geblasen und mit den Stücken und Musgueten Salve geschossen, und also nichts unterlassen, was zur Bezeigunge Allerunterthänigster Devotion gegen Allerhöchst erwehnte Ihrer Kaiserl. Majestät dienlich und möglich sehn konnte, gestalt
{{idt2|25}}Ihro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden aber darauf auf dem Rathhause zwei Tage gastiret: mit Musiguen, allerhand Tractamenten und guten Confect erlustiget. Beh den Gesundheit-Trincken wurden die Heerpaucken geschlagen, die Trompeten geblasen und mit den Stücken und Musgueten Salve geschossen, und also nichts unterlassen, was zur Bezeigunge Allerunterthänigster Devotion gegen Allerhöchst erwehnte Ihrer Kaiserl. Majestät dienlich und möglich sehn konnte, gestalt
denn Se. Excellenz mit gutem Contento den 15. August, Nachmittags zwischen dreh und vier Uhr, ihren Abschied in der Ordnung, wie sie eingezogen, auf einem schönen Braunen, hinwieder genommen, wurden auch vom Rathe, Dero Reutereh mit allen vier Fahnen der Bürgerschaft bis an die Gräntze begleitet, und nachdem offt Hochgedachte Jhro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden durch den Herrn Stadt-Secretarium Johann Günther Wieganden bedancket, und von der Bürgerschaft mit Salve schießen honoriret, haben
denn Se. Excellenz mit gutem Contento den 15. August, Nachmittags zwischen dreh und vier Uhr, ihren Abschied in der Ordnung, wie sie eingezogen, auf einem schönen Braunen, hinwieder genommen, wurden auch vom Rathe, Dero Reutereh mit allen vier Fahnen der Bürgerschaft bis an die Gräntze begleitet, und nachdem offt Hochgedachte Jhro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden durch den Herrn Stadt-Secretarium Johann Günther Wieganden bedancket, und von der Bürgerschaft mit Salve schießen honoriret, haben
behde Theile, als sie bey einer Stunde lang mit einem Truncke sich geletzet, von einander Abschied genommen.<br>Datum, 17. August 1661.
behde Theile, als sie bey einer Stunde lang mit einem Truncke sich geletzet, von einander Abschied genommen.<br>Datum, 17. August 1661."


=== 190 Personen bildeten das Gefolge ===
=== 190 Personen bildeten das Gefolge ===


{{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der Kaiserl. Commissar hatte ein großes Gefolge mitgebracht. In der „Lista des Jhro Kaiserl. Maj. Commissarii und Grafens zu Schwartzbnrg und Hohn st ein Gnaden und Excel!, bey sich gehabten ansehnlichen Comitats von Dero Vasallen, Lehn-Leuten und anderen Bedienten" werden zunächst 67 adlige Herren aufgezählt. Es sind fast sämtliche umwohnenden Adlige und Gutsbesitzer, Vasallen und Lehnsleute des Grafen. Nicht erschienen waren: Albrecht Philipp von Schlotheim, Hans von Bodenhausen, Ludwig Wurm „auf großen Furre“. Die 57 adligen Herren hatten 85 Diener und 140 Pferde mitgebracht. — Hierzu kamen noch die Beamten und Bediensteten des Grafen: 42 Beamte und 6 Diener, mit 28 Reit-Pferden, 6 Hand- und Kutschpferden. Insgesamt: 190 Personen und 192 Pferde. Ein wahrhaft fürstliches Gefolge!
{{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der Kaiserl. Commissar hatte ein großes Gefolge mitgebracht. In der „Lista des Jhro Kaiserl. Maj. Commissarii und Grafens zu Schwartzbnrg und Hohn st ein Gnaden und Excel!, bey sich gehabten ansehnlichen Comitats von Dero Vasallen, Lehn-Leuten und anderen Bedienten" werden zunächst 67 adlige Herren aufgezählt. Es sind fast sämtliche umwohnenden Adlige und Gutsbesitzer, Vasallen und Lehnsleute des Grafen. Nicht erschienen waren: Albrecht Philipp von Schlotheim, Hans von Bodenhausen, Ludwig Wurm „auf großen Furre". Die 57 adligen Herren hatten 85 Diener und 140 Pferde mitgebracht. — Hierzu kamen noch die Beamten und Bediensteten des Grafen: 42 Beamte und 6 Diener, mit 28 Reit-Pferden, 6 Hand- und Kutschpferden. Insgesamt: 190 Personen und 192 Pferde. Ein wahrhaft fürstliches Gefolge!


== Die Huldigung von 1705 ==
== Die Huldigung von 1705 ==
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{{idt2|25}}Nach dem Tode Kaiser Leopolds I. 1705 wurde Joseph I. zu seinem Nachfolger gewählt. Rechtzeitig teilte man Nordhausen mit, daß die „Huldigung Ihro Maj. Joseph I. durch den Hochgeborenen Grafen und Herrn Albertum Anthonium, einer der vier Grafen des Reiches, Graf z u Schwartzbnrg und Hohn st ein, als hierzu Kaiserl. Commissarium" erfolgen sollte; es ist dann der 16. Oktober dazu bestimmt worden.
{{idt2|25}}Nach dem Tode Kaiser Leopolds I. 1705 wurde Joseph I. zu seinem Nachfolger gewählt. Rechtzeitig teilte man Nordhausen mit, daß die „Huldigung Ihro Maj. Joseph I. durch den Hochgeborenen Grafen und Herrn Albertum Anthonium, einer der vier Grafen des Reiches, Graf z u Schwartzbnrg und Hohn st ein, als hierzu Kaiserl. Commissarium" erfolgen sollte; es ist dann der 16. Oktober dazu bestimmt worden.


{{idt2|25}}Bürgermeister Weber, Ouatuor Viri Offney, Ibe und Dronsdorf reichten nach erfolgter Huldigung, über die nichts Näheres bekannt geworden ist, dem Rate eine Designation ein, da sie beauftragt worden waren, „das Benötigte" anzuschaffen. Sie haben „die annectirte Designation und auch die unvermeidlichen Ausgaben in mehreren specificiert, welche sie — die damaligen Cämmerer — hiermit zur Justification dienstlich exhi- biret" und bitten nun: „Unserer Cämmerei darüber behörige Vollmacht zu erteilen.— Diese Würdenträger der Stadt schließen sehr formell: „In welcher Zuversicht Sie der göttlichen segensreichen Gnaden Bewahrung und allen beglückten Wohlergehen empfehlen und erwarten E. Hochverehrten Raths dienstergebene und gehorsame Weber, Dronsdorf, Offney, Jbe.
{{idt2|25}}Bürgermeister Weber, Ouatuor Viri Offney, Ibe und Dronsdorf reichten nach erfolgter Huldigung, über die nichts Näheres bekannt geworden ist, dem Rate eine Designation ein, da sie beauftragt worden waren, „das Benötigte" anzuschaffen. Sie haben „die annectirte Designation und auch die unvermeidlichen Ausgaben in mehreren specificiert, welche sie — die damaligen Cämmerer — hiermit zur Justification dienstlich exhi- biret" und bitten nun: „Unserer Cämmerei darüber behörige Vollmacht zu erteilen." — Diese Würdenträger der Stadt schließen sehr formell: „In welcher Zuversicht Sie der göttlichen segensreichen Gnaden Bewahrung und allen beglückten Wohlergehen empfehlen und erwarten E. Hochverehrten Raths dienstergebene und gehorsame Weber, Dronsdorf, Offney, Jbe.
„Was zu der Designation 1705 bezielt gewesenen Huldigung allhier angeschafft und an Geld ausgenommen werden müssen, als folget:
„Was zu der Designation 1705 bezielt gewesenen Huldigung allhier angeschafft und an Geld ausgenommen werden müssen, als folget:


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== Der Huldigungspflicht müß genügt werden ==
== Der Huldigungspflicht müß genügt werden ==


{{idt2|25}}Durch den spanischen Erbfolgekrieg und den nordischen Krieg verzögerte sich die Huldigung Nordhausens bis zum Jahre 1717. Im Juli 1716 hatte der Rat den Kaiser gebeten, auch diesmal — wie zuvor in den Jahren 1385, 1614, 1621, 1638 — allergnädigst zu gestatten, daß das Homagium der Stadt Nordhausen „per mandatarios" erstattet würde. Zur Begründung wurde wieder auf die elende Lage der Gemeinde hingewiesen, hervorgerufen durch die großen entsetzlichen Feuersbrünste 1710 und 1712, bei denen auch das Rathhaus, in dem der kaiserl. Gesandte Zu logieren pflegte, bis auf den 1. Stock niedergebrannt sei; aus Mangel an Geldmitteln habe man es noch nicht wieder aufbauen, sondern nur ein Dach darüber bringen können. — Auch habe Nordhausen im 30jährigen Kriege von den Reichsfeinden viele Drangsale ausgehalten, und zuletzt im nordischen Kriege durch die Polen „ein Hartes erduldet“.
{{idt2|25}}Durch den spanischen Erbfolgekrieg und den nordischen Krieg verzögerte sich die Huldigung Nordhausens bis zum Jahre 1717. Im Juli 1716 hatte der Rat den Kaiser gebeten, auch diesmal — wie zuvor in den Jahren 1385, 1614, 1621, 1638 — allergnädigst zu gestatten, daß das Homagium der Stadt Nordhausen „per mandatarios" erstattet würde. Zur Begründung wurde wieder auf die elende Lage der Gemeinde hingewiesen, hervorgerufen durch die großen entsetzlichen Feuersbrünste 1710 und 1712, bei denen auch das Rathhaus, in dem der kaiserl. Gesandte Zu logieren pflegte, bis auf den 1. Stock niedergebrannt sei; aus Mangel an Geldmitteln habe man es noch nicht wieder aufbauen, sondern nur ein Dach darüber bringen können. — Auch habe Nordhausen im 30jährigen Kriege von den Reichsfeinden viele Drangsale ausgehalten, und zuletzt im nordischen Kriege durch die Polen „ein Hartes erduldet".


{{idt2|25}}Allein alle Bitten waren vergebens, vielmehr erhielt der „Hochgeborene Graf und Herr Johann Adolph, Reichsgraf von Metsch, Herr zu Schönsen, Stamsriede, Frauen- und Reichenstein, höchstansehnlicher Geheimbder Rath und Cammerherr", den Auftrag, die Huldigung in der Stadt Nordhausen an Stelle des kaiserlichen Herrn entgegenzunehmen.
{{idt2|25}}Allein alle Bitten waren vergebens, vielmehr erhielt der „Hochgeborene Graf und Herr Johann Adolph, Reichsgraf von Metsch, Herr zu Schönsen, Stamsriede, Frauen- und Reichenstein, höchstansehnlicher Geheimbder Rath und Cammerherr", den Auftrag, die Huldigung in der Stadt Nordhausen an Stelle des kaiserlichen Herrn entgegenzunehmen.
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{{idt2|25}}Am 4. Januar 1717 teilte dies der Graf, unter Beifügung der Original-Vollmacht des Kaisers, aus Braunschweig dem „Hochedlen, wohlweisen und hochgelahrten, insbesondere viel geehrten Raths-Herren" mit, daß „der Kaiser nach dem Exempel Dero glorwürdigster Vorfahren am Reiche allermildest entschlossen sei, die Huldigungspflicht von Ihnen und der Bürgerschaft einzunehmen, und zu dem Ende ihm die allergnädigste Commission aufgetragen habe, solches in Dero allerhöchstem Namen zu vollziehen und hierzu einen Tag anzusetzen. Er bittet, ihm zuvor aus dem Stadt-Archiv glaubwürdige Nachricht zu geben, wie es vordem und besonders das letzte Mal bei Einnehmung der Huldigung wegen der Vereidigung des Raths und der Bürgerschaft gehalten worden ist"; dann wird er nicht ermangeln, den Tag zur Huldigungs-Einnahme anzusetzen und dem Rath mitzuteilen. — Der Rat erbietet sich darauf, am 21. Januar einen Bevollmächtigten nach Braunschweig zu senden, der das Nötige vortragen werde, und mit dem alles gewiß abgeredet und ein firmer Schluß nach dem Befehl des Grafen gefaßt werden kann.
{{idt2|25}}Am 4. Januar 1717 teilte dies der Graf, unter Beifügung der Original-Vollmacht des Kaisers, aus Braunschweig dem „Hochedlen, wohlweisen und hochgelahrten, insbesondere viel geehrten Raths-Herren" mit, daß „der Kaiser nach dem Exempel Dero glorwürdigster Vorfahren am Reiche allermildest entschlossen sei, die Huldigungspflicht von Ihnen und der Bürgerschaft einzunehmen, und zu dem Ende ihm die allergnädigste Commission aufgetragen habe, solches in Dero allerhöchstem Namen zu vollziehen und hierzu einen Tag anzusetzen. Er bittet, ihm zuvor aus dem Stadt-Archiv glaubwürdige Nachricht zu geben, wie es vordem und besonders das letzte Mal bei Einnehmung der Huldigung wegen der Vereidigung des Raths und der Bürgerschaft gehalten worden ist"; dann wird er nicht ermangeln, den Tag zur Huldigungs-Einnahme anzusetzen und dem Rath mitzuteilen. — Der Rat erbietet sich darauf, am 21. Januar einen Bevollmächtigten nach Braunschweig zu senden, der das Nötige vortragen werde, und mit dem alles gewiß abgeredet und ein firmer Schluß nach dem Befehl des Grafen gefaßt werden kann.


{{idt2|25}}Nachdem der Graf seine Bereitwilligkeit, den Bevollmächtigten zu empfangen, gemeldet hatte, beschloß der Rat am 6 Februar: „den vielgeliebten Kollegen, den Bürgermeister Hoffmann zu deputiren“. Einige Tage später antwortet der Graf, daß es ihm gar lieb sein werde, mit dem Bürgermeister Hoffmann den Homagialact zu besprechen und zu einer bequemen Zeit vorzunehmen. — Bei der bald danach erfolgten Aussprache in Braunschweig gab der Graf im einzelnen die Verhaltungsmaßnahmen bei der Huldigung an: er wünschte, diese bald nach Ostern vorzunehmen. — Da wandte sich der Rat am 16. März mit einem neuen Gesuch an den Kaiser und bat um Aufschub der Huldigungsfeier, da einmal zu dieser Zeit (drei Wochen nach Ostern, Jubilate) viele Herren nach Leipzig und hernach nach Frankfurt zur Messe fahren mußten: zum andern sei der Wiederaufbau des Rathauses noch nicht so weit gediehen, daß der Kaiserliche Commissar darin logieren könne. Der Kaiser verschob hierauf das Homagium bis Mitte Juni. — Am 27. Mai wünschte Bürgermeister und Rat dem Grafen „von Gott Gesundheit und Wohlsein zur glücklichen expedition des gantzen negotii" und erkundigte sich, wie es der Graf bei der Huldigungsfeier haben möchte. — Auch wandte man sich an den Rat der Stadt Mühlhausen um Auskunft, wie es dort früher beim Homagium gehalten worden wäre; in Nordhausen seien die diesbezüglichen Akten beim Rathhausbrande vernichtet worden.
{{idt2|25}}Nachdem der Graf seine Bereitwilligkeit, den Bevollmächtigten zu empfangen, gemeldet hatte, beschloß der Rat am 6 Februar: „den vielgeliebten Kollegen, den Bürgermeister Hoffmann zu deputiren". Einige Tage später antwortet der Graf, daß es ihm gar lieb sein werde, mit dem Bürgermeister Hoffmann den Homagialact zu besprechen und zu einer bequemen Zeit vorzunehmen. — Bei der bald danach erfolgten Aussprache in Braunschweig gab der Graf im einzelnen die Verhaltungsmaßnahmen bei der Huldigung an: er wünschte, diese bald nach Ostern vorzunehmen. — Da wandte sich der Rat am 16. März mit einem neuen Gesuch an den Kaiser und bat um Aufschub der Huldigungsfeier, da einmal zu dieser Zeit (drei Wochen nach Ostern, Jubilate) viele Herren nach Leipzig und hernach nach Frankfurt zur Messe fahren mußten: zum andern sei der Wiederaufbau des Rathauses noch nicht so weit gediehen, daß der Kaiserliche Commissar darin logieren könne. Der Kaiser verschob hierauf das Homagium bis Mitte Juni. — Am 27. Mai wünschte Bürgermeister und Rat dem Grafen „von Gott Gesundheit und Wohlsein zur glücklichen expedition des gantzen negotii" und erkundigte sich, wie es der Graf bei der Huldigungsfeier haben möchte. — Auch wandte man sich an den Rat der Stadt Mühlhausen um Auskunft, wie es dort früher beim Homagium gehalten worden wäre; in Nordhausen seien die diesbezüglichen Akten beim Rathhausbrande vernichtet worden.


Am 6. Juni lief nun hier folgender
Am 6. Juni lief nun hier folgender
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#Die Begleitung des Herrn Grafen: ein Kaiserl. Rath, 2 Pagen (die allein speisen), 4 Diener, 2 Heiducken, 3 Kutscher und Reitknechte, dazu ein Koch (letztere 10 speisen zusammen); der Kammerdiener kommt nicht mit, es werden also nur 10 Bediente anwesend sein.
#Die Begleitung des Herrn Grafen: ein Kaiserl. Rath, 2 Pagen (die allein speisen), 4 Diener, 2 Heiducken, 3 Kutscher und Reitknechte, dazu ein Koch (letztere 10 speisen zusammen); der Kammerdiener kommt nicht mit, es werden also nur 10 Bediente anwesend sein.
#Die Schüsseln sind nur knapp auf 12 Personen anzurichten.
#Die Schüsseln sind nur knapp auf 12 Personen anzurichten.
#Auf einer Schüssel kann zweierlei geboten werden, z. B. neben Kalbsbraten auch welscher Hahn oder junge Hühner.
#Auf einer Schüssel kann zweierlei geboten werden, z. B. neben Kalbsbraten auch welscher Hahn oder junge Hühner."


{{idt2|25}}Endlich konnte nun am 16. Juni das Homagium abgelegt werden. Am Tage vorher war der Kaiserl. Commissar an der Stadtgrenze von einigen Ratsmitgliedern begrüßt worden, dann am Siechentore vom ganzen Rat. Bürgermeister Huxhagen überreichte die Schlüssel der Stadt, die er alsbald zurück erhielt. In feierlicher Weise wurde dann der Graf, begleitet von dem gesamten Rat und einer Compagnie „Reuterey" nach dem Markte geleitet. Der Zug ging durch den Sand, die Neustadt, Vor dem Vogel und die Rautenstraße. Zu beiden Seiten des Weges standen die vier Bürger-Compagnien: die erste mit einer Weißen Fahne, befehligt von dem Capitain König; die II. mit einer gelben Fahne, Capitain Münter; die III. mit einer gelb-schwarzen Fahne, Capitain Ludwig, und die IV. mit einer rot-weißen Fahne, Capitain Riemann. Der Oberbefehl lag in den Händen des Majors Tölcke.
{{idt2|25}}Endlich konnte nun am 16. Juni das Homagium abgelegt werden. Am Tage vorher war der Kaiserl. Commissar an der Stadtgrenze von einigen Ratsmitgliedern begrüßt worden, dann am Siechentore vom ganzen Rat. Bürgermeister Huxhagen überreichte die Schlüssel der Stadt, die er alsbald zurück erhielt. In feierlicher Weise wurde dann der Graf, begleitet von dem gesamten Rat und einer Compagnie „Reuterey" nach dem Markte geleitet. Der Zug ging durch den Sand, die Neustadt, Vor dem Vogel und die Rautenstraße. Zu beiden Seiten des Weges standen die vier Bürger-Compagnien: die erste mit einer Weißen Fahne, befehligt von dem Capitain König; die II. mit einer gelben Fahne, Capitain Münter; die III. mit einer gelb-schwarzen Fahne, Capitain Ludwig, und die IV. mit einer rot-weißen Fahne, Capitain Riemann. Der Oberbefehl lag in den Händen des Majors Tölcke.
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{{idt2|25}}An dem heutigen beglückten Tage, wornach die Jnn- wohner dieser guten Stadt so sehnlich verlanget, will unser allerhöchstes Oberhaupt uns von neuem mit Gnaden-Ketten seiner Kaiserl. Huld und Elientel verknüpfen. Wir küssen solche Liebes-Bande in allertiefsten Veneration und erfahren, daß Se. Kaiserl. Majestät mitten unter den Lauf Dero victorieusen Waffen ihre eongueten in Gewinnung ihrer Untertanen Hertzen, welche nicht minder glorieus sind, borniren. Nun wir sind bereit, dem Kaiserl. Allerhöchsten Willen diesfalls allergehorsamst zu erfüllen, und treten auf diesen solennen Tag unseres gehorsames zu dem Huld-Altar Sr. Kaiserl. Majestät, opfern unser in wahrer Treu und Devotion brennender Hertzen und rufen unfern allerdurchlauchtigsten Carl die Huldigung zu, womit das Volck Gottes ihrem Fürsten Josua Vormahls sich verpflichtete, daß wir nehmlich alles thnn wollen, was dieser große Kaiser uns gebietet, und wie wir Seinem allerglorwürdigsten Herrn Vater, dem Großen Leopold, sind gehorsam gewesen, so wollen wir ihm auch sein. Zu welchem freudigen Zuruf wir um desto mehr anzufrischen sind, weilen Sr. Kaiserl. und Königl. Majestät aus eignes allergnädigster Bewegnis uns anitzo versichern lassen, das Selbige dero getreue Stadt, derselben gemeines wesen bei ihren hergebrachten Rechten und Gerechtigkeit bei denen Reichs-Gesetzen, Religion und profan Frieden unverrückt lassen und gegen männiglich beschirmen wollten. Zu dem Ende wir unsere Gerechtsamen, immunitaeten und die von den alten glorwürdigsten Kaisern authen- tisirten, corroborirten, auch noch jüngsthin von der jetzigen regierenden Kaiserl. und Königl. Majestät Allergnädigst confirmirte Privilegia und Freiheiten nochmalen vor den Kaiserl. Gnaden-Thron niederlegen, der allerdemüthigsten Zuversicht, sie werden solche in Kaiserl. Huld und Gnade Wohl bewahren. In welcher ungezweifelten Hoffnung wir allerseits zum Homagium bereit stehen, des verbindlichen Buchstabens erwarten, welchen wir nicht sowohl mit Worten, als inniglicher Gemüthsbewegunq, nicht allein mit aufgereckten Fingern, sondern auch mit aufrichtigen Hertzen nachznsprechen fertig sind. Schließlichen wünschen wir allerhöchstgedachter Ihrer Kaiserl. Majestät von Gott, dem allmächtigen Schützer der Cronen, eine erwünschte Anzahl geruhiger Jahre, glückliche Negierung und alles Kaiserl. Hochwohlergehen. Die göttliche Allmacht lasse Jhro Majestät den Scepter Dero Reiche, den er ihr bei jungen Jahren in die Hände gegeben, mit glorie und Ruhm bis in das graue Alter tragen. Es zerbreche die Stärcke Gottes Sr. Majestät Feinde und Widerwärtiaen. und lasse es dem Allerdurchlauchtigsten Ertzhause Oesterreich nimmer mangeln an einem Erben, der auf Seiner Kaiserl. Königl. Stuhl sitze.
{{idt2|25}}An dem heutigen beglückten Tage, wornach die Jnn- wohner dieser guten Stadt so sehnlich verlanget, will unser allerhöchstes Oberhaupt uns von neuem mit Gnaden-Ketten seiner Kaiserl. Huld und Elientel verknüpfen. Wir küssen solche Liebes-Bande in allertiefsten Veneration und erfahren, daß Se. Kaiserl. Majestät mitten unter den Lauf Dero victorieusen Waffen ihre eongueten in Gewinnung ihrer Untertanen Hertzen, welche nicht minder glorieus sind, borniren. Nun wir sind bereit, dem Kaiserl. Allerhöchsten Willen diesfalls allergehorsamst zu erfüllen, und treten auf diesen solennen Tag unseres gehorsames zu dem Huld-Altar Sr. Kaiserl. Majestät, opfern unser in wahrer Treu und Devotion brennender Hertzen und rufen unfern allerdurchlauchtigsten Carl die Huldigung zu, womit das Volck Gottes ihrem Fürsten Josua Vormahls sich verpflichtete, daß wir nehmlich alles thnn wollen, was dieser große Kaiser uns gebietet, und wie wir Seinem allerglorwürdigsten Herrn Vater, dem Großen Leopold, sind gehorsam gewesen, so wollen wir ihm auch sein. Zu welchem freudigen Zuruf wir um desto mehr anzufrischen sind, weilen Sr. Kaiserl. und Königl. Majestät aus eignes allergnädigster Bewegnis uns anitzo versichern lassen, das Selbige dero getreue Stadt, derselben gemeines wesen bei ihren hergebrachten Rechten und Gerechtigkeit bei denen Reichs-Gesetzen, Religion und profan Frieden unverrückt lassen und gegen männiglich beschirmen wollten. Zu dem Ende wir unsere Gerechtsamen, immunitaeten und die von den alten glorwürdigsten Kaisern authen- tisirten, corroborirten, auch noch jüngsthin von der jetzigen regierenden Kaiserl. und Königl. Majestät Allergnädigst confirmirte Privilegia und Freiheiten nochmalen vor den Kaiserl. Gnaden-Thron niederlegen, der allerdemüthigsten Zuversicht, sie werden solche in Kaiserl. Huld und Gnade Wohl bewahren. In welcher ungezweifelten Hoffnung wir allerseits zum Homagium bereit stehen, des verbindlichen Buchstabens erwarten, welchen wir nicht sowohl mit Worten, als inniglicher Gemüthsbewegunq, nicht allein mit aufgereckten Fingern, sondern auch mit aufrichtigen Hertzen nachznsprechen fertig sind. Schließlichen wünschen wir allerhöchstgedachter Ihrer Kaiserl. Majestät von Gott, dem allmächtigen Schützer der Cronen, eine erwünschte Anzahl geruhiger Jahre, glückliche Negierung und alles Kaiserl. Hochwohlergehen. Die göttliche Allmacht lasse Jhro Majestät den Scepter Dero Reiche, den er ihr bei jungen Jahren in die Hände gegeben, mit glorie und Ruhm bis in das graue Alter tragen. Es zerbreche die Stärcke Gottes Sr. Majestät Feinde und Widerwärtiaen. und lasse es dem Allerdurchlauchtigsten Ertzhause Oesterreich nimmer mangeln an einem Erben, der auf Seiner Kaiserl. Königl. Stuhl sitze.


{{idt2|25}}Daß auch Ew. Hochgräfl. Excellenz sich mit solcher Kaiserl. Expedition beladen lassen, von dem hiesigen Magistrat und Bürgerschaft das Juramentum fideli- tatis abfordern, und uns insgesamt in höchster charak- terisirter Person das höchsterfreuliche Evangelium Kaiserl. Huld, Gnade und ungekränckter Festhaltung unserer Privilegien und Freiheiten gnädigst ansagen und verkündigen wollen, davor statten wir Deroselben mit unauflößlicher Gemüths-Verpflichtung den unendlich schuldigsten Dank ab und versichern. Sie in sub- misser Veneration Sie geruhen Ihre gnädigste Propension noch ferner hiesiger Magistrat und Bürgerschaft beizubehalten und allhiesiges Stadtwelen in Kaiserl. Majestät allerhöchsten Huld zu conserviren, welchem mit allerersinnlichster untertäniger Ehrergiebigkeit entgegen zu gehen und Dero Gnade uns würdig zu machen wir äußerst, wiewohl geringen Kräften nach, gehorsamst bemüht sein werden.
{{idt2|25}}Daß auch Ew. Hochgräfl. Excellenz sich mit solcher Kaiserl. Expedition beladen lassen, von dem hiesigen Magistrat und Bürgerschaft das Juramentum fideli- tatis abfordern, und uns insgesamt in höchster charak- terisirter Person das höchsterfreuliche Evangelium Kaiserl. Huld, Gnade und ungekränckter Festhaltung unserer Privilegien und Freiheiten gnädigst ansagen und verkündigen wollen, davor statten wir Deroselben mit unauflößlicher Gemüths-Verpflichtung den unendlich schuldigsten Dank ab und versichern. Sie in sub- misser Veneration Sie geruhen Ihre gnädigste Propension noch ferner hiesiger Magistrat und Bürgerschaft beizubehalten und allhiesiges Stadtwelen in Kaiserl. Majestät allerhöchsten Huld zu conserviren, welchem mit allerersinnlichster untertäniger Ehrergiebigkeit entgegen zu gehen und Dero Gnade uns würdig zu machen wir äußerst, wiewohl geringen Kräften nach, gehorsamst bemüht sein werden."


{{idt2|25}}Uns fällt die schwülstige und übertrieben unterwürfige Sprache des Vertreters einer Freien Reichsstadt auf!
{{idt2|25}}Uns fällt die schwülstige und übertrieben unterwürfige Sprache des Vertreters einer Freien Reichsstadt auf!
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{{idt2|25}}Am Abend erfreute die Bürgerschaft den kaiserl. Commissar durch eine Nacht-Musik und durch eine großartige Illumination, die Lesser in seinen „Historischen Nachrichten" eingehend beschrieben hat. Das Hauptstück derselben bildete ein Portal „von Jonischer Ordnung", mit zwei Pyramiden an den beiden Ecken; eine andere befand sich über der Front, und zwei weitere zierten das Gerüst. Ueber dem Gesimse leuchtete hell das Bildnis des Kaisers hervor, zu dessen Füßen eine Frau kniet, die in der Linken einen Schild führt, auf dem das Wappen der Stadt Nordhausen dargestellt ist. Die Rechte bietet dem Kaiser ein brennendes Herz dar. Das Haupt ist mit einer Mauerkrone geziert, über der die Worte prangen:
{{idt2|25}}Am Abend erfreute die Bürgerschaft den kaiserl. Commissar durch eine Nacht-Musik und durch eine großartige Illumination, die Lesser in seinen „Historischen Nachrichten" eingehend beschrieben hat. Das Hauptstück derselben bildete ein Portal „von Jonischer Ordnung", mit zwei Pyramiden an den beiden Ecken; eine andere befand sich über der Front, und zwei weitere zierten das Gerüst. Ueber dem Gesimse leuchtete hell das Bildnis des Kaisers hervor, zu dessen Füßen eine Frau kniet, die in der Linken einen Schild führt, auf dem das Wappen der Stadt Nordhausen dargestellt ist. Die Rechte bietet dem Kaiser ein brennendes Herz dar. Das Haupt ist mit einer Mauerkrone geziert, über der die Worte prangen:


{{idt2|25}}„En corda fidemque!<br>Die Herzen, die in Treu und Liebe brennen. Die wirst Du, Caesar, nicht verschmähen können.
{{idt2|25}}„En corda fidemque!<br>Die Herzen, die in Treu und Liebe brennen. Die wirst Du, Caesar, nicht verschmähen können."


{{idt2|25}}In einem Felde der Pyramide linker Hand sah man wiederum das Nordhäuser Stadt- Wappen, über welchem der Reichsadler mit Apfel und Schwert schwebte, darüber die Worte:
{{idt2|25}}In einem Felde der Pyramide linker Hand sah man wiederum das Nordhäuser Stadt- Wappen, über welchem der Reichsadler mit Apfel und Schwert schwebte, darüber die Worte:


{{idt2|25}}„His fortunata sub alis!<br>Dieses Adlers Fliegen Kann mich recht vergnügen.
{{idt2|25}}„His fortunata sub alis!<br>Dieses Adlers Fliegen Kann mich recht vergnügen."


{{idt2|25}}In dem andern Felde stand ein Altar, auf dem ein Opfer brannte, um das frohe Menschen herumhüpften, mit der Inschrift:
{{idt2|25}}In dem andern Felde stand ein Altar, auf dem ein Opfer brannte, um das frohe Menschen herumhüpften, mit der Inschrift:


{{idt2|25}}„Vota publica expleta!<br>Das Hoffen ist gestillt, Da nun der Wunsch erfüllt.
{{idt2|25}}„Vota publica expleta!<br>Das Hoffen ist gestillt, Da nun der Wunsch erfüllt."


{{idt2|25}}Dies sollte andeuten, daß bei der Huldigung Rat und Bürgerschaft Herz und Treue als ein Opfer dem kaiserlichen Herrn für ewig gewidmet haben und darin beharren wollen bis an ihr Lebensende.
{{idt2|25}}Dies sollte andeuten, daß bei der Huldigung Rat und Bürgerschaft Herz und Treue als ein Opfer dem kaiserlichen Herrn für ewig gewidmet haben und darin beharren wollen bis an ihr Lebensende.
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{{idt2|25}}Am anderen Tage reiste der Graf mit seinem Gefolge nach Braunschweig zurück. Schon am 21. Juni gratuliert der Rat dem Grafen zur glücklichen Ankunft in Braunschweig und bittet ihn, falls ein oder der andere Fehler bei der Feier sich zugetragen haben sollte, dies gütigst zu übersehen.
{{idt2|25}}Am anderen Tage reiste der Graf mit seinem Gefolge nach Braunschweig zurück. Schon am 21. Juni gratuliert der Rat dem Grafen zur glücklichen Ankunft in Braunschweig und bittet ihn, falls ein oder der andere Fehler bei der Feier sich zugetragen haben sollte, dies gütigst zu übersehen.


{{idt2|25}}Graf von Metsch berichtet anfangs Juli an den Kaiser, „daß sich Bürgermeister, Rat samt den andern dazu gehörigen Personen ihrer Schuldigkeit gemäß in solcher Anzahl eingestellt, und daß er zur Vollziehung der ihm allerhöchst aufgetragenen Commission im Namen und auf Befehl des Kaisers von sämtlichen Personen nach vorgängigem Handgelöbnis mit aufgereckten zwei Fingern der rechten Hand Jhro Kaiserl. Majestät als ihrem allerhöchsten Oberhaupt und Herrn die Huldigungspflicht gegen Gott den Allmächtigen abstatten und den Eid, wie er vor Jahren hergebracht worden (die uns bekannte Eidesformel) verständlich von Wort zu Wort deutlich nachgesprochen“.
{{idt2|25}}Graf von Metsch berichtet anfangs Juli an den Kaiser, „daß sich Bürgermeister, Rat samt den andern dazu gehörigen Personen ihrer Schuldigkeit gemäß in solcher Anzahl eingestellt, und daß er zur Vollziehung der ihm allerhöchst aufgetragenen Commission im Namen und auf Befehl des Kaisers von sämtlichen Personen nach vorgängigem Handgelöbnis mit aufgereckten zwei Fingern der rechten Hand Jhro Kaiserl. Majestät als ihrem allerhöchsten Oberhaupt und Herrn die Huldigungspflicht gegen Gott den Allmächtigen abstatten und den Eid, wie er vor Jahren hergebracht worden (die uns bekannte Eidesformel) verständlich von Wort zu Wort deutlich nachgesprochen".


{{idt2|25}}Am Schlusse heißt es: „Zu Vorsicht wolle Bürgermeister und Rat dazu ermahnet haben, daß von demselben nicht allein ihrem jetzo abgeschworenen Eid gemäß gegen dieselbe jederzeit aller schuldige Gehorsam, Treue und Un- terthänigkeit erweisen, sondern auch Polizei und das gemeine Stadtwesen in gutem Wohlstände erhalten und der Bürgerschaft und sonsten männiglich der Armen wie den Reichen, ohne Ansehen der Person solch erforderlich unparteiische Justiz mitgeteilet werde, als sie es gegen Gott und Derselben zu verantworten getrauen. Dahingegen Ihre Kaiserl. Majestät das allergnädigste Erbietens sein, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft bei ihren wohlhergebrachten Freiheiten, Recht und Gerechtigkeit und gutem alten Herkommen, nicht weniger auch bei dem Religions- und profanen Frieden allergnädigst zu schützen und bei gleichem Recht zu handhaben, auch demselben ihre Privilegien auf gebührendes Ansuchen in Kaiserl. Gnade zu confirmiren und jederzeit ihr allergnädigster Kaiser und Herr zu sein verbleiben.
{{idt2|25}}Am Schlusse heißt es: „Zu Vorsicht wolle Bürgermeister und Rat dazu ermahnet haben, daß von demselben nicht allein ihrem jetzo abgeschworenen Eid gemäß gegen dieselbe jederzeit aller schuldige Gehorsam, Treue und Un- terthänigkeit erweisen, sondern auch Polizei und das gemeine Stadtwesen in gutem Wohlstände erhalten und der Bürgerschaft und sonsten männiglich der Armen wie den Reichen, ohne Ansehen der Person solch erforderlich unparteiische Justiz mitgeteilet werde, als sie es gegen Gott und Derselben zu verantworten getrauen. Dahingegen Ihre Kaiserl. Majestät das allergnädigste Erbietens sein, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft bei ihren wohlhergebrachten Freiheiten, Recht und Gerechtigkeit und gutem alten Herkommen, nicht weniger auch bei dem Religions- und profanen Frieden allergnädigst zu schützen und bei gleichem Recht zu handhaben, auch demselben ihre Privilegien auf gebührendes Ansuchen in Kaiserl. Gnade zu confirmiren und jederzeit ihr allergnädigster Kaiser und Herr zu sein verbleiben."


{{idt2|25}}Der Graf von Metsch Hütte das Homagium auch zu Mühlhausen abgenommen. Wegen der entstandenen, nicht unbeträchtlichen Kosten kam es zwischen beiden Städten zu Auseinandersetzungen, die nach einem Schreiben des Agenten Schlegel aus Wien vom 23. August 1717 durch das Direktorium einige Tage vorher geschlichtet worden seien.
{{idt2|25}}Der Graf von Metsch Hütte das Homagium auch zu Mühlhausen abgenommen. Wegen der entstandenen, nicht unbeträchtlichen Kosten kam es zwischen beiden Städten zu Auseinandersetzungen, die nach einem Schreiben des Agenten Schlegel aus Wien vom 23. August 1717 durch das Direktorium einige Tage vorher geschlichtet worden seien.
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=== Gedächtnismedaillen des Rats ===
=== Gedächtnismedaillen des Rats ===


{{idt2|25}}Am 2. März 1718 übersandte der Rat dem Kaiserl. Commissar etliche Gedächtnis-Medaillen von der Huldigungsfeier: drei große und drei kleine goldene Stücke, „als Denkmal ihrer unverfärbten Treu und Devotion mit der Bitte, nicht den geringen Wert des Goldes, als vielmehr ihre unverfälschte und die Prob behaltende Treue und Beständlichkeit in Gnaden anzusehen“. — Sechs Tage später bedankt sich der Graf bei dem Rat „für die Zusendung der Gedächtnis-Pfennige, sowie für alle empfangenen Höflichkeiten“.
{{idt2|25}}Am 2. März 1718 übersandte der Rat dem Kaiserl. Commissar etliche Gedächtnis-Medaillen von der Huldigungsfeier: drei große und drei kleine goldene Stücke, „als Denkmal ihrer unverfärbten Treu und Devotion mit der Bitte, nicht den geringen Wert des Goldes, als vielmehr ihre unverfälschte und die Prob behaltende Treue und Beständlichkeit in Gnaden anzusehen". — Sechs Tage später bedankt sich der Graf bei dem Rat „für die Zusendung der Gedächtnis-Pfennige, sowie für alle empfangenen Höflichkeiten".


== Die Huldigung von 1742 ==
== Die Huldigung von 1742 ==
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{{idt2|25}}„Leopold! Jmperatoris am 20. Juli 1660 zu Grätz erteilte Konfirmation über der Kaiserl. Freyen Reichsstadt Nordhausen habenden privilegia, Freiheiten, gute Gewohnheit und Gerechtigkeit.
{{idt2|25}}„Leopold! Jmperatoris am 20. Juli 1660 zu Grätz erteilte Konfirmation über der Kaiserl. Freyen Reichsstadt Nordhausen habenden privilegia, Freiheiten, gute Gewohnheit und Gerechtigkeit.


{{idt2|25}}Confirmiren und bestätigen Ihnen, die von Röm. Kaiserl. Macht-Vollkommenheit, wissentlich in Kraft dieses Briefes, meinen, setzen und wollen, von derselben unserer Macht-Vollkommenheit, daß dieselb gnad, recht, freiheit, gute Gewohnheit, privilegia und Briefe, in allen ihren Puncten, Klauseln, articulen, Jnhal- tungen, Meinungen und Begreifungen kraftlich und mächtig sein, stets fest und unverbrüchlich gehalten und vollzogen werden, und gemelte von Northausen, davon nach inhalt gebrauchen, genießen sollen und mögen, ungeachtet und ungehindert, ob sie sämtlich und sonderlich durch Mißbräuche, bosheit oder nicht Hebung verlassen oder abropiret werden, oder durch Rechte sein möchten, von allen männiglich unbehindert“.
{{idt2|25}}Confirmiren und bestätigen Ihnen, die von Röm. Kaiserl. Macht-Vollkommenheit, wissentlich in Kraft dieses Briefes, meinen, setzen und wollen, von derselben unserer Macht-Vollkommenheit, daß dieselb gnad, recht, freiheit, gute Gewohnheit, privilegia und Briefe, in allen ihren Puncten, Klauseln, articulen, Jnhal- tungen, Meinungen und Begreifungen kraftlich und mächtig sein, stets fest und unverbrüchlich gehalten und vollzogen werden, und gemelte von Northausen, davon nach inhalt gebrauchen, genießen sollen und mögen, ungeachtet und ungehindert, ob sie sämtlich und sonderlich durch Mißbräuche, bosheit oder nicht Hebung verlassen oder abropiret werden, oder durch Rechte sein möchten, von allen männiglich unbehindert".


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