Bearbeiten von „Das Homagium der Freien Reichsstadt Nordhausen“
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{{idt2|25}}Um den Trost für das gesamte Kaiserl. Haus bei jetziger hohen Trauer, um dessen lang beständige, kräftige Bewahrung für dergleichen Fällen, wie auch für dessen stets blühendes höchstes Wohlergehen wird nicht unterlassen, unausgesetzt zu Gott zu seufzen | {{idt2|25}}Um den Trost für das gesamte Kaiserl. Haus bei jetziger hohen Trauer, um dessen lang beständige, kräftige Bewahrung für dergleichen Fällen, wie auch für dessen stets blühendes höchstes Wohlergehen wird nicht unterlassen, unausgesetzt zu Gott zu seufzen | ||
(Dat. 15. Juni 1705.) | (Dat. 15. Juni 1705.) | ||
<center>das Gott und dem Kaiser getreue Nordhausen. | <center>das Gott und dem Kaiser getreue Nordhausen."</center> | ||
== Die Kaiserwahl wird gefeiert == | == Die Kaiserwahl wird gefeiert == | ||
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{{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt. | {{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt. | ||
{{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages | {{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages beschlossen". | ||
{{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden. | {{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden. | ||
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{{idt2|25}}Je gefährlicher aber die Zeiten bei denen dermalen vorhandenen, höchstbedenklichen Conjuncturen sich ereignen, je nötiger ist es, daß ein gutes Vernehmen, und der innerliche Friede und Ruhestand förderlichst wiederhergestellt, erhalten und befestiget, folglich auch allerhand Unruhe und Empörungen verhütet, und selbigen, so viel möglich, gesteuert werde. Dannen- hero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren, Unserthalben aber Unser freundliches Ersuchen, günstiges und gnädiges Gesinnen, Euere Majestäten, Euere Liebden, und Ihr wollet bei Ihrer und Euerer Geistlichkeit verfügen, auch vor Sie und Euch selbst Gott den Allmächtigen andächtiglich anrufen, das Heilige Römische Reich gnädiglich mit einem Haupte, Ihm gefällig und Uns allen tröstlich,, förderlichst zu versehen. Sie und Ihr wollet auch, dem Heiligen Römischen Reiche und Teutscher Nation zu Ehren und Wohlfahrt, Ihnen und Euch selbst zu gute, und Uns zu Gefallen, in Zeit solcher Unserer Reichs-Verwesung, Ihrer und Eurer jeder gegen den anderen sich friedlich halten, und in guter nachbarlicher Einigkeit bleiben, zu Gezänke und Gewalttaten sich nicht bewegen, sondern, ob jemand irrige Sachen und Gebrechen gegen den andern hätte, oder gewänne, dadurch Aufruhr und Weiterung entstehen möchte, solche einstellen, oder, wo der Verzug beschwerlich, die an Uns gelangen, und zu Verhör und Handlung kommen lassen, darauf Wir freundliches und gnädiges Einsehen tun wollen, daß solche Irrungen mit Gottes Hülfe entweder mit Güte beigelegt, oder notdürftig mit .Eurer Majestäten, Euerer Liebden, Eurer und anderer des Heiligen Reichs Stände Rat und Hülfe alle Tätlichkeiten möglichsten Fleißes abgewendet werden möchten. | {{idt2|25}}Je gefährlicher aber die Zeiten bei denen dermalen vorhandenen, höchstbedenklichen Conjuncturen sich ereignen, je nötiger ist es, daß ein gutes Vernehmen, und der innerliche Friede und Ruhestand förderlichst wiederhergestellt, erhalten und befestiget, folglich auch allerhand Unruhe und Empörungen verhütet, und selbigen, so viel möglich, gesteuert werde. Dannen- hero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren, Unserthalben aber Unser freundliches Ersuchen, günstiges und gnädiges Gesinnen, Euere Majestäten, Euere Liebden, und Ihr wollet bei Ihrer und Euerer Geistlichkeit verfügen, auch vor Sie und Euch selbst Gott den Allmächtigen andächtiglich anrufen, das Heilige Römische Reich gnädiglich mit einem Haupte, Ihm gefällig und Uns allen tröstlich,, förderlichst zu versehen. Sie und Ihr wollet auch, dem Heiligen Römischen Reiche und Teutscher Nation zu Ehren und Wohlfahrt, Ihnen und Euch selbst zu gute, und Uns zu Gefallen, in Zeit solcher Unserer Reichs-Verwesung, Ihrer und Eurer jeder gegen den anderen sich friedlich halten, und in guter nachbarlicher Einigkeit bleiben, zu Gezänke und Gewalttaten sich nicht bewegen, sondern, ob jemand irrige Sachen und Gebrechen gegen den andern hätte, oder gewänne, dadurch Aufruhr und Weiterung entstehen möchte, solche einstellen, oder, wo der Verzug beschwerlich, die an Uns gelangen, und zu Verhör und Handlung kommen lassen, darauf Wir freundliches und gnädiges Einsehen tun wollen, daß solche Irrungen mit Gottes Hülfe entweder mit Güte beigelegt, oder notdürftig mit .Eurer Majestäten, Euerer Liebden, Eurer und anderer des Heiligen Reichs Stände Rat und Hülfe alle Tätlichkeiten möglichsten Fleißes abgewendet werden möchten. | ||
{{idt2|25}}Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr wollen sich auch, dem Heiligen Reich zum besten, einheimisch und in guter Verfassung dermaßen hatten, wo im Reiche sich Sachen begäben, daß ein Stand den andern gewalttätiger Weise belästigen und bei Billigkeit nicht bleiben lassen wollte, oder, wo sich jemand unterstehen würde, in ordentlicher Wahl eines Römischen Königs was Widerwärtiges einzuführen, oder Verhinderung zu tun, da Gott vor sei! daß Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr sodann, neben anderen Mit-Ständen des Reichs, Friede und Recht zu erhalten, und Uns alle vor Gewalt und Beschwerung zu schützen, auch Hülfe und Beistand, nach jedes seiner Lande und Oerter Vermögen bedürfenden Falls zu tun sich angelegen sein lassen, bis durch Verleihung Gottes, des Allmächtigen und obersten Regierers, das Reich wieder mit einem Haupte versehen werde. In dem allen wollten Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr Euch freundlich nud gutwillig halten, weil der ganzen Christenheit und sonderlich dem Heiligen Reiche und ganzen Europäischen gemeiner Wohlfahrt, auch Uns allen höchlichst daran gelegen. Darum auch Unseres besonderes Vertrauen darinne stehet. Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr werden von sich selbst, ohne einig Unser Erinnern, dazu geneigt und willig sein. Das wollen Wir um Euere Majestäten, Euere Liebden und Euch, samt und sonders freundlich erwidern, günstig verschulden und gnädiglich erkennen. — Geben zu Dreßden, unter Unserm Königlichen und Chur-Seeret, den 26. Januarii, Anno Christi 1745. | {{idt2|25}}Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr wollen sich auch, dem Heiligen Reich zum besten, einheimisch und in guter Verfassung dermaßen hatten, wo im Reiche sich Sachen begäben, daß ein Stand den andern gewalttätiger Weise belästigen und bei Billigkeit nicht bleiben lassen wollte, oder, wo sich jemand unterstehen würde, in ordentlicher Wahl eines Römischen Königs was Widerwärtiges einzuführen, oder Verhinderung zu tun, da Gott vor sei! daß Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr sodann, neben anderen Mit-Ständen des Reichs, Friede und Recht zu erhalten, und Uns alle vor Gewalt und Beschwerung zu schützen, auch Hülfe und Beistand, nach jedes seiner Lande und Oerter Vermögen bedürfenden Falls zu tun sich angelegen sein lassen, bis durch Verleihung Gottes, des Allmächtigen und obersten Regierers, das Reich wieder mit einem Haupte versehen werde. In dem allen wollten Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr Euch freundlich nud gutwillig halten, weil der ganzen Christenheit und sonderlich dem Heiligen Reiche und ganzen Europäischen gemeiner Wohlfahrt, auch Uns allen höchlichst daran gelegen. Darum auch Unseres besonderes Vertrauen darinne stehet. Euere Majestäten, Euere Liebden und Ihr werden von sich selbst, ohne einig Unser Erinnern, dazu geneigt und willig sein. Das wollen Wir um Euere Majestäten, Euere Liebden und Euch, samt und sonders freundlich erwidern, günstig verschulden und gnädiglich erkennen. — Geben zu Dreßden, unter Unserm Königlichen und Chur-Seeret, den 26. Januarii, Anno Christi 1745." | ||
=== Der Rat beglückwünscht den Reichsvikar === | === Der Rat beglückwünscht den Reichsvikar === | ||
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{{idt2|25}}Wenige Tage darauf sandte der hiesige Rat dem Reichs-Vicar folgendes Glückwunschschreiben: | {{idt2|25}}Wenige Tage darauf sandte der hiesige Rat dem Reichs-Vicar folgendes Glückwunschschreiben: | ||
{{idt2|25}}„Ew. Königl. Majestät an uns erlassenes gnädigstes Schreiben und hochgefügtes Mandat hat uns das zu vernehmen gegeben, welcher Gestalt durch des Allerhöchsten Heilige Vorsehung der weiland Allerdurchlauchtigste Fürst und Herr Carl der Siebende, erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, unser allergnädigster Kaiser und Herr, aus diesem zeitlichen Leben in die Ewigkeit abgerufen worden. Wie nun aber durch solchen Todesfall das Heilige Römische Reichs-Vicariat, vermöge der güldenen Bulle an Ew. Königl. Majestät gediehen! So ermangeln wir nicht sowohl zu diesem angetretenen hohen Vicariat unsere untertänigste Gratulation zu erstatten, als auch den Höchsten anzuflehen, daß er Ew. Königl. Majestät sothaner übernommenen allerhöchten Würde und Regierung im Röm. Reiche von oben Herab kräftigst lassen gesegnet sein, damit sowohl allerhöchst Dero gesamtes Königl. und | {{idt2|25}}„Ew. Königl. Majestät an uns erlassenes gnädigstes Schreiben und hochgefügtes Mandat hat uns das zu vernehmen gegeben, welcher Gestalt durch des Allerhöchsten Heilige Vorsehung der weiland Allerdurchlauchtigste Fürst und Herr Carl der Siebende, erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, unser allergnädigster Kaiser und Herr, aus diesem zeitlichen Leben in die Ewigkeit abgerufen worden. Wie nun aber durch solchen Todesfall das Heilige Römische Reichs-Vicariat, vermöge der güldenen Bulle an Ew. Königl. Majestät gediehen! So ermangeln wir nicht sowohl zu diesem angetretenen hohen Vicariat unsere untertänigste Gratulation zu erstatten, als auch den Höchsten anzuflehen, daß er Ew. Königl. Majestät sothaner übernommenen allerhöchten Würde und Regierung im Röm. Reiche von oben Herab kräftigst lassen gesegnet sein, damit sowohl allerhöchst Dero gesamtes Königl. und Chursürstl. Haus mit aller selbst desiderirten Glückseligkeit bekrönt, als auch Ruh, Frieden und Sicherheit in ganz Europa durch Ew. Königl. Majestät Mitwirkung und manutenenz auf das erste wieder hergestellet werden möge. | ||
{{idt2|25}}Wir werden indessen nicht unterlassen, nach unser aNeruuterthänigsten Obliegenheit, sowohl das jetzo in- sinuirte Mandat behörig asfigiren zu lassen, als auch alle mögliche Sorge zu tragen, damit solchen Inhalts gemäß aller gehorsamst muß nachgelebt werden. | {{idt2|25}}Wir werden indessen nicht unterlassen, nach unser aNeruuterthänigsten Obliegenheit, sowohl das jetzo in- sinuirte Mandat behörig asfigiren zu lassen, als auch alle mögliche Sorge zu tragen, damit solchen Inhalts gemäß aller gehorsamst muß nachgelebt werden. | ||
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{{idt2|25}}Ew. Majestät allerhöchste Huld und Gnade bitten wir uns hierbei allersubmissest aus und beharren dafür in allem tiefsten Respect Ew. Königlich. Majestät | {{idt2|25}}Ew. Majestät allerhöchste Huld und Gnade bitten wir uns hierbei allersubmissest aus und beharren dafür in allem tiefsten Respect Ew. Königlich. Majestät | ||
<center>Bürgermeister und Rat der Freien Reichsstadt Nordhausen. | <center>Bürgermeister und Rat der Freien Reichsstadt Nordhausen."</center> | ||
=== Eine Freudenpredigt im Druck === | === Eine Freudenpredigt im Druck === | ||
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{{idt2|25}}Manchmal wurde auch nach erfolgter Krönung des neuen Kaisers ein Dank- und Freudenfest begangen. Vom Jahre 1742 liegt vor: | {{idt2|25}}Manchmal wurde auch nach erfolgter Krönung des neuen Kaisers ein Dank- und Freudenfest begangen. Vom Jahre 1742 liegt vor: | ||
{{idt2|25}}„Dank- und Freuden-Predigt wegen glücklich ausgefallener Wahl und Krönung des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Caroli Alberti, Erwählten Röm. Kaisers, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, auch Königs von Böhmen und Chur-Fürsten zu Bayern, unsers allergnädigsten Kaisers und Herrn, wie solche auf Verordnung Eines Hoch Edlen und Hochweisen Raths der Kaiserl. Röm. Reichs-Stadt Nordhausen Dominica Oculi in der Hauptkirche zu Nicolai bei volksreicher Versammlung öffentlich gehalten, und auf obrigkeitlichen Befehl zum Druck Libergeben worden von Henrich Volckmar Stangen, Pastore Primär., Consistorii Assessor, der Schulen Inspectore und des Weisenhauses Administratore; gedruckt bei Joh. Aug. Cöler. | {{idt2|25}}„Dank- und Freuden-Predigt wegen glücklich ausgefallener Wahl und Krönung des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Caroli Alberti, Erwählten Röm. Kaisers, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, auch Königs von Böhmen und Chur-Fürsten zu Bayern, unsers allergnädigsten Kaisers und Herrn, wie solche auf Verordnung Eines Hoch Edlen und Hochweisen Raths der Kaiserl. Röm. Reichs-Stadt Nordhausen Dominica Oculi in der Hauptkirche zu Nicolai bei volksreicher Versammlung öffentlich gehalten, und auf obrigkeitlichen Befehl zum Druck Libergeben worden von Henrich Volckmar Stangen, Pastore Primär., Consistorii Assessor, der Schulen Inspectore und des Weisenhauses Administratore; gedruckt bei Joh. Aug. Cöler." | ||
=== Cantaten zum Fest === | === Cantaten zum Fest === | ||
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{{idt2|25}}Bei diesem Dank- und Freudenfest am 25. Februar 1742 sind zwei Cantaten durch Cristoph Gottlieb Schröter, Componist und Organist zu St. Nicolai, wie auch Mitglied der Societät der musikalischen Wissenschaften aufgeführt worden: | {{idt2|25}}Bei diesem Dank- und Freudenfest am 25. Februar 1742 sind zwei Cantaten durch Cristoph Gottlieb Schröter, Componist und Organist zu St. Nicolai, wie auch Mitglied der Societät der musikalischen Wissenschaften aufgeführt worden: | ||
#über 1. Könige 1. 39: „Glück zu dem Kaiser rufen Wir; der Herr mit Dir!" | #über 1. Könige 1. 39: „Glück zu dem Kaiser! rufen Wir; der Herr mit Dir!" | ||
#über 1. Petri 2. 17: „Wer sollte Dich, vollkommne Majestät, nicht scheuen und Dir ein Herz voll Ehrerbietigkeit mit Furcht und Demut weihen?" | #über 1. Petri 2. 17: „Wer sollte Dich, vollkommne Majestät, nicht scheuen und Dir ein Herz voll Ehrerbietigkeit mit Furcht und Demut weihen?" | ||
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{{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten: | {{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten: | ||
{{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige | {{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige Evangelium". | ||
{{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim | {{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim Kaiser!. Hofrat das Homagium abgelegt und die gebührliche Pflicht geleistet habe, eine Bescheinigung darüber bisher nicht bekommen, diese soll erst >u Linz ausgefertigt werden. | ||
{{idt2|25}}Die Informarionen privilegii betr. ist dieselbe zwar ausgefertigt, aber noch nicht von Ihrer Kaiserl. Majestät subscribiret. Der Rat muß sich gedulden, bis die Subscription und Besiegelung erfolgt; deren Beförderung will er sich alsdann sehr angelegen sein lassen. — II. Die Bitte des Rats um Moderation in Erlassung der Steuern betr. hat er soeben den Bescheid bekommen, daß darüber zur Zeit noch nicht entschieden werden könnte, sondern man müßte damit bis zum nächsten Reichstag warten. | {{idt2|25}}Die Informarionen privilegii betr. ist dieselbe zwar ausgefertigt, aber noch nicht von Ihrer Kaiserl. Majestät subscribiret. Der Rat muß sich gedulden, bis die Subscription und Besiegelung erfolgt; deren Beförderung will er sich alsdann sehr angelegen sein lassen. — II. Die Bitte des Rats um Moderation in Erlassung der Steuern betr. hat er soeben den Bescheid bekommen, daß darüber zur Zeit noch nicht entschieden werden könnte, sondern man müßte damit bis zum nächsten Reichstag warten. | ||
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Er schließt mit Segenswünschen und unterzeichnet „dienstwilliger | Er schließt mit Segenswünschen und unterzeichnet „dienstwilliger | ||
:::Joh. Lew,<br>Rats-Agent am Kaiserlichen Hofe. | :::Joh. Lew,<br>Rats-Agent am Kaiserlichen Hofe." | ||
{{idt2|25}}Dem Kaiser Matthias folgte schon 1619 der strenge Katholik Ferdinand II., der lieber über eine Wüste als über ein Land voll Ketzer herrschen wollte. Im folgenden Jahre legte ihm Dr. Salomon Gutwasser für die Stadt Nordhausen den Huldigungseid ab. | {{idt2|25}}Dem Kaiser Matthias folgte schon 1619 der strenge Katholik Ferdinand II., der lieber über eine Wüste als über ein Land voll Ketzer herrschen wollte. Im folgenden Jahre legte ihm Dr. Salomon Gutwasser für die Stadt Nordhausen den Huldigungseid ab. | ||
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{{idt2|25}}Nach dem Tode Ferdinands II. ging 1637 die Kaiserkrone an seinen Sohn Ferdinand III. über. — Im August 1638 beauftragten die freien Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen die Herren Jobst von Dranßfeld und Gottfried Plattner, für sie das Homagium zu leisten. Ihre Eidesformel ist etwas länger als die des Herrn Lew. Es heißt hier noch am Schluß: | {{idt2|25}}Nach dem Tode Ferdinands II. ging 1637 die Kaiserkrone an seinen Sohn Ferdinand III. über. — Im August 1638 beauftragten die freien Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen die Herren Jobst von Dranßfeld und Gottfried Plattner, für sie das Homagium zu leisten. Ihre Eidesformel ist etwas länger als die des Herrn Lew. Es heißt hier noch am Schluß: | ||
{{idt2|25}}„… auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was sie alle, und ein jeder insonderheit Ihrer Kaiserl. Majestät als gehorsame Unterthanen ihren natürlichen Herren zu tun schuldig sein; aller getreulich und ohne Gefährde, als obgedachten Bürgermeistern und Rathmannen, auch ganzer Gemeine Gott helfe und das Heilige Evangelium. | {{idt2|25}}„… auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was sie alle, und ein jeder insonderheit Ihrer Kaiserl. Majestät als gehorsame Unterthanen ihren natürlichen Herren zu tun schuldig sein; aller getreulich und ohne Gefährde, als obgedachten Bürgermeistern und Rathmannen, auch ganzer Gemeine Gott helfe und das Heilige Evangelium." | ||
=== Eine Lokal-Huldigung kostet viel Geld === | === Eine Lokal-Huldigung kostet viel Geld === | ||
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{{idt2|25}}„Daß gleichwie die Einnehmung der gleichen Huldigung Per Commissarios in loco ein großes und besonderes Vorrecht Ihro Kaiserl. Majestät wäre, auch einen guten Grund darinnen hätte, weilen die persönliche Abschwörung des Homagial-Eides in denen Gemütern derer so thane Pflicht Selbstleistende Magistratspersonen und Bürgern einen ganz anderen Eindruck würket, als wann solches in der Form Per mandatarium geschehe; weniger nicht dieses eine Gelegenheit wäre, wodurch Ihro Kaiserl. Majestät Wohl meritierten Ministris und Standespersonen eine Gnade und Vergeltung angedeihen lassen könnte, also ließe sich hiervon so leicht nicht abgehen, noch die gebetene Dispensation Verwilligen. Nachdem aber auch ein altes Herkommen, daß die Löbl. Reichsstädte dem zeitlichen Röm. Kaiser bei Antritt Dero Kaiserl. Regierung, mit einem „donatio" entgegengegangen wie solches sowohl in alten Zeiten als noch letzthin temporibus Augustissimorum Enroli VI. et. VII. ebenfalls testantibus actis und Reichskundiqermaßen geschehen, solchem nach Ihro Kaiserl. Majestät verhof- fen, es würden die Löbl. Reichsstädte solcher observanz gemäß, auch Allerhöchst Deroselben dieses Werktätige Merkmal der unterthänigsten Devotion zu bezeugen um so mehr willig und bereit sein, als offen- künig. was dieses Erzhaus zu Behauptung der Freiheit des Reichs und dessen Liberirung von dem Bedruck fremder Völker, für große Kosten angewendet, und noch ferner anzuwenden bereit lei. ingleichen wie Ihro Kaiserl. Majestät Dero allerhöchsten Person dabei zu exponiren keinen Anstand genommen hätte. | {{idt2|25}}„Daß gleichwie die Einnehmung der gleichen Huldigung Per Commissarios in loco ein großes und besonderes Vorrecht Ihro Kaiserl. Majestät wäre, auch einen guten Grund darinnen hätte, weilen die persönliche Abschwörung des Homagial-Eides in denen Gemütern derer so thane Pflicht Selbstleistende Magistratspersonen und Bürgern einen ganz anderen Eindruck würket, als wann solches in der Form Per mandatarium geschehe; weniger nicht dieses eine Gelegenheit wäre, wodurch Ihro Kaiserl. Majestät Wohl meritierten Ministris und Standespersonen eine Gnade und Vergeltung angedeihen lassen könnte, also ließe sich hiervon so leicht nicht abgehen, noch die gebetene Dispensation Verwilligen. Nachdem aber auch ein altes Herkommen, daß die Löbl. Reichsstädte dem zeitlichen Röm. Kaiser bei Antritt Dero Kaiserl. Regierung, mit einem „donatio" entgegengegangen wie solches sowohl in alten Zeiten als noch letzthin temporibus Augustissimorum Enroli VI. et. VII. ebenfalls testantibus actis und Reichskundiqermaßen geschehen, solchem nach Ihro Kaiserl. Majestät verhof- fen, es würden die Löbl. Reichsstädte solcher observanz gemäß, auch Allerhöchst Deroselben dieses Werktätige Merkmal der unterthänigsten Devotion zu bezeugen um so mehr willig und bereit sein, als offen- künig. was dieses Erzhaus zu Behauptung der Freiheit des Reichs und dessen Liberirung von dem Bedruck fremder Völker, für große Kosten angewendet, und noch ferner anzuwenden bereit lei. ingleichen wie Ihro Kaiserl. Majestät Dero allerhöchsten Person dabei zu exponiren keinen Anstand genommen hätte. | ||
{{idt2|25}}So sollte ich deshalb bei Ew. Hochedelgeborene pp. eine Erinnerung tun und anbei nicht Verhalten, daß die Bezeugung der devotion in diesem Stücke das adaequateste Mittel sein dürfte, unter einstens auch die Dispensation von der Lokal-Huldigung zu bewürken. | {{idt2|25}}So sollte ich deshalb bei Ew. Hochedelgeborene pp. eine Erinnerung tun und anbei nicht Verhalten, daß die Bezeugung der devotion in diesem Stücke das adaequateste Mittel sein dürfte, unter einstens auch die Dispensation von der Lokal-Huldigung zu bewürken." — Dann bittet er um Antwort, wie hoch sie „ratione quanti" etwa heraus zu lassen gedenken. Man hat ihm „die Listen und acta über die Geschenke bei Kaiser Carl VII. vorgewiesen." | ||
=== 7000 Taler als Huldigungsgeschenk === | === 7000 Taler als Huldigungsgeschenk === | ||
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{{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg: | {{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg: | ||
{{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen | {{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen könne". | ||
{{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat: | {{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat: | ||
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{{idt2|25}}„Den Vorschlag, welchen Ew. Wohlgeboren zu thun beliebte, daß nämlich die 7000 Tlr. für Jhro Kaiserl. Majestät von uns in Leipzig an dasige Kaufleute, die Herren Christian Friedrich Curtius, Clodius und Hönig gegen Quittung per conto Herren Hoppe und Aichler in Wien an gewichtige Dukaten a 2 Tlr. 18 Gr. nebst ⅓ pro cento Provision sollen erlegt und sodann gegen producirung des Empfangsscheines sofort an Ew. Wohlgeboren zu Wien wieder bezahlt werden, lassen wir uns sehr wohl gefallen und haben dahero mit der heurigen ersten Post diesfalls nicht nur unsere Einwilligung bekannt machen, sondern auch gewiß versichern wollen, daß wir gedachte Gelder ohnfehlbar in der Zahlwoche der bevorstehenden Leipziger Messe an obbenannte Kaufleute werden auszahlen lassen. Ew. Wohlgeboren belieben demnach ohnschwer ferner die Gütigkeit zu haben, und dieserhalben dortigen Orts alles nötige weiter zu besorgen, wormit wir unter empfehlung in den beständigen Gnadenschutz Gottes stets verharren Ew. Wohlgeboren dienstergebene | {{idt2|25}}„Den Vorschlag, welchen Ew. Wohlgeboren zu thun beliebte, daß nämlich die 7000 Tlr. für Jhro Kaiserl. Majestät von uns in Leipzig an dasige Kaufleute, die Herren Christian Friedrich Curtius, Clodius und Hönig gegen Quittung per conto Herren Hoppe und Aichler in Wien an gewichtige Dukaten a 2 Tlr. 18 Gr. nebst ⅓ pro cento Provision sollen erlegt und sodann gegen producirung des Empfangsscheines sofort an Ew. Wohlgeboren zu Wien wieder bezahlt werden, lassen wir uns sehr wohl gefallen und haben dahero mit der heurigen ersten Post diesfalls nicht nur unsere Einwilligung bekannt machen, sondern auch gewiß versichern wollen, daß wir gedachte Gelder ohnfehlbar in der Zahlwoche der bevorstehenden Leipziger Messe an obbenannte Kaufleute werden auszahlen lassen. Ew. Wohlgeboren belieben demnach ohnschwer ferner die Gütigkeit zu haben, und dieserhalben dortigen Orts alles nötige weiter zu besorgen, wormit wir unter empfehlung in den beständigen Gnadenschutz Gottes stets verharren Ew. Wohlgeboren dienstergebene | ||
<center>Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen. | <center>Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen."</center> | ||
=== In Dukaten oder Pistolen? === | === In Dukaten oder Pistolen? === | ||
{{idt2|25}}Inzwischen hatte sich der Stadt-Secretarius Filter mit der Firma Curtius, Clodius und Hönig in Verbindung gesetzt. Diese antwortet am 22. April: sie bestätigt den Empfang eines Briefes vom „Monsieur Filter, maitre des Postes et Secretaire de la Ville de Nordhausen", nach welchem sie 7000 Tlr. überweisen sollen an Hoppe und Aichler in Wien. Vorher wünschen sie zu wissen, ob solches in Dukaten oder in Pistolen geschehen soll. Weiterhin bemerken sie, daß man bei Pistolen (= 15 M.) pro Hundert 2½-2¾ Tlr. mehr verliert, als bei Dukaten (9 M.). | {{idt2|25}}Inzwischen hatte sich der Stadt-Secretarius Filter mit der Firma Curtius, Clodius und Hönig in Verbindung gesetzt. Diese antwortet am 22. April: sie bestätigt den Empfang eines Briefes vom „Monsieur Filter, maitre des Postes et Secretaire de la Ville de Nordhausen", nach welchem sie 7000 Tlr. überweisen sollen an Hoppe und Aichler in Wien. Vorher wünschen sie zu wissen, ob solches in Dukaten oder in Pistolen geschehen soll. Weiterhin bemerken sie, daß man bei Pistolen (= 15 M.) pro Hundert 2½-2¾ Tlr. mehr verliert, als bei Dukaten (9 M.). | ||
Am 27. April berichtet Herr von Middelburg an den Nordhäuser Rat, daß er das Schreiben vom 18. erhalten und daraus ersehen, daß der Rat das Geschenk von 7000 TIrn. für Jhro Majestät „ratione dispensatio- nis" von der Lokal-Huldigung gefallen lassen, und daß sie das Geld nach Leipzig schicken wollen. Er würde es in Wien einkassieren und an das | Am 27. April berichtet Herr von Middelburg an den Nordhäuser Rat, daß er das Schreiben vom 18. erhalten und daraus ersehen, daß der Rat das Geschenk von 7000 TIrn. für Jhro Majestät „ratione dispensatio- nis" von der Lokal-Huldigung gefallen lassen, und daß sie das Geld nach Leipzig schicken wollen. Er würde es in Wien einkassieren und an das Kaiser!. Cameral-Zahlamt liefern und alles weitere besorgen. | ||
{{idt2|25}}Einen Monat später kann er bereits dem Rate die Mitteilung machen, daß er die Gelder bar ausgezahlt erhalten habe und diese von ihm an die betr. Behörde geliefert worden sei. Demnächst werde er die Original-Quittung samt dem | {{idt2|25}}Einen Monat später kann er bereits dem Rate die Mitteilung machen, daß er die Gelder bar ausgezahlt erhalten habe und diese von ihm an die betr. Behörde geliefert worden sei. Demnächst werde er die Original-Quittung samt dem Kaiser!. Rescr. puncto dispensatio- nis von der Lokal-Huldigung einsenden und sodann ratione praestationis homagii beim Reichs-Hofrat einkommen. Dies Schreiben war am 25. Mai abgesandt; bereits 3 Tage später meldete er, daß er jetzt habe an den Rat absenden können: | ||
#dero ausgestellte Versicherung wegen des donativi für Ihro | #dero ausgestellte Versicherung wegen des donativi für Ihro Kaiser!. Majestät, | ||
#die Original-Quittung über dessen wirkliche Auszahlung. — Das Rescriptum betr. dispensationis von der Lokal-Huldigung wird ehrstens Nachfolgen. | #die Original-Quittung über dessen wirkliche Auszahlung. — Das Rescriptum betr. dispensationis von der Lokal-Huldigung wird ehrstens Nachfolgen. | ||
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{{idt2|25}}Veneris, 19. Augusti 1746. | {{idt2|25}}Veneris, 19. Augusti 1746. | ||
Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter gibt allerunterthänigst Anzeige erhaltener allergnädigster dispensation von der Lokal-Huldigung, et in Sa- tisfactionem, Rescripti de dato 9. Marth anni curr. Produc. Mandatum speziale mit Bitte, pro cl. admittendo ad juramentum homagii. | Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter gibt allerunterthänigst Anzeige erhaltener allergnädigster dispensation von der Lokal-Huldigung, et in Sa- tisfactionem, Rescripti de dato 9. Marth anni curr. Produc. Mandatum speziale mit Bitte, pro cl. admittendo ad juramentum homagii. | ||
<center>Admittatus Supplicans ad praestandum homagium.<br>Bernhard Heinrich von Glandorff. | <center>Admittatus Supplicans ad praestandum homagium.<br>Bernhard Heinrich von Glandorff."</center> | ||
=== Herr v. Middelburg leistet den Eid === | === Herr v. Middelburg leistet den Eid === | ||
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{{idt2|25}}Nach diesen vielen Vorgängen konnte endlich am 1. September 1746 das Homagium der Stadt durch den Bevollmächtigten von Middelburg geleistet werden. Der Huldigungseid hatte diesmal nachstehenden Wortlaut: | {{idt2|25}}Nach diesen vielen Vorgängen konnte endlich am 1. September 1746 das Homagium der Stadt durch den Bevollmächtigten von Middelburg geleistet werden. Der Huldigungseid hatte diesmal nachstehenden Wortlaut: | ||
{{idt2|25}}„Ich Johann Heinr. von Middelburg hulde, gelobe und schwöre anstatt und in die Seelen, Bürgermeister und Raths, auch der ganzen Bürgerschaft, der Kaiserl. und des heil. Reichs Stadt Nordhausen, in Kraft des zum Kaiserl. Reichs-Hofrat übergebenen schriftlichen gewalts, daß der Römischen Kaiserlichen Majestät Herrn Francisco, unserm allergnädigsten Herrn und höchster ordentlicher Obrigkeit, Sie allezeit getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, Ihrer Majestät Frommen werben und Schaden warnen, auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was Ihrer Kaiserl. Majestät, ihre, natürlichen rechten Herrn, Sie als getreue, gehorsame Unterthanen, zu tun schuldig sind, alles getreulich und ohne Gefährde, als wahr ihnen Bürgermeister und Rat, auch ganzer Bürgerschaft Gott helfe und das heilige Evangelium. | {{idt2|25}}„Ich Johann Heinr. von Middelburg hulde, gelobe und schwöre anstatt und in die Seelen, Bürgermeister und Raths, auch der ganzen Bürgerschaft, der Kaiserl. und des heil. Reichs Stadt Nordhausen, in Kraft des zum Kaiserl. Reichs-Hofrat übergebenen schriftlichen gewalts, daß der Römischen Kaiserlichen Majestät Herrn Francisco, unserm allergnädigsten Herrn und höchster ordentlicher Obrigkeit, Sie allezeit getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, Ihrer Majestät Frommen werben und Schaden warnen, auch sonst alles dasjenige tun sollen und wollen, was Ihrer Kaiserl. Majestät, ihre, natürlichen rechten Herrn, Sie als getreue, gehorsame Unterthanen, zu tun schuldig sind, alles getreulich und ohne Gefährde, als wahr ihnen Bürgermeister und Rat, auch ganzer Bürgerschaft Gott helfe und das heilige Evangelium."<br> | ||
(Abschrift, beglaubigt Wien, 23. September 1746. Alpmannshoven, Kaiserl. Reichs-Registrator.) | (Abschrift, beglaubigt Wien, 23. September 1746. Alpmannshoven, Kaiserl. Reichs-Registrator.) | ||
{{idt2|25}}Der Hofrat von Glandorff bescheinigt: „Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter Stadt Bevollmächtigter Anwaldt Joh. Heinr. von Middelburg praestitirt juramentum homagii. anstatt Bürgermeister und Raths, auch der gantzen Bürgerschaft der Kaiserl. und des Heil. Reichs Stadt Nordhausen. | {{idt2|25}}Der Hofrat von Glandorff bescheinigt: „Nordhausen Stadt in puncto homagii, Sive besagter Stadt Bevollmächtigter Anwaldt Joh. Heinr. von Middelburg praestitirt juramentum homagii. anstatt Bürgermeister und Raths, auch der gantzen Bürgerschaft der Kaiserl. und des Heil. Reichs Stadt Nordhausen." | ||
{{idt2|25}}Hocherfreut meldet am 3. September der Agent an unseren Rat: | {{idt2|25}}Hocherfreut meldet am 3. September der Agent an unseren Rat: | ||
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{{idt2|25}}Nachdem ich nunmehro in Puncto homagii das Ju- ramentum abgeleget, ist anliegender Extractus Proto- colli darüber herausgekommen, welchen hiermit einzusenden ohnermangeln sollen. Die Formula Juramenti aber wird demnächst Nachfolgen. | {{idt2|25}}Nachdem ich nunmehro in Puncto homagii das Ju- ramentum abgeleget, ist anliegender Extractus Proto- colli darüber herausgekommen, welchen hiermit einzusenden ohnermangeln sollen. Die Formula Juramenti aber wird demnächst Nachfolgen. | ||
{{idt2|25}}Ich empfehle Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrten Herren dem Schutze des allwaltenden Gottes und beharre stets Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrte Herren gehorsamst — ergebenst deren Joh. von Middelburg. | {{idt2|25}}Ich empfehle Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrten Herren dem Schutze des allwaltenden Gottes und beharre stets Euer Hochedelgeborene und Meine hochgeehrte Herren gehorsamst — ergebenst deren Joh. von Middelburg." | ||
{{idt2|25}}Kostspielig, aber auch recht amüsant für die Bürger war eine Lokal-Huldigung, bei der eine vornehme Persönlichkeit an Stelle des Kaisers das Homagium entgegennahm. Ueber solche Lokal-Huldigungen besitzen wir im Stadtarchiv einige ausführliche Berichte, so aus den Jahren 1661, 1717 und 1742. | {{idt2|25}}Kostspielig, aber auch recht amüsant für die Bürger war eine Lokal-Huldigung, bei der eine vornehme Persönlichkeit an Stelle des Kaisers das Homagium entgegennahm. Ueber solche Lokal-Huldigungen besitzen wir im Stadtarchiv einige ausführliche Berichte, so aus den Jahren 1661, 1717 und 1742. | ||
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{{idt2|25}}Als Kaiser Ferdinand 111. im Jahre 1657 starb, wurde erst nach Jahresfrist sein Sohn Leopold I. zu seinem Nachfolger erwählt, infolge der Wahlumtriebe Königs Ludwig XIV. von Frankreich, der nach der deutschen Kaiserkrone strebte. | {{idt2|25}}Als Kaiser Ferdinand 111. im Jahre 1657 starb, wurde erst nach Jahresfrist sein Sohn Leopold I. zu seinem Nachfolger erwählt, infolge der Wahlumtriebe Königs Ludwig XIV. von Frankreich, der nach der deutschen Kaiserkrone strebte. | ||
== Ein Augenzeuge berichtet über eine Lokal-Huldigung == | === Ein Augenzeuge berichtet über eine Lokal-Huldigung === | ||
{{idt2|25}}Die traurigen wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem 30jährigen Kriege brachten es Wohl mit sich, daß die Huldigung unserer Vaterstadt bis zum Jahre 1661 hinausgeschoben wurde. Kaiser Leopold beauftragte den Grafen Anton Günther von Schwarzburg-Sondershausene, „actum homagialis" in Nordhausen vorzunehmen. In einem langen schreiben, das im Original im städtischen Archiv vorliegt, berichtet ein Augenzeuge sehr ausführlich über diese Huldigung. Es lautet: | {{idt2|25}}Die traurigen wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem 30jährigen Kriege brachten es Wohl mit sich, daß die Huldigung unserer Vaterstadt bis zum Jahre 1661 hinausgeschoben wurde. Kaiser Leopold beauftragte den Grafen Anton Günther von Schwarzburg-Sondershausene, „actum homagialis" in Nordhausen vorzunehmen. In einem langen schreiben, das im Original im städtischen Archiv vorliegt, berichtet ein Augenzeuge sehr ausführlich über diese Huldigung. Es lautet: | ||
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{{idt2|25}}Ihro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden aber darauf auf dem Rathhause zwei Tage gastiret: mit Musiguen, allerhand Tractamenten und guten Confect erlustiget. Beh den Gesundheit-Trincken wurden die Heerpaucken geschlagen, die Trompeten geblasen und mit den Stücken und Musgueten Salve geschossen, und also nichts unterlassen, was zur Bezeigunge Allerunterthänigster Devotion gegen Allerhöchst erwehnte Ihrer Kaiserl. Majestät dienlich und möglich sehn konnte, gestalt | {{idt2|25}}Ihro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden aber darauf auf dem Rathhause zwei Tage gastiret: mit Musiguen, allerhand Tractamenten und guten Confect erlustiget. Beh den Gesundheit-Trincken wurden die Heerpaucken geschlagen, die Trompeten geblasen und mit den Stücken und Musgueten Salve geschossen, und also nichts unterlassen, was zur Bezeigunge Allerunterthänigster Devotion gegen Allerhöchst erwehnte Ihrer Kaiserl. Majestät dienlich und möglich sehn konnte, gestalt | ||
denn Se. Excellenz mit gutem Contento den 15. August, Nachmittags zwischen dreh und vier Uhr, ihren Abschied in der Ordnung, wie sie eingezogen, auf einem schönen Braunen, hinwieder genommen, wurden auch vom Rathe, Dero Reutereh mit allen vier Fahnen der Bürgerschaft bis an die Gräntze begleitet, und nachdem offt Hochgedachte Jhro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden durch den Herrn Stadt-Secretarium Johann Günther Wieganden bedancket, und von der Bürgerschaft mit Salve schießen honoriret, haben | denn Se. Excellenz mit gutem Contento den 15. August, Nachmittags zwischen dreh und vier Uhr, ihren Abschied in der Ordnung, wie sie eingezogen, auf einem schönen Braunen, hinwieder genommen, wurden auch vom Rathe, Dero Reutereh mit allen vier Fahnen der Bürgerschaft bis an die Gräntze begleitet, und nachdem offt Hochgedachte Jhro Hochgräfl. Excellenz und Gnaden durch den Herrn Stadt-Secretarium Johann Günther Wieganden bedancket, und von der Bürgerschaft mit Salve schießen honoriret, haben | ||
behde Theile, als sie bey einer Stunde lang mit einem Truncke sich geletzet, von einander Abschied genommen.<br>Datum, 17. August 1661. | behde Theile, als sie bey einer Stunde lang mit einem Truncke sich geletzet, von einander Abschied genommen.<br>Datum, 17. August 1661." | ||
=== 190 Personen bildeten das Gefolge === | === 190 Personen bildeten das Gefolge === | ||
{{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der | {{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der Kaiser!. Commissar hatte ein großes Gefolge mitgebracht. In der „Lista des Jhro Kaiser!. Maj. Commissarii und Grafens zu Schwartzbnrg und Hohn st ein Gnaden und Excel!, bey sich gehabten ansehnlichen Comitats von Dero Vasallen, Lehn-Leuten und anderen Bedienten" werden zunächst 67 adlige Herren aufgezählt. Es sind fast sämtliche umwohnenden Adlige und Gutsbesitzer, Vasallen und Lehnsleute des Grafen. Nicht erschienen waren: Albrecht Philipp von Schlotheim, Hans von Bodenhausen, Ludwig Wurm „auf großen Furre". Die 57 adligen Herren hatten 85 Diener und 140 Pferde mitgebracht. — Hierzu kamen noch die Beamten und Bediensteten des Grafen: 42 Beamte und 6 Diener, mit 28 Reit-Pferden, 6 Hand- und Kutschpferden. Insgesamt: 190 Personen und 192 Pferde. Ein wahrhaft fürstliches Gefolge! | ||
== Die Huldigung von 1705 == | === Die Huldigung von 1705 === | ||
{{idt2|25}}Nach dem Tode Kaiser Leopolds I. 1705 wurde Joseph I. zu seinem Nachfolger gewählt. Rechtzeitig teilte man Nordhausen mit, daß die „Huldigung Ihro Maj. Joseph I. durch den Hochgeborenen Grafen und Herrn Albertum Anthonium, einer der vier Grafen des Reiches, Graf z u Schwartzbnrg und Hohn st ein, als hierzu Kaiserl. Commissarium" erfolgen sollte; es ist dann der 16. Oktober dazu bestimmt worden. | {{idt2|25}}Nach dem Tode Kaiser Leopolds I. 1705 wurde Joseph I. zu seinem Nachfolger gewählt. Rechtzeitig teilte man Nordhausen mit, daß die „Huldigung Ihro Maj. Joseph I. durch den Hochgeborenen Grafen und Herrn Albertum Anthonium, einer der vier Grafen des Reiches, Graf z u Schwartzbnrg und Hohn st ein, als hierzu Kaiserl. Commissarium" erfolgen sollte; es ist dann der 16. Oktober dazu bestimmt worden. | ||
{{idt2|25}}Bürgermeister Weber, Ouatuor Viri Offney, Ibe und Dronsdorf reichten nach erfolgter Huldigung, über die nichts Näheres bekannt geworden ist, dem Rate eine Designation ein, da sie beauftragt worden waren, „das Benötigte" anzuschaffen. Sie haben „die annectirte Designation und auch die unvermeidlichen Ausgaben in mehreren specificiert, welche sie — die damaligen Cämmerer — hiermit zur Justification dienstlich exhi- biret" und bitten nun: „Unserer Cämmerei darüber behörige Vollmacht zu erteilen. | {{idt2|25}}Bürgermeister Weber, Ouatuor Viri Offney, Ibe und Dronsdorf reichten nach erfolgter Huldigung, über die nichts Näheres bekannt geworden ist, dem Rate eine Designation ein, da sie beauftragt worden waren, „das Benötigte" anzuschaffen. Sie haben „die annectirte Designation und auch die unvermeidlichen Ausgaben in mehreren specificiert, welche sie — die damaligen Cämmerer — hiermit zur Justification dienstlich exhi- biret" und bitten nun: „Unserer Cämmerei darüber behörige Vollmacht zu erteilen." — Diese Würdenträger der Stadt schließen sehr formell: „In welcher Zuversicht Sie der göttlichen segensreichen Gnaden Bewahrung und allen beglückten Wohlergehen empfehlen und erwarten E. Hochverehrten Raths dienstergebene und gehorsame Weber, Dronsdorf, Offney, Jbe. | ||
„Was zu der Designation 1705 bezielt gewesenen Huldigung allhier angeschafft und an Geld ausgenommen werden müssen, als folget: | „Was zu der Designation 1705 bezielt gewesenen Huldigung allhier angeschafft und an Geld ausgenommen werden müssen, als folget: | ||
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{{idt2|25}}Als Kaiser Joseph I. im April 1711 gestorben war, wurde sein jüngerer Bruder Carl VI. im Dezember desselben Jahres zu seinem Nachfolger gewählt. Bürgermeister und Rat unserer Vaterstadt sandten am 24. Februar 1712 folgendes Schreiben an ihn: (Nachdem sie nochmals seines verstorbenen Bruders gedacht, fahren sie fort) | {{idt2|25}}Als Kaiser Joseph I. im April 1711 gestorben war, wurde sein jüngerer Bruder Carl VI. im Dezember desselben Jahres zu seinem Nachfolger gewählt. Bürgermeister und Rat unserer Vaterstadt sandten am 24. Februar 1712 folgendes Schreiben an ihn: (Nachdem sie nochmals seines verstorbenen Bruders gedacht, fahren sie fort) | ||
{{idt2|25}}„Wie schrecklich uns aber diese Fatalität gewesen, so sehr hat uns consoliret, daß durch göttliche Vorsehung Ew. Kaiserl. und Königl. Majestät gewählt und nach erfolgter solenner Krönung mit allgemeinem Frohlocken zum Herrscher des heil. Röm. Reiches erhoben worden, wozu wir — wie bereits durch abgelegte Dankpredigt in hiesigen 6 Stadtkirchen, auch Absin- gung des „Te Deum laudamus" und Geläute aller Glocken geschehen — unsere allerunterthänigste Gratulation abstatten, herzinbrünstig apprecirend, daß göttliche Allmacht Ew. Kaiserl. und Königl. Majestät, Dero Kaiserl. Frau Gemahlin samt dem ganzen | {{idt2|25}}„Wie schrecklich uns aber diese Fatalität gewesen, so sehr hat uns consoliret, daß durch göttliche Vorsehung Ew. Kaiserl. und Königl. Majestät gewählt und nach erfolgter solenner Krönung mit allgemeinem Frohlocken zum Herrscher des heil. Röm. Reiches erhoben worden, wozu wir — wie bereits durch abgelegte Dankpredigt in hiesigen 6 Stadtkirchen, auch Absin- gung des „Te Deum laudamus" und Geläute aller Glocken geschehen — unsere allerunterthänigste Gratulation abstatten, herzinbrünstig apprecirend, daß göttliche Allmacht Ew. Kaiserl. und Königl. Majestät, Dero Kaiserl. Frau Gemahlin samt dem ganzen hoch- löbl. erzherzoglichen Hause in seinen kräftigsten Schutz nehmen, wider alle Gefährlichkeiten und machinationes vollständige securitas verschaffe, Dero der ganzen Christenheit so kostbares Leben auf sehr viele gesunde, glückselige und siegreiche Jahre bis ins späte Alter fristen möge! | ||