Bearbeiten von „Das Homagium der Freien Reichsstadt Nordhausen

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{{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt.
{{idt2|25}}Von 11–12 Uhr wird wiederum mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen, so wie des Morgens geläutet; nach dem ersten Puls von den Türmen „Herr Gott, dich loben wir" oder ein anderes Danklied mit Pauken und Trompeten abgesungen; nach dem zweiten aber bloß mit Pauken und Trompeten musiciret. Das Geschütz aber wird nach Endigung eines jeden Pulses des Läutens und also auch dreimal abgebrannt.


{{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages beschlossen“.
{{idt2|25}}Um 1¼ Uhr nimmt der Nachmittags-Gottesdienst in allen Krrchen zugleich seinen Anfang, wo aber mit allen Glocken wieder eingeläutet und über den vorgeschriebenen Nachmittagstext und in der Oberstadt von den Herrn Diaconi gepredigt wird. Die Musik wird in der St. Blasii-Kirche aufgeführt. — Zum Beschluß des nachmittäglichen Gottesdienstes wird das Lied „Nun danket alle Gott" gesungen, und so denn die Kirche, sowie des Vormittags mit allen Glocken ausgeläutet. — Von (4/5) bis (5/6) Uhr wird zum dritten Male mit allen Glocken in drei verschiedenen Pulsen geläutet, zwischen den ersten und zweiten ein Danklied oder das Te Deum von Türmen musiciret und das Geschütz abgefeuert; nach Endigung des zweiten Pulses mit Pauken und Trompeten musiciret, das Geschütz abgebrannt, und nach dem dritten Pulse des Läutens zum dritten Male abgefeuert. — Eine halbe oder Stunde danach wird durch nochmaliges Abfeuern des Geschützes die Feier dieses Tages beschlossen".


{{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden.
{{idt2|25}}An Pulver ist mit den Geschützen zwei Cent- ner verschossen worden.
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{{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten:
{{idt2|25}}Im Jahre 1612 kam nach dem Ableben des gelehrten Kaisers Rudolf II. sein unfähiger Bruder Matthias auf den Kaiserthron. Zwei Jahre später wurde der Agent der freien Reichsstadt Johann Lew mit dem Homagium für Nordhausen beauftragt. Dessen Huldigungseid ist uns erhalten:


{{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige Evangelium“.
{{idt2|25}}„Ich Johann Lew gelobe und schwöre in Kraft des schriftlichen Gewalts, so ich anstatt und im Namen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen, zu der Kaiserlichen Reichs-Hofrats-Cancelei übergeben habe, und in die Seele derselben, daß sie der Rom. Kaisers. Majestät Kaiser Matthiae, unserm allergnädigsten Herrn, und Ihrer Majestät Nachkommen am Reiche getreu, gehorsam und gewärtig sein, Ihrer: Majestät Frommen werben, und Schaden wehren sollen und wollen ohn Gefährde, als wahr Ihnen Gott helfe und das Heilige Evangelium".


{{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim Kaiserl. Hofrat das Homagium abgelegt und die gebührliche Pflicht geleistet habe, eine Bescheinigung darüber bisher nicht bekommen, diese soll erst >u Linz ausgefertigt werden.
{{idt2|25}}Am 22. September 1614 teilte Lew aus Wetzlar dem hiesigen Rate mit, daß er am 4. September beim Kaiserl. Hofrat das Homagium abgelegt und die gebührliche Pflicht geleistet habe, eine Bescheinigung darüber bisher nicht bekommen, diese soll erst >u Linz ausgefertigt werden.
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{{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg:
{{idt2|25}}Hierauf machte der Rat unserer Stadt das Angebot eines Huldigungs-Geschenkes in Höhe von 7000 Reichstalern. — Am 2. März schreibt Herr von Middelburg:


{{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen könne“.
{{idt2|25}}„Gestern hat mir der Herr Reichs-Vice-Canzler gemeldet, daß Ihro Kaiserl. Majestät das offertum eines donatio per 7000 Tlr. allergnädigst an- und ausgenommen, mithin Ew. Hochedelgeborene und meine hochgeehrten Herren dagegen von der Lokal-Huldigung dispensiert sein sollen. Von des Herrn Grafen von Raab Excellenz werden sie solches mit mehrerem vernehmen, wie man das Geld indessen gern bald hier hätte. Es dürste also ganz angenehm sein, die remes- sen bald nach dort senden, ebenso die auf ihn ausgestellte Vollmacht, daß er per mandatarium beim Reichs-Hofrat den Huldigungs-Eid ablegen könne".


{{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat:
{{idt2|25}}Bald darauf kam Graf von Raab nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat wegen des Geschenks von 7000 Reichstalern für den Kaiser; für ihn fiel dabei die namhafte Summe von 1000 Gulden ab. — Herr von Middelburg machte sodann dem Rate Vorschläge, wie das für jene Zeit bedeutende Kapital am sichersten in seine Hände gelange. — Am 18. April antwortete der Rat:
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=== 190 Personen bildeten das Gefolge ===
=== 190 Personen bildeten das Gefolge ===


{{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der Kaiserl. Commissar hatte ein großes Gefolge mitgebracht. In der „Lista des Jhro Kaiserl. Maj. Commissarii und Grafens zu Schwartzbnrg und Hohn st ein Gnaden und Excel!, bey sich gehabten ansehnlichen Comitats von Dero Vasallen, Lehn-Leuten und anderen Bedienten" werden zunächst 67 adlige Herren aufgezählt. Es sind fast sämtliche umwohnenden Adlige und Gutsbesitzer, Vasallen und Lehnsleute des Grafen. Nicht erschienen waren: Albrecht Philipp von Schlotheim, Hans von Bodenhausen, Ludwig Wurm „auf großen Furre“. Die 57 adligen Herren hatten 85 Diener und 140 Pferde mitgebracht. — Hierzu kamen noch die Beamten und Bediensteten des Grafen: 42 Beamte und 6 Diener, mit 28 Reit-Pferden, 6 Hand- und Kutschpferden. Insgesamt: 190 Personen und 192 Pferde. Ein wahrhaft fürstliches Gefolge!
{{idt2|25}}Die Kosten für diese Lokal-Huldrgung müssen recht beträchtlich gewesen sein, denn der Kaiserl. Commissar hatte ein großes Gefolge mitgebracht. In der „Lista des Jhro Kaiserl. Maj. Commissarii und Grafens zu Schwartzbnrg und Hohn st ein Gnaden und Excel!, bey sich gehabten ansehnlichen Comitats von Dero Vasallen, Lehn-Leuten und anderen Bedienten" werden zunächst 67 adlige Herren aufgezählt. Es sind fast sämtliche umwohnenden Adlige und Gutsbesitzer, Vasallen und Lehnsleute des Grafen. Nicht erschienen waren: Albrecht Philipp von Schlotheim, Hans von Bodenhausen, Ludwig Wurm „auf großen Furre". Die 57 adligen Herren hatten 85 Diener und 140 Pferde mitgebracht. — Hierzu kamen noch die Beamten und Bediensteten des Grafen: 42 Beamte und 6 Diener, mit 28 Reit-Pferden, 6 Hand- und Kutschpferden. Insgesamt: 190 Personen und 192 Pferde. Ein wahrhaft fürstliches Gefolge!


== Die Huldigung von 1705 ==
== Die Huldigung von 1705 ==
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== Der Huldigungspflicht müß genügt werden ==
== Der Huldigungspflicht müß genügt werden ==


{{idt2|25}}Durch den spanischen Erbfolgekrieg und den nordischen Krieg verzögerte sich die Huldigung Nordhausens bis zum Jahre 1717. Im Juli 1716 hatte der Rat den Kaiser gebeten, auch diesmal — wie zuvor in den Jahren 1385, 1614, 1621, 1638 — allergnädigst zu gestatten, daß das Homagium der Stadt Nordhausen „per mandatarios" erstattet würde. Zur Begründung wurde wieder auf die elende Lage der Gemeinde hingewiesen, hervorgerufen durch die großen entsetzlichen Feuersbrünste 1710 und 1712, bei denen auch das Rathhaus, in dem der kaiserl. Gesandte Zu logieren pflegte, bis auf den 1. Stock niedergebrannt sei; aus Mangel an Geldmitteln habe man es noch nicht wieder aufbauen, sondern nur ein Dach darüber bringen können. — Auch habe Nordhausen im 30jährigen Kriege von den Reichsfeinden viele Drangsale ausgehalten, und zuletzt im nordischen Kriege durch die Polen „ein Hartes erduldet“.
{{idt2|25}}Durch den spanischen Erbfolgekrieg und den nordischen Krieg verzögerte sich die Huldigung Nordhausens bis zum Jahre 1717. Im Juli 1716 hatte der Rat den Kaiser gebeten, auch diesmal — wie zuvor in den Jahren 1385, 1614, 1621, 1638 — allergnädigst zu gestatten, daß das Homagium der Stadt Nordhausen „per mandatarios" erstattet würde. Zur Begründung wurde wieder auf die elende Lage der Gemeinde hingewiesen, hervorgerufen durch die großen entsetzlichen Feuersbrünste 1710 und 1712, bei denen auch das Rathhaus, in dem der kaiserl. Gesandte Zu logieren pflegte, bis auf den 1. Stock niedergebrannt sei; aus Mangel an Geldmitteln habe man es noch nicht wieder aufbauen, sondern nur ein Dach darüber bringen können. — Auch habe Nordhausen im 30jährigen Kriege von den Reichsfeinden viele Drangsale ausgehalten, und zuletzt im nordischen Kriege durch die Polen „ein Hartes erduldet".


{{idt2|25}}Allein alle Bitten waren vergebens, vielmehr erhielt der „Hochgeborene Graf und Herr Johann Adolph, Reichsgraf von Metsch, Herr zu Schönsen, Stamsriede, Frauen- und Reichenstein, höchstansehnlicher Geheimbder Rath und Cammerherr", den Auftrag, die Huldigung in der Stadt Nordhausen an Stelle des kaiserlichen Herrn entgegenzunehmen.
{{idt2|25}}Allein alle Bitten waren vergebens, vielmehr erhielt der „Hochgeborene Graf und Herr Johann Adolph, Reichsgraf von Metsch, Herr zu Schönsen, Stamsriede, Frauen- und Reichenstein, höchstansehnlicher Geheimbder Rath und Cammerherr", den Auftrag, die Huldigung in der Stadt Nordhausen an Stelle des kaiserlichen Herrn entgegenzunehmen.
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{{idt2|25}}Am 4. Januar 1717 teilte dies der Graf, unter Beifügung der Original-Vollmacht des Kaisers, aus Braunschweig dem „Hochedlen, wohlweisen und hochgelahrten, insbesondere viel geehrten Raths-Herren" mit, daß „der Kaiser nach dem Exempel Dero glorwürdigster Vorfahren am Reiche allermildest entschlossen sei, die Huldigungspflicht von Ihnen und der Bürgerschaft einzunehmen, und zu dem Ende ihm die allergnädigste Commission aufgetragen habe, solches in Dero allerhöchstem Namen zu vollziehen und hierzu einen Tag anzusetzen. Er bittet, ihm zuvor aus dem Stadt-Archiv glaubwürdige Nachricht zu geben, wie es vordem und besonders das letzte Mal bei Einnehmung der Huldigung wegen der Vereidigung des Raths und der Bürgerschaft gehalten worden ist"; dann wird er nicht ermangeln, den Tag zur Huldigungs-Einnahme anzusetzen und dem Rath mitzuteilen. — Der Rat erbietet sich darauf, am 21. Januar einen Bevollmächtigten nach Braunschweig zu senden, der das Nötige vortragen werde, und mit dem alles gewiß abgeredet und ein firmer Schluß nach dem Befehl des Grafen gefaßt werden kann.
{{idt2|25}}Am 4. Januar 1717 teilte dies der Graf, unter Beifügung der Original-Vollmacht des Kaisers, aus Braunschweig dem „Hochedlen, wohlweisen und hochgelahrten, insbesondere viel geehrten Raths-Herren" mit, daß „der Kaiser nach dem Exempel Dero glorwürdigster Vorfahren am Reiche allermildest entschlossen sei, die Huldigungspflicht von Ihnen und der Bürgerschaft einzunehmen, und zu dem Ende ihm die allergnädigste Commission aufgetragen habe, solches in Dero allerhöchstem Namen zu vollziehen und hierzu einen Tag anzusetzen. Er bittet, ihm zuvor aus dem Stadt-Archiv glaubwürdige Nachricht zu geben, wie es vordem und besonders das letzte Mal bei Einnehmung der Huldigung wegen der Vereidigung des Raths und der Bürgerschaft gehalten worden ist"; dann wird er nicht ermangeln, den Tag zur Huldigungs-Einnahme anzusetzen und dem Rath mitzuteilen. — Der Rat erbietet sich darauf, am 21. Januar einen Bevollmächtigten nach Braunschweig zu senden, der das Nötige vortragen werde, und mit dem alles gewiß abgeredet und ein firmer Schluß nach dem Befehl des Grafen gefaßt werden kann.


{{idt2|25}}Nachdem der Graf seine Bereitwilligkeit, den Bevollmächtigten zu empfangen, gemeldet hatte, beschloß der Rat am 6 Februar: „den vielgeliebten Kollegen, den Bürgermeister Hoffmann zu deputiren“. Einige Tage später antwortet der Graf, daß es ihm gar lieb sein werde, mit dem Bürgermeister Hoffmann den Homagialact zu besprechen und zu einer bequemen Zeit vorzunehmen. — Bei der bald danach erfolgten Aussprache in Braunschweig gab der Graf im einzelnen die Verhaltungsmaßnahmen bei der Huldigung an: er wünschte, diese bald nach Ostern vorzunehmen. — Da wandte sich der Rat am 16. März mit einem neuen Gesuch an den Kaiser und bat um Aufschub der Huldigungsfeier, da einmal zu dieser Zeit (drei Wochen nach Ostern, Jubilate) viele Herren nach Leipzig und hernach nach Frankfurt zur Messe fahren mußten: zum andern sei der Wiederaufbau des Rathauses noch nicht so weit gediehen, daß der Kaiserliche Commissar darin logieren könne. Der Kaiser verschob hierauf das Homagium bis Mitte Juni. — Am 27. Mai wünschte Bürgermeister und Rat dem Grafen „von Gott Gesundheit und Wohlsein zur glücklichen expedition des gantzen negotii" und erkundigte sich, wie es der Graf bei der Huldigungsfeier haben möchte. — Auch wandte man sich an den Rat der Stadt Mühlhausen um Auskunft, wie es dort früher beim Homagium gehalten worden wäre; in Nordhausen seien die diesbezüglichen Akten beim Rathhausbrande vernichtet worden.
{{idt2|25}}Nachdem der Graf seine Bereitwilligkeit, den Bevollmächtigten zu empfangen, gemeldet hatte, beschloß der Rat am 6 Februar: „den vielgeliebten Kollegen, den Bürgermeister Hoffmann zu deputiren". Einige Tage später antwortet der Graf, daß es ihm gar lieb sein werde, mit dem Bürgermeister Hoffmann den Homagialact zu besprechen und zu einer bequemen Zeit vorzunehmen. — Bei der bald danach erfolgten Aussprache in Braunschweig gab der Graf im einzelnen die Verhaltungsmaßnahmen bei der Huldigung an: er wünschte, diese bald nach Ostern vorzunehmen. — Da wandte sich der Rat am 16. März mit einem neuen Gesuch an den Kaiser und bat um Aufschub der Huldigungsfeier, da einmal zu dieser Zeit (drei Wochen nach Ostern, Jubilate) viele Herren nach Leipzig und hernach nach Frankfurt zur Messe fahren mußten: zum andern sei der Wiederaufbau des Rathauses noch nicht so weit gediehen, daß der Kaiserliche Commissar darin logieren könne. Der Kaiser verschob hierauf das Homagium bis Mitte Juni. — Am 27. Mai wünschte Bürgermeister und Rat dem Grafen „von Gott Gesundheit und Wohlsein zur glücklichen expedition des gantzen negotii" und erkundigte sich, wie es der Graf bei der Huldigungsfeier haben möchte. — Auch wandte man sich an den Rat der Stadt Mühlhausen um Auskunft, wie es dort früher beim Homagium gehalten worden wäre; in Nordhausen seien die diesbezüglichen Akten beim Rathhausbrande vernichtet worden.


Am 6. Juni lief nun hier folgender
Am 6. Juni lief nun hier folgender
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{{idt2|25}}Am anderen Tage reiste der Graf mit seinem Gefolge nach Braunschweig zurück. Schon am 21. Juni gratuliert der Rat dem Grafen zur glücklichen Ankunft in Braunschweig und bittet ihn, falls ein oder der andere Fehler bei der Feier sich zugetragen haben sollte, dies gütigst zu übersehen.
{{idt2|25}}Am anderen Tage reiste der Graf mit seinem Gefolge nach Braunschweig zurück. Schon am 21. Juni gratuliert der Rat dem Grafen zur glücklichen Ankunft in Braunschweig und bittet ihn, falls ein oder der andere Fehler bei der Feier sich zugetragen haben sollte, dies gütigst zu übersehen.


{{idt2|25}}Graf von Metsch berichtet anfangs Juli an den Kaiser, „daß sich Bürgermeister, Rat samt den andern dazu gehörigen Personen ihrer Schuldigkeit gemäß in solcher Anzahl eingestellt, und daß er zur Vollziehung der ihm allerhöchst aufgetragenen Commission im Namen und auf Befehl des Kaisers von sämtlichen Personen nach vorgängigem Handgelöbnis mit aufgereckten zwei Fingern der rechten Hand Jhro Kaiserl. Majestät als ihrem allerhöchsten Oberhaupt und Herrn die Huldigungspflicht gegen Gott den Allmächtigen abstatten und den Eid, wie er vor Jahren hergebracht worden (die uns bekannte Eidesformel) verständlich von Wort zu Wort deutlich nachgesprochen“.
{{idt2|25}}Graf von Metsch berichtet anfangs Juli an den Kaiser, „daß sich Bürgermeister, Rat samt den andern dazu gehörigen Personen ihrer Schuldigkeit gemäß in solcher Anzahl eingestellt, und daß er zur Vollziehung der ihm allerhöchst aufgetragenen Commission im Namen und auf Befehl des Kaisers von sämtlichen Personen nach vorgängigem Handgelöbnis mit aufgereckten zwei Fingern der rechten Hand Jhro Kaiserl. Majestät als ihrem allerhöchsten Oberhaupt und Herrn die Huldigungspflicht gegen Gott den Allmächtigen abstatten und den Eid, wie er vor Jahren hergebracht worden (die uns bekannte Eidesformel) verständlich von Wort zu Wort deutlich nachgesprochen".


{{idt2|25}}Am Schlusse heißt es: „Zu Vorsicht wolle Bürgermeister und Rat dazu ermahnet haben, daß von demselben nicht allein ihrem jetzo abgeschworenen Eid gemäß gegen dieselbe jederzeit aller schuldige Gehorsam, Treue und Un- terthänigkeit erweisen, sondern auch Polizei und das gemeine Stadtwesen in gutem Wohlstände erhalten und der Bürgerschaft und sonsten männiglich der Armen wie den Reichen, ohne Ansehen der Person solch erforderlich unparteiische Justiz mitgeteilet werde, als sie es gegen Gott und Derselben zu verantworten getrauen. Dahingegen Ihre Kaiserl. Majestät das allergnädigste Erbietens sein, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft bei ihren wohlhergebrachten Freiheiten, Recht und Gerechtigkeit und gutem alten Herkommen, nicht weniger auch bei dem Religions- und profanen Frieden allergnädigst zu schützen und bei gleichem Recht zu handhaben, auch demselben ihre Privilegien auf gebührendes Ansuchen in Kaiserl. Gnade zu confirmiren und jederzeit ihr allergnädigster Kaiser und Herr zu sein verbleiben.“
{{idt2|25}}Am Schlusse heißt es: „Zu Vorsicht wolle Bürgermeister und Rat dazu ermahnet haben, daß von demselben nicht allein ihrem jetzo abgeschworenen Eid gemäß gegen dieselbe jederzeit aller schuldige Gehorsam, Treue und Un- terthänigkeit erweisen, sondern auch Polizei und das gemeine Stadtwesen in gutem Wohlstände erhalten und der Bürgerschaft und sonsten männiglich der Armen wie den Reichen, ohne Ansehen der Person solch erforderlich unparteiische Justiz mitgeteilet werde, als sie es gegen Gott und Derselben zu verantworten getrauen. Dahingegen Ihre Kaiserl. Majestät das allergnädigste Erbietens sein, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft bei ihren wohlhergebrachten Freiheiten, Recht und Gerechtigkeit und gutem alten Herkommen, nicht weniger auch bei dem Religions- und profanen Frieden allergnädigst zu schützen und bei gleichem Recht zu handhaben, auch demselben ihre Privilegien auf gebührendes Ansuchen in Kaiserl. Gnade zu confirmiren und jederzeit ihr allergnädigster Kaiser und Herr zu sein verbleiben.“
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=== Gedächtnismedaillen des Rats ===
=== Gedächtnismedaillen des Rats ===


{{idt2|25}}Am 2. März 1718 übersandte der Rat dem Kaiserl. Commissar etliche Gedächtnis-Medaillen von der Huldigungsfeier: drei große und drei kleine goldene Stücke, „als Denkmal ihrer unverfärbten Treu und Devotion mit der Bitte, nicht den geringen Wert des Goldes, als vielmehr ihre unverfälschte und die Prob behaltende Treue und Beständlichkeit in Gnaden anzusehen“. — Sechs Tage später bedankt sich der Graf bei dem Rat „für die Zusendung der Gedächtnis-Pfennige, sowie für alle empfangenen Höflichkeiten“.
{{idt2|25}}Am 2. März 1718 übersandte der Rat dem Kaiserl. Commissar etliche Gedächtnis-Medaillen von der Huldigungsfeier: drei große und drei kleine goldene Stücke, „als Denkmal ihrer unverfärbten Treu und Devotion mit der Bitte, nicht den geringen Wert des Goldes, als vielmehr ihre unverfälschte und die Prob behaltende Treue und Beständlichkeit in Gnaden anzusehen". — Sechs Tage später bedankt sich der Graf bei dem Rat „für die Zusendung der Gedächtnis-Pfennige, sowie für alle empfangenen Höflichkeiten".


== Die Huldigung von 1742 ==
== Die Huldigung von 1742 ==
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{{idt2|25}}„Leopold! Jmperatoris am 20. Juli 1660 zu Grätz erteilte Konfirmation über der Kaiserl. Freyen Reichsstadt Nordhausen habenden privilegia, Freiheiten, gute Gewohnheit und Gerechtigkeit.
{{idt2|25}}„Leopold! Jmperatoris am 20. Juli 1660 zu Grätz erteilte Konfirmation über der Kaiserl. Freyen Reichsstadt Nordhausen habenden privilegia, Freiheiten, gute Gewohnheit und Gerechtigkeit.


{{idt2|25}}Confirmiren und bestätigen Ihnen, die von Röm. Kaiserl. Macht-Vollkommenheit, wissentlich in Kraft dieses Briefes, meinen, setzen und wollen, von derselben unserer Macht-Vollkommenheit, daß dieselb gnad, recht, freiheit, gute Gewohnheit, privilegia und Briefe, in allen ihren Puncten, Klauseln, articulen, Jnhal- tungen, Meinungen und Begreifungen kraftlich und mächtig sein, stets fest und unverbrüchlich gehalten und vollzogen werden, und gemelte von Northausen, davon nach inhalt gebrauchen, genießen sollen und mögen, ungeachtet und ungehindert, ob sie sämtlich und sonderlich durch Mißbräuche, bosheit oder nicht Hebung verlassen oder abropiret werden, oder durch Rechte sein möchten, von allen männiglich unbehindert“.
{{idt2|25}}Confirmiren und bestätigen Ihnen, die von Röm. Kaiserl. Macht-Vollkommenheit, wissentlich in Kraft dieses Briefes, meinen, setzen und wollen, von derselben unserer Macht-Vollkommenheit, daß dieselb gnad, recht, freiheit, gute Gewohnheit, privilegia und Briefe, in allen ihren Puncten, Klauseln, articulen, Jnhal- tungen, Meinungen und Begreifungen kraftlich und mächtig sein, stets fest und unverbrüchlich gehalten und vollzogen werden, und gemelte von Northausen, davon nach inhalt gebrauchen, genießen sollen und mögen, ungeachtet und ungehindert, ob sie sämtlich und sonderlich durch Mißbräuche, bosheit oder nicht Hebung verlassen oder abropiret werden, oder durch Rechte sein möchten, von allen männiglich unbehindert".


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