Bearbeiten von „Beilmörder von Nordhausen“
Aus NordhausenWiki
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der „'''Beilmörder von Nordhausen'''“ | Der „'''Beilmörder von Nordhausen'''“ überfiel und verletzte zwischen Mai 1992 und März 1993 im Stadtgebiet mindestens 13 Männer. Ein Opfer erlag den schweren Hieb- und Stichverletzungen durch ein Handbeil. Ein weiterer Mord an einem Rentner konnte dem Täter nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. | ||
Die Überfallserie sorgte | Die Überfallserie sorgte überregional für Aufsehen, vor allem aufgrund der berechnenden Kaltblütigkeit des Einzeltäters. Die Opfer standen nicht mit dem Täter in Beziehung und kannten ihn nicht. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte den 32-jährigen '''Klaus-Dieter J.''' im April 1994 zu dreimal lebenslänglich plus 84 Jahre und sechs Monate. Die Motive sollen finanzieller und - nach Darstellung des Täters - auch sexueller Art gewesen sein. | ||
== Vorgehensweise und Motiv == | == Vorgehensweise und Motiv == | ||
[[ | [[File:Handbeil.jpg|thumb|Handbeil]] | ||
Klaus-Dieter J. näherte sich seinen Opfern – zumeist angetrunkene Gasthausbesucher – und erkundigte sich bei ihnen nach der Uhrzeit. Sobald diese auf die Uhr schauten, holte er mit dem Handbeil aus und verpaßte ihnen einen kräftigen Hieb. Danach entwendete er die Geldbörsen und ließ die Überfallenen schwer verletzt am Tatort zurück. | Klaus-Dieter J. näherte sich unbekümmert seinen Opfern – zumeist angetrunkene Gasthausbesucher – und erkundigte sich bei ihnen nach der Uhrzeit. Sobald diese auf die Uhr schauten, holte er mit dem Handbeil aus und verpaßte ihnen einen kräftigen Hieb. Danach entwendete er die Geldbörsen und ließ die Überfallenen schwer verletzt am Tatort zurück. | ||
Im Sommer 1991 geriet Klaus-Dieter J. in Geldnot. Durch die prekäre finanzielle Lage beschloß er im Frühjahr 1992, sich das Geld durch Raubüberfälle zu beschaffen. Dazu besorgte er sich im Mai 1992 in einem Nordhäuser Baumarkt ein Handbeil mit 40 Zentimeter Stiellänge. Im Gerichtsprozeß gab er an, die Männer zudem aus sexueller Lust heraus überfallen zu haben; einen Mann habe er auch zum Oralverkehr gezwungen. Diese Variante konnte ihm das Gericht jedoch widerlegen | Im Sommer 1991 geriet Klaus-Dieter J. in Geldnot. Durch die prekäre finanzielle Lage beschloß er im Frühjahr 1992, sich das Geld durch Raubüberfälle zu beschaffen. Dazu besorgte er sich im Mai 1992 in einem Nordhäuser Baumarkt ein Handbeil mit 40 Zentimeter Stiellänge. Im Gerichtsprozeß gab er an, die Männer zudem aus sexueller Lust heraus überfallen zu haben; einen Mann habe er auch zum Oralverkehr gezwungen. Diese Variante konnte ihm das Gericht jedoch widerlegen und auch die Opfer widersprachen energisch dieser Darstellung. | ||
== Täter == | == Täter == | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
Eine Woche nach dem Überfall vom 9. März 1993 wurde Klaus-Dieter J. von der Polizei festgenommen. Der Hinweis kam vom Schwager des Täters. Ihm wurden Mord in einem Fall und versuchter Mord in drei Fällen zur Last gelegt. | Eine Woche nach dem Überfall vom 9. März 1993 wurde Klaus-Dieter J. von der Polizei festgenommen. Der Hinweis kam vom Schwager des Täters. Ihm wurden Mord in einem Fall und versuchter Mord in drei Fällen zur Last gelegt. | ||
Der „Beilmörder von Nordhausen“ wurde Ende April 1994 vor dem Schwurgericht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Mühlhausen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ein Gutachter nannte J. einen Psychopathen ohne Krankheitswert | Der „Beilmörder von Nordhausen“ wurde Ende April 1994 vor dem Schwurgericht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Mühlhausen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ein Gutachter nannte J. einen Psychopathen ohne Krankheitswert und das Gericht bescheinigte dem Serientäter Schläue und die Fähigkeit zu taktischen Überlegungen. Weiterhin sprach der Richter von einer außergewöhnlich schweren Schuld, die sich von „normalen“ Tötungsverbrechen abhebe. Klaus-Dieter J. zeigte keine Reue, verhöhnte während des Prozesses die Opfer und wurde schließlich zu dreimal lebenslänglich plus 84 Jahre und sechs Monate verurteilt. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* Bernd Hilde (Hrsg.): ''Beilmörder, Satanskult und ein falscher Prinz'' (Thüringen-Bibliothek ; Bd. 27). Essen: Klartext, 2015. ISBN 978-3-8375-1531-2 | * Bernd Hilde (Hrsg.): ''Beilmörder, Satanskult und ein falscher Prinz'' (Thüringen-Bibliothek ; Bd. 27). Essen: Klartext, 2015. ISBN 978-3-8375-1531-2 | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Ereignis]] |